Protocol of the Session on June 19, 2013

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft auf Drucksache 6/1630.

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 6/1970 anzunehmen.

Ich rufe auf Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2021 abstimmen, soweit er Artikel 1 Nummer 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Wünscht die Fraktion der NPD noch eine weitere Abstimmung, um das Abstimmungsverhalten klarzustellen?

(Udo Pastörs, NPD: Nein, das hat er klargestellt, mein Kamerad. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2021, soweit er Artikel 1 Nummer 2 betrifft,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Kamerad Schnürschuh.)

mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2021 abstimmen, soweit er den Artikel 2 Nummer 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2021, soweit er den Artikel 2 Nummer 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer Artikel 2 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 Nummer 3 entsprechend der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 3 und 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung ebenfalls bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/1970 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/1970 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1748.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1748 –

In der 39. Sitzung des Landtages am 24. April 2013 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum zweiten Mal fordern wir Sie an dieser Stelle heute dazu auf,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Heute.)

die Vollzugsbeamten des Zolls nicht länger im Regen stehen zu lassen und die innere Sicherheit durch Übertragung polizeilicher Eilbefugnisse auf die Zollangehörigen zu erhöhen.

Einen knappen Monat ist es her, da hielten wir Ihnen ein weiteres Stöckchen hin,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was sollen wir mit einem Stöckchen? Da sollen wir drüberspringen, oder was?!)

indem wir forderten, die Angehörigen des Zollvollzugsdienstes in das Bundespolizeibeamtengesetz, Herr Ritter,

aufzunehmen, um auch ihnen die Anwendung unmittelbaren Zwanges zu ermöglichen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir wissen natürlich, dass Sie dem demokratischen Blockzwang folgen und auch die jetzt hier zu behandelnde Initiative zum zweiten Mal ablehnen werden. Trotzdem sind wir beruhigt, da wir wissen, wie die Basis – in diesem Fall die Zollangehörigen – in Wirklichkeit denkt.

(Zuruf aus dem Plenum: Die wollen Sie auch nicht.)

Meine Damen und Herren, zuweilen finden sich in den Internetforen Auslassungen, die auf den ersten Blick eher Randprobleme berühren. Bei näherem Nachdenken wird beim Nutzer aber das Interesse geweckt. Im einen oder anderen Fall hätten es die Beiträge sogar verdient, als Artikel in der Zeitung zu erscheinen oder sogar in einer der vielen Gesprächsrunden im Fernsehen thematisiert zu werden.

Die Übertragung polizeilicher Eilbefugnisse auf Zollangehörige ist so ein Thema, das angesichts offener Grenzen zusätzlich an Bedeutung gewinnt. Und wie wir wissen, gibt es dafür noch immer keine bundeseinheitliche Regelung.

Auf www.zoll-board.de vom 12.07.2012 machte ein Besucher namens „Vati“ deshalb seinem Unmut so richtig Luft.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Beim Blick in das Organigramm des Bundesministeriums der Finanzen, zu dem die Abteilung 3, Zoll, gehört, sei nur unschwer festzustellen, ich zitiere: „dass Beiträge zur inneren Sicherheit anscheinend nicht auf dem Programm stehen. Keines der Referate scheint für die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden zuständig zu sein … Man fühlt sich schlicht und ergreifend nicht dafür zuständig, Beiträge zur inneren Sicherheit zu leisten. Man macht hier Steuer-, Finanz- und in eingeschränktem Maße auch Wirtschaftspolitik. Sicherheitsaufgaben erledigt das BMI“ – also das Bundesministerium des Inneren. Zitatende.

Es ist offenbar auch im Bereich des Zolls nicht alles Gold, was auf den ersten Blick so glänzend daherkommt. In der Praxis dürfen Beamte dieser Institution zwar Baustellen auf Schwarzarbeit kontrollieren oder einen Wagen nach Schmuggelzigaretten durchsuchen, stellen sie jedoch fest, dass ein Pkw-Fahrer eine Alkoholfahne hat, sich das Fahrzeug in einem technisch bedenklichen Zustand befindet oder es sich beim Insassen gar um einen gesuchten Straftäter handelt, sind ihnen weitgehend die Hände gebunden – so weit die Regelung in der Mehrzahl der Bundesländer.

Immerhin wurden in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg bereits die Polizeigesetze geändert. Dort dürfen Zollangehörige zur Abwehr unmittelbarer Gefahren geeignete vorläufige Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen oder Festnahmen durchführen und als Ultima Ratio von der Schusswaffe Gebrauch machen – nicht so in Mecklenburg-Vorpommern, das in dieser Hinsicht unverändert zu den weißen Flecken gehört.

Deshalb der hier vorliegende Gesetzentwurf, mit dem eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgeset-

zes M-V erreicht werden soll. Ziel auch hier die Übertragung polizeilicher Eilbefugnisse auf die Beamten der Zollverwaltung. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der immer mehr ausufernden Grenzkriminalität geleistet werden, von der gerade MecklenburgVorpommern in ganz erheblichem Ausmaß betroffen ist.

Infolge der Verlagerung zollamtlicher Aufgaben von den Grenzen in das Landesinnere ergeben sich nämlich zunehmend Situationen, in denen Angehörige des Zolls immer öfter auch Maßnahmen ergreifen müssen, die außerhalb ihres ursprünglichen Zuständigkeitsbereiches angesiedelt sind. Vornehmlich in den sogenannten Eilfällen soll es ihnen zukünftig ermöglicht werden, Herr Müller, geeignete vorläufige Maßnahmen wie etwa Festnahme und Identitätsfeststellung zu treffen.

Derzeit bleibt Beamten der Zollverwaltung wegen der fehlenden Eilbefugnisse die Möglichkeit, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen zuständiger Vollzugspolizei zu warten. Knifflig wird es vor allem dann, wenn Zollbeamte zum Beispiel einen flüchtigen Straftäter entdecken. Da ihnen selbst kein polizeiliches Festnahmerecht zusteht, verfügen sie lediglich über das sogenannte Jedermannsrecht nach Paragraf 127 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung. Demnach ist jedermann befugt, jemanden auch ohne richterliche Anordnung festzuhalten, sofern dieser „auf frischer Tat“ angetroffen, „er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann“.

Was aber, wenn es um einen im Pkw flüchtigen Tatverdächtigen geht? In diesem Fall greift das JedermannFestnahmerecht schlicht und ergreifend zu kurz, können doch die Zöllner nach Beendigung ihrer Maßnahme eine Weiterfahrt schlechterdings untersagen, falls die Voraussetzungen des besagten StPO-Paragrafen, mithin ein Betroffen- oder Verfolgtsein auf frischer Tat, nicht vor- liegen.

In Fragen der Eilzuständigkeit, so Nutzer „Vati“ auf www.zoll-board.de, gehe es in keiner Weise darum, ich zitiere, „dass Zollbeamte sich bei einer friedlichen Demo einmischen oder den Obdachlosen von der Parkbank scheuchen.“ Zitatende. Vielmehr sollen Vollzugsbeamte des Zolls, ich zitiere, „auf Anforderung der Landes- oder Bundespolizei Hilfe leisten …“, Zitatende.

Momentan haben wir es auch noch in anderer Hinsicht mit einer verfahrenen Lage zu tun. Laut Erlass des Schäuble-Ministeriums vom 5. Juli 2012 sollen Angehörige des Zolls in der täglichen Praxis ausschließlich zollrechtliche Belange wahrnehmen. Polizeilichen Eilbefugnissen wurde damit gleichzeitig eine Absage erteilt. Die Banden aus Osteuropa, die seit Grenzöffnung von 2007 auch Deutschland heimsuchen, wird der Erlass selbstredend erfreuen.

Gelegenheit für Herrn Sellering und Herrn Caffier, ihre guten Beziehungen zur Bundesebene spielen zu lassen und sich für die Aufhebung des weltfremden Erlasses geradezumachen oder aber sich für die Aufnahme der Zöllner in das Bundespolizeibeamtengesetz einzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Zollangehörigen werden ihnen dafür dankbar sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!