Protocol of the Session on June 20, 2013

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Rösler.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat zunächst der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Lorenz Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Rösler, für mein Haus und die Häuser meiner Kollegen verwahre ich mich mit Entschiedenheit, dass wir die Mitarbeiter zurückpfeifen müssen oder dass die nicht motiviert genug arbeiten.

(Marc Reinhardt, CDU: Bösartige Unterstellung!)

Das ist eine Unterstellung von Ihrer Fraktion, die ich mir in der Form verbitte im Namen aller Kollegen, denn alle arbeiten hoch motiviert,

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

alle haben dieses Recht, ihre Meinung auch zu äußern. Und dazu stehen wir auch. Dementsprechend bitte ich auch, dass Sie das respektieren, dass die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Ressorts ihre Arbeit den Anforderungen entsprechend tun.

Und, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, Sie versuchen mit diesem Antrag, der im Übrigen rechtlich nicht ganz fundiert war, aber das ist eine andere Frage, nicht das erste Mal, durch überzogene Forderungen aus der mit Verlaub gesagt unstrittig schwierigen Situation, in der wir in Deutschland in den Kommunen, auch in Mecklenburg-Vorpommern durchaus stehen, politisch Profit zu schlagen. Dabei folgen Sie auch dieses Mal wieder dem alten Schema, teilweise begründete Forderungen so zu überspitzen und auszuweiten, dass natürlich nichts anderes übrig bleibt, als Ihre Forderungen zurückzuweisen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Immerhin schon mal „teilweise“ berechtigte Forderungen. Das ist das erste Mal, dass wir das hier hören.)

Dieses Mal haben Sie die Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs als Aufhänger genommen. Dass eine solche Überprüfung nichts Neues ist, wissen hier alle im Haus, die sich mit der Materie befassen. Und dass es eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung gibt, ist auch nichts Neues. Auch daran halten wir uns, unabhängig davon, ob Bundestagswahlen sind oder keine Bundestagswahlen oder andere Wahlen. Wir werden die dementsprechende Gesetzesnovellierung auch fristgerecht in das Haus einbringen, damit die Anpassungen dementsprechend erfolgen können.

Bereits anlässlich des Kommunalgipfels hatten sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, dass eine gründliche Untersuchung des Finanzausgleichssystems horizontal wie vertikal erfolgen soll. Sowohl die Koalitionsfraktionen wie auch die kommunalen Landesverbände waren sich einig – Frau Rösler, sie waren sich einig –, dass eine Untersuchung über die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des FAG erfolgen soll. Diese wird mit Hinblick auf Transparenz und aufgabengerechte Finanzverteilung durchgeführt.

Der FAG-Beirat, den Sie erwähnt hatten – da müssen Sie sich dann auch mit den Leuten unterhalten und nicht nur das, was Sie draußen hören, aufnehmen, aber dafür sind Sie ja bekannt –,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Eh, eh, eh, eh, eh!)

hat sich ausgesprochen, ein umfassendes finanzwissenschaftliches und finanzwirtschaftliches Gutachten, ein umfassendes finanzwissenschaftliches, finanzwirtschaftliches Gutachten zur vertikalen und horizontalen Finanzverteilung erstellen zu lassen. Und ich als zuständiger Fachminister bin mit meinem Haus nun mit der Durchführung dieser Untersuchung befasst.

Im heutigen Antrag greifen Sie aber in mehrfacher Hinsicht den Gegebenheiten voraus. In der Begründung wird gar kritisiert, dass in der aktuellen FAG-Novelle, die sich von Anfang an mit gänzlich anderen Problemen beschäftigt hat, keine Neuausrichtung des Finanzausgleiches erfolgt. Ja, wie denn auch, meine Damen und Herren von

der Linksfraktion? Das Gutachten zur Überprüfung des FAG ist nicht einmal in Auftrag gegeben und die nicht existierenden Ergebnisse sollen bereits in der aktuellen FAG-Novelle umgesetzt werden.

Überhaupt scheint mir Ihr Antrag in einer Art und Weise formuliert, dass Sie das Ergebnis des Gutachtens gar nicht abwarten wollen. Für Sie scheint alles sowieso schon festzustehen. Das, meine Damen und Herren Abgeordnete der Linksfraktion, ist aber nicht der Sinn eines wis- senschaftlichen Gutachtens, wenn es eine gründliche Untersuchung und darauf aufbauend begründete Handlungsvorschläge ausarbeiten muss. Und wenn Sie die Verfassungsgerichtsurteile bei vorausgegangenen Urteilen nachlesen, hebt das Verfassungsgericht insbesondere auf eine gründliche Analyse und Untersuchung im Vorfeld von solchen Ausrichtungen grundsätzlich ab. Und dass ein FAG oder anderes in Zukunft auch möglicherweise wieder beklagt wird, ist in diesem Land und in anderen Bundesländern auch keine neue Erscheinung. Deswegen muss man sich so gründlich darauf vorbereiten, dass man vor dem Gericht auch Bestand hat mit der Novellierung.

Natürlich sieht die Landesregierung Bedarf für eine solche Untersuchung. Aber es heißt eben nicht, dass wir schon vorher wissen, was hinterher rauskommt. Vielmehr bedarf es dazu der gründlichen Untersuchung in mehreren Schritten. Und das will ich gerne noch mal wiederholen, was die Schrittfolgen betrifft:

Einerseits ist die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen in einem wissenschaftlichen Gutachten zu untersuchen. Andererseits ist unter Berücksichtigung der sich aus den Aufgaben ergebenden Finanzbedarfe der einzelnen kommunalen Gruppen die interne Verteilung der Finanzausgleichsmasse zu untersuchen. Finanzwirtschaftlich sind die Finanzbedarfe der Kommunen auf Basis der gegenwärtigen Kreis- und Gemeindestrukturen und unter Berücksichtigung der demografischen Bevölkerungsentwicklung zu analysieren. Um dies zu erreichen, kommen wir um eine gründliche Untersuchung nicht umhin.

Als erster Schritt muss dazu bis Herbst dieses Jahres ein Ausschreibungsverfahren für die Beauftragung eines Gutachters durchgeführt werden. Danach kann dann der Antrag zur Vergabe des Auftrages durchgeführt werden. Danach kann eine erste Ermittlung des Finanzbedarfes der Kommunen auf Basis der Haushaltsdaten des Jah- res 2012 und die Analyse der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen erfolgen.

Erst wenn dieses durchgeführt ist, kann der Zwischenbericht des Gutachters vorgelegt werden. Danach sind dann wieder die bis dahin zu erfassenden Haushaltsdaten der Kommunen für das Bezugsjahr 2013 zu analysieren. Erst daraus kann ein abschließender Bericht oder ein Abschlussbericht durch den Gutachter erstellt werden. Wiederum danach kann auf Grundlage des Berichtes und der Auswertung des Gutachtens die Beratung und Beschlussfassung im FAG-Beirat erfolgen.

Und erst wenn all diese Schritte vollzogen sind und eine gründliche Auswertung zu belastbaren Ergebnissen geführt hat, können wir mit einem Gesetzgebungsverfahren beginnen.

All diese Schritte sind notwendig, um nicht bei diesem für die Kommunen so fundamental wichtigen Gesetz einen

Schnellschuss abzuliefern. Und genau deshalb wäre es falsch, sich auf das in dem Antrag der Linksfraktion festgeschriebene Fixdatum einzulassen.

Und, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wo war denn in Ihrem Zeitraum der Regierungsverantwortung die Überprüfung der horizontalen und vertikalen Finanzverteilung? Das haben Sie doch nicht durchgeführt. Also tun Sie doch jetzt nicht Forderungen auf, die Herr Ministerpräsident gemeinsam mit mir und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hat! Also insofern bitte ich, die notwendige Seriosität für solche Untersuchungen auch an den Tag zu legen.

Gründliche Untersuchungen brauchen ein Mindestmaß an Zeit. Sollte der Gutachter zügiger als erwartet fertig werden können, so steht einer schnelleren Entscheidung nichts im Weg. Aber jetzt ein festes Datum zu beschließen, dass ein Zeitdruck aufgebaut wird, in dem das Gutachten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte, ist eindeutig kontraproduktiv.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn dann bei der Untersuchung Ungereimtheiten auftauchen, würde beispielsweise mein geschätzter Kollege Ritter mit Sicherheit wieder am lautesten nach gerichtlicher Überprüfung rufen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber hundert Prozent!)

Sehen Sie!

Um es noch einmal zu sagen: Ihr Versuch, Ergebnisse vorwegzunehmen und Zeitdruck aufzubauen, ist und bleibt ausschließlich ein politisches Manöver. Dadurch versuchen Sie zu verschleiern, dass sich die Landesregierung der Probleme schon längst angenommen hat, um genau aus diesem Grund auch noch mal eine komplette Untersuchung

(Peter Ritter, DIE LINKE: Natürlich.)

der vertikalen und horizontalen Finanzströme durchzuführen und dementsprechend möglicherweise auch Veränderungen

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die, die im Nebel stochern.)

innerhalb der neuen FAG-Novellierung vorzunehmen. Der Zeitraum 01.01.2018 ist durch Verantwortliche in unserem Haus – wenn Sie jetzt den Minister damit bezeichnen – nicht benannt worden. Und ansonsten zählt zu solchen Aussagen schon, dass Sie dann Ross und Reiter benennen. Auch das gehört zu einer ehrlichen Diskussion. Wir können derzeit keinen Zeitraum definieren und das werde auch ich nicht tun. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heinz Müller für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir die Anträge für diese Sitzung auf den Tisch bekommen haben, habe ich die wie üblich kursorisch einmal so durchgeguckt und habe natürlich sofort meinen Blick auf einen Antrag zum Thema Finanzausgleichsgesetz gerichtet.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der war ja mit Ansage.)

Und auf den ersten Blick kann man ja sagen, da steht ja eine Menge Richtiges drin.

Also nehmen wir den Antrag mal Punkt für Punkt:

Ziffer 1 sagt, die jetzt in Arbeit befindliche Novelle eines Finanzausgleichsgesetzes, die am 01.01.2014 in Kraft treten soll, wird ja nicht eine grundlegende Überarbeitung sein, sondern wird das aufgreifen, was an periodischen Über- prüfungsnotwendigkeiten im FAG selbst festgeschrieben ist, und wird diese Überprüfungen vornehmen beziehungsweise die Ergebnisse dann ins Gesetz hineinschreiben.

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Fest- stellung ist richtig, das ist so. Aber etwas anderes, liebe Frau Rösler, können wir doch bei der Lage der Dinge auch gar nicht erwarten. Dass diese periodischen Überprüfungsverpflichtungen ernst genommen werden, das erwarten wir einerseits und das erfolgt. Dass aber die große, die grundlegende Novelle jetzt nicht kommen kann, das weiß doch auch jeder, der an diesem Thema arbeitet. Dazu sind die Positionen, was eine solche große Novelle des FAG denn in concreto enthalten soll, doch viel zu weit auseinander. Das heißt, das, was Sie hier in der Ziffer I. 1 formulieren, ist zwar richtig, aber es wundert doch niemanden. Es ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn ich dann auf die Ziffer I. 2 gehen darf, dann heben Sie ab auf die Feststellungen der Landrätekonferenz, und Sie haben hier ja auch das Schreiben des Landkreistages an die kommunalpolitischen Sprecher beziehungsweise Sprecherinnen erwähnt. Ja, in der Tat, der Landkreistag hat hier aus seiner Sicht formuliert, dass er erheblichen Überarbeitungsbedarf beim FAG sieht.

Nun, auch da muss ich Sie fragen: Wundert uns das? Jeder, der die Diskussion kennt, weiß, dass dieser Bedarf dort beim Landkreistag seit Langem gesehen wird, und er weiß auch, dass das nicht nur beim Landkreistag so gesehen wird, das gilt auch für den Städte- und Gemeindetag. Das gilt aber vor allen Dingen für die ganz, ganz überwiegende Zahl der Mitglieder dieser beiden kommunalen Verbände, nämlich unsere kommunalen Körperschaften, die eine solche Novelle des FAG wünschen, weil sie sich davon versprechen, dass ihre Finanzsituation sich verbessert. Also, auch die Ziffer 2 stellt eine Selbstverständlichkeit fest.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Allerdings, und da bin ich dann zum ersten Mal ins Grübeln gekommen, Sie sagen hier so ohne weitere Reflektion, der Landkreistag formuliert, nein, die „Landrätekonferenz“ formuliert und das „entspricht den akuten strukturellen Problemen kommunaler Finanzausstattung“.

Akute strukturelle Probleme – wenn wir über kommunale Finanzausstattung reden, meine sehr verehrten Damen