denn wie ich sehe, stehen Sie für eine Integrationspolitik, die Sie scheinbar zwischen Rot-Rot besser umgesetzt haben
Nein, wir sind im Block IV, ich habe ein paar Minuten mehr und vielleicht kann auch noch jemand anderes aus der Fraktion sprechen.
Aber ich möchte jetzt noch mal zum Thema zurückkommen. Ursprünglich wollte ich zu diesem Tagesordnungspunkt nur sagen, ja, es ist Zeit und dieser Antrag ist eigentlich das Maximum. Zwölf Monate in Gemein
schaftsunterkunft, das ist ein Maximum. Heimunterbringung macht unselbstständig, krank, isoliert und, und, und. Herr Al-Sabty hat es gut ausgebreitet, hat alles dargestellt und da ist kaum noch etwas zu ergänzen.
dass es Flüchtlinge gibt, die seit Jahren in MecklenburgVorpommern in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Dem Flüchtlingsrat ist sogar eine Person bekannt, die in Rostock 18 Jahre lang von Unterkunft zu Unterkunft geschoben wurde.
Es wurde mehrfach gesagt, auch von Frau Tegtmeier, dass dezentraler Wohnraum in vielen Kommunen angeboten wird, und die entsprechenden Erlasse sind bekannt.
Dieser Antrag kann nur als erster Schritt betrachtet werden und eigentlich wäre es anzustreben, dass es nur noch Übergangswohnheime gibt. Berlin ist dafür ein gutes Beispiel und Mecklenburg-Vorpommern sollte diesem folgen.
In Anbetracht der Ausführungen des Innenministers, vor allen Dingen ihres Umfanges und ihres Inhaltes, will ich mich nur noch auf einige ganz kurze Erwiderungen beschränken, eine in Richtung Frau Gajek. Ist sie weg?
Also in Ihre Richtung: Es verwundert mich schon etwas, dass Sie der CDU Versagen in der Bundesgesetzgebung vorwerfen und gleichzeitig im Geltungszeitraum dieses
von Ihnen angegriffenen Gesetzes oder beider, Asylverfahrensgesetz und Leistungsgesetz, selbst in der Regierungsverantwortung im Bund waren.
Es ist schon ein bisschen ein merkwürdiges Rechtsverständnis, einem Landesgesetzgeber auf diese Art Kompetenzen,
Herr Suhr, auf diese Art Kompetenzen in der Bundesgesetzgebung einzuräumen. Es ist auch sehr interessant, wie der Paragraf 53 Asylverfahrensgesetz interpretiert wird, der von der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften spricht, und zwar „in der Regel“. Und die Regel ist nicht die Ausnahme, sondern „in der Regel“ sagt, dass es meistens so sein soll.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Das beinhaltet das Wort „meistens“ auch. – Heinz Müller, SPD: Jetzt werden Sie mal noch philosophisch!)
Na, ich wollte es kürzer machen, aber, Herr Ritter, pflegen Sie doch noch ein bisschen Ihre Redekultur hier.