um wenigstens den schwächsten Gemeinden zu helfen? Es war ja immerhin im Referentenentwurf noch enthalten, das heißt, es gab eine realistische Chance, diese 65 Pro- zent umzusetzen.
(Torsten Renz, CDU: Zu wessen Lasten wären denn die 1,6 Millionen Euro umverteilt worden? Wollen Sie die 1,6 Millionen Dummerstorf wegnehmen?)
Warum lehnt die Landesregierung die Einführung einer sogenannten Bettensteuer in Schwerin als neue kommunale Einnahmequelle ab, obwohl sie die Kommunen immer wieder auffordert und ermuntert, neue Einnahmequellen zu erschließen?
Warum braucht die Landesregierung ein Dreivierteljahr, um das vom FAG-Beirat beschlossene Gutachten zur Neuordnung des Finanzausgleichs auszuschreiben? Und
wir haben eben gerade vom Innenminister persönlich gehört, es ist immer noch nicht ausgeschrieben. Ein Dreivierteljahr, meine Damen und Herren! Ich halte das für viel zu lang.
Warum gibt es keinen Ausgleich in Höhe der vollen Kostensteigerungen bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von mindestens 36 Millionen Euro jährlich? Denn Vorwegabzug für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises heißt, Aufgaben, die die Kommunen für das Land wahrnehmen.
Zu erhöhen ist zwar schön und gut, wenn dies aber gleichzeitig auf Kosten der allgemeinen Schlüsselzuweisung geschieht, schränkt das lediglich den Handlungsspielraum der Kommunen an anderer Stelle wieder ein.
Das ist ein Nullsummenspiel, und ich denke, dass die Aufgaben, die die Kommunen für das Land übernehmen, Herr Renz, auch finanziert werden sollten vom Land und nicht einfach hin und her geschoben werden.
Meine Damen und Herren, warum bleibt die Landesregierung also so lange untätig und in ihrem Handeln so widersprüchlich? Stattdessen hangelt sich die Landesregierung von einem kommunalen Hilfspaket zum anderen. Innerhalb von zweieinhalb Jahren wurden bekanntlich vier kommunale Hilfspakete beschlossen. Gestern hat der Landesrechnungshof zu Recht diese Hilfspaketpraxis als bloßes Herumdoktern an den Symptomen kritisiert.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hätte die Landesregierung die Gelegenheit nutzen können, eine Vielzahl von Problemen anzugehen, ohne gleich zusätzlich Finanzen in die Hand nehmen zu müssen.
nungshofes als unüberhörbaren Warnschuss vernommen haben. Die Finanzsituation der Kommunen verschlechtert sich zunehmend und deswegen kommen wir um eine Reform der vertikalen Finanzverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen nicht herum.
Ich führe Ihnen das noch mal vor Augen: 2008 verzeichnen die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern noch im … Ich fange noch mal an. Ich führe Ihnen nochmals die dramatische Entwicklung der Kommunen vor Augen.
Seit 2008 verzeichnen die Kommunen in MecklenburgVorpommern einen stark rückläufigen Finanzierungssaldo.
Dieser betrug in der Spitze 2008 noch plus 198 Millio- nen Euro, in 2009 nur noch 92 Millionen Euro, 2010 nur noch 41 Millionen Euro und 2011 fiel er dann auf 12 Millionen Euro zurück. 2012, das wissen wir ja nun, liegt er sogar negativ bei 41 Millionen Euro im Minus. Das ist eine Saldodifferenz von jährlich einer Viertelmilliarde Euro. Natürlich haben nicht alle Gemeinden ein negatives Haushaltsergebnis, aber eines haben alle Gemeinden, Städte und Kreise in unserem Land doch unstreitig gemeinsam:
Ihnen allen steht das Wasser mindestens bis zum Hals. Für freiwillige Aufgaben, insbesondere für die Förderung von Sport, Kultur und Bildung, fehlen vor Ort immer mehr die finanziellen Spielräume. Und ich erzähle Ihnen hier sicherlich keine Neuigkeit, wenn ich Sie darauf hinweise, dass unser Gemeinwesen, unsere Gesellschaft gerade durch die freiwilligen Aufgaben in den Kommunen zusammengehalten wird. Im Durchschnitt können wir also vielleicht durch geschickte horizontale Finanzverteilung und durch weitere Sparanstrengungen alle Kommunen geradeso mit ihrem Hals über Wasser halten,
aber ein wünschenswerter Zustand ist das noch lange nicht. Und deswegen kommen wir um eine Reform des vertikalen Finanzausgleichs zwischen Bund, Land und Kommunen nicht herum.
Ich würde die gerne am Ende meines Redebeitrages entgegennehmen, weil ich nicht genau weiß, wie viel Redezeit ich zum Schluss noch übrig habe.
Deswegen will ich in Zukunft die rot-schwarze Landesregierung auf Bundesebene für die Kommunen kämpfen sehen. Hinter einer FDP kann sich niemand mehr von der
Landesregierung verstecken, die FDP befindet sich seit gestern in der Liquidation. Die rot-schwarze Landesregierung muss jetzt nochmals einen Anlauf nehmen und die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre rückgängig machen.
Zwischen 2010 und 2013 entzogen die schwarz-gelben Steuergesetze wie zum Beispiel die berühmt-berüchtigte Mövenpick-Steuer den Kommunen insgesamt 5,2 Milliarden Euro.
Die alte Bundesregierung verteilte Wahlgeschenke auf Kosten der Kommunen. Das, meine Damen und Herren, muss im Gesamtsaldo rückgängig gemacht werden. Wir werden ganz genau beobachten, wie viel Engagement CDU und SPD gegenüber der zukünftigen Bundesregierung hierbei an den Tag legen werden.
Meine Damen und Herren, es muss auch eine Lösung für die massiv steigenden Kosten bei der Jugend- und Sozialhilfe gefunden werden. Ohne eine Lösung dieser Frage kann es keine Lösung der kommunalen Finanzierungsfrage geben. Kurzfristig muss der Bund bei den Kosten der Unterkunft den eigenen Anteil spürbar erhöhen. Mittelfristig soll auch bei der Eingliederungshilfe der Bund an der Finanzierung beteiligt werden. Ich wünsche mir, dass sich die rot-schwarze Landesregierung bei der zukünftigen Bundesregierung auch für diese Kostenübernahmen starkmacht.
Meine Damen und Herren, in den Ausschüssen sollten wir uns dagegen insbesondere der offenen Frage des Ausgleichs zwischen den Zentren, dem Umland der Zentren und dem ländlichen Raum widmen. Nachdem die Stadt-Umland-Umlage vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert ist, hat die Landesregierung für keinen Ersatz gesorgt. So liegt zwar mittlerweile das von der Landesregierung beauftragte Gutachten vor, einen Bericht und Vorschläge, die die Landesregierung daraus ableitet, vermisse ich aber bisher. Ebenso sollte in den Ausschussberatungen diskutiert werden, ob wieder ein Soziallastenausgleich ins FAG aufgenommen werden sollte, wie er bis 2002 bestand, und ob und in welcher Form ein Demografiefaktor berücksichtigt werden sollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir GRÜNEN schließen uns auch der Position des Städte- und Gemeindetages an, dass einer Übertragung der Mittel für die Theater und Orchester aus dem Zuständigkeitsbereich der Kommunen in den Zuständigkeitsbereich des Bildungsministers nicht zugestimmt werden kann, wenn nicht wenigstens über die zukünftige Verteilung dieser Mittel Klarheit besteht. Die Katze im Sack wollen verständlicherweise weder wir noch die Kommunen kaufen.
In den letzten zwei Jahren hat sich das Bildungsministerium als beständiger Quell von Chaos erwiesen. Ich denke, dass viele hier im Raum ein sehr ungutes Gefühl haben, in Zukunft die Verteilung der Theatermittel einem solchen Chaos zu unterwerfen.
Die durch die Übertragung der Mittel entstehenden Planungsunsicherheiten sind den kommunalen Trägern der Theater und Orchester nicht zumutbar.
Meine Damen und Herren, an den ausgewählten Beispielen wird deutlich, dass wir in den Ausschüssen viel Arbeit vor uns haben. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, wie es im Artikel 28 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, ernst zu nehmen, umzusetzen und für die Zukunft abzusichern. – In diesem Sinne danke ich erst mal für die Aufmerksamkeit.