Wir behandeln heute das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz und alles, was damit zusammenhängt, zum wiederholten Mal, das hat Herr Müller bereits gesagt. Wir sind in der vergangenen Landtagssitzung unter anderem von Herrn Müller heftigst kritisiert worden, weil wir wollten, dass das Gesetzgebungsverfahren ausgebremst wird, eingestellt wird, das Gesetz zurückgezogen wird. Heute stehen wir kurz vor dem Abschluss und was erleben wir?
Es scheint einen Experten gegeben zu haben, der das Gesetzesvorhaben unterstützt – ich komme gleich darauf zurück –, aber mehrheitlich, wie Herr Müller uns berichtete, empfehlen die beteiligten Ausschüsse die unveränderte Annahme dieses Gesetzentwurfes.
Damit hat doch Herr Galander recht, der Bürgermeister von Anklam, Anhörungen sind eine Alibiveranstaltung –
(Vincent Kokert, CDU: Aha, mit Herrn Galander haben Sie sich jetzt verbrüdert! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Seit wann ist denn ein Bürgermeister ein Spezialist für Gerichtsstrukturen? Hallo?!)
dann gelten die Entscheidungen der Regierung als Gesetz, wie wir es eben von Frau Kuder noch mal gehört haben. Die Regierung verlässt sich auf ihr eigenes Urteilsvermögen.
Wir wollen aber in den Anhörungen genau die Einschätzungen, die Urteile derer hören, die davon betroffen sind beziehungsweise die ein fachorientiertes Urteil dazu abgeben können.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wollte ich hören. Was können die denn für ein Urteil abgeben? Das ist doch okay, das ist doch normal.)
Dann, meine Damen und Herren, wenn wir die Anhörungen uns sparen, dann können wir auch davon ausgehen, dass Regierungsentscheidungen Gesetz sind, nicht mehr hinterfragt werden.
Wir haben immer wieder gehört von Ihnen aus den Reihen der Koalition, dass DIE LINKE sich einer Gerichtsstrukturreform verschlossen hat. Ich will noch mal wiederholen: Das ist bei Weitem nicht so. Wogegen wir uns allerdings ausgesprochen haben, war der radikale Kahlschlag, den dieser Gesetzentwurf vorsieht.
Der war von Anfang an festgezurrt, ohne dass eine Prüfung des Reformbedarfes stattgefunden hat, und das ist der entscheidende und springende Punkt. Wir wollten eine Prüfung des Reformbedarfs und das haben wir in verschiedenen Runden, sowohl bei uns in der Fraktion, in der Öffentlichkeit als auch bei den Anhörungen, immer wieder deutlich gemacht. Und wenn Sie hier erzählen, Sie hätten geprüft, dann möchte ich doch mal wissen, welche Prüfung das gewesen sein soll. Denn bereits in Ihrem Koalitionsvertrag ist enthalten, dass die Gerichtsstrukturen den Kreisstrukturen anzugleichen sind, und nicht, dass eine Angleichung zu prüfen sei. Bereits dort wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Ein wirklicher
Meine Damen und Herren, es heißt, kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es reingegangen ist. In unserem Landtag hier in Mecklenburg-Vorpommern ist das anders,
Nein, nein, nein, das haben wir gerade eben wieder erlebt. Der Antrag der GRÜNEN, der Gesetzentwurf, wurde von Ihnen nicht unterstützt, er wurde nicht mal überwiesen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, weil der wirklich grottig war. Der war doch grottig. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vincent Kokert, CDU: Den haben Sie doch selber abgelehnt.)
Wir wollen uns mit den Dingen im Ausschuss auseinandersetzen und sie nicht gleich von vornherein ablehnen.
Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wird von der SPD und von der CDU heute exakt so verabschiedet werden, wie es die Regierung eingebracht hat. Es sind ja viele schon hier und für diejenigen, die noch nicht da sind: Achtung, Achtung, wir werden eine namentliche Abstimmung beantragen!
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Welche Überraschung! – Heinz Müller, SPD: Ah, da macht aber jemand Angst!)