Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Schulte hatte jetzt schon mal einiges zu den Chancen der Erdölförderung gesagt. Ich will das auf der sachlichen Ebene ergänzen.
Es gibt eine zuständige Behörde, die sich mit allen Anträgen rund um die Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen beschäftigt, das ist das Bergamt in Stralsund. Und so, wie es der Auftrag einer jeden Behörde ist, ist es auch der Auftrag des Bergamtes, streng nach Recht und Gesetz zu handeln. Ein Blick ins Gesetz erleichtert nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bergamt, sondern auch jedem anderen, mich eingeschlossen, das Leben.
Lassen Sie uns einen nüchternen Blick auf die Fakten werfen, damit klar ist, worüber wir eigentlich tatsächlich reden. Eins muss man sich vergegenwärtigen, wenn man über die Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen spricht: Das Bundesberggesetz gibt eine Kaskade vor, die man durchlaufen muss, bevor man dann tatsächlich Bodenschätze gewinnen darf. Diese Genehmigungskaskade setzt mindestens vier Stufen, bei Vorhaben, die hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu prüfen sind, sogar fünf Stufen voraus.
Am Anfang steht, wenn es zum Beispiel um die Suche nach Erdöl geht, die Erlaubnis. Mit einer solchen Erlaubnis hat der jeweilige Inhaber nichts anderes in der Hand als das exklusive Recht, innerhalb eines definierten Gebietes nach einem bestimmten Bodenschatz suchen zu dürfen. Wenn man tatsächlich suchen will, also mit technischen Mitteln überprüfen möchte, ob, wie viel und in welcher Lage ein bestimmter Bodenschatz vorhanden ist, muss man sich Betriebspläne zur Erkundung genehmigen lassen. Es muss dabei jede einzelne Maßnahme genehmigt werden.
Um beim Erdöl zu bleiben: Der Einsatz von Seismik bedarf zum Beispiel einer Genehmigung und auch jede Erkundungsbohrung muss einzeln genehmigt werden. Ist man dann im Rahmen des Betriebsplanes tatsächlich fündig geworden, bedarf es als drittem Genehmigungsschritt auf dem Weg zur Förderung von Bodenschätzen der sogenannten Bewilligung. Die Bewilligung umfasst das Recht der Erkundung und der Gewinnung eines Bodenschatzes. Man erhält damit das Recht, eine kon
Meine Damen und Herren, das ist sehr trocken, ich weiß es, aber ich glaube, auch bei der Gefahrenneigung bei diesem Thema, unsachlich in der öffentlichen Debatte zu werden, ist es wichtig, dass hier mal nachvollziehbar die einzelnen Schritte dargestellt werden.
Mit dieser Bewilligung, meine Damen und Herren, besitzt man aber nur das exklusive Recht, tatsächlich zu gewinnen. Vor der tatsächlichen Gewinnung selber, also der konkreten Förderung des Bodenschatzes, müssen zunächst verschiedene Betriebspläne genehmigt werden. Bedarf ein Vorhaben der Prüfung der Umweltverträglichkeit, ist vor der Zulassung des Gewinnungsbetriebsplanes ein Planfeststellungsverfahren für einen Rahmenbetriebsplan durchzuführen. Und, meine Damen und Herren, erst wer während der vierten Stufe der Genehmigungskaskade einen genehmigten Rahmenbetriebsplan hat, kann davon ausgehen, dass der Betriebsplan zur Gewinnung dann auch genehmigt wird, damit tatsächlich der Bodenschatz gefördert werden kann.
Zum Bereich marine Kiese und Sande: Das Bundesberggesetz unterscheidet genehmigungstechnisch übrigens nicht zwischen marine Kiese und Sande, Gas oder Erdöl. So wurden seit der Jahrtausendwende etwa 30 Bewilligungen zur Erkundung und Gewinnung erteilt. Seitdem wurden ganze drei Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Ich will damit eins verdeutlichen: Wenn wir über mehrere Genehmigungen sprechen, die nacheinander erteilt werden, dann gibt es keinen Automatismus für die nächstfolgende Genehmigung. Bei jedem Genehmigungsschritt muss das Vorhaben konkreter gefasst und beschrieben werden und so wird auch mit jedem Genehmigungsschritt letztendlich die Prüfung detailschärfer und die Genehmigungshürden werden immer höher.
Bei jeder der vier Genehmigungen, die ich gerade beschrieben habe, die man nacheinander erlangen muss, um tatsächlich etwas fördern zu dürfen, findet ein Beteiligungsverfahren statt. Dazu werden bei den ersten drei Genehmigungsverfahren jeweils die Träger der öffentlichen Belange befragt. Im Planfeststellungsverfahren findet eine umfassende Beteiligung statt, bei der Experten und Naturschutzvereinigungen ebenso wie Behörden, Gemeinden und die breite Öffentlichkeit einbezogen werden.
Ich möchte also an dieser Stelle unterstreichen, dass bei größeren angestrebten Fördermengen die Umweltverträglichkeitsprüfung und damit das Planfeststellungsverfahren zwingend vorgeschrieben sind. Und an dieser Stelle können und werden wir auch politisch ansetzen. Wir werden die Natur in unserem Land und den damit verbundenen Tourismusstandort schützen, der Kollege Schulte hat das ausdrücklich noch einmal betont. Und deshalb informieren wir die Öffentlichkeit und die Fachverbände sehr frühzeitig. Dabei werden wir auf formellem Weg auch über die Anforderungen des Bergrechts hinausgehen bei dieser Information, bei dieser informellen Information.
Meine Damen und Herren, im Bereich Erdöl gibt es in unserem Land derzeit sechs gültige Erlaubnisse. Alle diese Erlaubnisse gehören der Firma CEP, die damit als einzige derzeit das Recht hat, in Mecklenburg-Vorpom- mern nach Erdöl suchen zu dürfen. Diese Firma hat
aufgrund der Aufsuchungserlaubnis alte Unterlagen aus der DDR gesichtet und mit modernster Technik aufbereitet. Dazu kamen in einem Erlaubnisfeld aktuelle Untersuchungen mit Seismik und auch Erkundungsbohrungen, für die jeweils eine gesonderte Genehmigung beantragt und erteilt wurde.
Eine Bohrung bei Barth in der Gemeinde Saal ist tatsächlich ölfündig geworden. Hierbei handelt es sich um Öl – auch das hat Herr Schulte schon gesagt – der begehrtesten Qualität, das nicht für Treib- und Brennstoffe verwendet wird, sondern als Grundstoff für hochwertige Kunststoffe. CEP strebt nun an, weitere Untersuchungen durchzuführen, um die Bewilligung zu beantragen. Diese Firma stellt sich bislang jeder Frage, wir haben das selbst auch durchexerziert mit unserer Fraktion. CEP hat auf mein Anraten hin einen Parlamentarischen Abend hier im Landtag durchgeführt und informiert, ist keiner Frage ausgewichen, auch nicht Fragen, die von meiner Seite immer wieder an sie gerichtet worden sind, und bezieht von sich aus, und das finde ich richtig und gut, die Öffentlichkeit mit ein. Das will ich an der Stelle hervorheben.
Daher bin ich mir relativ sicher, dass man mit CEP einen Antragsteller hat, dem die sensible Situation gerade im Naturschutz und auch im Tourismus sehr bewusst ist. In Paragraf 55 des Bundesberggesetzes heißt es, Zitat: „Die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 ist zu erteilen, wenn … gemeinschädliche Einwirkungen der Aufsuchung oder Gewinnung nicht zu erwarten sind …“ Es handelt sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Wenn kein Ausschlussgrund vorliegt, der sich im Berggesetz finden muss, dann ist eine Genehmigung zu erteilen. Das ist die rechtliche Situation.
Auf der anderen Seite muss man dann aber auch sehr genau hinschauen, was gemeinschädliche Einwirkungen sein könnten. Auch da noch einmal auf den Kollegen Schulte bezogen zum Thema Tourismus: Wir wissen, dass wir ein Kommunikations- und Markenkonzept 2022 für den Tourismus in unserem Land haben. Das ist für uns eine der Grundlagen, zu schauen, inwieweit wir die Verbände immer und bei jedem Schritt einbeziehen müssen, auch die Fachleute dazu befragen müssen, weil wir das Thema Angebot im Bereich Tourismus nicht gefährden wollen.
Wenn es gelingt, meine Damen und Herren, das wäre eine tolle Sache, ich kenne das Thema Wind, da ist das ähnlich gelagert. Alle sind dafür, nur in der Praxis, in der praktischen Umsetzung kommen dann die großen Stolpersteine. Deswegen sage ich hier noch mal ausdrücklich: Wenn es wirklich gelingt, dass sich Erdölsuche und Tourismus miteinander in sinnvollen Einklang bringen lassen, und wenn es dann keine umweltrechtlichen Ausschlussgründe gibt, dann wird die Erdölsuche und auch deren Förderung in Mecklenburg-Vorpommern zu genehmigen sein.
Einige wenige Anmerkungen noch mal zu dem Thema Offshore. Wenn Sie den Antrag genau lesen, werden Sie erkennen, dass hier differenziert wird zwischen onshore und offshore. Zur Ölsuche in der Ostsee: Es liegen der Landesregierung zurzeit keine Anträge zur Zulassung von Erkundungsarbeiten zur Suche nach Erdöllagerstätten in der Ostsee vor. Die Genehmigungsvoraussetzungen wären auf See im Kern die gleichen wie an Land. Das Berggesetz sieht zusätzlich spezielle Punkte vor, die offshore gesondert zu berücksichtigen sind. Das ist die
Sicherung von Schifffahrtswegen und des Fischfangs. Das ist die Unterhaltung des Betriebs von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen, diese dürfen nicht beeinträchtigt werden und auch die ozeanografische Forschung darf nicht unvermeidbar beeinträchtigt werden.
Das Berggesetz sagt deutlich, die Pflanzen- und Tierwelt darf nicht unangemessen beeinträchtigt werden und schädigende Einwirkungen auf das Meer müssen auf ein möglichst geringes Maß beschränkt werden. Sie haben also genau zugehört, im Gesetz heißt es: „nicht unangemessen beeinträchtigt“ und „auf ein möglichst geringes Maß beschränken“. Deshalb wird das Bergamt sehr genau prüfen und das Gleiche erwarte ich von allen anderen beteiligten Behörden.
Meine Damen und Herren, für die, die das nicht wissen: In Mecklenburg-Vorpommern wird seit 60 Jahren Erdöl gefördert. Seit 60 Jahren! Das heißt, es gibt hier eine Tradition der Erdölförderung. Meine Damen und Herren, trotzdem hat sich in diesen sechs Jahrzehnten – oder vielleicht gerade deshalb, ohne da gestört zu werden – ein erfolgreicher Tourismus entwickelt und parallel dazu wurde der Naturschutz aufgebaut. Insofern steht die Erdölförderung nicht grundsätzlich in einem generellen Widerspruch zur positiven Entwicklung unseres Landes, im Gegenteil, es besteht ein Wertschöpfungspotenzial, das man nicht vernachlässigen sollte, in unserer Situation schon gar nicht, allerdings, meine Damen und Herren, mit Augenmaß und unter Berücksichtigung des Naturschutzes und des Tourismus, und darauf stellt der vorliegende Antrag ab.
In den Gesprächen heute, muss ich sagen, war ich sehr beeindruckt und sehr froh darüber, dass zwischen allen Fraktionen dieses Thema sehr sachlich diskutiert worden ist und keine Maschinenstürmerei oder sonst etwas betrieben worden ist, sondern man setzt sich sehr sachlich mit diesem ganzen Thema auseinander. Ich hoffe, dass wir das auch noch vertiefen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie sich entschlossen haben, den Antrag zu überweisen, wo es noch gar keinen offiziellen Antrag gegeben hat, das zu tun. Aber da das so über den kollegialen Weg schon mal verbreitet worden ist, finde ich das gut. Und Sie haben ja jetzt auch gerade gesagt, Herr Schulte, Sie wären damit einverstanden, unseren Änderungsantrag mit zu überweisen. Das ist eine gute Basis, denke ich auch, für eine kollegiale Auseinandersetzung. So wünschte ich mir das auch in anderen Zusammenhängen, wenigstens ab und zu.
Herr Dr. Schröter von CEP ist ein außerordentlich umtriebiger Mensch. Er geht offensiv mit dem Vorhaben um, Erdöl in Mecklenburg-Vorpommern zu suchen, zu finden und letztlich auch zu fördern. Er ist offen für jede Frage, das haben wir auch so erlebt, legt umfangreiches Material auf den Tisch und macht Werbung für seine Vorhaben und für die Firma.
Wer sich mit dem Material befasst, stellt fest, dass sich die Firma bemüht, Öffentlichkeit herzustellen. Das ist ausdrücklich zu loben. Es ist auch nicht verwunderlich, dass CEP die Chancen für Mecklenburg-Vorpommern und die betroffenen Gemeinden in überaus rosigen Farben malt. Und ebenso wenig ist es zu kritisieren, dass die Firma natürlich einen deutlich größeren Gewinn für sich selbst erwartet. Im Gegenteil, würden sie das nicht tun, würde sie ihre eigenen Gewinnerwartungen kleinreden. Erst dann müsste man richtig hellhörig werden.
Aber der Reihe nach: Knapp 3 Millionen Tonnen Erdöl werden in Deutschland per annum gefördert. Das entspricht knapp drei Prozent des eigenen jährlichen Bedarfs. Aus den Unterlagen von CEP geht hervor, dass man mit förderbaren Vorkommen in der Größenordnung von 40 Millionen Barrel rechnet. Das sind knapp 6 Millionen Tonnen, also knapp sechs Prozent des Bedarfs eines Jahres in Deutschland. Es mag zwar sein, dass dann der größte aktuelle Erdölfund in Europa gefunden worden ist, geostrategisch bleibt es dennoch ein relativ marginaler.
Förderung von Erdöl in Mecklenburg-Vorpommern kann für einige Regionen, aber auch für den Landeshaushalt positive Auswirkungen haben. Es können und, wenn es so ist, dann werden auch wenige, aber hochqualifizierte und gut bezahlte Dauerarbeitsplätze entstehen. Das alles will ich nicht kleinreden. Wie groß die wirtschaftlichen Effekte aber tatsächlich sein werden, ist aus unserer Sicht noch offen und kann zu diesem Zeitpunkt höchstens sehr ungenau bewertet werden. Allein die Investitionssumme dafür herzunehmen, reicht nicht aus. Und wenn Sie sich die prognostizierten Zahlen von Steuereinnahmen, Förderabgabe und so weiter genau ansehen, sich vergewissern, dass es sich dabei um einen Zeitraum von 30 Jahren handelt, relativiert sich, zumindest aus unserer Sicht, die Erwartung auch ein bisschen. Anders wäre es zum Beispiel schon, wenn nicht wie heute die Förderabgabe zehn Prozent bliebe,
sondern deutlich höher ausfiele. Und das können wir auch nach Bergrecht, obwohl das ein Bundesrecht ist.
Aber es liegt Ihr Antrag auf dem Tisch. Wir haben uns zunächst gefragt in der Fraktion, warum soll zu diesem Zeitpunkt der Landtag eine solch – zunächst hatte ich geschrieben euphorische, das habe ich jetzt gestrichen –
positive Willensbildung für ein Verfahren abgeben, das klaren Regeln unterworfen ist und das wir als Landtag nach unserer Auffassung zumindest kritisch begleiten sollten. Das Bergrecht Deutschlands ist ein sehr investorenfreundliches Recht. Es braucht sich aus unserer Sicht niemand Sorgen um den Investor zu machen, er hat alle Vorteile auf seiner Seite.
Sie alle werden die Karte vor Augen haben, in der die Region aufgezeigt wird, wo sich das Öl befinden soll. Es ist die gesamte Küstenregion bis weit ins Binnenland.
Und Sie werden sich auch daran erinnern, dass das eine unserer Haupttourismusregionen ist, die noch dazu umgeben und durchzogen ist von Naturschutzflächen aller Kategorien. Sie selbst betonen in Ihrem Antrag, dass Umwelt und Tourismus nicht gefährdet werden dürfen. Dazu gehört für mich zum Beispiel, dass Erdölerkundung und -förderung in der Ostsee ausgeschlossen bleiben müssen.
Ich gehöre nicht zu denen, die mit Horrorszenarien durch das Land reisen, wie das einige tun, für mich bedauerlicherweise, weil das die Leute eher verwirrt, als zur Klärung beiträgt. Ich unterstelle auch, dass CEP alle Vorschriften einhalten wird und sich genau an die Vorgaben halten will. Und solange nichts passiert, ist auch alles gut. Aber was ist, wenn etwas passiert? Und das kann man, so sicher eine Technologie auch scheint, niemals hundertprozentig ausschließen. Was passiert, wenn etwas passiert, egal ob über oder unter der Erde? Das Bergschadensrecht legt die Verantwortung für Schäden durch Tiefbohrungen nicht klar dem Verursacher zur Last, abgesehen davon, dass vielleicht sogar Schäden gar nicht mehr gutgemacht werden können. Also Vorsicht ist dennoch geboten.
Die Linksfraktion wird dem Antrag, das brauchte ich eigentlich gar nicht mehr zu sagen, so nicht zustimmen,
aber wenn wir ihn überweisen, dann können wir zumindest darüber reden und vielleicht auch den einen oder anderen Schritt noch aufeinander zugehen.
Wir haben diesen Änderungsantrag vorgelegt, weil wir meinen, dass jeder Eingriff in Natur und Landschaft grundsätzlich kritisch zu betrachten ist.
Deshalb wollen wir eine kritische Begleitung des Prozesses, eine permanente Begleitung. Und ich bitte Sie auch, zu den beiden Ausschüssen, die Sie schon erwähnt haben, Herr Kollege Schulte, den Umweltausschuss hinzuzufügen. Das halte ich eigentlich für in der Natur der Sache liegend.
Zweitens wollen wir – und das ist ja das, wo Sie wahrscheinlich drüber nachgedacht haben, das nicht positiv zu entscheiden – aus einer erhöhten Förderabgabe dann einen Fonds für nachhaltige Entwicklung einrichten, der die Dekarbonisierung fördert und entsprechenden Projekten zugutekommt, ganz nach dem Vorbild Norwegens, wo genau das auf Initiative der Linkspartei getan wird.
Und natürlich, das entnehmen Sie unserem Änderungsantrag, wollen wir, dass sich die Landesregierung weiter für ein geändertes Bergrecht einsetzt, das unter anderem die Rechte des Landes und der Kommunen, die betroffen sind, stärkt. Wir wollen auch ein klares Bergschadensrecht, das nach dem Verursacherprinzip handelt.
Erdöl, das hat Herr Kollege Schulte auch gesagt, ist nicht der Rohstoff, aus dem Strom erzeugt wird. Insofern ist es richtig, dass die Erdölförderung bei der Stromerzeugung