Fazit ist: In der bisherigen Auseinandersetzung mit dem Thema „Geschlechtsbewusste Pädagogik“ konnte nicht dargelegt werden, dass es in Mecklenburg-Vorpommern konkrete und ausreichende Empfehlungen und Orientierungshilfen zur Auseinandersetzung oder Anwendung einer geschlechtsbewussten Arbeit mit Jungen und Mädchen gibt, die praxisnah aufzeigen, wie eine Umsetzung erfolgen kann, ohne dass bestehende Rollenbilder noch verstärkt werden.
Und eine Sache muss ich an dieser Stelle ebenfalls erwähnen: In der Sozialausschusssitzung im Januar 2013 konfrontierte uns die Sozialministerin mit einem bis dahin unbekannten Bericht, der die Forderungen meiner Fraktion nach solchen Leitlinien angeblich überflüssig machen sollte. Die Berichterstattung der Ministerin im Sozialausschuss gab wieder, und es wurde auch auf mündliche Nachfrage hin noch bestätigt, dass solche Leitlinien bereits im Dezember erarbeitet wurden. Ein entsprechender Kabinettsbericht läge vor. Natürlich haben wir nachgehakt und uns den Kabinettsbericht zuschicken lassen. Und siehe da, es waren keine Leitlinien, sondern es war lediglich die Widerspiegelung bestehender Konzeptionen und Gesetze, wie der Bildungskonzeption für null- bis zehnjährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern sowie
der Rahmenkonzeption „Berufe haben kein Geschlecht“. Das war also eine glatte Falschinformation. Damit wurden die Fraktionen, vor allem die antragstellende LINKE, im Ausschuss bewusst getäuscht. Es ist schon verwunderlich, wie sich die Ministerin aus ihrem Verantwortungsbereich stiehlt.
Und ich möchte noch mal auf die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die 6. Legislaturperiode zurückkommen, die auch Herr Minister Brodkorb zitiert hat. Punkt 254: „Der geschlechtersensible Ansatz in Erziehung, Bildung und Ausbildung ist ein Leitprinzip und muss in der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Erzieher-, Lehr- und pädagogischen Personals umgesetzt werden. Die Koalitionspartner werden sicherstellen, dass alle Bildungs- und Erziehungseinrichtungen die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männern auf sämtlichen Bildungsebenen stärken und zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft beitragen.“
Werden Sie also diesem Vorhaben gerecht und stimmen Sie dem Antrag meiner Fraktion für die Erarbeitung von Leitlinien für eine geschlechterbewusste Arbeit mit Jungen und Mädchen zu! – Danke schön.
Ums Wort hat noch einmal der Bil… Nein, Moment. Jetzt hätte ich ihn wirklich fast ganz vergessen. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Butzki für die Fraktion der SPD.
Herr Ritter, ich find es ja schön, dass Sie als Antragsteller dahinten hingehen und reden und dem Minister bei seinen Ausführungen nicht zuhören. Dann brauchen Sie sich aber auch nicht zu wundern, wenn der Minister Ihnen nicht zuhört. Ich fand das, als Sie das vorhin gemacht haben, auch nicht so sehr schön.
Aber jetzt zu diesem Antrag: Uns liegt der Antrag „Leitlinien für eine geschlechterbewusste pädagogische Arbeit mit Jungen und Mädchen entwickeln“ der Fraktion DIE LINKE vor. Diese Thematik wurde bereits, das wurde auch schon mehrmals erwähnt, zweimal sehr ausführlich im Sozialausschuss, und zwar am 22. August 2012 und am 23. Januar 2013, beraten.
Deswegen bin nicht nur ich sehr erstaunt und überrascht, dass wir heute erneut zu dieser Thematik debattieren.
Sozialministerin Manuela Schwesig hat in der Sitzung im Januar den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, dass Minister Mathias Brodkorb am 4. Dezember 2012 einen Bericht im Kabinett vorgelegt hat.
und Sie haben daraus sehen können, dass alle Geschlechterperspektiven dort in allen Bereichen des Lebens und Lernens verankert sind.
Sie sind da ausführlich informiert worden. Die Strategie des Gender-Mainstreamings werde in allen Bildungsstufen festgeschrieben.
Dies betreffe den ganzen Bereich von der frühkindlichen, über die Allgemeinbildung bis zur beruflichen Bildung. Verankert – ich will Ihnen das noch mal sagen, wo das alles steht – ist die Strategie im KiföG,
im Schulgesetz, in der Bildungskonzeption für die null- bis zehnjährigen Kinder in MV, in den jeweiligen Schulprogrammen –
da können Sie sich das auch noch mal angucken –, in den verschiedenen Verordnungen und Erlassen in der Schule, in den Rahmenrichtlinien „Berufe haben kein Geschlecht“, in den Rahmenrichtlinien der einzelnen Fächer
und auch in den Aufgabenstellungen, in den meisten Aufgabenstellungen in den von Mecklenburg-Vorpom- mern zugelassenen Büchern.
Gender-Mainstreaming durchdringt nicht nur die verschiedensten Lebensbereiche des Kindes, sondern ist auch gleichzeitig ein durchgängiges Prinzip aller Bildungsstufen von der frühkindlichen Bildung bis zur Berufsbildung.
und einer Förderung, die sich an seinen Bedürfnissen, seinem Entwicklungsstand und seinen Entwicklungsmög
lichkeiten orientiert. Und das ist festgeschrieben im Paragrafen 1 Absätze 1 und 2 im Kindertagesförderungs- gesetz.
Da Sie, sehr geehrte Frau Bernhardt – ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen –, scheinbar mit den Aussagen im Sozialausschuss Ihre Probleme haben,
möchte ich Ihnen jetzt mal aus Sicht eines Schulpolitikers die SPD-Position hier darstellen: Lernen und Bildung wird als ein sozialer Prozess verstanden, in dem neben der kulturellen und sozialen, …
… in dem neben der kulturellen und sozialen Herkunft des Kindes auch sein Geschlecht, seine jeweilige Entwicklungsstufe und seine besondere Situation innerhalb der Gruppe Berücksichtigung finden. Verschiedenheit wird somit hier als Bildungschance und zur Bildungsbereicherung gesehen.
Und dann will ich Ihnen auch gleich mal sagen, wo das genau festgeschrieben ist. Das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt die Prinzipien des Gender-Mainstreamings. Und da lese ich Ihnen, Frau Bernhardt, mal die beiden wichtigen Paragrafen vor.
… „Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist,“