Sehr geehrte Damen und Herren, eine Nennung in einem Landesverfassungsschutzbericht kann, wenn sie mal veröffentlicht worden ist, völlig unabhängig davon, wie dann in der Hauptsache entschieden wird, nicht mehr rückgängig gemacht werden und genau da hat das Gericht die Rechte der Antragsteller geschützt. Die einstweilige Anordnung ist eben eine solche Zwischenregelung und diese, finde ich, hat Beachtung zu finden. Und genau an dieser Stelle halten wir es nicht für angemessen, dass hier das Innenministerium den Rechtsstreit weiter betreibt. Wir wollen, dass in der Hauptsache entschieden wird und dass hier nicht, man könnte wahrscheinlich mit Fug und Recht sagen, mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird in einem Verfahren, was nur den vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Es gibt aber auch noch einen zweiten Punkt, der in unserem Antrag wichtig ist. Mit der Vertretung in den drei Verfahren hat das Innenministerium die Anwaltskanzlei Latham & Watkins beauftragt. Für die eingelegten Beschwerden in den drei Eilverfahren hat diese Kanzlei 11.391 Euro in Rechnung gestellt. Die zu erwartenden weiteren Kosten des Rechtsstreits sind nicht abzusehen, das ist der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage auf der Drucksache 6/1703 zu entnehmen. Wir sind der Auffassung, dass das Ministerium diese drei Beschwerden zurücknehmen und nur noch in der Hauptsache entscheiden lassen sollte.
Das Innenministerium hat eine Kanzlei beauftragt, von der wir inzwischen wissen, dass sie in einem Fall die Scientologyorganisation vertreten hat, und das ist in der Tat, wie wir finden, ein überaus sensibler Vorgang,
denn wir wissen inzwischen auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Organisation als verfassungsfeindlich einstuft und die wiederum von einer Rechtskanzlei vertreten wird, die wiederum in einer verfassungsrechtlichen Angelegenheit bemüht wird.
Ich will das hier an dieser Stelle sehr vorsichtig ausdrücken: Das war zumindest ein sehr, sehr unsibles Vorgehen
des Innenministeriums, denn damit wird das Innenministerium in drei Verfahren gegen die von ihm als verfassungsfeindlich eingestuften Vereine von einer Rechtskanzlei vertreten, zu deren Mandanten ebenfalls eine als verfassungs…, verfassungs…, Entschuldigung,
Es wird mit unverhältnismäßigen Mitteln, ich habe das Bild mit den Kanonen auf die Spatzen verwandt, mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen drei Organisationen vorgegangen, die lediglich Veranstaltungen durchgeführt haben, an denen angeblich verfassungsfeindliche Personen teilgenommen haben.
Und, das ist ein wesentlicher Punkt, mir fehlt an dieser Stelle die selbstkritische Haltung des Innenministeriums.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Lieber Kollege Suhr, wir haben wieder so ein Problem über das Rechtsverständnis und über die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen.
Und um es vorwegzunehmen, ich stehe zu der Entscheidung meiner Mitarbeiter im Verfassungsschutz, ohne Not kommt man ja nicht in solche Berichte. Auch wenn ich derzeit die Gerichtsurteile zu akzeptieren habe, gibt es dafür die Möglichkeit des Beschwerdeverfahrens. Das wäre ja auch ganz neu, wenn es die Möglichkeit nicht gibt.
Im Übrigen wäre es mal ganz interessant für mich, ob Sie sich mit der Anwaltskanzlei der Gegenseite auch so intensiv befasst haben, aber das will ich nicht weiter ausführen.
ob und wie der Prozess fortgeführt wird, entscheidet allein die Landesregierung beziehungsweise das zuständige Ministerium, in dem Fall entscheidet allein das Innenministerium. Wie die Prozessführung in einem Verfahren gegen ein Ministerium gehandhabt wird, liegt im Rahmen der Gewaltenteilung ganz eindeutig in dem Fall bei der Exekutive. Die Opposition kann in dem Fall zwar ihre Meinung vertreten, sie kann aber nicht im Parlament in laufende Prozesse eingreifen, deswegen gibt es ja auch eindeutig die Gewaltenteilung.
In dem Prozess wird nach Recht und Gesetz die Rechtmäßigkeit des Handelns des Innenministeriums bestimmt. Es bedarf eben einer abschließenden Klärung, um auch für zukünftige Berichterstattungen Rechtssicherheit zu erlangen, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungsorte von Extremisten – und zwar vollkommen egal, über welche Form des Extremismus wir reden – im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden dürfen oder eben nicht, und diese Klärung wird herbeigeführt. Das muss allein vor Gericht und nicht vor dem Parlament geschehen. Genau das und nichts anderes besagt die Gewaltenteilung und nichts anderes, Herr Suhr, findet derzeit statt.
Aber auch den Angriff gegen die Rechtsanwaltskanzlei muss ich zurückweisen. Die Kanzlei Latham & Watkins ist eine weltweit tätige Kanzlei, ihr Hauptsitz ist in Los Angeles, das ist richtig, in den USA. In der Bundesrepublik Deutschland betreibt die Gesellschaft drei Niederlassungen, jeweils eine in Frankfurt am Main, eine in Hamburg und eine in München.
Die Kanzlei hat in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahr 2008 in einem Fall die Scientologyorganisation vertreten, und zwar gegen das Netzwerk Anonymous. Dieser Prozess ist abgeschlossen. Jenes Mandat war beschränkt auf die Vereinigten Staaten von Amerika. In der Bundesrepublik Deutschland haben Rechtsanwälte der beauftragten Niederlassung der Kanzlei in Hamburg zu keinem Zeitpunkt die Organisation vertreten. Dies trifft gleichermaßen auf die zwei anderen Standorte mit ihren Niederlassungen in Frankfurt und München zu.
Den Versuch, deutsche Rechtsanwälte von hoher juristischer Reputation und Integration dafür in Misskredit zu bringen, dass vor fünf Jahren amerikanische Kollegen in den Vereinigten Staaten von Amerika für die dortige Rechtsprechung eingetreten sind,
finde ich schon äußerst erstaunlich oder es zeigt mir zumindest Ihr Verständnis vom Umgang mit Recht und Rechtsprechung.
Insgesamt kann ich nochmals unterstreichen: Wie der Prozess geführt wird, ist keine Frage, die im Parlament geklärt werden kann. Dies ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine Entscheidung der Exekutive und deswegen kann man dem Antrag auch nicht zustimmen. – Danke.
Herr Suhr, es tut mir leid, immer wenn Ihre Fraktion sich zur Innenpolitik äußert, dann kann einem angst und bange werden.
Das haben wir heute Vormittag schon gehört und das geht hier auch so weiter. Ihren Antrag lehnen wir natürlich ab.
Warum eigentlich Ihre Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich ausgerechnet vor linke Vereine stellt, die in ihren Räumen Personen den Aufenthalt gewähren, die zur Gewalt neigen und zum Extremismus,
(Peter Ritter, DIE LINKE: So wie der „RotFuchs“, Herr Dachner, so wie der „RotFuchs“. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)