Protocol of the Session on May 31, 2013

Infolge der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Instrumentenreform schildern die Praktiker, und ich habe mit vielen gesprochen, in Jobcentern und bei den Trägern diverse Probleme bei der Ausgestaltung von Maß

nahmen. Auch dies schlug auf den Einsatz der Eingliederungsmittel im Jahre 2012 durch. Ich erwähnte dies bereits in meiner Einbringungsrede. Vor allem die Einschränkungen bei den Arbeitsgelegenheiten, den sogenannten Ein-Euro-Jobs, als der bisher am stärksten eingesetzten Maßnahme werden vielerorts beklagt. Dies drückt sich auch in Zahlen aus. Hatten wir 2010 landesweit noch 46.400 AGHs, waren es 2012 nur noch 21.400, und das, obwohl die Eingliederungsquoten zwischen 2009 und 2011 mit Werten um zehn Prozent eigentlich immer gleich geblieben sind oder annährend gleich zumindest. Aus Sicht der Träger ist durch die Verschärfung der Kriterien Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität und der damit verbundenen Reduzierung der Einsatzmöglichkeiten eine Förderlücke entstanden, die sich auch in den nächsten Jahren nicht schließen lässt.

Probleme, das hatte ich ebenfalls schon angedeutet, Herr Kollege Renz, sehen die Verantwortlichen in den Jobcentern auch beim neuen Gutscheinverfahren für Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung. Zum einen hat nach deren Auffassung ein Teil der Arbeitslosen Probleme damit, sich nunmehr selbst einen geeigneten Träger für die Maßnahme zu suchen. Zum anderen gibt es Probleme mit der für den Einsatz der Gutscheine vorausgesetzten Zertifizierung.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Motto: „Nicht verausgabte Mittel werden auch nicht gebraucht“, ist falsch und führt zu einer ungerechtfertigten Abwärtsspirale bei der Mittelbereitstellung. Was wir stattdessen brauchen, ist mehr haushaltsrechtliche Flexibilität im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Für viele von Arbeitslosigkeit Betroffene sind langfristige Maßnahmen mit einer Dauer von über einem Jahr sinnvoll. Dafür brauchen die Jobcenter die Möglichkeit, Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr einzugehen. Diese stehen momentan nur eingeschränkt zur Verfügung. Daher ist es wichtig, diesen Umstand zu ändern. Wenn diesbezüglich zumindest Verhandlungen aufgenommen werden, dann ist das natürlich zu begrüßen. Andererseits binden Verpflichtungsermächtigungen jedoch Mittel für das Folgejahr und sie schränken dadurch auch die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter wieder ein, vor allem dann, wenn weitere Kürzungen bei den Eingliederungsmitteln zu verzeichnen sind. Und folglich müsste der Bundesgesetzgeber eine längerfristige Planungssicherheit schaffen und eine aufgabenadäquate Finanzausstattung sicherstellen.

Zum Abschluss sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine möglichst hohe Ausschöpfung der für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel wünschenswert, aber natürlich auch kein Selbstzweck ist. Sie ist dann positiv zu bewerten, wenn das Geld im Sinne der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt wird. Wenn dies aufgrund der beispielhaft geschilderten Probleme nicht vollumfänglich möglich ist, darf jedoch nicht die zwangsläufige Rückgabe der Mittel an den Bund die Folge sein. Und deshalb fordern die kommunalen Spitzenverbände, die Freien Wohlfahrtsverbände, die Arbeitsminister der Länder und auch DIE LINKE im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, dass die Möglichkeit der Übertragung von Mittelresten in das Folgejahr wieder eröffnet wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerk- samkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch mal zum eigentlichen Thema sprechen.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut.)

Das eigentliche Thema ist das zugewiesene Geld und können wir es dann auch zu 100 Prozent ausgeben. Das ist das eigentliche Thema.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig.)

Wenn wir uns in diesem Punkt einig sind, dass wir darüber diskutieren wollen, dann müssen wir uns Lösungen anschauen und Lösungen diskutieren.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig.)

Und dann will ich sagen, das, was Herr Foerster hier zum Schluss gemacht hat, er hat haushaltsrechtliche Flexibilität gefordert, da kann ich ihm nur zu 100 Prozent recht geben. Das ist ein Ansatz, um diesem Grundsatz zu folgen: Das, was zur Verfügung gestellt wird, wird auch vor Ort ausgegeben.

Und jetzt wollen wir mal schauen, was macht die Bundesregierung in diesem Bereich. DIE LINKE hat ja dann im Januar 2013 im Bundestag angefragt, wie das aussieht mit der Umsetzung des Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Da hat die Bundesregierung dann ausgeführt, das hat Frau Ministerin schon gesagt, dass es sehr wohl möglich ist, die Ausgabenreste in das darauffolgende Jahr zu übertragen, und zwar nach der Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung. Die Ministerin hat ausgeführt, dass es sehr schwierig ist, kaum möglich, dass kann ich nicht abschließend bewerten. Fakt ist, die Möglichkeit gibt es, das ist die Aussage der Bundesregierung.

Ich möchte jetzt nur noch mal im Zusammenhang mit Frau Tegtmeier sagen, wenn sie sagt, wir sollen jetzt Bundesratsinitiativen in diesem Bereich starten, ich glaube, das können Sie ja dann im Nachgang noch mal prüfen, das wird nicht möglich sein, weil der Bundestag selbst sich diese Bundeshaushaltsordnung gibt, und deswegen macht aus meiner Sicht eine Bundesratsinitiative in diesem Bereich keinen Sinn.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Aber weiter zur Vereinfachung und zur Flexibilisierung: Weiterhin hat der Staatssekretär dann hier im Bundestag ausgeführt, dass es sehr wohl das Bestreben ist der Bundesregierung, den Jobcentern diese Flexibilität einzuräumen, natürlich rechtsicher, aber entsprechende Gestaltungsspielräume zur Verfügung zu stellen. Und was hat die Bundesregierung gemacht? Sie hat eine gemeinsame, eine gemeinsame Initiative zwischen Bundesministerium und allen zuständigen Arbeitsministern auf den Weg gebracht.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Herr Renz, man muss das SGB und nicht die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern.)

Das Resultat liegt hier vor mir, eine 50-seitige Broschüre „Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der für die Grundsicherung für Arbeitsuchenden zuständigen Ministerien der Länder“, aktualisierte Ausgabe vom Oktober 2012. Das muss man erst mal feststellen: gemeinsame Initiative zwischen Bund und Ländern, um genau diesem Anspruch gerecht zu werden.

Und was macht man konkret, um diese Flexibilität zu erreichen,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das klingt aber im Brief Ihrer Ministerin anders.)

um dem Ziel nahezukommen, möglichst das zur Verfügung gestellte Geld auch auszugeben? Man macht Folgendes mit dieser gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern:

Man sagt erstens, ich muss die Entscheidungskompetenz vor Ort stärken. Das heißt, wir gehen in den Bereich der dezentralen Entscheidungen. Die vor Ort, die haben Ahnung, was richtig und wichtig ist. Man stärkt die Eigenverantwortung der Arbeitsvermittler. Das ist die Grundprämisse. Und was macht man aus diesem Grund? Man schafft ein gemeinsames Budget, und zwar für die Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse nach Paragraf 16 SGB II und die freie Förderung ebenfalls nach Para- graf 16 SGB II, man schafft ein Budget, was mindestens 20 Prozent beträgt vom Gesamtbudget.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Haben Sie sich mal angeguckt, wie viel Prozent aus dem Topf für freie Förderung bisher herausgezogen wurden in Mecklenburg-Vorpommern?)

Und über dieses Budget, so, wie ich es gesagt habe, für freie Förderung beziehungsweise für zusätzliche Arbeitsverhältnisse können sie vor Ort flexibel und eigenverantwortlich entscheiden. Das ist ein wichtiges Instrument, was man auf den Weg gebracht hat. Das war Punkt 1.

Punkt 2, man hat sich darauf vereinbart, dass insbesondere diese freie Förderung, die zur Verfügung gestellt wird, die Flexibilität, die damit erreicht wird, dass die insbesondere für Langzeitarbeitslose und für jugendliche Erwerbstätige mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen eingesetzt wird. Diese Förderung muss zielgenau, passgenau vor Ort dann umgesetzt werden.

Und ein wesentlicher dritter Punkt, den die Bundesregierung zusammen hier mit den Ländern angesprochen hat und auf den Weg gebracht hat, ist, dass man ein sogenanntes Erfindungsrecht hier mit vereinbart hat. Dieses Erfindungsrecht garantiert wieder den Vermittlern vor Ort, eigene Maßnahmen zu entwickeln, Gestaltungsspielräume zu nutzen, zusätzliche Maßnahmen. Genauso ist es hier in diesem Papier, was ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung stelle, definiert. Damit können sie nämlich dann vor Ort arbeiten und dann kommen wir nämlich ihrem Anspruch, diese Flexibilität, diese haushaltsrechtlichen Dinge aus der Welt zu schaffen, mehr als entgegen, ich glaube, im Sinne des Arbeits- und Sozialministers aus Hamburg, so, wie er es gesagt hat.

Vor Ort die Entscheidungsträger müssen sich das noch mal genauer anschauen. Ich glaube, genau das ist der richtige Weg, und nicht immer mit dem Finger in Richtung Berlin zeigen. Insofern, denke ich, ist zum jetzigen Zeit

punkt in diesem Bereich, den Sie ansprechen, kein Handlungsbedarf mehr. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen einen angenehmen Freitagnachmittag. Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1912. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1912 mit den Stimmen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 19. Juni 2013, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.