Protocol of the Session on May 29, 2013

Damit sind zwar alle Wirtschaftsformen eingeschlossen, aber noch lange nicht alle Fragen beantwortet. Wichtig ist uns vor allem, dass es durch eine Anhörung eine breite Einbeziehung des Meinungsbildes der Akteure im ländlichen Raum, der Landwirtschafts- und der Umweltverbände in die Gestaltung der künftigen Politik im ländlichen Raum gibt.

Meine Damen und Herren, nachdem zu den Ende 2011 vorgelegten Legislativvorschlägen der EU-Kommission mehrere Tausend Änderungsvorschläge eingebracht wurden, diese diskutiert und gebündelt wurden, erfolgt derzeit die Kompromisssuche in den sogenannten Triloggesprächen. Absehbar ist, auch in Verbindung mit den Finanzbeschlüssen der EU-Gremien, dass weniger Geld zur Verfügung steht und die ursprünglichen Greeningforderungen zurückgeschraubt wurden. Kritische Punkte, wie die Kappung und Degression der Direktzahlungen an die Landwirte oder die möglichen Umverteilungen der Mittel von der ersten Säule, den Direktzahlungen, in die zweite Säule, die ländliche Entwicklung, sollen nun in nationaler Verantwortung der Mitgliedsstaaten geregelt werden. Das schafft ganz sicher einen gewissen Spielraum der Mitgliedsstaaten in der Ausgestaltung der nationalen Umsetzung, aber auch Probleme für diejenigen, die Mittel abgeben sollen.

Daher ist der vorgeschlagene Auftrag an den Agrar- ausschuss, zur nationalen Ausgestaltung der GAP eine Anhörung durchzuführen, für uns besonders wichtig. Ende 2013, Anfang 2014 werden Bundestag und Bundesrat die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik fassen müssen. Bis dahin wollen wir ein Wörtchen mitreden und Einfluss nehmen. Das ist unsere Verantwortung, meine Damen und Herren.

Nachdem ich in der Debatte zum Antrag der Koalition am 21. März hier im Hohen Hause die Positionen und Erwartungen der LINKEN an die neue GAP detailliert zum Ausdruck gebracht habe, verweise ich Interessierte darauf und will nur in Stichpunkten an unsere Forderungen erinnern:

Erstens. Wir wollen eine flächendeckende, nachhaltige Landbewirtschaftung.

Zweitens. Betriebe sollen in die Lage versetzt werden, den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen sowie den Anforderungen des Verbraucher-, Natur- und Tierschutzes gerecht werden zu können.

Drittens. Besonders am Herzen liegt uns die Entwicklung der Genossenschaften, der anderen Ein- und Mehrfamilienbetriebe in der Landwirtschaft. Diese dürfen nicht durch Kappung und Degression ungerechtfertigt in ihrer Entwicklung behindert werden.

Viertens. Eine Berücksichtigung der sozialen Komponente, wie die Zahlung eines Mindestlohnes und die Anrechnung der Zahl der Beschäftigten eines Betriebes, gehören für uns genauso zur Nachhaltigkeit wie die Greeningmaßnahmen. Nach dem Willen der LINKEN sollen die Greeningmaßnahmen zielorientiert, realistisch und praktikabel sein. Wir stellen uns einen bunten Strauß von anrechenbaren Maßnahmen vor, die von Blühflächen für

Bienen und Feldvögel bis zum extensiven Anbau von Eiweißpflanzen gehen sollen.

Bei der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird DIE LINKE insbesondere darauf achten, dass die Förderung zielgerichtet für soziale, ökologische Gemeinwohlleistungen eingesetzt wird, beispielsweise, um existenzsichernd bezahlte Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen zu sichern oder die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

DIE LINKE lehnt die Verschiebung von Mitteln zwischen den beiden Säulen ab. Wir wollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen fördern, um kostendeckende Erzeugerpreise zu erreichen und die Fördermittel gesellschaftlich zu legitimieren. Ein Greening mit nachweisbaren Effekten spielt also aus unserer Sicht eine weitere zentrale Rolle. Die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft bedroht die biologische Vielfalt. Bereits erbrachte Leistungen und Landschaftsstrukturen sollten beim Greening berücksichtigt werden. Klima- und Gewässerschutz sowie Bienenfreundlichkeit müssen verbindlicher in der landwirtschaftlichen Praxis verankert werden.

Meine Damen und Herren, ein kreativer Umgang mit weniger Fördermitteln, das ist schon gesagt worden, sollte für uns so aussehen, dass die Förderung in der neuen Periode stark von revolvierenden Fonds und Regionalbudgets geprägt sein muss. Der Mehrfachnutzen der Fördermaßnahmen ist uns dabei ganz besonders wichtig. Wir werden dem entsprechenden Antrag zustimmen. – Danke schön.

Ums Wort gebeten hat nun der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich dem Agrarausschuss dankbar, dass wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben, und auch die Koalitionsfraktion hat einen Antrag dazu eingebracht. Das geht aus der Stellungnahme hervor. Ich glaube, es ist auch richtig und wichtig, dass ich versuche, Ihnen hier im Hohen Hause heute noch mal kurz die aktuelle Situation darzustellen. Es geht um sehr viel Geld, es geht um politische Handlungsfähigkeit in Europa und es geht um einen gerechten Ausgleich in Europa.

(Torsten Renz, CDU: Gut, Herr Minister.)

Ich will hier ausdrücklich schon mal ein bisschen darauf hinweisen, ich sehe ganz schwarze Wolken am Horizont

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Gibt es auch andere Farben?)

auf den Trilogverhandlungen und ich sehe auch so ein Gebräu zwischen Grün und Schwarz auf europäischer Seite, wo man sich jetzt einig wird

(Burkhard Lenz, CDU: Große Gewitterwolke.)

und wo im Übrigen die Strukturen, die wir haben in Deutschland, insbesondere im Osten Deutschlands, Gefahr laufen, unter die Räder zu kommen.

(Torsten Renz, CDU: Der Tagesordnungs- punkt ließ das gar nicht erwarten.)

Und hinzu kommt im Übrigen, das wird immer viel zu wenig deutlich, dass die Frage der ländlichen Entwicklung und damit auch die Gleichmäßigkeit innerhalb Deutschlands garantiert durch das Grundgesetz Gefahr läuft und es aufgrund der Verringerung der Mittel tatsächlich hier zu Problemen kommt.

Ich möchte mich natürlich auch dem Eindruck entgegenstellen, dass ich nicht ausreichend informiere. Ich glaube, sowohl unser Haus als auch ich selbst haben den Ausschuss und die Abgeordneten immer fortwährend über den aktuellen Stand informiert und ich werde es auch weiterhin tun. Ich möchte aber auch betonen, dass die Landesregierung, wie im Antrag gewünscht, bereits jetzt damit befasst ist, so weit wie möglich auf die Verhandlungen Einfluss zu nehmen. Schließlich geht es in diesen Verhandlungen um die Zukunftsfähigkeit von Mecklenburg-Vorpommern. Wir wissen heute, 90 Prozent der Landesfläche bestehen nun mal aus ländlichen Räumen, und die Land- und Ernährungswirtschaft – Thomas Krüger hat darauf hingewiesen – ist nach wie vor der wichtigste Wirtschaftszweig und damit auch für die Zukunftsfähigkeit von Mecklenburg-Vorpommern von ganz entscheidender Bedeutung.

Und wenn man das gerade gehört hat aus der Rede von Herrn Professor Tack, dann will ich das auch noch mal unterstreichen: Ich bin sehr glücklich über das, was die naturräumliche Ausstattung anbetrifft und was wir an Anerkennung erfahren. Ich kann Sie nur ermuntern, jetzt auch mal auf die Insel Rügen demnächst zu fahren und sich das neueste Projekt des Weltnaturerbes anzuschauen und insbesondere des Nationalnaturerbes. Ich glaube, es ist auch eine hohe Auszeichnung für Mecklenburg-Vorpommern, dass wir solche Projekte in unser Land geholt haben. Es gibt kein Bundesland, das in der Art und Weise in den letzten Jahren den Natur- und Umweltschutz in der Form vorangetrieben hat. Das gilt im Übrigen auch für die Agrar- und Umweltprogramme, die seinesgleichen suchen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern. Damit haben wir ganz entscheidende Vorleistungen getroffen, auch im Rahmen der zu erwartenden Reform.

Und das, was uns zurzeit erwartet und auch das aus dem Europäischen Parlament – ich betone noch mal, wie die Mehrheiten im Europäischen Parlament sind, sie sind konservativ –, entspricht nicht den Vorstellungen der Kommission, ausdrücklich nicht, und es entspricht auch nicht den Ansätzen, die wir hier über Jahre hinweg entwickelt haben. Nach dem Nein – und das ist noch gar nicht deutlich geworden – des Europäischen Parlamentes zum mehrjährigen Finanzplan der Europäischen Union wird 2014 ein Jahr mit Übergangsregelungen nach altem Recht mit neuem Budget, und zwar erheblich vermindertem Budget. Die Gemeinsame Agrarpolitik mit ihrer neuen Ausrichtung wird nicht vor dem 1. Januar 2015 voll zur Wirkung kommen. Das heißt, wir haben erheblichen Verzug und das wird Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung haben. Welche Auswirkungen diese Ablehnung auf den Agrarhaushalt hat, ist derzeit noch nicht einzuschätzen.

Bis zum Frühsommer wollen Parlament, Kommission und der Europäische Rat in dem sogenannten Trilog, davon ist jetzt schon die Rede gewesen, in den Verhandlungen

die offenen Punkte ausräumen. Nach dem Kenntnisstand, den ich habe, sind es über 1.000 Punkte, die sich zurzeit in Diskussionen befinden, die nicht ausgeräumt sind.

Gerade in der letzten Woche gingen in Dublin die Verhandlungen weiter und ich habe mit der Bundesministerin in einem persönlichen Telefonat nochmals auf die Position von Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Sollte sich der Europäische Rat mit seinen Positionen bei den Verhandlungen durchsetzen, diese gingen finanziell betrachtet weit über die Forderungen der EU-Kommission und des Parlamentes hinaus und sahen radikale Kürzungen vor, dann bedeutet das für unser Bundesland MecklenburgVorpommern, dass aus der ersten Säule, das sind die Direktzahlungen der Landwirte, knapp 13 Prozent verlorengehen. Ich kann pauschal sagen, das sind 50 Millionen Euro, die die Landwirte an direkten Einkaufsbeihilfen verlieren. Und in der zweiten Säule sind es dann auch noch mal 13,5 Prozent, die abgeschmolzen werden sollen.

Was das dann wiederum bedeutet, ist, ausdrücklich gesagt, auch zu erkennen, nämlich in der ersten Säule, dass wir 380 Millionen Euro, 380 Millionen Euro in der Förderperiode verlieren würden und damit die Gesamtzahl in der ersten Säule auf 2,72 Milliarden Euro zurückgehen würde. Und die zweite Säule würde im Übrigen dann um 131,6 Millionen Euro reduziert werden. Ich betone das noch mal, aus der zweiten Säule ländlicher Entwicklung müssen die ganzen Programme, der bunte Strauß, den Herr Professor Tack hier angedeutet hat – wahrscheinlich hören wir das dann noch mal –, kommen. Wie das dann finanziert werden soll, das ist mir mit Verlaub aus der Sicht mit dem bunten Strauß, der hier vorgestellt worden ist, nicht zugänglich. Denn wir würden noch mal 131,6 Millionen Euro verlieren. Das ist im Übrigen so viel, wie wir jetzt in der ganzen Förderperiode für den ökologischen Landbau bereitgestellt haben.

Das heißt, wir müssen uns dann irgendwann mal verständigen, welche Prioritäten setzen wir und was ist uns – und den Begriff habe ich gewählt, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – davon wichtig und mit welchem Mehrfachnutzen statten wir bestimmte Förderprogramme aus. Das heißt ganz genau, dass der Landwirtschaft und vor allem dem ländlichen Raum in der nächsten Förderperiode dann von 2014 bis 2020 in der Summe – und diese sollte man sich gut merken – nämlich exakt 511,6 Millionen Euro in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn wir so ein Programm für den Arbeitsmarkt oder in anderen Bereichen zur Verfügung hätten, dann würden wir alle Hurra rufen. Wenn wir das jetzt verlieren in einem schleichenden Prozess aus den ländlichen Räumen, dann wird das dazu führen – Herr Krüger hat darauf hingewiesen im Übrigen, ganz klar –, das wird ganz klar zu Strukturveränderungen führen innerhalb der ländlichen Räume und auch innerhalb der landwirtschaftlichen Strukturen.

Und der Glaube von den GRÜNEN oder von wem auch immer, wir würden damit kleinstbäuerliche Strukturen entwickeln und fördern können, wird sich ins Gegenteil verkehren. Wir werden einen Druck auf die Strukturen bekommen. Ich will das nicht und deswegen werden wir mit allem, was wir zur Verfügung haben, auch darum kämpfen, dass wir einigermaßen gut aus dieser Reform herauskommen. Ich sage das noch mal: Es muss jedem bewusst sein, 511,6 Millionen Euro würden wir verlieren und das wird weitreichende Konsequenzen für die Unter

stützung der Landwirtschaft, der ländlichen Räume und der Ernährungswirtschaft haben.

Die Zahlen sollen Ihnen auch deutlich machen, wohin die Reise geht. Nicht nach mehr Förderprogrammen wird es hier die Rufe geben können, sondern wie können wir mit der Effizienz und mit den Vorstellungen, die wir haben, nämlich eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft gestalten, wie kann man die ökologische und ökonomische und die soziale Entwicklung in diesem Lande weiter gestalten und unterstützen, und dieses ausdrücklich mit Mehrfachnutzen. Ich werde keine Richtlinie erlassen, die keinen Mehrfachnutzen erbringt, sondern wir müssen uns konzentrieren auf die wesentlichen Aufgaben.

Zur Degression und Kappung appelliere ich an die GRÜNEN, ausdrücklich im Europaparlament und auch in den Trilogverhandlungen den Weg von Mecklenburg-Vorpom- mern mit zu unterstützen, die Kappung und die Degression abzulehnen. Wir haben klare Beschlusslagen der Agrarministerkonferenzen, wo Ihre Kolleginnen und Kollegen auch der GRÜNEN zugestimmt haben, dass wir die Kappung und die Degression ablehnen. Ich höre aus den Gesprächen in Brüssel, dass die GRÜNEN ausdrücklich die Kappung als auch die Degression und, was noch viel schlimmer ist, dass man jetzt auch nicht mehr die Anrechnung der Arbeitskräfte und deren Vergütung vornehmen will. Für mich wäre das wirklich ein Desaster. Wenn das so kommt, dann brechen bei uns die juristischen Personen zusammen. Nein, sie werden nicht zusammenbrechen, sondern sie werden sich von den arbeitsintensiven Bereichen trennen, und das führt dann dazu, dass wir die Arbeitslosigkeit in den ländlichen Räumen leider weiter zu befürchten haben, dass die Arbeitslosigkeit steigt, und vor allen Dingen, dass die wertvolle Ernährungswirtschaft und die Landwirtschaft damit, was die Veredlung von Milch und Fleisch oder auch von Fisch anbetrifft, nicht mehr fortgesetzt werden.

Ich appelliere an Sie, mit allem, was Sie zur Verfügung haben, dies zu verhindern und dieses dann zu dokumentieren, dass Sie sich darum gekümmert haben. Ich habe das getan, ich habe das auch der Bundesministerin ausdrücklich sehr lange dargestellt, welche Auffassung wir haben, und ich habe das auch mit der SPD-Fraktion im Europäischen Parlament diskutiert. Wir sind uns, was unsere Auffassung anbetrifft, dort einig. Das Gleiche gilt im Übrigen auch dringend für die Bitte an die EVP, also an die christlichen Demokraten in Europa, alles jetzt in dieser Phase, in den nächsten Tagen dafür zu tun, dass die Kappung und Degression verhindert werden.

Sie wissen, dass der Europäische Rat eine fakultative Anwendung und nationale Entscheidung bevorzugt, dazu gehört dann auch die Kappung oder die Degression. Auch das lehne ich ab. Noch mal: Wir müssen hier jetzt aufpassen und wenn alle Stränge reißen, muss die Bundesregierung hier auch Farbe bekennen. Das gilt dann natürlich auch für die Bundeskanzlerin, bei der ich davon ausgehe, dass sie die Auffassung, die wir hier vertreten, unterstützt und damit letztendlich die Agrarministerbeschlüsse von Frau Aigner in Brüssel umzusetzen sind.

Die Kappung kann zu einem politischen Druckmittel auch der west- und süddeutschen Länder gegen den Osten und den Norden werden. Auch innerhalb von Deutschland nehme ich das zunehmend zur Kenntnis. Momentan wird sogar über eine Veränderung in Europa

nachgedacht, nämlich über 200.000. Es ging mal um 300.000 Euro. Die zu verringern, ist in der Diskussion, ohne, ich betone noch mal, ohne die Verrechnung von Arbeitsplätzen. Wenn das kommt, betone ich noch mal, gibt es ein Zusammenbrechen und einen Ausverkauf der juristischen Personen an nicht landwirtschaftlichen Vermögen, auch das gehört dazu. Wenn das so kommt, dann werden viele Betriebe hier in Mecklenburg-Vor- pommern auch in erhebliche wirtschaftliche Probleme kommen.

Zum Greening: Das Parlament, das EU-Parlament hat sich für eine ökologische Ausgestaltung der Landwirtschaft ausgesprochen, die das Greening nach unserer Auffassung aufweicht und es beliebig werden lässt. Im Übrigen sind auch da, was ich so höre hinter den Kulissen, eine ganze Reihe von merkwürdigen Allianzen plötzlich im Spiel. Auch der EU-Rat will das Greening in jedem Mitgliedsstaat sehr flexibel handhaben. Darauf hat Herr Professor Tack hingewiesen. Insbesondere die Grünlanderhaltung will außer Deutschland kein anderer Mitgliedsstaat mit solcher Klarheit. Für mich ist das ein Unding. Das Grünland ist eines unserer wichtigsten für die biologische Vielfalt der bedeutendsten und letzten Endes auch für den Wasserhaushalt bedeutendsten Standorte. Wir stehen nach wie vor dazu, es muss ein Grünlanderhaltungsgebot und ein Grünlandumbruchverbot in Europa, in ganz Europa geben. Alles andere wäre nicht zu verantworten für die nachfolgenden Generationen.

Völlig rückschrittlich ist der Beschluss des Europäischen Parlamentes, dass bis zu 15 Prozent der nationalen Obergrenzen in die erste Säule für produktgebundene Zahlungen für praktisch alle Produkte, sogar Tabak, wieder aufgenommen werden. Ich begreife so was nicht. Das wird ein Flickenteppich quer durch Europa und keiner sieht zum Schluss mehr durch, welche produktgebundenen und damit wieder Anreizkomponenten es gibt für die Zeit, die wir eigentlich glaubten, überwunden zu haben, sondern wir stehen zum Greening, zu den Zielen, die mit den Beschlüssen auch der Kommission festgelegt worden sind. Ich hoffe ausdrücklich, dass sich das Europaparlament in dieser Frage nicht durchsetzen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir noch mal kurz zur zweiten Säule. Die Reduzierung des Plafonds ist in der Diskussion. Das würde dem ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern – ich habe das schon angedeutet – sehr, sehr wehtun. Deutschland muss nach unserer Rechnung eine Reduzierung der zweiten Säule von rund 15 Prozent in Kauf nehmen. Es gilt also, dann die verbleibenden Mittel so effizient wie möglich einzusetzen. Die bisherigen Rechtstexte der Europäischen Kommission und das Mandat des Europäischen Parlaments gehen für die weiteren Regionen nur noch von 50 Prozent EU-Kofinanzierungsanteil aus. Das steht so in den Rechtstexten drin. Wenn es uns jetzt nicht in den nächsten Stunden und Tagen gelingt, diese wieder auf 75 Prozent zu erhöhen, sind die Haushaltsverhandlungen, Frau Finanzministerin, die wir erfolgreich geführt haben, fast null und nichtig. Ich hoffe, dass uns das gelingt und dass die Bundesregierung uns hier auch nach wie vor zur Seite steht.

Daher ist der Vorschlag des Agrarrates, das heißt der Agrarminister, aber auch der Regierungschefs, natürlich näher als das, was die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Wenn die Kofianzierung auf 50 Prozent reduziert wird, werden viele Gemeinden in Mecklenburg-Vorpom-

mern nicht mehr in der Lage sein, überhaupt die Fördermittel abzugreifen. Auch das ist eine entscheidende Aussage. Im Übrigen werden wir mit dem ELER, ELER II schlechter gestellt als alle anderen Fonds, die es in Europa gibt. Da wird auch schon ein Stückchen deutlich, welchen Stellenwert eigentlich noch der ländliche Raum und die Landwirtschaft in Europa haben sollen. Hier setzen sich natürlich zunehmend die Abgeordneten durch, die aus großen Ballungszentren kommen. Ich sehe das mit ganz großer Sorge, was das für die Infrastruktur, für die Gleichmäßigkeit der Entwicklung auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bedeutet. Ich wage mir das noch nicht vorzustellen, ich kann es mir aber vorstellen, was das dann zum Schluss bedeutet.

Zum Zeitplan: Aller Voraussicht nach ist damit zu rechnen, dass die GAP vor dem 1. Januar 2015 nicht in Kraft tritt. Daher sind Übergangsregelungen notwendig, ich habe darauf schon hingewiesen. Unter der Voraussetzung, dass eine politische Einigung im Juno – und den haben wir so gut wie, im Juni 2013 erfolgt die Annahme der Basisrechtstexte durch das Parlament – durch den Rat im Herbst 2013 erfolgen wird, könnte die Kommission bis zum Frühjahr 2014 die entsprechende Durchführungsverordnung und damit die Rechtstexte, die Gesetze der Europäischen Union erlassen. Das ist ein sehr ambitionierter Zeitplan. Es gilt also, Optionen zu diskutieren, um damit auch nationale Entscheidungen treffen zu können. Dahinter verbergen sich im Übrigen handfeste Verteilungskämpfe, auch die muss ich noch mal erwähnen, handfeste Verteilungskämpfe zwischen den Bundesländern, und zwar jeder gegen jeden.

Ich habe das jetzt auf der Agrarministerkonferenz – ich bin ja nach wie vor A-Koordinator – sehr schön erleben dürfen und erleben müssen. Hier geht es nicht nur allein Nord gegen Süd, sondern es geht natürlich auch Ost gegen West oder Ost gegen Ost. Auch das nehme ich zur Kenntnis. Dabei geht es natürlich um die nationale Aufteilung der Mittel in der zweiten Säule. Das muss auch jedem bewusst sein. Hier beginnt ein Verteilungskampf um Neuverteilung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es geht aber auch um die Erhöhung der Direktzahlungen für die ersten Hektare. Da geht es um die kleineren Betriebe, die die GRÜNEN besonders in den Vordergrund stellen, ja, und es geht auch um die Frage Ja oder Nein zur Kappung und zur Degression in Deutschland selbst. Und es geht um die Ausgestaltung des Greenings in Deutschland.

Zusammenfassend möchte ich noch mal feststellen:

Erstens. Die Mitgliedsstaaten haben gemäß Ratsbeschluss alle Freiheiten, die Reform national auszugestalten. Es besteht aber die Gefahr der Beliebigkeit in Europa.

Zweitens. Vom ehemaligen Reformansatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ ist vor allen Dingen, was das Greening anbetrifft, leider nicht viel Substanzielles geblieben.

Drittens. Die Reduzierung der zweiten Säule trifft Mecklenburg-Vorpommern und kann nicht ausgeglichen werden. Ich betone das ausdrücklich.

Viertens. Die Verteilungskämpfe um die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in

nerhalb Deutschlands werden spätestens, das prophezeie ich Ihnen, nach der Bundestagswahl, wenn nicht sogar noch vorher richtig beginnen.