Protocol of the Session on May 29, 2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist es. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und wir haben permanent gewichtige Ansiedlungen wie beispielsweise Nestlé, worauf wir stolz sind, dass diese in unser Land gekommen sind, und es geht bei uns voran.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Pastörs redet das Land schlecht.)

Reden Sie nicht immer das Land schlecht! Das ist Motto bei Ihnen. Hören Sie doch auf damit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, unsere Wirtschaftsstruktur Mecklenburg-Vorpommern ist kleinteilig und wir sind ein Land voller mittlerer, kleiner und Kleinstunternehmen. Der Mittelstand und insbesondere das Handwerk – und das betone ich sehr gern – sind das Fundament unserer Wirtschaft und das lässt sich auch in Zahlen ausdrücken. Laut dem Wirtschaftsbericht aus 2012 gehören 99,5 Pro- zent aller Unternehmen im Land zum Mittelstand.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Frau Gerkan sollte sich das anhören. Kleine und mittlere Unternehmen sind Arbeitgeber für rund 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und somit

kommt der Stellenwert ganz deutlich für unsere mittelständische Wirtschaft zum Tragen. Die mittelständischen Unternehmen sind meist fest in der Region verankert. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Beschäftigten und deren Familien. Und sie zeichnen sich sehr häufig durch ein bemerkenswertes, gesellschaftliches und soziales Engagement aus. Die Bedeutung des Mittelstandes für unser Bundesland ist daher nicht hoch genug einzuschätzen.

Aber kleinere Betriebsgrößen sind häufig mit betriebswirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Der Wirtschaftsbericht 2012 weist einige dieser Nachteile aus. Dazu gehören zum Beispiel eine schwierigere Kapitalbeschaffung, geringere Auslandsaktivitäten und damit eine niedrigere Exportquote, eine stärkere Wirkung bürokratischer Lasten sowie weniger betriebliche Forschung und Entwicklung, weil häufig keine Forschungs- und Entwicklungsabteilung vorgehalten werden kann. Und nebenbei: Auf diesen Punkt werden wir ja auch morgen noch mal im Landtag zu sprechen kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung leistet mit ihrer Mittelstandspolitik eine praxisorientierte bedarfsgerechte Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen. Und Schwerpunkte dieser Förderung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vor- pommern liegen vor allem in der Investitionsförderung und in der Technologie- und Innovationsförderung. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn der Legislatur eines deutlich gemacht: Der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Um die wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vor- pommern weiter nachhaltig zu gestalten, liegt ein wesentlicher Schwerpunkt des Koalitionsvertrages auf der Stärkung der einheimischen und mittelständischen Wirtschaft des Handwerks und der Unternehmen vor Ort. Eindeutig festgeschrieben wurde dort auch eine ressortübergreifende, unternehmens- und mittelstandsfreundliche Wirtschaft und Mittelstandspolitik. Und vor diesem Hintergrund sollte auch das Mittelstandsförderungsgesetz des Landes aktualisiert werden.

Es ist schon darauf verwiesen worden, der Wirtschaftsminister Harry Glawe hat das erwähnt, ich verweise aber trotzdem noch auf den Punkt 30 der Koalitionsvereinbarung. Auch hinsichtlich der Debatten der vergangenen Legislatur reden wir von einer logischen Konsequenz der Diskontinuität. Über diese Aktualisierung wollen wir heute sprechen. Das Mittelstandsförderungsgesetz soll das Gesetz zur wirtschaftlichen Flankierung des Mittelstandes aus dem Jahr 1993 ablösen. Dabei wurden ergangene Landes- und Bundesgesetze sowie Veränderungen des europäischen Rechts berücksichtigt. Auch wurde auf

eine Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Gesetzes abgezielt.

Die Veränderungen des Gesetzes greifen insbesondere die heute bereits thematisierten und auch im Wirtschaftsbericht aus dem Jahr 2012 genannten Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen aus MecklenburgVorpommern auf. Ein paar davon möchte ich noch mal deutlich machen:

die Stärkung der Leistungsfähigkeit im nationalen und

internationalen Wettbewerb – Herr Schulte ist darauf in seinem Beitrag schon eingegangen –,

die Schaffung und Erhaltung verlässlicher mittel

standsfreundlicher Rahmenbedingungen,

die Sicherung und der Ausbau von Arbeits- und Aus

bildungsplätzen,

die Vermeidung und der Abbau investitionshemmen

der Vorschriften,

die Prüfung der Privatisierung von Leistung und Un

ternehmen der öffentlichen Hand,

die Erhöhung des Innovationspotenzials,

die Förderung der Kultur der Selbstständigkeit,

die konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit,

und die Unterstützung bei der Sicherung des Fach

kräftebedarfs.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal auf die eingangs aufgezeigten Herausforderungen vieler kleiner Unternehmen des Landes hinweisen, ihnen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nämlich an vielen Stellen Rechnung getragen.

Ich will Ihnen drei Beispiele dafür nennen. Ich denke dabei zunächst an die Verankerung und Verbesserung der Eigenkapitalvorsorge. Damit begegnen wir der eingangs zitierten zum Teil schwierigen Kapitalsituation bei kleineren und mittleren Unternehmen. Ich verweise dabei auf Paragraf 1 des Gesetzes. Und als besonders wichtig erachten wir auch die Regelungen des Paragrafen 11 zur Forschung und Entwicklung und der Zusammenarbeit mit Hochschulen beim Technologietransfer. Über die Bedeutung der Verbundforschung werden wir in der morgigen Landtagssitzung noch sprechen.

Eins nehme ich jetzt mal vorweg, die Bedeutung der Warenexporte für die Wirtschaftsentwicklung des Landes nimmt kontinuierlich zu und dennoch besteht weiterhin Aufholbedarf. Betrug der Umfang der Warenexporte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt 1993 noch 6,9 Prozent, waren es 1999 4,9 Prozent, 2008 17,4 Prozent und es lag 2011 bei 20,6 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt aber bei 41,2 Prozent. Das muss unser langfristiges Ziel sein.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD)

Mit innovativen und international wettbewerbsfähigen Produkten und Leistungen lässt sich dieses Ziel erreichen. Wir müssen weiterhin engagierte zusätzliche Wertschöpfung und Beschäftigung schaffen. Forschung und Entwicklung kann die Exportquote ganz klar erhöhen.

„Made in M-V“ muss sich als Markenzeichen etablieren und deswegen ist es wichtig, Forschung und Entwicklung im Mittelstandsförderungsgesetz zu verankern.

Und auch ein dritter Aspekt findet uneingeschränkt die Zustimmung bei der CDU-Landtagsfraktion und er betrifft die erkennbar mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Rechtsvorschriften. Dieser Passus wurde gesondert im Paragrafen 5 aufgeführt. Ich habe es eingangs gesagt, auf kleinere Unternehmen wirken bürokratische Lasten besonders. Deswegen ist es wichtig, auf mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften hinzuwirken. Herr Schulte, Sie hatten in Ihrem Beitrag auch die Verfahrenslänge und so weiter sowie Verbesserungspotenzial gesehen.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen im Land und diese erkennbare Zielrichtung des Gesetzes sichert und verbessert die Wirtschaftsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden durch dieses Gesetz mittelstandsgerecht gestaltet.

(Udo Pastörs, NPD: Vorwärts immer, rückwärts nimmer!)

Ich gebe zu, die Aufnahme von Messen und Ausstellungen, wie im alten Gesetz der Paragraf 10, ins neue Mittelstandsförderungsgesetz wäre aus unserer Sicht sehr wünschenswert gewesen, dennoch profitiert der Mittelstand als Rückgrat unseres Bundeslandes in vielerlei Hinsicht von diesem Gesetz und wird profitieren. Und vor diesem Hintergrund freue ich mich tatsächlich sehr auf die Aussprache im Ausschuss beziehungsweise auch auf die Anhörung. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Waldmüller.

Damit ist die Rednerliste erschöpft für diesen Punkt. Ich schließe also die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1813 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und des Landesfischereigesetzes, auf Drucksache 6/1913.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und des Landesfischereigesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/1913 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Heinz Müller für die Fraktion der SPD, bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir im Jahre 2010 hier Beschlüsse zu einer Kreisgebietsreform gefasst haben, da haben wir im Zuge der Beratungen auch Beschlüsse gefasst, Aufgaben, die bislang vom Land MecklenburgVorpommern wahrgenommen worden sind, auf die Kreise beziehungsweise die kreisfreien Städte zu übertragen. Zu diesen übertragenen Aufgaben gehörten auch die komplexe Auszahlung des Elterngeldes und der Feststellungen im Schwerbehindertenrecht. Beide Aufgaben klingen auf den ersten Blick nicht so sonderlich spektakulär, aber es sind Aufgaben, die doch erhebliche Verwaltungskraft binden, und eine große Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit diesen Aufgaben befasst.

Als dann im Jahre 2011 die Kreisgebietsreform in Kraft trat, ergab sich in der Frage der Aufgabenwahrnehmung bei den beiden genannten Aufgaben eine außerordentlich merkwürdige Situation, die Situation nämlich, dass die tatsächliche Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene und die Aufgabenwahrnehmung dort nicht stattfinden konnte, sondern es zu einer vertraglichen Regelung zwischen dem Land und den Kommunen gekommen ist, wonach diese Aufgaben im Vertragswege weiterhin vom Land wahrgenommen werden, auch wenn sie de jure auf die kommunale Ebene übertragen worden sind.

Wir haben also, um das mal klar zu sagen, eine Aufgabe bislang vom Land wahrgenommen und durch Gesetz auf die Kommunen übertragen, die dann durch Vertrag zurückübertragen wird auf das Land und weiterhin vom Land wahrgenommen wird. Ich halte eine solche Situation für relativ skurril. Und diese skurrile Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist weiter fortgeschrieben worden. Die vertraglichen Regelungen wurden verlängert. Sie laufen jetzt am 30.06. des Jahres 2013 aus.

Und es ging nicht nur um die Aufgabenzuordnung durch Gesetz und zurück durch Vertrag, sondern es geht natürlich auch um die Finanzströme. Das Stichwort „Konnexität“ ist uns allen gut geläufig und deswegen enthielt die gesetzliche Aufgabenübertragung natürlich auch eine Regelung der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel, um diese Aufgaben denn auch tatsächlich wahrnehmen zu können. Und wenn man im Vertragswege die Aufgabe zurückgibt, dann gibt man auch im Vertragswege die Finanzmittel zurück, sodass wir auch hier zu einer doch sehr bemerkenswerten Situation gekommen sind.