Protocol of the Session on April 25, 2013

Insofern ist es, deshalb will ich es hier noch mal sagen, so, dass Mecklenburg-Vorpommern die ganze Zeit signalisiert hat, dass wir dabei sind. Wir signalisieren es nicht erst seit heute. Aber was ist die Besonderheit an dem heutigen Beschluss? Die Besonderheit ist, dass natürlich der Landtag einen formalen Beschluss fasst, den kann ich ja als Ministerin nicht ersetzen, aber in dem Vertrauen darauf, dass die Demokraten bei diesem Thema hier so stehen, habe ich natürlich die Signale entsandt. Und der Unterschied ist, der Fonds wird eben nicht mit allen Ländern aufgelegt, sondern er wird wahrscheinlich nur von der Bundesregierung aufgelegt und bisher haben Bayern und M-V signalisiert mitzumachen. Und jetzt stellt sich ja die Frage, macht man auch mit, wenn die anderen nicht dabei sind. Und mit diesem Antrag signalisieren wir ganz klar: Wir machen dann auch mit.

Und das ist das Fatale, sehr geehrte Abgeordnete der Linksfraktion, an Ihrem Änderungsantrag. Deswegen bin ich nicht für Punkt 1 – für Punkt 2 bin ich natürlich, gerne berichte ich über den Sach- und Verfahrensstand –, aber hier heißt es, dass wir uns dafür aktiv einsetzen sollen, gemeinsam mit Bund und Ländern ein ergänzendes System einzuführen. Natürlich ist das das Ziel und dafür setze ich mich auch weiterhin ein, aber wir wollen hier heute ein Signal aussenden, dass wir sagen, wir beteiligen uns grundsätzlich, egal wie der familiäre Fonds gestrickt ist und egal wie das institutionelle Hilfesystem gestrickt ist. Und das ist ein Unterschied.

Und deshalb bitte ich sehr, dass das bei der ursprünglich offenen Formulierung der Regierungsfraktionen bleibt. Die haben sich dabei nämlich was gedacht, damit ich nicht sozusagen in meinen Handlungsmöglichkeiten eingegrenzt werde. Es geht um das Signal, dass, wenn nächste Woche die Bundesregierung den Fonds auflegt, unser Land dabei ist, unabhängig davon, wie die anderen sich verhalten. Und dieses Signal ist mir wichtig und dieses Signal wird von dem Antrag der Regierungsfraktionen ausgesandt und wird eher mit Ihrem Änderungsantrag eingeschränkt. Deswegen bitte ich, das nicht zu übernehmen.

Wie geht es weiter mit dem Hilfesystem für Institutionen? Meine Meinung war von Anfang an, ich halte sowieso nichts davon, dass man zwei Hilfesysteme auflegt. Meine Lieblingsvariante war ein Hilfesystem für alle, weil es auch ganz schwierig ist, die Betroffenengruppen zu trennen. Dennoch, so ist der Vorschlag, und es geht am Ende darum, dass überhaupt was passiert. Der Hilfefonds für die Familien startet, aber wir haben ein großes Problem, dass wir beim Hilfesystem für Betroffene aus Institutionen noch nicht weiter sind.

Woran liegt das? Hier sind die Länder ganz klar und sagen, klar, wir haben eine Verantwortung als Arbeitgeber zum Beispiel, wenn es Vorfälle in den Schulen gab, und wir stehen. Aber der Bundesregierung ist es leider bis heute nicht gelungen, sich mit allen anderen Institutionen zu einigen – dazu gehören ja Kirchen, Sportvereine, Wohlfahrtsverbände –, nicht, weil die nicht wollen, sondern weil es rechtliche Probleme gibt, auf die man

offenbar erst heute stößt. Insofern kann ich Ihnen gar nicht sagen, wie dieses Hilfesystem gestrickt wird.

Es liegen jetzt mehrere Vorschläge vor, aber die Bun- desregierung, mit Verlaub, macht es auch jede Woche neu. Wir als Länder sind klar und sagen, wir wollen uns daran beteiligen, für den Bereich, wo wir Verantwortung tragen, also zum Beispiel Schule. Für den Bereich, wo andere Institutionen Verantwortung tragen – Kirche, Sportvereine –, müssen die natürlich auch einspringen. Und wir werden uns beteiligen an einem solchen Hilfesystem. Das ist die Botschaft heute auch von dem Antrag.

Und wir werden weiterhin natürlich an den Gesprächen teilnehmen, wie dieses Hilfesystem aufgestellt wird. Gegebenenfalls müssen die Länder für den Bereich, den sie zu verantworten haben, jetzt eigenständig mit einem Hilfesystem starten, damit – und da bin ich ganz eng bei Frau Gajek – endlich etwas bei den Betroffenen ankommt.

Wofür ich mich besonders bedanken möchte bei den Abgeordneten, die auch in der letzten Legislaturperiode schon dabei waren, ist – Herr Schubert hat es angesprochen –, wir haben etwas ganz, ganz Wichtiges gemeinsam erreicht am Runden Tisch. Damals wurde das ganze Thema Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in DDRHeimen thematisiert. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Fonds Heimkinder West starten und für die Heimkinder Ost gab es keine Lösung. Es war dann unser Land, wir haben gesagt, das muss jetzt mit gelöst werden.

Und daran, liebe Silke Gajek, sieht man, dass sich seitdem sehr viel bewegt hat. Wenn man will, geht es. Wir haben in dieser Zeit den Heimkinderfonds Ost aufgelegt, Bund und neue Bundesländer. Der Fonds ist gestartet. Die Anlaufstelle ist da. Und wie Sie mehrfach aus der Presse und auch die Kollegen von mir im Sozialausschuss erfahren haben, die Anlaufstelle wird super angenommen. Es ist ein hoher Bedarf da und das zeigt, dass wir in diesen Bereichen etwas bewegt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, das war sicherlich auch für die, die nicht so im Detail stecken, jetzt sehr viel. Aber so ist es. Es ist eine ziemlich komplexe Gemengelage mit diesen verschiedenen Hilfefonds. Mir ist es wichtig, der Bundesregierung zu signalisieren, wenn nächste Woche der Fonds ab 1. Mai für Familien startet, ist Mecklenburg-Vorpommern dabei, und selbstverständlich möchten wir uns an einem Hilfesystem für Institutionen beteiligen. Das ist das, was heute gewollt war, was auch benötigt wird. Und ich bin den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass das so formuliert ist und auch so offen formuliert ist, weil es uns einfach Spielraum gibt, am Ende eine Fondslösung, eine Systemlösung mit zu unterstützen. Mir geht es nicht darum, dass wir es bestimmen. Mir geht es darum, dass wir dabei sind und es mitgestalten.

Deshalb erachte ich es als gutes und klares Signal, dass wir die Empfehlung des Runden Tisches ernst nehmen und dass wir damit die Betroffenen ernst nehmen. Das ist das Wichtigste, was wir als Politiker zu leisten haben. Ich bedanke mich bei allen demokratischen Fraktionen, dass sie den Weg mitgehen und damit unseren Betroffenen im Land auch ein wichtiges Signal geben: Wir nehmen das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ernst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1798 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Dann die Gegenprobe, bitte. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1798 abgelehnt, mit Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1739 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1739 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Gegenstimmen und bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessern – Emissionen aus Tierhaltungsanlagen verringern, Drucksache 6/1757. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1799 vor.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessern – Emissionen aus Tierhaltungsanlagen verringern – Drucksache 6/1757 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/1799 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben ja letztes Jahr im Landtag hier schon einen Antrag eingebracht, der darauf hingewiesen hat, wie komplex die umweltrelevanten und gesundheitlichen Schäden sind, die durch große Tierhaltungsanlagen hervorgerufen werden können.

Dieser Komplexität des Themas schreiben wir es auch zu, dass Sie, verehrte Damen und Herren, den Antrag damals mehrheitlich leider abgelehnt haben. Um in dieser Geschichte doch noch ein Schrittchen voranzukommen, möchten wir einen Teilaspekt heute herausgreifen. Worum geht es uns dabei? Uns geht es darum, die Emissionen aus großen Tierhaltungsanlagen zu reduzieren. Auch hier werden wir wieder Fakten sprechen lassen. Ich sage das ganz explizit zu denjenigen unter Ihnen, die der Meinung sind, dass einfach die Diskussion dem geschuldet ist, dass zugezogene Städterinnen und Städter sich daran stören, dass aus einer Tierhaltungsanlage mal der Duft eines Schweines dringt. Das ist eine grobe Vereinfachung und eine Missachtung der doch

recht umfangreichen Probleme, die eine gewisse Art der Tierproduktion nach sich zieht.

Die Tierproduktion, und das lässt sich anhand der fortlaufenden Berichterstattung des Umweltbundesamtes belegen, ist die größte Ammoniakquelle unseres Bundeslandes. Und Ammoniak, wie Sie sicher wissen, verursacht einmal Schäden sowohl als Überdüngung in der Landschaft, es versauert die Böden, hat hier eine besondere Auswirkung auf die Wälder und besonders besorgniserregend sind auch die Nährstoffkonzentrationen in unseren Gewässern.

Herr Minister Backhaus, leider wollen Sie uns bis heute keine aktuellen Daten der Nitratbelastung unserer Gewässer zukommen lassen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das stimmt ja gar nicht!)

Es liegt noch kein aktualisierter Gewässergütebericht vor. Dennoch kamen Ihre Fachleute nicht umhin, im ver- gangenen Jahr zu vermelden, dass nur ein Viertel unserer Fließgewässer den Zielwert der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser von 2,5 Milligramm Nitrat pro Liter erreicht. Alle anderen Gewässer liegen darüber. Insgesamt 18 von 49 Grundwassermessstellen weisen erhöhte Nitrat- und Ammoniakwerte auf.

Die Nitratbelastung, so sagt der letzte Zwischenbericht zur Umsetzung der EU-Wasserrichtlinie im Land, zeigt nur in wenigen Gewässern einen Abwärtstrend. Hauptursache hierfür, und auch das ist der Originalton der Wasserbehörde, sind die anhaltend hohen diffusen Nährstoff- einträge/Nitrateinträge aus den landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen.

Die EU war da schon etwas weiter. 2001 hat sie durch entsprechende EU-Richtlinien zu Emissionshöchstmengen verpflichtet. Deutschland durfte ab 2010 pro Jahr nur 500.000 Tonnen Ammoniak freisetzen. Zwar lagen die gesamten Ammoniakemissionen Deutschlands nach Ansicht des Umweltbundesamtes im Jahr 2010 mit 547 Tonnen erstmals unter dieser Obergrenze, doch stieg der Anteil der Ammoniakemission aus der Tierhaltung weiter an.

Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern überschritten im Jahr 2011 in Mecklenburg-Vorpommern 73 Tierhaltungsbetriebe den international definierten Emissionsschwellenwert für Ammoniak. Er liegt bei 10.000 Kilogramm pro Jahr. Damit ist Ammoniak laut Emissionsbericht Mecklenburg-Vorpommerns 2011 derjenige Luftschadstoff, dessen Schwellenwert in Mecklenburg-Vorpommern am allerhäufigsten überschritten wird.

Im Vergleich zu 2004 haben sich die Emissionen von Ammoniak in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2008 – aktuellere Zahlen haben wir leider nicht – um fast 20 Prozent, das ist sehr viel, finde ich, erhöht. Dies liegt laut Emissionskataster 2011 im Kapazitätsanstieg der Geflügel- und der Schweinehaltung begründet. Wir müssen also hier beim Ammoniak ganz gewaltig den Fuß vom Gaspedal nehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das kann auf unterschiedliche Art und Weise passieren, einmal, wir können weniger Anlagen bauen.

Derzeit laufen sage und schreibe 70 Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Genehmigung von Tierhaltungsanlagen. 27 davon ohne Nachbarschaft zu einem FFH-Gebiet sind abgeschlossen und die anderen mit einem benachbarten Naturschutzgebiet sind derweil noch offen. Hier wird hoffentlich die Rechtsprechung den Handlungsdruck auf die Genehmigungsverfahren erhöhen, denn es darf nicht dabei bleiben, dass die für Emissionsschutz zuständigen Fachbehörden in unserem Bundesland Tierhaltungsanlagen häufig durchwinken und rechtlich bindende Naturschutzziele hier und da einfach ausblenden. Diese Herangehensweise muss korrigiert werden und deshalb danke ich an dieser Stelle ausdrücklich den Bürgerinitiativen und den Umweltverbänden, die es durch entsprechende Klageverfahren immer wieder auf den Boden der rechtlichen Tatsachen zurückführen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was Recht ist, muss auch Recht bleiben, muss durch die Landwirtschaftsbetriebe akzeptiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier dürfen wir nicht mit zweierlei Maß messen. Nehmen Sie einmal das Beispiel Gallin-Kuppentin, hier musste die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt werden oder muss sie noch nachgeholt werden.

Ein weiteres Mittel ist also einmal, weniger Anlagen zu bauen. Ein weiteres Mittel, um den Ammoniakausstoß zu senken – und da sind wir bei diesem Kernthema des Antrages –, sind erhöhte Standards zur Luftreinhaltung. Und da ist vor allem das Ressort von Wirtschaftsminister Glawe. Na, wo ist er? Er denkt offensichtlich, das ist Ihr Ressort, Herr Backhaus,

(Dr. Till Backhaus, SPD: Nee, nee! – Peter Ritter, DIE LINKE: Da sind sie sich, glaub ich, nicht so einig.)

aber das fällt durchaus in den Bereich des Wirtschaftsministers Glawe, der für den Emissionsschutz in diesem Land verantwortlich zeichnet.

Zweimal waren es allerdings rot-grün-geführte Bundesländer – nämlich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die diesen Weg beispielhaft, ja beispielhaft beschritten und Vorgaben zum Einbau von zeitgemäßen Luftfilteranlagen bei Tierhaltungsanlagen eingeführt haben.

(Manfred Dachner, SPD: Nein.)

Sehr geehrte Damen und Herren der SPD, in Kooperation mit den GRÜNEN bekommen Sie in punkto Emissionsschutz endlich mal was bewegt.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angesichts des weiterhin hohen Stickstoffgeruchs und Staubemissionen aus Tierhaltungsanlagen beantragen wir heute, den Beispielen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu folgen und die Landwirte bei emissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Schweinemastanlagen zur Anwendung von Abluftfilteranlagen zu verpflichten. Bei Geflügelstellen lassen wir mit uns reden, sollten wegen noch kleiner Produktpalette verfügbarer Filteranlagen zumindest die technischen Voraussetzun

gen für spätere Nachrüstungen geschaffen werden. Dazu kann man die Leute nicht verpflichten.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Bisher ist der Einsatz von Filteranlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Laut Erhebungen des Thünen-Institutes in Braunschweig verfügen sage und schreibe nur ein Prozent der gesamten Geflügel- und Schweinemastanlagen in Deutschland über eine entsprechende Abluftfilteranlage. Inzwischen ist der Stand der Technik aber so weit fortgeschritten, dass der Bau einer Abluftfilteranlage bei Schweinemastbetrieben durchaus verlangt werden kann, auch unter Berücksichtigung der Ökonomie.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen rechnet bei 1.500 Plätzen mit 82.000 bis 117.000 Euro, bei 3.000 Mastplätzen, also Schweinemastplätzen, mit 138.000 bis 183.000 Euro. Bei Gewinnmargen, die wir annehmen, von 16 bis 18 Euro pro Tierplatz in der Schweinemast lassen sich derartige Anlagen recht bald amortisieren.