Protocol of the Session on May 31, 2013

Rein theoretisch wäre es auch möglich,

(Heinz Müller, SPD: Die taugen doch alle nichts, haben wir vorhin gehört.)

den doppelten Betrag der uns zustehenden Maßnahmen zu planen,

(Torsten Renz, CDU: Die können auch das Vierfache machen oder auch das Fünffache.)

weil so viele Menschen da sind. Aber man muss ja realistisch planen für ein Jahr, für voraussichtlich zur Verfügung stehende Mittel. Und da Planungen niemals spitz aufgehen, haben wir immer die Situation, dass wir Gelder zwar gut gebrauchen könnten und Menschen damit helfen könnten, aber von den erforderlichen Planungen her das nicht mehr …

(Torsten Renz, CDU: Aber im nächsten Jahr gibt es doch neues Geld. – Henning Foerster, DIE LINKE: Aber weniger, denn es wird ja nicht ausgeschöpft.)

Dadurch ist die Spirale in Gang gesetzt worden.

… ausschöpfen können. Im nächsten Jahr müssen sie nicht mehr zurückgeführt werden, sondern es wird daraus abgeleitet, dass man gar nicht so viele Mittel verbrauchen kann, verbrauchen muss oder solcher Mittel bedarf. Und das kann insgesamt zur Senkung führen.

Aber, Herr Foerster, spätestens seit der Arbeitskonferenz hier in Schwerin wissen Sie auch, dass bei dem Ausscheiden von Menschen aus Maßnahmen es auch durchaus sein kann, tatsächlich gerade in Westmecklenburg, und Sie machten vorhin diesen Unterschied zwischen Uecker-Randow und Westmecklenburg deutlich. Sie sagten, in Uecker-Randow werden die Mittel fast vollkommen ausgeschöpft, in Westmecklenburg nicht. Das liegt aber auch laut Herrn Heyden daran, der auf dieser Arbeitskonferenz, wo Sie ja auch waren, gesagt hat, dass es durchaus hier möglich ist, manchmal Menschen, die schon mehrere Vermittlungshemmnisse haben, trotzdem noch in den ersten Arbeitsmarkt unterbringen zu können, integrieren zu können, manchmal vollkommen überraschend, aber das passiert. Und auch das führt dann dazu, dass sie aus diesen Maßnahmen halt ausscheiden können. Das ist ja auch eine positive Sache.

Aber auch seit dieser Arbeitskonferenz wissen Sie, dass sich unsere Landesregierung ganz intensiv auf Bundesebene dafür einsetzt, dass sie die Übertragbarkeit der Mittel irgendwie hinbekommt.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Man muss aber dranbleiben.)

Das hat Ihnen da Frau Dr. Draheim ja mehrmals versichert.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Oder wollen wir uns jetzt auf dem Brief ausruhen?)

Und damit will ich jetzt mal direkt zu Ihrer Forderung kommen, die Sie in Ihrem Antrag hier aufstellen. Ich will

sagen, der Beitrag von Ihnen und der Beitrag der Ministerin hat noch mal ganz klar den Unterschied zwischen einer populistischen Forderung und einer pragmatischen Herangehensweise gezeigt.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das verstehe ich nicht.)

Und insbesondere – das hat Herr Renz anscheinend vorhin auch nicht ganz mitbekommen – haben Sie ja ganz explizit den Bundesrat als Gremium, wo sich die Ministerin an der Spitze der Bewegung sieht, angesprochen, was ja bedeuten würde, nachdem wir nun gehört haben, der Vorsitzende der Arbeitsministerkonferenz aus dem letzten Jahr hatte die Bundesregierung angeschrieben und den Hinweis erhalten, dass diese Mittel ja sehr wohl übertragen werden können. Bloß hat die Ministerin auch gesagt, so, wie das vorgesehen ist, funktioniert das überhaupt gar nicht,

(Torsten Renz, CDU: Aussage gegen Aussage.)

sodass man sich darauf verständigt hat, dass es eigentlich nur funktionieren kann, wenn man weiterhin gemeinsam mit allen Arbeitsministern im Gespräch mit der Bundesregierung die entsprechende Verordnung so hinbekommt, so flexibilisiert, dass es tatsächlich doch möglich wird.

Wenn wir nun Ihrem Antrag folgen und unsere Ministerin dazu auffordern würden, sich an die Spitze der Bewegung zu setzen und im Bundesrat eine Bundesratsinitiative anzuleiern, und die würde tatsächlich Unterstützung finden, würde das dazu führen, dass nach der Rückmeldung aus der Bundesregierung die sowieso im Bundestag wieder scheitern würde,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Vielleicht wechseln die ja noch im Herbst?!)

weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass alles okay ist oder zumindest auf dem Verordnungswege eventuell regelbar. Deswegen stellt sich das für mich so dar, dass, würden wir Ihre Aufforderung oder vielmehr Ihren Punkt 2 hier beschließen, wir eigentlich genau das Gegenteil von dem erreichen, was wir erreichen wollen, nämlich dass wir ein weiteres Hemmnis für die Übertragbarkeit der Mittel einführen, weil unsere Ministerin dann die Koalition der Arbeitsministerebene durchbrechen würde, einen eigenen Weg anleiern würde, wo man sich zu einem anderen Verfahren verständigt hat.

(Torsten Renz, CDU: Aber dann kriegt sie doch die Mehrheit hin.)

Und deswegen, glaube ich, ist das eher kontraproduktiv. Wenn Ihnen wirklich an der Sache liegt, was ich Ihnen eigentlich abnehme, dann würde ich Sie doch dazu auffordern, ziehen Sie Ihren Antrag zurück, er dient der Sache nicht. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Das war der beste Satz.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Oberstes Ziel der Politik, soweit sie Empfänger von Arbeitslosengeld II betrifft, ist nun mal nicht die Vermittlung in Arbeit, sondern die Erzielung von Einsparungen. Das ist nun mal so.

Im Finanzausschuss des Kreises Vorpommern-Greifwald tauchte vor Kurzem eine Wirtschaftsberatungsfirma auf, WIBERA hieß der Laden, glaube ich, und sagte, wenn wir Einsparungen erzielen wollten, dann müssten wir an einen großen Posten ran, die Kosten der Unterkunft. Und dann kommen auch entsprechend Bescheide, in denen die Kosten der Unterkunft gekürzt werden. Da steht nicht ehrlich drin, die Firma WIBERA hat gesagt, wir müssen das machen, wir wollen einsparen, sondern da wird irgendwelches Blabla reingeschrieben, dass die Kosten der Unterkunft halt zu hoch sind.

Und genau dasselbe ist es bei arbeitspolitischen Maßnahmen. Da bleiben Haushaltsreste übrig, nicht, weil sich das so ergeben hat, sondern auch da wird irgendein Wirtschaftsberater sagen, das ist ein Posten, da müssen wir ran. Und dann geht man eben ran und Abrakadabra gibt es plötzlich Haushaltsreste. Dann freut man sich, dass man im nächsten Jahr weniger Mittel einsetzen muss, und behauptet, die wären ja gar nicht nötig. So läuft das.

Das meiste, was im Gesetz geschrieben ist, ist eben nur gespielt. Zum Beispiel die Basis des Arbeitslosengeldes II, wo die Ziele formuliert werden, der Paragraf 1 des SGB II, da heißt es im Absatz 1: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigen ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ Blabla! Aber das ist nur Betroffenheitslyrik und weiter nichts. In der Realität ist es nämlich ein Witz.

Und in Absatz 2 wird zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsicherung den Leistungsempfänger in die Lage versetzen soll, seine Hilfsbedürftigkeit zu überwinden, und zusätzlich finden sich Formulierungen, die die reinste Wundertüte der tollsten Verheißungen darstellen. Geschlechtsspezifischen Nachteilen soll entgegengewirkt, familienspezifische Lebensverhältnisse sollen berücksichtigt und behindertenspezifische Nachteile sollen überwunden werden. Es gibt auch Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die werden noch mit raufgelegt. Aber das ist alles nur eine Botschaft aus einer Parallelwelt, die sonst wo ist, aber weit weg von unserer.

Es fällt auch auf, dass der ursprüngliche Wortlaut des Paragrafen 1 SGB II beim Hartz-IV-Start, der auch schon wieder acht Jahre her ist, wesentlich bescheidener und sachlicher daherkam, aber von Gesetzesänderung zu Gesetzesänderung wurde der immer mehr mit Phrasen aufgeblasen, bis er sich ganz toll anhörte, wie so ein philosophisches Manifest, und gleichzeitig wird die Lage der Betroffenen immer schlimmer.

Also es ist kein Wunder, dass Haushaltsreste übrig bleiben bei der Vergabe von arbeitspolitischen Maßnahmen. Sicherlich wird es genug Gelegenheiten gegeben haben, die auch auszugeben, aber es wird Anordnungen von oben geben, wahrscheinlich auch mit vorgegebenen Quoten, und die müssen erfüllt werden. Hinterher stellt man sich halt dumm und sagt, ups, Geld übrig geblieben, haben wir was gespart. So ist nun mal das System. Dann müssen Sie schon die ganzen Machtverhältnisse umstülpen, dass sich da was ändert. Da reicht es nicht, hier mal ein bisschen rumzuquengeln. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich man im Regierungslager hier argumentiert.

(Torsten Renz, CDU: Das ist doch nicht erstaunlich, wenn der eine Regierungspartner in Berlin in der Opposition ist. Das ist doch nicht erstaunlich.)

Natürlich wünsche ich Ihnen, Frau Ministerin, beziehungsweise den von Ihnen beauftragten Mitarbeitern im Sinne der Betroffenen tatsächlich viel Erfolg bei den weiteren Verhandlungen zur Umsetzung des von uns offensichtlich gemeinsamen für wichtig erachteten Vorhabens.

(Torsten Renz, CDU: Das wurde aber umgesetzt auf der Arbeitsministerkonferenz.)

Schade ist, dass die CDU entgegen der Auffassung ihres Fachministers und der, ich kann das, glaube ich, so sagen, befreundeten Fachminister von FDP und CSU hier nicht mehr zu bieten hat

(Torsten Renz, CDU: Da gibts auch nur einen, da gibts auch jeweils nur einen.)

als ihre üblichen Floskeln, Herr Kollege Renz. Damit wird eine Chance vertan, hier heute eine gemeinsam getragene Initiative mit Rückenwind aller demokratischen Fraktionen zu initiieren.

(Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja nicht mal ein Lüftchen.)

Ich wünschte mir da ein konsequenteres Vorgehen, als einen Brief an Ursula von der Leyen zu schreiben und dann hier aus dem zu erwartenden Antwortschreiben zu zitieren. Wir haben im Antrag auch explizit kein Datum hineingeschrieben, sodass Sie die entsprechenden Initiativen genauso gut im Herbst entwickeln können, von dem Sie sich ja selbst erhoffen, dass dann am Ende möglicherweise eine andere Konstellation im Bund zustande kommt.

Aber zurück zum Thema: Ich hatte schon in der Einbringung gesagt, dass die Arbeitsminister der Länder, ganz gleich, welches Parteibuch sie haben, einen einstimmigen Beschluss zum Thema des heutigen Antrages herbeigeführt haben, und es geht darum, dieses Anliegen dann auch weiter zu befeuern. Warum? Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe errechnete schon im November 2012, dass etwa 500 Mil- lionen der den Jobcentern zugewiesenen Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung zurückgeführt werden müssen. Der Betrag setzt sich zusammen aus Minderausgaben der Jobcenter bei den Leistungen zur Eingliederung und Mehrausgaben bei den Bundesanteilen an den Verwaltungskosten. Vor dem Hintergrund der zum Jahreswechsel 2012/2013 erneut vollzogenen Kürzungen der Eingliederungsbudgets für

die Jobcenter ist aus unserer Sicht eine zeitnahe Um- setzung von Ziffer 1 des ASMK-Beschlusses dringend geboten.

Und an dieser Stelle möchte ich dann auch noch mal daran erinnern, dass Paragraf 46 SGB II, in der bis zum 31.10.2010 geltenden Fassung noch vorsah, wenigstens die Hälfte der nicht verausgabten Mittel ins Folgejahr übertragen zu können. Dabei durften die übertragbaren Mittel einen Betrag von zehn Prozent des Gesamtbudgets des laufenden Jahres nicht übersteigen. Seit dem 01.01.2011 gilt Paragraf 46 nun in veränderter Fassung. Unter Verweis auf die Bundeshaushaltsordnung, das klang hier bei der Ministerin schon an, kippte die schwarz-gelbe Bundesregierung die alte Regelung.

Bei Einführung des Paragrafen 46 im Zusammenhang mit dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen im Juli 2004 wurde die Möglichkeit, nicht verausgabte SGB-II-Mittel wenigstens hälftig ins kommende Haushaltsjahr übertragen zu können, noch wie folgt begründet, ich zitiere: „Die … vorgesehene Regelung, dass nicht verausgabte Mittel … zweckgebunden zur Hälfte den Verfügungsrahmen der Agentur oder des zugelassenen kommunalen Trägers für das Folgejahr erhöhen und somit nicht an den Bund zurückfließen, bietet einen zusätzlichen Anreiz zum sparsamen Mitteleinsatz. Insbesondere wird einem möglicherweise ineffizienten Verbrauch noch vorhandener Mittel am Jahresende entgegen gewirkt. Die übertragbaren Mittel sind auf maximal 10 % des Gesamtbudgets des laufenden Jahres begrenzt. … Sie setzt einen Anreiz, das vom Haushaltsgesetzgeber angestrebte Niveau der Eingliederungsleistungen im Grundsatz zu erreichen.“ Zitatende.

Und nach unserer Auffassung trifft diese Einschätzung noch immer zu. In jedem Fall kann es nicht sein, dass Mittel in Größenordnungen an den Bund zurückfließen und damit den Jobcentern für die so dringend notwendigen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration fehlen.

Die seit Jahren anzutreffende ungenügende Ausschöpfung der Mittel und die daraus abgeleitete Rechtfertigung weiterer im Verhältnis zur Entwicklung der Empfängerzahlen von SGB-II-Leistungen nicht zu rechtfertigender Kürzungen wird nicht nur von meiner Fraktion, sondern auch von den kommunalen Spitzenverbänden kritisiert. Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag weisen zudem darauf hin, dass es oft restriktive gesetzliche Regelungen und bürokratische Hürden sind, die eine bedarfsgerechte Mittelverwendung und die volle Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel verhindern, Herr Kollege Renz. Beispielsweise, und Sie hatten ja gefragt, woran kann es liegen, entstehen Schwankungen zwischen den geplanten Ansätzen der Jobcenter bei den Eingliederungsmaßnahmen und den tatsächlich ver- ausgabten Mitteln, weil prognostizierte Maßnahmenauslastungen nicht eintreten. So gibt es immer wieder vorzeitige Beendigungen, Frau Tegtmeier hat es gesagt, im besten Fall veranlasst durch erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Die oft unvermeidbare Ausgabelücke darf aber nicht den Jobcentern und den von Arbeitslosigkeit Betroffenen angelastet werden und im Übrigen auch nicht den Trägern der Maßnahme.

Infolge der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Instrumentenreform schildern die Praktiker, und ich habe mit vielen gesprochen, in Jobcentern und bei den Trägern diverse Probleme bei der Ausgestaltung von Maß