mentes. Eine äußerst knapp bemessene kommunale Finanzausstattung dient als Sicherungselement für einen ausgeglichenen Haushalt.
Anders formuliert: Hier haben wir nahezu ein verfassungsrechtliches Problem auf dem Tisch. Zur Bildung weiterer Rücklagen wählt die Landesregierung den rechtlich und politisch riskanten Weg einer planmäßigen systematischen Unterfinanzierung der kommunalen Ebenen. Das ist jedoch kein konstruktives Element, das, meine Damen und Herren, wird sich als finanzpolitischer Bumerang erweisen. Hier helfen weder Verweise auf zu erteilende FAG-Gutachteraufträge noch Vertröstungen auf mögliche weitere Hilfsfonds. Ohne verlässliche aufgabengerechte kommunale Finanzausstattung hält diese Landesregierung zwar weiter Kurs, gefährdet aber gleichwohl kommunale Selbstverwaltung, kommunales Ehrenamt und damit letztlich auch die Zukunft und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten dieses Landes.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hält daran fest, die Kommunen zu Erfüllungsgehilfen der Landespolitik zu degradieren. Und hier bedient man sich dann kleinerer und größerer Tricks.
Stichpunkt „FAG und Verbundquotenfestlegungsgesetz“: Auch für 2014 und 2015 wird die jeweilige Verbundquote nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz gemäß FAG hergeleitet. Ja, die rechtlich vorgeschriebene Überprüfung hat im FAG-Beirat stattgefunden. Danach bleibt, und das ist die zentrale kommunalpolitische Botschaft, die geltende Finanzverteilung unverändert bestehen und bildet somit die Grundlage für die Verbundquote. Anders ausgedrückt: Diese Landesregierung leugnet Ansprüche unserer Kommunen auf eine Erhöhung der Beteiligungsquote, so, wie sie der Städte- und Gemeindetag eingefordert hat.
Meine Damen und Herren, warum verschweigt die Landesregierung genau an dieser Stelle des vorliegenden Gesetzentwurfes das konkrete Abstimmungsverhalten in der Sitzung des FAG-Beirates am 16. April? Warum verschweigt die Landesregierung, dass im FAG-Beirat lediglich das Innen- und das Finanzministerium der Auffassung waren, es bestehe keine Notwenigkeit für eine Anpassung der kommunalen Finanzausstattung?
(Helmut Holter, DIE LINKE: Oh, hört, hört! – Vincent Kokert, CDU: Wann sollen wir das beantragen? Mit der Haushaltsrede heute, oder wie?)
Warum aber, meine Damen und Herren, wird das neue FAG dem Landtag eigentlich bis heute vorenthalten?
Worüber sollen die Abgeordneten hier beraten? In der Begründung zu Paragraf 2 Verbundquotenfestlegungsgesetz, das wäre die Seite 70 des vorliegenden Gesetzentwurfes, wird auf eine Anlage in der Begründung zum Ersten Gesetz zur Änderung des FAG ab 2014 verwie
Laut Gesetzentwurf entwickele sich alles positiv und damit angemessen. Die Landesregierung stellt in der Mittelfristigen Finanzplanung fest, dass eine „Überlastung der kommunalen Haushalte insgesamt – bei möglichen Ungleichgewichten im Einzelfall – nicht zu befürchten (ist) “. Meine Damen und Herren, da müssen sich doch die Kommunen auf den Arm genommen fühlen.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, richtig. – Egbert Liskow, CDU: Vor allem Frau Syrbe.)
Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage, in vielen Gemeinden aller anderen Landkreise sieht es genauso aus.
(Tilo Gundlack, SPD: Nö. – Torsten Renz, CDU: Das stimmt doch gar nicht. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Natürlich. – Tilo Gundlack, SPD: Nee, nee, das stimmt nicht. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, eine abschließende Bemerkung zu Prognosen, zu Redlichkeit und zum vorliegenden Gesetzentwurf:
dass die Landeshaushalte 2014 und 2015 mit Risiken verbunden seien. Das ist normal und unstrittig, das ist völlig klar. Eines der drei Risiken wird wie folgt beschrieben, die Finanzministerin ist darauf eingegangen: „angesichts eines derzeitig niedrigen Zinsniveaus besteht“ gleichwohl „die Gefahr steigender Zinsausgaben“.
Für den Landeshaushalt werden also als Gefahr beziehungsweise Risiko steigende Zinsausgaben hervorge- hoben.
Auf Seite 74 ist dann nochmals von dem zu erwartenden Zinsniveau die Rede. Jetzt geht es allerdings um den Beleg für eine kommende positive kommunale Haushaltsentwicklung. Ich zitiere: „Auch das weiterhin gering erwartete Zinsniveau wird die“ kommunalen „Haushalte entlasten.“
(Egbert Liskow, CDU: Das widerspricht dem doch gar nicht. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wie man es braucht.)
werden die Haushaltsberatungen zeigen müssen. Und was die Kommunen von einer derart angemessenen Finanzausstattung halten, werden die Anhörungen zeigen. Hoffentlich, Kollege Heinz Müller ist jetzt leider nicht hier, geschieht dies sehr interessengeleitet. – Vielen Dank.