Protocol of the Session on May 30, 2013

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Silkeit von der CDU-Fraktion.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Suhr, ich habe es heute Vormittag eigentlich versucht, behutsam rüberzubringen, dass Ihre Auffassungen von Recht und Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit durchaus ernst zu nehmende Auffassungen sind, aber was so bestimmte Grundlagen betrifft, doch sehr weit vom gängigen Recht abweichend.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich war sehr behutsam und das müssen Sie bei aller Skepsis zugeben. Ich habe nicht mit dem Holzhammer, was ich auch hätte machen können, auf Ihnen rumgedroschen. Ich hätte zum Beispiel ganz klar sagen können, Herr Suhr, diese Anfragen, um die es ja ging, sind einer rot-grünen Bundesregierung schon gestellt worden und auch von einer rot-grünen Bundesregierung genau so beantwortet worden wie von einem CDU-Innenminister jetzt in Mecklenburg-Vorpommern. Damals stieß sich keiner dran, heute ist es falsch. Habe ich nicht gemacht, sondern ich habe versucht, Sie ganz einfach auf den Widerspruch zwischen Ihrer Rechtsauffassung und dem nun mal geltenden Rechtssystem aufmerksam zu machen.

In Ihrer Rede, die wahrscheinlich älteren Datums ist und wo Sie vielleicht auch gar keine Möglichkeit hatten, Ihren Kurs zu korrigieren,

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)

haben Sie auf jeden Fall eines bewiesen: Sie haben den Beschluss des Verwaltungsgerichtes gelesen und Sie haben auch dokumentiert, dass Sie ihn wiedergeben können. Er war fehlerfrei wiedergegeben, absolut. Respekt!

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Udo Pastörs, NPD)

Aber, Herr Suhr, Ihre Schlussfolgerungen, die waren abenteuerlich, bei aller Freundschaft. Und Sie haben gehört, was Herr Ritter gesagt hat. Der hat es im Grunde genommen heute auch sehr höflich formuliert, indem er nämlich darauf hingewiesen hat, dass das durchaus gängige Instrumente des Rechtsstaates sind, die auch die Grundlage der Rechtsstaatlichkeit bilden.

Wahrscheinlich ist Ihnen das schon bei der Formulierung Ihres Antrages bewusst gewesen, denn bei der Begründung des Antrages waren Sie äußerst sparsam, sodass ich mir im Grunde genommen jetzt meinen Teil denken durfte. Ich gehe einfach mal davon aus, Sie unterstellen, dass die Beschwerdeführer Erfolg haben werden im Hauptsacheverfahren, deshalb Ihre Forderungen.

Das haben Sie sogar auch im Grunde genommen noch mal unterstrichen, indem Sie gesagt haben, dass … Nee, oder andersherum. Sie haben es ja sogar andersherum formuliert, Herr Suhr. Sie haben im Grunde genommen die Gerichtsmeinung wiedergegeben, die eigentlich doch nur eins besagt, dass, wenn jetzt zum Beispiel dieser Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt worden wäre und später im Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung ergangen wäre, dass das dann nicht mehr reparabel gewesen wäre für den Verfassungsschutzbericht. Und deshalb – so haben Sie es ja,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe aus dem Grundgesetz zitiert.)

Sie haben es fast wörtlich so gesagt –, und deshalb hat das Verwaltungsgericht den Beschwerdeführern zunächst erst mal auf dem Wege der einstweiligen Anordnung recht gegeben.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das heißt nicht, dass man in der Hauptsache recht bekommt.)

Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie im Hauptsacheverfahren recht bekommen.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe explizit gesagt, das Hauptsache- verfahren soll durchgeführt werden!)

Das ist okay. Ich habe das so richtig verstanden, Herr Suhr.

Jetzt müssen Sie aber, und das ist das, was Herr Ritter gesagt hat, dem Innenministerium, und da trennen sich jetzt unsere Rechtsauffassungen, Chancengleichheit zubilligen. Sie können sich nicht auf der einen Seite hinstellen und sagen, es ist gut, dass der Beschwerdeführer gegen jegliche staatliche Gewalt angehen kann, aber auf der anderen Seite sagen, komm Innenministerium, ziehe jetzt mal deine Beschwerde gegen die Beschwerde zurück, weil der ja unter Umständen im Recht sein könnte. Das passt nicht! Bei aller Freundschaft, das passt nicht!

Die Ausführungen zur Kanzlei Latham & Watkins, die waren sehr umfänglich. Alle meine Vorredner haben sich im Grunde genommen dazu geäußert. Ich will höchstens noch auf ein, zwei Umstände aufmerksam machen.

Man könnte im Grunde genommen die Kritik und diese Konstruktion über Scientology auch so bisschen als Sippenhaft interpretieren, denn Sie blenden die guten und seriösen Arbeiten der Kanzlei bei der Krankenkassenfusion zwischen DAK und BKK Gesundheit zum Beispiel aus oder auch die rechtliche Begleitung der RhönKliniken.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist Stigmatisierung einer Anwaltskanzlei.)

Das wären dann alles in Ihren Augen moralisch verwerfliche Mandatierungen. Ich muss ja den Gedanken jetzt weiterspinnen nach Ihrer Argumentation. Und wenn wir dieser Argumentation folgen, dann werden zukünftige Mandatierungen noch viel schwieriger werden, denn wer weiß, ob die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei nicht mal einen Mörder verteidigt hat oder gar einen Steuerhinterzieher.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, noch schlimmer. – Udo Pastörs, NPD: Noch schlimmer: einen NPD-Abgeordneten.)

Nach Ihrer Argumentation dürfte demzufolge ein Anwalt nur politisch korrekte Mandate annehmen, wenn er Verbindungen zur Bundes- oder Landesregierung hat oder plant beziehungsweise plant, diese aufzubauen.

Ich kann mir einen Seitenhieb nicht verkneifen. Im Umkehrschluss hätte Otto Schily dann damals niemals Bundesinnenminister werden dürfen. Ob das nun eine grundsätzlich gute Idee war, will ich offenlassen.

Ich sehe keinen Grund, warum das Ministerium die Beschwerden zurücknehmen sollte. Ich sehe auch keinen Grund, warum das Ministerium nicht eine in Deutschland bekannte und erfolgreiche Anwaltskanzlei mit der Vertretung beauftragen sollte. Ich sehe keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN wollen eine Anwaltskanzlei bestrafen. Sie soll keine Mandate mehr vom Innenministerium erhalten und wahrscheinlich auch gar keine staatlichen Mandate mehr, vielleicht sogar ihre Zulassung verlieren, wer weiß. Ihr Vergehen oder gar Verbrechen: Sie hat ihren Job gemacht und einen Mandanten vertreten. Das war zwar Scientology, aber in einem Rechtsstaat darf niemand von anwaltlicher Vertretung ausgeschlossen werden. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz ja sogar Anwaltszwang vor, in zivilrechtlichen Streitigkeiten vor dem Landgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro und stets vor dem Oberlandesgericht, im Verwaltungsrecht vor dem Oberverwaltungsgericht. Im Strafverfahren erhält man ohne Verteidiger nicht einmal Akteneinsicht.

Wenn Anwälte, wie die GRÜNEN das wollen, für die Vertretung bestimmter Mandanten auf eine schwarze Liste gesetzt werden à la McCarthy – wobei ich gar nicht wusste, dass McCarthy ein Ahnherr der GRÜNEN ist – und sanktioniert werden und bestraft werden und von Mandaten ausgeschlossen werden, wird sich bald keine Kanzlei mehr bereitfinden, sich für diese Mandanten einzusetzen. Das heißt, diese werden rechtlos gestellt.

(Udo Pastörs, NPD: Das wollen die.)

Wer Scientology vor Gericht vertritt, ist noch lange kein Scientologe. Wer Frau Zschäpe vertritt, ist noch lange kein NSU-Sympathisant.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Und wer wie der ehemalige schon erwähnte Innenminister Otto Schily Terroristen der Rote-Armee-Fraktion vertritt, wie Andreas Baader und Gudrun Ensslin, ist noch lange keine linksextremistischer Terrorsympathisant. Und es ist in der Tat richtig, nach der Logik der GRÜNEN hätte Otto Schily noch nicht mal Briefträger werden dürfen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

geschweige denn irgendwo in den staatlichen Dienst reinkommen dürfen, wenn man schon sagt, dass eine Anwaltskanzlei keine staatlichen Aufträge kriegen darf, nur weil sie Scientology vertreten hat.

Es ist ohnehin ein Skandal für sich, in welcher Weise die Verteidiger von Frau Zschäpe von manchen Medien und auch politischen Leuten schon als Mitschuldige behandelt und unter Druck gesetzt werden, ihre Mandantin doch gefälligst zum Reden zu bringen. Rechtsanwälte sind aber Organe der Rechtspflege, wenn sie nur noch denen zur Verfügung stehen sollen, die den GRÜNEN ideologisch in den Kram passen, dann gute Nacht, Rest vom Rechtsstaat. Es ist völlig legitim, Scientology anwaltlich zu vertreten oder Gudrun Ensslin oder Andreas Baader oder den Kannibalen von Rothenburg meinetwegen. Dazu muss man nicht selber als Anwalt eine Vorliebe für Menschenfleisch entwickeln, aber auch der hat ein Recht auf einen Verteidiger. Es darf niemand ohne Verteidiger dastehen.

Und es darf nicht so laufen wie in der Französischen Revolution, wo man einen der Strafverteidiger von Ludwig XVI. gleich mit auf die Guillotine geschickt hat, weil ein Verteidiger offensichtlich schon Mittäter und Begünstigter ist, und gleich weg damit. Das kann nicht sein!

Zudem jammern die GRÜNEN über die Erwähnung dreier links gestrickter Vereine in dem Verfassungsschutzbericht. Dann sollten sie sich konsequenterweise dafür einsetzen, diese Berichte samt Verfassungsschutz gleich ganz abzuschaffen. Wer wo im Verfassungsschutzbericht auftaucht, das ist reine Parteibuchwillkür. Wo DIE LINKE gebraucht wird für die Regierung, ist sie nicht im Verfassungsschutzbericht, wo nicht, wie in Bayern, ist sie drin. Das geht immer hin und her, wer gerade an der Macht ist.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Das ganze Verfassungsschutzkonzept steht im krassen Gegensatz zum Rechtsstaatsprinzip. In einem Rechtsstaat darf es nur ein Kriterium geben: Macht sich jemand strafbar oder nicht? Eine Kategorie von Leuten zu schaffen, die zwar keine Gesetze brechen, denen man das

auch nicht nachweisen kann, die aber ideologisch irgendwie verdächtig erscheinen und aufgrund dessen nach Belieben diskriminiert und stasimäßig ausgeforscht werden dürfen, das ist eine Form von Willkürherrschaft, aber dagegen haben die GRÜNEN ja nichts, solange es ihnen in den Kram passt. Wenn Sie schon so toll finden, dass die NPD im Verfassungsschutzbericht steht, dann haben Ihre Molotowcocktails schwingenden und werfenden Freunde zehnmal darin ihren Platz verdient. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will einräumen, ich habe kurz überlegt,

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

wie ich auf den Wortbeitrag von Herrn Dachner reagiere. Ich will es dabei belassen, indem ich zum Ausdruck bringe, dass ich den Eindruck habe, das war ein unfairer, an der Sache vorbeigehender