wie ich auf den Wortbeitrag von Herrn Dachner reagiere. Ich will es dabei belassen, indem ich zum Ausdruck bringe, dass ich den Eindruck habe, das war ein unfairer, an der Sache vorbeigehender
und Tatbestände – ich mache das gleich an einem Beispiel deutlich –, Tatbestände verfälschender Beitrag. Ich habe ihn teilweise als demagogisch
ich werde an dieser Stelle, Herr Dachner, nicht noch Öl in die Flammen gießen, aber ich finde, wir sollten uns in der Tat gemeinsam überlegen, wie wir hier bei aller unterschiedlichen Auffassung –
innen- und rechtspolitisch eine durchaus unterschiedliche Auffassung haben, das will ich definitiv zugestehen – eine bestimmte Form von Umgang miteinander wahren. Das würde ich mir zumindest für die Zukunft wünschen.
Ich will auf den einen Punkt gleich eingehen, von dem ich glaube, dass er noch mal unterstrichen werden muss. Was wollen die GRÜNEN mit ihrem Antrag? Ich habe den Versuch gemacht, das sehr ausführlich zu erläutern.
Wir wollen nicht in irgendeiner Form, Herr Dachner, wir wollen nicht in irgendeiner Form in das Hauptsacheverfahren eingreifen, das steht auch nicht drin, dass wir die Landesregierung dazu auffordern, das Hauptsacheverfahren wieder zurückzunehmen oder in irgendeiner Form auszusteigen, sondern wir haben darauf reagiert, was das Verwaltungsgericht in Schwerin in einem Verfahren des Rechtsschutzes vorab entschieden hat, und da ist nicht in der Sache entschieden worden.
Deshalb ist es auch völlig fehl am Platze, völlig fehl am Platze, an dieser Stelle – und dem haben Sie sich sehr intensiv gewidmet – Aussagen in irgendeiner Interpretation – dazu haben wir uns nicht geäußert – zu „Feine Sahne Fischfilet“ hier vorzutragen, weil um diese Institution geht es an dieser Stelle nicht.
und wenn man, und dann schließt sich in der Tat der Kreis, wenn man aber zu dem Ergebnis kommt und sagt, man müsste jede Institution kriminalisieren, in deren Räumlichkeiten beispielsweise „Feine Sahne Fischfilet“ – als angeblich verfassungsfeindliche Institution im Verfassungsschutzbericht genannt – einmal irgendwelche Auftritte gehabt hätte, da sind Sie in der Tat am Kern der Sache und genau um diesen Punkt geht es, dass das nicht ausreicht, und das hat seinerzeit auch das Verwaltungsgericht in Schwerin sehr, sehr deutlich festgestellt.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in der Tat der Auffassung, dass wir uns an dieser Stelle als Landtag einmischen können. Der Innenminister hat auf die klare Trennung in Richtung Exekutive hingewiesen. Selbstverständlich können wir hier an dieser Stelle kritisch hinterfragen, ob für ein solches Verfahren mehr als 11.000 Euro ausgegeben werden, und selbstverständlich können wir kritisch hinterfragen, wenn in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage kommt, ja, das weitere Verfahren, man wisse nicht, was das kostet.
und selbstverständlich können wir an dieser Stelle Entscheidungen im Landtag treffen und entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung geben.
Und ich will noch mal deutlich machen, bezogen auf das unterschiedliche Rechtsverständnis, das Herr Silkeit vorhin angesprochen hat: Wir nehmen uns heraus, Herr Silkeit, uns in der Tat in diese Verfahren einzumischen, weil die Frage der Bedeutung bei der Benennung in einem Landesverfassungsschutzbericht und die Konsequenzen für die Institutionen, die dort benannt werden, extrem weitreichend sind.
und das ist übrigens nicht meine Interpretation, sondern die Interpretation des Verwaltungsgerichtes –,
dass die etwas mit Stigmatisierung der Institutionen zu tun haben. An der Stelle habe ich sehr deutlich Sensibilität gefordert
und gebe mich nicht damit zufrieden, dass Sie in Ihren Wortbeiträgen einfach so darüber hinweggegangen sind.
Übrigens bin ich auch da falsch interpretiert worden, und wenn Sie eine der letzten Sitzungen aufmerksam verfolgt hätten, hätten Sie meine Position entnehmen können: Daraus leite ich nicht ab, dass wir – oder meine Position ist da ganz klar – gegen oder für die Abschaffung des Verfassungsschutzes sind.
Ich habe das hier an dieser Stelle nie gesagt. Ich habe für eine Eingrenzung plädiert und ich habe deutlich gesagt, solange die richtigen Antworten auf die Frage des Trennungsgebotes nicht gegeben worden sind, brauchen wir die Verfassungsschutzbehörde. Auch da, Herr Dachner, bin ich missinterpretiert und falsch wiedergegeben worden. Und vor dem Hintergrund bitte ich Sie, beim nächsten Mal diesen Dingen mehr Beachtung zu schenken. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Udo Pastörs, NPD: Na, das war aber ein schwacher Auftritt.)
Von der Fraktion DIE LINKE ist beantragt worden, über die Ziffern 1 und 2 des Antrages der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1892 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.