Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Und dazu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 23 und 24 zu stellen.
Haltung zur Nutzung der Länderzuständigkeit im Bodenrecht in Bezug auf den Vorrang aktiver Landwirte vor Investoren angesichts der Aktivitäten der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in denen die Überarbeitung des Bodenrechts auf der Tagesordnung steht, überdenken und, wenn ja, welche Schritte sind geplant?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Tack! Die Landesregierung – und das wissen Sie ja eigentlich auch – setzt eine sehr stringente Auslegung des Grundstückverkehrsgesetzes durch in Mecklenburg-Vorpommern, um damit zu verhindern, dass Nichtlandwirte beziehungsweise Kapitalanleger in Mecklenburg-Vorpommern die Agrarstruktur versuchen zu verändern. An der Haltung der Landesregierung hinsichtlich der Gesetzesinitiative zum Grundstückverkehrsgesetz hat sich insofern nichts geändert. Hierzu verweise ich auch noch mal auf meine Berichte an den Landtag in der 25. Sitzung oder auch auf die Fragestunde vom 30. Mai 2013.
Ich halte – und das will ich auch damit unterstreichen –, ich halte es nach wie vor nicht für richtig, einen Allein
gang eines einzelnen Bundeslandes vorzunehmen, sondern wir brauchen ein geschlossenes Vorgehen des Bundes und der Länder. Daran arbeiten wir und es wird auch weitere Gespräche geben. Nur ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer unter koordinierender Mitwirkung und Beratung der Bundesregierung wäre aus meiner Überzeugung heraus zielführend. Allerdings beurteilen die Länder den Gesetzgebungsbedarf leider nicht einheitlich.
Zudem ist es in der Vergangenheit weniger dem Grundstückverkehrsgesetz, sondern hauptsächlich der Privatisierungspraxis der BVVG anzulasten, die auf Weisung des Bundes agiert, und letzten Endes werden, wenn man über die Agrarstruktur redet, und das wissen wir beide ganz genau, nämlich die Agrarstrukturen in unserem Land gefährdet durch diese Vergabepraxis. Ihr Anteil am landwirtschaftlichen Grund und Boden betrug bis zu 75 Prozent, das heißt, hier haben wir die eigentliche Ursache und nicht beim Grundstückverkehrsgesetz als solchem.
Der Verkauf zum Höchstgebot hat die Landwirte wiederholt veranlasst, Bewirtschaftungssicherheit und Liquidität durch Verkauf ihrer Flächen, die sie zunächst gekauft hatten, auch von der BVVG, aber nur gegen langfristige Rückpacht an Kapitalanleger abzusichern. Ich halte diesen Weg auch im Sinne der Landwirtschaft für nicht richtig, das habe ich immer wieder gesagt. In dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial für die agrarstrukturelle Entwicklung liegt ein wesentlicher Grund für das Interesse am Erwerb der restlichen BVVG-Flächen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Nachfrage: Herr Minister, sehen Sie Möglichkeiten, zu einer einheitlichen Regelung in absehbarer Zeit zu kommen?
Also wenn man sich das genau anschaut, dann wissen wir, dass es in SachsenAnhalt, in Brandenburg und in Baden-Württemberg, aber auch bei uns diese Prüfverfahren gibt. Ich stehe mit den anderen Bundesländern in Kontakt und wir werden sehr genau prüfen, ob und inwieweit gegebenenfalls auch im Rahmen der zu erwartenden Verhandlungen auf Bundesebene oder über den Bundesrat wir hier einen Schritt vorankommen. Ich persönlich glaube, dass das Grundstückverkehrsgesetz und das Landpachtgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf den Prüfstand gehören und gegebenenfalls auch angepasst werden müssen, aber dann wirklich nur bundeseinheitlich. Alles andere bringt uns keinen Millimeter weiter.
Also wenn man es so will, müssen wir jetzt die Regierungsbildung in Berlin ein Stückchen abwarten, und ich kann mir vorstellen, dass wir diesen Prüfprozess im nächsten Jahr abschließen und dann gegebenenfalls eine eigene Bundesratsinitiative oder gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative einleiten.
(Udo Pastörs, NPD: Wieso? Es war eine Zusatzfrage da und ich möchte gern zu dem Thema, wie die Geschäftsordnung das vorsieht, auch eine Fragestellung formulieren, wenn das möglich ist.)
Ich habe Sie auf die Geschäftsordnung hingewiesen, mehrfach, ich habe Sie mehrfach auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir in dieser Art und Weise hier nicht miteinander kommunizieren. Ich lasse die Frage nicht mehr zu. Bitte nehmen Sie Platz!
der BVVG über den Erwerb der noch verbleibenden ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen durch das Land MecklenburgVorpommern erreicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Tack! Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte Sie auch um Verständnis, wenn ich Ihnen angesichts der eben angedeuteten Bedeutung des Erwerbes der BVVG-Flächen in unserem Land nur darüber berichte, dass auf der Arbeitsebene die Verhandlungen laufen. Darüber freue ich mich, aber die Verhandlungspartner haben sich Vertraulichkeit erbeten. Auch da bitte ich um Verständnis. Ich respektiere das, um damit die bestehende Option auf einen erfolgreichen Abschluss nicht zu verlieren. Nur so viel: Ich strebe eine Übernahme an, aber nicht um jeden Preis.
Herr Minister, bei dem Erwerb der Flächen der BVVG sprachen Sie davon, dass also die Landwirte erworben haben, wieder verkaufen, langfristig pachten. Was ist Ihrer Einschätzung nach die Motivation?
Herr Pastörs, ich mache Sie nochmals auf die Geschäftsordnung aufmerksam. Sie haben bei der Fragestunde keine Möglichkeit, hier Statements abzugeben, Aussagen zu formulieren,
Sie können lediglich eine Zusatzfrage stellen, die sich auf die Beantwortung der Frage durch den Minister bezieht. Und wenn Sie das nicht beachten, Herr Pastörs, dann haben Sie auch keine Möglichkeit, von der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen, wenn Sie sie nicht richtig lesen können. Also bitte beschäftigen Sie sich noch mal damit!
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“, auf Drucksache 6/2213.
Unterrichtung durch die Landesregierung Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ – Drucksache 6/2213 –
Ich bitte um einen Moment Geduld, da wir bei diesem Tagesordnungspunkt heute damit beginnen, Barrieren abzubauen, und hier Gebärdendolmetscher für den Tagesordnungspunkt einbeziehen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ebenso hat der Ältestenrat vereinbart, bei diesem Tagesordnungspunkt, wie schon angesprochen, Gebärdendolmetscher einzusetzen. Ich eröffne die Aussprache.
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete! Damit Inklusion Wirklichkeit wird, muss sich die Gesellschaft verändern und nicht die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Und ich bin ganz ehrlich, Inklusion immer an jedem Punkt automatisch mitzudenken, gelingt noch nicht ganz.
Nehmen wir die Debatte heute: Der zuständige Referent im Sozialministerium hat vorgeschlagen, dass wir einen Dolmetscher einsetzen. Klar, wichtiger Vorschlag, wir wünschen uns alle, dass das selbstverständlich wird. Und vielen Dank an die Landtagsverwaltung, dass sie das heute ermöglicht hat, und vielen Dank an die beiden Frauen, die uns hier heute unterstützen.
Vor einigen Wochen, um ein zweites Beispiel zu nennen, war ich mit der „Aktion Mensch“ unterwegs und wir haben Wahllokale auf Barrierefreiheit getestet. Dass Rollstuhlfahrer eine Rampe brauchen, daran denken wir inzwischen alle. Aber sind Unterlagen für sehbehinderte und blinde Menschen vorhanden oder werden die Informationen in leichter Sprache angeboten?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir uns diese Fragen stellen und Barrieren wahrnehmen und sie dann gemeinsam abbauen, dafür trat am 26. März 2009 in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Menschenrechte und Grundfreiheiten einzuräumen. Die UN-Behindertenrechts- konvention will ändern, dass Menschen mit Behinderungen über Einschränkungen wahrgenommen und definiert werden, denn Inklusion ist ein Miteinander ohne Ausgrenzungen.
Um die abstrakte UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben zu füllen und in die Lebenswirklichkeit der Menschen vorzudringen, brauchen wir eine klare, umsetzbare Strategie. Und deshalb hat die Landesregierung den vorliegenden Maßnahmeplan erarbeitet. Ich freue mich und bin den Regierungsfraktionen dankbar, dass wir ihn heute hier im Landtag beraten.
Der Maßnahmeplan ist das Ergebnis eines langen, intensiven Prozesses mit allen Beteiligten. Die Landesregierung hat bereits 2010 mit der Erarbeitung begonnen. Das bedeutet aber nicht, dass von damals bis heute nichts passiert ist. 2011 haben SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie die Umsetzung der Konvention unterstützen. Und damit begann auch die Detailarbeit, die Anpassung von Verordnungen und Richtlinien in Mecklenburg-Vorpommern.