Protocol of the Session on October 9, 2013

entspannen Sie sich mal –, deswegen, Herr Nieszery,

(Vincent Kokert, CDU: Wir werden die Bürger in Deutschland nicht mehr belasten, Herr Holter.)

ist doch die Frage, ob Mecklenburg-Vorpommern Erwartungen an eine neue Bundesregierung formuliert

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

und der Ministerin Schwesig, die in der Sanierungsgruppe mit sitzt, etwas mitgibt, was dort zu verhandeln ist. Denn die Länder...

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Machen wir schon. Dafür brauchen wir Sie aber nicht, Herr Holter.)

Aber meine Verantwortung –

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Sie können sich ja aufregen –,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wir werden doch unsere Meinung dazu sagen dürfen.)

meine Verantwortung und die Verantwortung dieses Landtages ist es doch, deutlich zu zeigen, was wir von dieser Bundesregierung erwarten.

Und im Übrigen, das will ich als Schlusssatz sagen, auch in Bezug auf die Anmerkung zu Herrn Bartsch: DIE LINKE ist die einzige Partei im Deutschen Bundestag, die Angela Merkel nicht zur Bundeskanzlerin wählen wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das steht doch noch gar nicht fest.)

Vielen Dank, Herr Holter.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das steht doch noch gar nicht fest.)

Ich schließe die Aussprache und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än- derung des Lehrerbildungsgesetzes, Drucksache 6/2230.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/2230 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Mathias Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren wurde an dieser Stelle erstmals in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns ein Lehrerbildungsgesetz verabschiedet.

Wir können heute in der Rückschau sagen, dass es uneingeschränkt gelungen ist, der Reform der Lehrerbildung in unserem Land ein stabiles rechtliches Fundament zu verleihen. Die Philosophie des Lehrerbildungsgesetzes und die daraus resultierenden Regelungen zur Modernisierung der Lehrerbildung möchte ich Ihnen in vier Punkten zusammenfassen: erstens den Berufsfeld- und Praxisbezug des Lehramtsstudiums zu akzentuieren, zweitens die Studiengänge konsequent inklusionsorientiert auszurichten und den Anteil der sonderpädagogischen Elemente ECTS-Punkte-genau zu beziffern und damit auch die stärkste Inklusionsorientierung in ganz Deutschland zu schaffen, das Profil der neuen Lehrämter zu schärfen sowie viertens die Lehrerbedarfsplanung zur Grundlage für die Ausbildungsplanung zu machen und damit den Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen eine berufliche Perspektive zu eröffnen.

Auf dieser Grundlage sind die neuen Lehrerprüfungsverordnungen sowie die Lehrervorbereitungsdienstverordnung entstanden, in denen die Festlegungen des Gesetzes konkretisiert werden.

Meine sehr geehrten Abgeordneten, mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes büßt das Gesetz nichts von seiner Modernität ein. Keine der Regelungen hat sich als obsolet erwiesen, im Gegenteil, vielmehr werden die maßgeblichen Ziele des Gesetzes konsequent weitergeführt. Mit den vorgenommenen Änderungen sollen primär die folgenden beiden Ziele realisiert werden, die in einem komplementären Verhältnis zueinander stehen:

1. der Abbau von Hindernissen, die der Mobilität von

Lehrkräften im Wege stehen,

2. die Schaffung von Anreizen, um die Tätigkeit als

Lehrerin oder als Lehrer in unserem Land attraktiver zu gestalten und damit auch eine erfolgreiche Lehrernachwuchsgewinnung zu gewährleisten.

Die Gesetzesnovelle steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit dem großen politischen Vorhaben in dieser Legislatur, das sich unter dem Titel „Zukunftsprogramm gute Schule“ zusammenfassen lässt. Hierbei handelt es sich um ein umfängliches Anreizsystem, das attraktive Rahmenbedingungen ermöglicht für Schulen, für etablierte Lehrkräfte und natürlich für Nachwuchslehrkräfte. Elementarer Bestandteil dieses Programms im

Umfang von insgesamt 50 Millionen Euro jährlich ist die Verbeamtung von Lehrkräften, mit der das Land seine Wettbewerbsfähigkeit im Bundesvergleich signifikant erhöhen wird.

Mit der Novelle zum Lehrerbildungsgesetz werden Türen geöffnet und Barrieren abgebaut – ganz im Sinne der Festlegung der Ständigen Konferenz der Kultusminister. Damit wollen wir vor allem im Sinne der Studierenden und der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes ein Höchstmaß an Flexibilität für den Zugang zum Vorbereitungsdienst und zum öffentlichen Schuldienst gewährleisten.

Ein Lehramtsabschluss beziehungsweise eine Lehrbefähigung, die nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz in einem anderen Land erworben wurde, muss ohne Wenn und Aber anerkannt werden. Dies stellt einen bundeseinheitlichen Lehrerarbeitsmarkt sicher. Alles andere ist föderalistischer Separatismus, den wir uns in Zeiten einer dringend gebotenen Lehrernachwuchsgewinnung nicht leisten können.

Ich darf dabei hinzufügen, dass Mecklenburg-Vorpom- mern bereits zum jetzigen Zeitpunkt Anerkennungsfragen höchst großzügig klärt. Im Gegensatz zu einem Land wie Bayern, das eine Vielzahl von Fächerkombinationen beim Zugang zum Vorbereitungsdienst beziehungsweise zum öffentlichen Schuldienst ausschließt, darunter die Kombination Mathe/Geschichte, bestehen hierzulande keine fachkombinatorischen Beschränkungen, sofern die in einem anderen Land studierten Fächer in der Stundentafel unseres Landes abgebildet sind.

Des Weiteren wollen wir die Möglichkeit, eine bereits erworbene Lehrbefähigung durch weitere Lehrämter zu ergänzen, erleichtern. Dies dient der Erweiterung von Einsatzmöglichkeiten und fördert die Verwendungsbreite, was wiederum attraktiv ist für die Schulen und natürlich im besonderen Maße für die Lehrkräfte selbst.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir mit unseren Maßnahmen das Ziel verfolgen, zum einen Nachwuchslehrkräften attraktive Bedingungen zu bieten und zum anderen auch in den Schulen gegenüber dem vorhandenen Personal Gerechtigkeit herzustellen. Ein immer wieder auftretender Stein des Anstoßes war in den vergangenen Jahren das Einstellungsverfahren für den Vorbereitungsdienst. Ein primärer Kritikpunkt bestand darin, dass eines der wesentlichen Auswahlkriterien für die Einstellung von Referendarinnen und Referendaren zwar die Orientierung am festgestellten Bedarf war, dies jedoch nicht zwangsläufig korrespondierte mit dem Bedarf einer Einzelschule.

Durch die neuen Regelungen der Lehrerausbildungs- kapazitätsverordnung wird den Schulen die Möglichkeit eröffnet, ihre konkreten Bedarfe zu kommunizieren, sodass eine Vielzahl von Einstellungen den Schulen auch tatsächlich zugutekommt, und ich darf hinzufügen, nicht nur den Schulen, sondern auch den Referendarinnen und Referendaren, die unter solchen Voraussetzungen im besonderen Maße willkommen geheißen werden und im Idealfall im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung den in den Ruhestand eintretenden Mentor „beerben“.

Ich komme nun zu einem inhaltlichen Aspekt in der Gesetzesnovelle, zu dem uns bereits eine Vielzahl von

Stimmen erreicht hat. Es handelt sich um die Option des Erwerbs einer Lehrbefähigung durch eine Bewährung in der Praxis, die den grundständigen Weg des Erwerbs durch Studium und Vorbereitungsdienst ergänzt. Zielgruppe der Maßnahmen sind Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, Pädagoginnen und Pädagogen, die zum Teil seit Jahren an unseren Schulen unterrichtlich tätig sind.

Im gewissen Sinne gehören zu dieser Gruppe auch Meister, denen bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet werden soll, ein Masterstudium aufzunehmen. Die Kritik hieran ist grundsätzlicher Natur. Sie besagt, dass mit den avisierten Maßnahmen einer, Zitat, „Dequalifizierung und Deprofessionalisierung und in Konsequenz einer Entwertung des Lehrerberufs Vorschub geleistet werde“.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Einführung der sogenannten Doppelqualifikation vor drei Jahren mit exakt identischen Worten begleitet wurde, heute jedoch von denselben Diskussionsteilnehmern als qualitativ hochwertig gewürdigt wird. Ich prognostiziere an dieser Stelle, das wird mit der zukünftigen Seiteneinsteigerregelung ebenso geschehen.

Gleichwohl sind diese kritischen Hinweise sensibel zu behandeln, und ich gehe davon aus, dass sie den Ausschuss in besonderer Weise beschäftigen werden. Ich halte die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dennoch für unverzichtbar und möchte dies folgendermaßen begründen: Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unterrichten an unseren Schulen schon heute in erheblichem Umfang. Wir dürfen dies nicht länger ignorieren, sondern müssen es endlich auf gesetzlicher Grundlage regeln. Der aktuelle Seiteneinsteigererlass wird dem nicht gerecht, da er aus einer Zeit stammt, in der deutlich weniger Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an unseren Schulen tätig waren als heute. Zudem sind die dort benannten Qualifizierungsmaßnahmen nicht zwingend für die Gesamtklientel vorgeschrieben.

Wir wollen keineswegs die Schleusen öffnen. Im Idealfall findet sich für jede ausgeschriebene Stelle eine grundständig studierte Lehrkraft, nur, die Erfahrung zeigt uns, dass es auch hoch geeignete Lehrkräfte geben kann, die nicht von Jugend an Lehrer werden wollten. Wir dürfen nicht den Stab über diese Menschen brechen, ihnen nicht das Engagement absprechen. Ich jedenfalls werde nicht einen solchen Standpunkt einnehmen und freue mich über jeden, der Interesse daran hat, an den Schulen unseres Landes als Lehrkraft tätig zu sein, so er oder sie sich als geeignet erweist.

Und, meine Damen und Herren, was mir auch wichtig ist, eine Zweiklassengesellschaft in unseren Lehrerzimmern ist auf Dauer sozial unverträglich und auch nicht gerechtfertigt, wenn ein und dieselbe Tätigkeit ausgeübt wird. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt nicht nur zwischen Mann und Frau, nicht nur zwischen Ost und West, sondern gilt auch in den Lehrerzimmern unseres Landes.

Selbstverständlich ist hier eine umfängliche Qualifizierung erforderlich, und zwar auf der Grundlage eines Konzeptes, das in Verantwortung des Institutes für Qualitätsentwicklung derzeit erstellt wird. Dies sieht das Gesetz auch ausdrücklich vor. Definitiv einzubeziehen ist dabei die Kompetenz der Hochschulen, auch das steht außer Frage. Dieses enge Zusammengehen zwischen

IQMV und Hochschulen ist das Erfolgsrezept der sogenannten Doppelqualifikation und wird – davon bin ich überzeugt – auch erfolgreich sein bei der Gestaltung der anstehenden Qualifizierungsmaßnahmen.

Lassen Sie mich daher zusammenfassen: Die Novelle zum Lehrerbildungsgesetz ist unverzichtbar für die konsequente Fortführung einer Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern, die den aktuellen wie perspektivischen Erfordernissen Rechnung trägt. Daher bitte ich Sie um Überweisung in die Ausschüsse und in den weiteren Beratungen um wohlwollende Behandlung des Gesetzentwurfes und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal eilt es. Ganz flott, in ganz kurzer Frist und mit ganz vielen Änderungen, sogar Änderungen der Änderungen, wird heute der Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beraten.

Im Jahr 2011 brachte es der damalige Gesetzentwurf von Bildungsminister Henry Tesch zwar nur auf eine übersichtliche Anzahl von Paragrafen, aber dennoch auf eine enorme Zahl von Änderungsanträgen, die maßgeblich vom damaligen bildungspolitischen Sprecher der SPDFraktion initiiert worden sind.

(Marc Reinhardt, CDU: Wer war das noch?)