Protocol of the Session on September 4, 2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass sich Ihnen in einer doch ausführlichen Breite dargestellt hat, wie viele Bemühungen und Maßnahmen es gibt, insbesondere hier dem Thema MRSA und MRE Rechnung zu tragen. Es ist ein Thema, was nicht nur das Fachpersonal in den Kliniken, in den Altenheimen bewegt, sondern natürlich die Menschen selbst. Deswegen rate ich, damit sachlich umzugehen, und ich rate, keine Panik zu schüren. Es ist richtig, man kann das noch weiter zurückdrängen, aber es liegt auch an anderen Themen, die ich jetzt hier nicht auch noch ausführen kann, weil ich sonst den Rahmen sprengen würde.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht um Vermeidung.)

Es hat aber auch damit zu tun, dass oft die Resistenz entsteht, weil wir selber als Menschen viel zu viele Antibiotika einnehmen. Es hat nicht nur mit den Antibiotika zu tun, die wir selber letztendlich verschrieben bekommen und dann vielleicht einnehmen, manchmal auch zu schnell, es hat auch damit zu tun, dass in vielen Nahrungsmitteln Antibiotika sind.

Und an dieser Stelle muss es ein Umdenken geben. An dieser Stelle kann ich nur dafür werben, dass wir, wenn wir Fleisch verzehren, möglichst kein Fleisch verzehren mit Antibiotika. Dieses Thema ist ja in vollem Gange. Da könnte sicherlich auch noch unser Landwirtschaftsminister einiges zu sagen.

Ich habe hier die Zeit genutzt, deutlich zu machen, dass im Bereich der medizinischen Vorsorge und der medizinischen Verantwortung eine ganze Menge in unserem Land auf den Weg gebracht wurde. Es muss uns klar sein, dass alle in den letzten drei Jahren getroffenen Regelungen, einschließlich des am 1. August 2013 in Kraft getretenen Hygieneförderprogramms, nicht über Nacht greifen können. Selbst wenn Neueinstellungen von Krankenhaushygienikern nun finanziell möglich sind, müssen wir die natürlich auch erst ausbilden. Daran arbeiten wir.

Ich denke, eins ist klar geworden: Alle Verantwortlichen stellen sich ihrer Verantwortung in diesem Land, und deshalb brauchen wir die Aufforderung, „endlich“ etwas zu tun, nun wirklich nicht. Ich glaube, wir tun eine ganze Menge. Und wem es nicht gereicht hat, ich hätte noch einige andere Beispiele in petto. Aber ich würde Sie jetzt auch erst mal aus diesem Gesundheitsexkurs entlassen wollen. Ich glaube, ich habe gezeigt, dass das Land viel macht.

Es ist wichtig, dass wir uns dem Thema widmen. Das medizinische Personal in unserem Land ist dran. Und ich kann mich nur bei allen bedanken, die dieses Thema nämlich nicht als Nebensächlichkeit behandeln, sondern ihr Hauptaugenmerk in ihrer Arbeit auf dieses Thema legen, damit die Patienten in unserem Land sicher sind vor multiresistenten Erregern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Schubert.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also die Ministerin hat ja nun umfassend hier dieses Thema abgearbeitet. Da bleibt ja nicht mehr viel, aber einiges möchte ich doch dazu sagen.

Insbesondere freue ich mich, dass sich die Opposition eines Themas angenommen hat, das schon vor Jahren in den Krankenhäusern bewegt wurde. Bei ernsthafter Betrachtung Ihres Antrags darf ich entgegenhalten: Ihr Antrag kommt zu spät und ist fachlich überholt.

Das möchte ich auch begründen. Das zuständige Sozialministerium hat zu jedem Zeitpunkt der Nachfrage zwei Dinge deutlich festgestellt: Wir haben in MecklenburgVorpommern keine Probleme in der Krankenhaushygiene, das heißt, wir haben ein geeignetes und gutes Hygienemanagement. Wir müssen uns keinen Bundesdurchschnitt entgegenhalten lassen, denn der Bundesdurchschnitt, der wurde angesprochen, und da sehen die Zahlen anders aus als hier im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Heute stellen Sie einen Antrag, der durch einen Verordnungsentwurf bereits überholt ist. Und wenn Sie das Protokoll der Enquetekommission vom 12.04.2013 nachgesehen hätten und da gelesen hätten, da hat nämlich Frau Dr. Scriba schon angesprochen, dass eine Novellierung der Verordnung der Krankenhaushygieneordnung in Arbeit ist.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wie so vieles andere auch.)

Und ich weiß nicht – gut, Herr Koplin hat ja an dieser Sitzung nicht teilgenommen, da war Frau Stramm, soweit mir bekannt ist –, aber wenn der Informationsfluss bei den LINKEN in Ordnung gewesen wäre, dann hätte man Herrn Koplin davor warnen können, so einen Antrag zu stellen oder zu erarbeiten.

(Torsten Renz, CDU: Ja, er hat ihn aber trotzdem gemacht.)

Ich darf Ihnen aber noch mal versichern,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dass Ihre Kernforderung, im stationären Bereich einen Hygieniker, eine Hygienikerin vorzusehen, längst zutreffend umgesetzt wurde. Das hat auch die Ministerin schon gesagt. Das Erfordernis für den Personalbedarf an Krankenhaushygienikern ist dadurch eindeutiger als bisher geregelt.

Auch die Einbeziehung des ambulanten Bereiches, der invasive Eingriffe vorsieht, ist im Entwurf der Landesregierung selbstverständlich umgesetzt. Der Anwendungsbereich wurde ausdrücklich erweitert auf Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.

Besonders freut mich, dass der gesamte ambulante medizinische Versorgungsbereich, also auch die Zahnärzte, einbezogen wurden. Das steht nämlich in Ihrem Antrag unter den sechs Punkten nicht drin. Die Landesregierung hat dadurch von ihrem Ermessen, eine solche Regelung zu treffen, Gebrauch gemacht. Sie sehen,

umfassend und mit deutlichem zeitlichem Vorlauf ist den aktuellen Anforderungen an Hygiene und ihre Ausgestaltung Genüge getan.

Insgesamt kommt die Landesregierung damit der Aufgabe, der konkreten Gefahr nosokomialer Infektionen und der Übertragung von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen entgegenzutreten, hin- länglich nach.

Ich darf noch mal für die Abgeordneten erklären, nosokomiale Infektionen, das sind Krankenhausinfektionen, die in den Krankenhäusern auftreten, wo der Patient gesund, wie Herr Koplin gesagt hat, ins Krankenhaus geht und nach vier oder fünf Tagen dann diese Infektionen auftreten. Und eins hat er auch gesagt, dass gerade ältere Personen davon betroffen sind,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kranke.)

die aus den Pflegeheimen kommen, und dass eben gerade die Infektionsrate bei Patienten auf Intensivstationen erhöht auftreten. Das ist auch bedingt dadurch, dass die körpereigene Infektionsabwehr dieser Patienten geschwächt ist. Und insofern treten gerade bei diesen Patienten gehäuft Infektionen auf.

Und wenn ich in Prozenten davon spreche, dann sind das 3,5 Prozent aller Patienten in der Bundesrepublik Deutschland, die Infektionen auf Allgemeinstationen im Krankenhaus haben, aber 15 Prozent auf Intensivstationen. Insofern ist es auch bedingt, dass dieses – das hatte ich schon vorher gesagt – gerade bei den abwehrgeschwächten Patienten gehäuft auftritt.

Ich möchte auch nicht auslassen, Sie darauf hinzuweisen, dass auf die Einrichtungen durch die Änderungsverordnung keine nennenswerten Mehrkosten zukommen. Das nämlich halte ich auch für einen beachtenswerten Punkt, wenn man die Vielfalt der Angebote ernsthaft erhalten will.

Sie nehmen in Ihrem Antrag Bezug auf das Erfordernis der Ausbildung und Weiterbildung von Hygienikern. Gut so, aber auch dieses Ansinnen ist bereits verarbeitet. Von der Bundesärztekammer – hat die Ministerin schon angesprochen – wurde eine strukturierte curriculare Fortbildung zum Krankenhaushygieniker entwickelt und den Ärztekammern der Länder für eine Aufnahme in ihr Fortbildungsprogramm empfohlen. Diese Fortbildung findet im Verordnungsentwurf jetzt Berücksichtigung, um auch Krankenhaushygieniker beziehungsweise Hygienebeauftragte Ärzte mit diesem Abschluss einsetzen zu können.

Ein Problem haben wir allerdings auch in unserem Land ganz deutlich: Der Bedarf an Hygienikern ist auch bei uns wegen des aktuellen Fachkräftemangels in Deutschland insgesamt in der Praxis bisher nicht gedeckt. Aus diesem Grund wäre eine Beschränkung auf ausschließlich von der Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Abschlüsse nicht zielführend. Die Aufnahme der strukturierten curricularen Fortbildung der Krankenhaushygieniker in der Verordnung ist erforderlich, um Krankenhaushygienikern mit diesem Abschluss einsetzen zu können und zugleich die Fachlichkeit nicht infrage zu stellen. Und deswegen, diese Zeit von 2017 jetzt vorzuverlegen, wäre gefährlich, wir sollten das bei dem Zeitpunkt 2017 lassen.

Abschließend darf ich sagen, dass wir in der CDU bei allen Foren stets und ständig vortragen, dass wir Verwaltungsvereinfachung wollen, Bürokratieabbau. Da werden Sie Verständnis haben, dass wir Ihrem Entwurf – und das ist der Punkt 6 in diesem Entwurf – auf keinen Fall zustimmen.

Insgesamt lehnen wir Ihren Antrag ab und verweisen darauf, dass das Ministerium bereits intensiv gearbeitet hat, und Sie werden dann diesen Verordnungsentwurf übergeben bekommen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vizepräsidentin Frau Gajek.

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mich wundert das jetzt nicht so richtig, dass wir unterschiedliche Sichtweisen haben, aber ich möchte doch den Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützen und auch noch mal auf das von Herrn Koplin und auch von Frau Schwesig benannte Treffen – also den Jahresempfang der Techniker Krankenkasse – hinweisen. Dort haben nämlich zwei Referenten gesprochen und komischerweise hab ich mir genau den anderen Vor- trag herausgesucht, nämlich den Vortrag von Professor Dr. Coutinho vom Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu in Bilthoven in den Niederlanden.

Und Sie geben mir sicher recht, diejenigen, die von Ihnen bei diesem doch sehr überzeugenden Vortrag dabei waren, dass er das sehr beeindruckend geschildert hat, was es heißt, einerseits im Krankenhaus die Hygieneanforderungen zu standardisieren, ganz klare Vorgaben zu geben und an Qualität, Qualifikation und Standards nicht zu sparen. Aber er hat noch mal einen anderen Hinweis gegeben, den finde ich hochinteressant und der spiegelt sich auch in unserem Änderungsantrag wider, nämlich dass diese Infektionen nicht nur in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorkommen, sondern dass sie Ursachen haben, nämlich Ursachen häufig in der Landwirtschaft.

(Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na, na!)

Ja, ja, ja.

Und der Antrag, wenn Sie den richtig lesen, geht ja darum, sich dessen mehr zu vergewissern, wie hoch sind denn überhaupt diese Zusammenhänge.

Und, Frau Schwesig, Sie meinten eben so, was könnte man tun. Ich kann da nur sagen: Vermeiden wir Massentierhaltung, denn wir wissen bis heute nicht, was ins Grundwasser geht, wir wissen bis heute nicht, was es in unserem Körper macht, und wir wissen insbesondere nicht, wie unsere Kinder mit diesen Antibiotika umgehen und ob die Erreger in Zukunft vielleicht resistent gegenüber Antibiotika sind.

Ich glaube, die Zahlen, die benannt wurden, gerade bei dem Vortrag des Professors Coutinho bei der Techniker Krankenkasse sagen, dass die Erkrankungsrate in den Niederlanden an diesem MRSA bei gerade mal 1 bis 5 Prozent liegt, in Deutschland hingegen immer noch bei

10 bis 25 Prozent der Klinikpatienten. Die Pflegepatienten sind offensichtlich nicht dabei.

Das heißt, dass wir zum einen auf die Vorsorge/Prävention setzen müssen, wir müssen auf die Diagnostik setzen und wir müssen darauf setzen, dass – und das ist ja ein Projekt, was, denke ich, hier auch auf Zustimmung trifft – die Wege zwischen diesen Krankenhäusern, zwischen den Stellen, wo Menschen sich in klinische Pflege, klinische Diagnostik begeben, transparent sind. Denn das hat der Kollege dort sehr eindrücklich geschildert: Derjenige, der infiziert ist, wird sofort, aber wirklich sofort, in sogenannte Quarantäne gebracht, und es wird zurückverfolgt, woher er kommt, sodass letztendlich auch die Ursache behoben werden kann.

Hier kann es nur darum gehen, nicht nur die Infektion im Krankenhaus zu sehen, sondern wie gesagt auch die Zusammenhänge mit der Massentierhaltung.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Und darauf schließt unser Antrag, und der meint, einen Landesaktionsplan zur Reduzierung der MRE-Quellen zu entwickeln und umzusetzen. Ich denke, hier gibt es diese Anzeichen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Professor aus den Niederlanden sich das aus den Fingern gesogen hat, sondern hier eine Verbindung gezogen hat.

Wollen wir zukünftig hier noch besser werden – darum geht es doch, so habe ich den Antrag verstanden und so habe ich auch Herrn Koplin verstanden –, hier die multiresistenten Erreger zu minimieren, dann müssen wir bei uns anfangen, aber eben auch in der Politik. Und wir haben ja morgen noch einen Antrag dazu. Es geht darum, Massentierhaltung zu vermeiden, Antibiotika zu minimieren – auch wieder ein altes grünes Anliegen –, und dann wird es uns in vielen Bereichen wesentlich besser gehen.

Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, und wir stimmen dem Antrag von der Fraktion DIE LINKE ebenfalls zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Harry Glawe: Da müssen wir mit Ihnen noch ein bisschen Weiterbildung machen.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere natürlich sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE! Erst mal möchte ich zu Protokoll geben, dass wir es schön finden, dass Sie, wie ja auch in der Begründung des Antrages nachzulesen ist, die 9. Nationale Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft und, wie ich also aus Ihrer Rede hören konnte, auch das TK-Forum als sehr gewinnbringend und vor allen Dingen auch sehr lehrreich empfunden haben. Das geht mir genauso.