Protocol of the Session on April 25, 2013

Die Aufforderung gilt für die Bevölkerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Ich darf nun den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, bitten, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Herr Caffier,

5. Wie kann es sein, obwohl aktenkundig Straf- taten durch Linksextremisten auf beziehungsweise im Zusammenhang mit den angeblich straflosen Versammlungen am 25. August 2012 in Rostock, dass das Ministerium für Inneres und Sport in den Antworten zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1320 behauptet, es habe keine Straftaten gegeben?

Herr Abgeordneter Petereit, Straftaten durch Versammlungsteilnehmer sind im Zusammenhang mit der Versammlung nicht aktenkundig geworden und insofern ist auch die Antwort korrekt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Tja.)

6. Hält die Landesregierung es für strafbar, wenn eine oder mehrere Personen versuchen, Polizisten zu treten, diese aber nicht treffen, oder aber wenn mehrere Personen erfolglos aufgefordert werden, einen Supermarkt zu verlassen, und diese nur mittels Hilfe der Polizei zum Verlassen gebracht werden können?

Herr Abgeordneter Petereit, ich äußere mich als Innenminister nicht zu abstrakten rechtlichen Fragen der Strafbarkeit. Die Frage der Strafbarkeit ist in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu prüfen. Grundsätzlich gilt, dass Angriffe gegen Polizisten, Rettungsdienst oder Ähnliches kategorisch von der Strafverfolgung auch dementsprechend berücksichtigt werden.

(Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Nachfrage: Also mal angenommen, auf dieser Demonstration am 25. August gab es

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist das wieder eine Hypothese, oder was? – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Tritte von Versammlungsteilnehmern gegen Polizisten und diese haben aber nicht getroffen – das ist ja dann schon nicht mehr abstrakt, sondern ist ziemlich konkret –, wäre das strafbar?

Das ist ausgesprochen abstrakt. Sie beginnen Ihre Ausführungen mit dem Satz, „mal an- genommen“,

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist richtig.)

also insofern bleibt es abstrakt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Fragen sind auch nicht zulässig.)

Vielen Dank.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.

Guten Morgen!

7. Wird nach Ablauf der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds in diesem Jahr weiterhin eine Förderung für Klassenfahrten zu KZ-Ge- denkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte aus dem Sozialfonds möglich sein?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bekanntermaßen ist die Landesregierung derzeit damit beschäftigt, die nächste Förderperiode des Europäischen Sozialfonds vorzubereiten, und eine abschließende Meinungsbildung hat noch nicht stattgefunden. Insofern kann ich Ihnen heute nur die Auskunft geben, dass diese Möglichkeit geprüft wird im Kontext der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel.

Und eine Nachfrage: Sollte die Förderung über den ESF-Fonds nicht in voller Höhe oder wie in diesem Jahr möglich sein oder wie in der aktuellen Förderperiode, wäre dann das Bildungsministerium bereit, die Lücke aus eigenen Mitteln zu schließen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Möglichkeit, das aus dem eigenen Etat zu bedienen, sehe ich derzeit nicht.

Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

8. Hält die Landesregierung die Position des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege für richtig, welches in einem Schreiben vom 25. Juli 2011 eine PV-Anlage auf dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung abgelehnt hat, obwohl sich eine solche PV-Anlage auf einem neu gebauten Blechdach befunden hätte, auf dem sich bereits große Plexiglasfenster und Aufbauten von Klimaanlagen befinden und diese Dachflächen wahrscheinlich nur vom Domturm aus einsehbar sind?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jaeger, ja.

Die Nachfrage ist: Sie sehen keine Möglichkeiten, Fotovol- taikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu bauen in Mecklenburg-Vorpommern?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jaeger, dies ist nicht die Position der Landesregierung, sondern, wie das auch bereits in der Kleinen Anfrage beantwortet wurde, dieser Sachverhalt ist im Zusammenhang mit der Bewerbung des Schlosses und der Stadt Schwerin um Aufnahme in das Weltkulturerbe zu sehen. Und natürlich ist es auch so, dass vom Denkmalschutz her höhere Anforderungen an Bauten zu stellen sind,

(Udo Pastörs, NPD: Gott sei Dank!)

die sich dem Weltkulturerbeverfahren stellen, als an Bauten, bei denen das nicht der Fall ist. Ansonsten bräuchte man eine solche Kategorie des Weltkulturerbes ja nicht ins Leben zu rufen. Aufgrund dieser erhöhten Anforderungen und um die Bewerbung nicht zu gefährden, sieht das Landesamt dies als einen erheblichen Eingriff in den Denkmalwert an. Und da das Landesamt eine Behörde des Bildungsministeriums ist, können Sie davon ausgehen, dass das auch meine Position ist. Aber es ist eben stark im Kontext zu sehen mit der Bewerbung um das Welterbe.

Frau Präsidentin, gestatten Sie eine weitere Nachfrage? interjection: (Zustimmung)

Die vorhandenen Plexiglasfenster und Klimaanlagen auf diesem Blechdach widersprechen aus Ihrer Sicht nicht den Anforderungen der Denkmalpflege?

Sehr geehrter Herr Jaeger, es gibt Dinge, die Sie in einem Verwaltungsgebäude vorzuhalten haben, unter anderem entsprechende technische Einrichtungen. Und dies unterscheidet sich noch mal etwas von einer Fotovoltaikanlage, die nicht notwendig auf diesem Dach sein muss, um das Gebäude zu betreiben.

Ich danke.

Ich darf nun den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

9. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre bei den Angestellten im öffentlichen Dienst sowie bei den Beamtinnen und Beamten sowie vor dem Hintergrund der Betriebskostenentwicklung der vergangenen Jahre den vereinbarten Hochschulfinanzkorridor für auskömmlich, um das vereinbarte, angemessen ausfinanzierte Stellentableau gemäß Landespersonalkonzept an den Hochschulen derzeit wie auch in Zukunft, insbesondere über das Jahr 2017 hinaus, sicherzustellen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Saalfeld, zunächst ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Globalhaushalte den Hochschulen in den vergangenen Maßnahmen durch das hohe Maß an Flexibilität und eine auskömmliche Ausstattung es ermöglicht haben, einen geordneten Hochschulbetrieb zu gewährleisten.

Es ist selbstverständlich so, dass die Landesregierung die Hinweise der Hochschulen prüft, dass sich an dieser Situation gegebenenfalls etwas ändern könnte. Ich erlaube mir allerdings den Hinweis, dass eine der Hochschulen ihre Bedarfe bereits um über 50 Prozent reduziert hat, von über 17 Millionen auf knapp 8 Millionen Euro. Es ist nicht ganz leicht, vor einem solchen Hintergrund die Lage zu beurteilen – ich glaube, dafür werden Sie Verständnis haben –, weil ich natürlich davon ausgehe, dass, wenn Hochschulen uns Daten liefern, diese auch verlässlich sind und nicht innerhalb kürzester Zeit sich um einem solchen Rahmen verringern.

Die Landesregierung wird die Daten, die die Hochschulen zur Verfügung stellen, selbstverständlich im Haushaltsaufstellungsverfahren prüfen und die Schlussfolgerungen daraus ziehen. Sie können davon ausgehen, dass es unser Ziel ist, auch in Zukunft eine auskömmliche Ausstattung der Hochschulen sicherzustellen, damit diese bundesweit wettbewerbsfähig agieren können.

Ich hätte eine Nachfrage: Halten Sie denn den Hochschulkorridor von aktuell circa 1,5 Prozent Steigerung jährlich für auskömmlich, um die Tarifsteigerungen und die Betriebskostensteigerungen abzufangen in den nächsten Jahren?

Sehr geehrter Herr Saalfeld, dazu, glaube ich, kann man keine pauschale Aussage geben, und zwar deshalb, weil die Hochschulen jeweils in sehr unterschiedlichen Situationen sich befinden, auch die einzelnen Hochschularten. Das hängt einerseits damit zusammen, dass die Abbauraten aus dem Personalkonzept hochschulart- und standortspezifisch sehr unterschiedlich sind. Daraus ergeben sich für die einzelnen Hochschulstandorte auch sehr unterschiedliche Spielräume im Rahmen der 1,5-Prozent-Steigerung. Deswegen, glaube ich, muss man das für jede Hochschule und Hochschulart differenziert beantworten und prüfen. Das geschieht gerade. Aber selbstverständlich sehe ich berechtigte Hinweise darauf, dass es Überprüfungs- und Korrekturbedarf gibt.

Meine zweite Frage:

10. Mit welchen zusätzlichen Mitteln von Bund und

Land können die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der aktuellen Vereinbarung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Erhöhung der Mittel des Hochschulpaktes 2020 voraussichtlich in den kommenden Jahren rechnen?

Sehr geehrter Abgeordneter Saalfeld, gemäß Beschlusslage der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz werden in den Jahren von 2007 bis 2018 vom Bund, oder sind avisiert 146,951 Millionen Euro. Der Bund erwartet, dass das Land diese Mittel im Umfang von 53,164 Millionen Euro ergänzt. Dies stellt die Landesregierung im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Hoch

schulen sicher. Es gab ja bereits auf Bundesebene Diskussionen darüber bei einzelnen Ländern, ob die ihrer Verantwortung nachkommen oder nicht. Nach meiner Kenntnis sind solche kritischen Nachfragen an das Land Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht gerichtet worden. Aus dieser Gesamtfinanzierung ergibt sich – ich denke, das ist dann die präzise Antwort, die Sie erwarten –, dass in den Jahren 2011 bis 2018 der vom Bund zur Verfügung gestellte Betrag um 41,5 Millionen Euro erhöht wird.

Kurze Nachfrage: Das Land kofinanziert aber diese 41 Millionen Euro voraussichtlich nicht?

Das Land muss diese 41,5 Millionen Euro im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Hochschulen kofinanzieren. Der Bund erwartet, dass die Länder ihre Hochschulausgaben so steigern, dass damit diese Gesamtfinanzierung im Rahmen der Kofinanzierung sichergestellt ist. Das hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bisher stets getan und natürlich beabsichtigen wir, dies auch fortzusetzen.