Protocol of the Session on September 6, 2013

Überhaupt ist dem derzeitig gültigen Abfallwirtschaftsplan zu entnehmen, dass für Abfälle aller Kategorien für gewerbliche und industrielle Siedlungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle, Sortierabfälle aus dem dualen System und sonstigen Sortieranlagen, Siedlungsabfall aus privaten Haushalten und dem Kleingewerbe und für Sondermüll genügend Entsorgungskapazitäten im Land zur Verfügung stehen. Einzige Ausnahme sind Gefahren- oder Schadstoffe, die verbrannt werden müssen. Dafür gibt es aber in benachbarten Bundesländern für unsere geringen Mengen genügend Kapazitäten.

Und noch eins ist festzuhalten: In Zeiten des demografischen Wandels und der Müllvermeidung wird es immer schwieriger, für die öffentlich-rechtlichen gut ausgebauten Entsorgungseinrichtungen im Land eine wirtschaftliche Auslastung sicherzustellen. Noch kann man nicht von gegenseitigem Kannibalisieren sprechen. Die Tendenz aber ist klar: Wir werden in Zukunft nicht mit stetig steigenden Abfallmengen, gleich welcher Klasse, zu rechnen haben. Das finde ich auch gut so, sei mir als Nebenbemerkung gestattet. Auch die öffentlich-recht- lichen Entsorgungseinrichtungen stehen in einem Wettbewerb, denn die Abfallwirtschaft – der Name sagt es ja schon – ist marktorientiert, aber sie ist auch Teil der Daseinsvorsorge und gehört aus Sicht der LINKEN in die öffentliche Hand.

Und noch etwas möchte ich gern aus dem Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern zitieren. Ich zitiere: „Ausgehend vom Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie vom Abfallwirtschaftsgesetz gebührt der Abfallvermeidung die höchste Priorität.“ Und weiter heißt es: „Abfälle sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG, soweit sie nicht vermeidbar sind, stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen.“ Das sind also gesetzlich festgelegte und für das Land geltende Grundsätze, die so auch im Abfallwirtschaftsplan des Landes stehen. Nur wenn nachweislich die Erfüllung dieser Pflicht technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist eine Beseitigung der Abfälle zulässig.

Und selbstverständlich hat die Landesregierung daraus die Grundsätze der Abfallpolitik von Mecklenburg-Vor- pommern entwickelt, die auch für meine Partei in genau dieser Priorisierung richtig sind:

1. Vermeidung

2. Wiederverwertung

3. Recycling

4. sonstige Verwertungsverfahren, wie etwa Verwer

tungsverfahren mit energetischer Verwendung

5. Beseitigung

Wenn wir also unseren eigenen Abfallwirtschaftsplan ernstnehmen, dann ist ganz klar, wir brauchen für die nächsten Jahre in Mecklenburg-Vorpommern keine neuen Deponien oder Verwertungsanlagen. Das schließt die thermische Verwertung ebenso ein wie die Schaffung neuer Kapazitäten, um nicht verwert- oder recycelbare Restabfälle zu deponieren.

Zusätzliche Kapazitäten der Deponierung würden die ohnehin schon nicht einfache wirtschaftliche Situation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen im Land weiter verschlechtern. Letztendlich ist dann der normale Bürger wieder der Dumme und muss Überkapazitäten mit erhöhten Gebühren ausgleichen. Und genau um diesen Zusammenhang geht es in unserem Antrag.

Wir wollen keine neue Deponie in Ramelow. Wir wollen sie nicht, weil wir sie nicht brauchen. Und wir wollen sie nicht, weil wir mit der von drei Kreisen betriebenen Deponie Rosenow eine öffentlich-rechtliche Entsorgungseinrichtung haben, die genau die in Ramelow vorgesehenen Abfälle aufnehmen kann. Dafür wurden 2012 in Rosenow zusätzliche Deponiekapazitäten geschaffen. Wir wollen Ramelow nicht, weil diese geplante Einrichtung nicht in die dortige Umwelt passt, denn sie grenzt unmittelbar an ein europäisches Vogelschutzgebiet. Wir wollen sie auch nicht, weil die verkehrliche Infrastruktur vor Ort einfach für ein solches Vorhaben nicht ausgelegt ist. Weder der Kreis, die Standortgemeinde oder die Umlandgemeinden wollen diese Deponie. Die Bevölkerung vor Ort steht nahezu geschlossen hinter der Ablehnung. Mein Kollege Torsten Koplin wird nachher noch näher darauf eingehen. Nach unserer Auffassung widerspräche eine neue Deponie den Zielen des Abfallwirtschaftsplanes des Landes und würde die bisherige Abfallpolitik des Landes konterkarieren.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wissen wir, dass der Investor, die Güstrower Kies & Mörtel GmbH, einen Rechtsanspruch auf ein ordentliches staatliches Genehmigungsverfahren hat. Und natürlich gehen wir davon aus, dass dieses Verfahren nach Recht und Gesetz durchgeführt wird.

(Minister Harry Glawe: Ja, dann warten Sie doch ab! Dann brauchen wir doch den Antrag nicht.)

Wir verstehen auch, dass die Güstrower Kies & Mörtel GmbH Aufgaben sucht für die Zeit nach dem Ende des Kiesvorkommens. Allerdings vermuten wir – und die Anwohner reden laut darüber –, dass sich das Unternehmen, das vor Ort eine Kiesgrube am geplanten Standort der Deponie betreibt, auf diese Weise aus seiner im Betriebsplan festgelegten Rekultivierungspflicht stehlen möchte. Und so etwas wollen wir ihm natürlich nicht durchgehen lassen, erst recht nicht in der Nähe zu einem FFH- und Vogelschutzgebiet.

Der Landtag sollte seinen klaren politischen Willen bekunden, zumal mit dem Abfallwirtschaftsplan klare Aussagen getroffen sind. Wir brauchen keine weitere Deponie für diesen Einlagerungskatalog. Eine Deponie Ramelow würde nur zu einem Verdrängungswettbewerb

führen, der anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen schadet. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Bürger, die großen und kleinen Unternehmen in unserem Bundesland und auch Verwaltungseinrichtungen unseres Landes produzieren Abfälle. Das ist unvermeidbar. Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes definierte Aufgabe für alle Abfallerzeuger und Abfallbesitzer lautet daher, unvermeidbare Abfälle, die nicht wieder verwendbar sind, zu recyceln oder in sonstiger Weise zu verwerten. Sollten diese Optionen nicht möglich sein, muss das, was nicht verwertet werden kann, ordentlich und geordnet beseitigt werden. Für diese Aufgaben wurden in unserem Bundesland zahlreiche moderne Recyclinganlagen, Verwertungsanlagen und für die Abfallbeseitigung auch Deponien und Verbrennungsanlagen vorgehalten.

Bei den Deponien unterscheiden wir fünf verschiedene Deponieklassen für Abfälle mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial. Dies beginnt bei der Deponieklas- se 0 für nicht oder geringfügig belasteten Bodenaushub und endet mit der Deponieklasse 4 für sehr hoch belastete Abfälle, die unter Tage in Salzgestein abgelagert werden müssen. Mit Ausnahme der Deponieklasse 4 werden in unserem Bundesland für alle Deponieklassen Anlagen vorgehalten. Der Bedarf für diese Deponien wird im Ministerium regelmäßig, Frau Schwenke, ermittelt und im Abfallwirtschaftsplan für das Land Mecklenburg-Vorpom- mern in einer Vorausschau für die nächsten Jahre dargestellt.

Nicht immer treffen diese Prognosen zu und werden dann natürlich auch der Realität angepasst. So musste festgestellt werden, dass wesentlich beeinflusst durch Änderung des Abfallrechts des Bundes und des bergrechtlichen Vollzugs bisher praktizierte Wege zur Verwertung von mineralischen Abfällen vor allem aus der Bauwirtschaft nicht mehr möglich waren. Es bestand ein zuvor nicht absehbarer Bedarf für neue Deponien der Klassen 0 und 1. Diesem Ergebnis folgend wurden in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt an vier Standorten im westlichen und mittleren Mecklenburg neue Deponien genehmigt und zum größten Teil sind diese zwischenzeitlich auch in Betrieb.

Im Landesteil Vorpommern existiert bislang keine Deponie für die Beseitigung dieser Abfälle. Das führt dazu, dass bei entsprechendem Entsorgungsbedarf dort anfallende Abfälle zum Teil über weite große Strecken transportiert werden müssen, um sie so in geeigneten Deponien abzulagern und dort unterzubringen. Die bestehende Deponie der Klasse 2 in Rosenow bei Neubrandenburg und Stern-Dennin bei Anklam sind für höher belastete Abfälle, insbesondere für aufbereitete Haushaltsabfälle, vorgesehen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Abdichtung dieser Deponien ist es wirtschaftlich nicht

sinnvoll, wenig oder gar nicht belastete Abfälle in Größenordnungen auf diese Deponie zu bringen.

Aus diesen Erwägungen heraus hat sich ein Unternehmen entschlossen – Sie haben den Namen genannt –, ein Verfahren anzustreben, um die Deponieklasse 1 dort in der Nähe von Ramelow in der Nähe der Stadt Friedland genehmigt zu bekommen. Dieses Verfahren läuft.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es ein Verfahren ist, das die Exekutive zu bewerten hat und ein Landtagsantrag in dieser Formfrage wenig hilfreich ist, denn Sie können in dieses Verfahren nicht einsteigen. Es muss neutral und offen geführt werden und man muss alles abwägen. Das heißt, es gibt keine Entscheidung zu diesem Thema, und auch die Frage, wann die Öffentlichkeit beteiligt wird, ist noch nicht entschieden. Von daher ist dieser Antrag hier zu früh. Er schadet eher dem Verfahren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ei, jei, jei! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, natürlich.)

Das wissen Sie eigentlich auch.

Nun liegt Ihr Antrag vor. Sie wollen damit den Landtag auffordern, Eingriffe vorzunehmen, die er nicht machen kann, denn die Exekutive ist gefragt und nicht die Legislative.

Meine Damen und Herren, die öffentliche Verwaltung ist in ihrem Handeln gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben an Recht und Gesetz gebunden. Der hier zur Debatte stehende Antrag kann dieses Gebot weder außer Kraft setzen noch das geltende Recht und das für das Planfeststellungsverfahren maßgebliche Gesetz in irgendeiner Weise ersetzen. Die Vorhabensträger besitzen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einen Rechtsanspruch auf eine fehlerfreie Ausübung der behördlichen Planungsermessensfragen in Bezug auf alle abwägungsrelevanten Gesichtspunkte im Rahmen eines ergebnisoffenen und fair durchzuführenden Planungsfeststellungsverfahrens. Ein Beschluss des Landtages im Sinne des Antrages der LINKEN wäre vor diesem Hintergrund schon gar nicht geeignet, eine tragfähige rechtliche Begründung oder Grundlage für die Ablehnung des Vorhabens zu liefern. Die zuständige Behörde ist vielmehr zur Neutralität im Verfahren, zur sachlichen Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und zur pflichtgemäßen Ausübung ihres Planungsermessens verpflichtet.

Auch in fachlicher Hinsicht geht der Antrag der LINKEN im Grunde am Ziel vorbei. Rechtliche Änderungen abfallrechtlicher und anderer Vorschriften sind seit Inkrafttreten des letzten Abfallwirtschaftsplanes im Jahre 2008 dazugekommen. Zwischenzeitlich hat sich ein Bedarf der Deponieklassen 0 und 1 herausgestellt. Dies sind Deponien für Bodenaushub und Abfälle mit sehr geringen beziehungsweise geringen Schadstoffbehalten. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Jahren vier Deponien in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt und planfestgestellt. Ich will sie noch mal nennen: Spoitgendorf, Dersenow, Consrade und Dersewitz.

Ob der Bedarf für eine weitere Deponie in Ramelow gegeben ist, wird im laufenden Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft und kann deshalb nicht Gegenstand eines Landtagsbeschlusses sein. Das müssen Sie eigentlich auch wissen. Sie machen

jetzt nur ein bisschen Polemik und ein bisschen Politik nach draußen. Das Verfahren wird im rechtsstaatlichen Sinne durchgeführt.

Meine Damen und Herren, damit ist nicht gesagt, dass es eine Zustimmung oder Ablehnung geben wird. Das Verfahren ist offen, alle müssen ihre Karten auf den Tisch legen und dann gibt es eine vernünftige Entscheidung, die dann auch rechtssicher ist, meine Damen und Herren, und dazu will ich Sie auffordern. Eigentlich sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen. Das werden Sie allerdings nicht tun. Ich kann den Koalitionären empfehlen, diesen Antrag abzulehnen, um dem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zu schaden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Da hat der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte dem rechtsstaatlichen Verfahren geschadet. Das ist ja interessant, aha! – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Das Wort hat nun für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da hat also der Kreistag dem rechtsstaatlichen Verfahren geschadet. Sagen Sie das dem Landrat! – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich störe Sie jetzt nicht.

Herr Minister Glawe! Sehr geehrte Frau Kollegin Schwenke! Ich möchte vielleicht nur ganz kurz auf Ihre Ausführungen eingehen. Ich will jetzt auch nicht den ganzen Rechtsrahmen noch mal anführen, den Herr Minister Glawe eben angesprochen hat. Sie haben – und das ist für mich im Grunde der wesentliche Punkt in Ihrem Redebeitrag – selbst gesagt, dass es derzeit keinen Anlass zur Sorge um ein geordnetes Verfahren gibt. Was ich verstehen kann, ist die Sorge der Menschen in der Gemeinde Ramelow, aber auch in den anderen Gemeinden, um die mögliche Deponie. Aber wie Sie das ja selbst ausgeführt haben, der springende Punkt an der Sache ist, es ist ein entsprechender Antrag gestellt worden, und auch vor dem Hintergrund der Darlegungen, die Sie selbst gemacht haben – Abfallwirtschaftsplan des Landes, die entsprechenden Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Deponie-Verordnung et cetera pp –, muss man einfach im Moment unterstellen, und Sie haben es ja selbst gesagt, dass das Verfahren ordnungsgemäß läuft und dass, wenn, das ist ja durchaus nicht auszuschließen im Rahmen dieses Verfahrens, im Ergebnis feststehen sollte, dass ein entsprechender Deponiebedarf nicht gegeben sein sollte, dass dem Antrag dann auch nicht Folge geleistet wird.

Vielleicht habe ich da eine etwas andere Einschätzung. Ich habe das jetzt vielleicht auch nicht richtig aufgefasst, was Herr Minister Glawe eben zur Beschlussfassung im Landkreis oder im Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gesagt hat. Wenn ich da richtig informiert bin, gab es ja in dem Kreistag einen parteiübergreifenden Beschluss, dass der Landrat ein entsprechendes Raumordnungsverfahren initiieren soll oder darauf hinwirken soll, dass das erfolgt. Ich kann jetzt nicht beurtei

len, ob der Landrat das zwischenzeitlich getan hat. Das wissen …

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das hat er getan, ist abgelehnt worden.)

Das hat er getan, ist abgelehnt worden.

Aber wie gesagt, das sind ja dann auch die Möglichkeiten gewesen, dass sich dort der Landkreis, der Kreistag einbringt, weil anders als der Landtag hier, wo ja Exekutive und Legislative – das wissen Sie auch – voneinander getrennt sind, ist ein Kreistag in gewisser Weise Teil der Exekutive der Verwaltung und hat natürlich dann die Möglichkeiten, solche Dinge zu initiieren.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um es kurzzufassen: Ich würde uns allen einfach mal empfehlen zu schauen, was denn am Ende bei der ganzen Sache rauskommt. Und wenn es aus Ihrer Sicht, aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, dort im Kreis tatsächlich Anmerkungen geben sollte, Hinweise geben sollte, dass bei dem Genehmigungsverfahren irgendwo etwas nicht ordnungsgemäß gelaufen sein sollte, dann stehen sicherlich nicht nur rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung. Dann allerdings sollte man sich vielleicht auch im Rahmen dieses Landtages damit beschäftigen, aber nicht zum heutigen Zeitpunkt. Und deswegen werden wir den Antrag hier und heute ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gerkan.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kenne die Region ganz gut – Herr Koplin nickt –, wo die De- ponie eingerichtet werden soll. Ich habe mich bereits 2012 – im Juni bin ich vor Ort gewesen – mit den Bürgerinnen und Bürgern in Ramelow getroffen, um über die geplante Deponie zu sprechen. Einen Monat später, also im Juli 2012, habe ich mich dann mit dem Investor, mit dem Herrn Kellermann, und mit dem Planer vor Ort direkt an der Kiesgrube getroffen, um mir auch ein Bild von dem Schutzgebiet und von den umliegenden Landwirten zu machen. Seitdem verfolge ich gemeinsam mit unserer Kreistagsfraktion die Entwicklung der geplanten Deponie.