Protocol of the Session on November 17, 2011

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, genau.)

Man muss sich doch mal die Frage stellen, warum man zu einem Preis einlagern kann, ein Geschäft machen kann an der Stelle. Der Preis ist zu hoch, der Preis ist: Gefahr für die Bevölkerung. Wenn Sie dies nicht abschließend ausräumen können, dann müssen Sie Abstand von den Transporten nehmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/132

abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungs-

antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/132 mit den Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/84 zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/84 mit den Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.

Die CDU-Fraktion hat eine Auszeit von 20 Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.55 Uhr.

Unterbrechung: 14.31 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 15.33 Uhr

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einführen, Drucksache 6/74.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände einführen – Drucksache 6/74 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit fast einem Jahrzehnt ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Und auch in der Landesverfassung ist im Artikel 12 Absatz 1 formuliert, ich zitiere: „Land, Gemeinden und Kreise sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung schützen und pflegen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die natürlichen Grundlagen jetzigen und künftigen Lebens und die Tiere. Sie wirken auf den sparsamen Umgang mit Naturgütern hin.“ Zitatende.

Mecklenburg-Vorpommern hat 2002 das Verbandsklagerecht für anerkannte Naturschutzverbände eingeführt. Im selben Jahr geschah das auch auf Bundesebene. Damit bekamen Natur- und Umweltschutz nicht nur eine weitere Stimme. Es war ein Signal, noch sorgfältiger als bisher mit Natur und Umweltbelangen umzugehen. Der Rechtsstaat hatte sich zum Anwalt von Natur und Umwelt erklärt.

Beim Tierschutz sieht es anders aus. 2004 startete Schleswig-Holstein im Bundesrat eine entsprechende Initiative, fand aber keine Mehrheit. Insbesondere die FDP steht der Verbandsklage sehr kritisch gegenüber und so gibt es bis heute auch noch keine entsprechenden Vorstöße auf der Bundesseite. In unserem Land war anscheinend das höchste der Gefühle, wozu die

CDU bereit gewesen ist, die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Landesverfassung. Frau Kollegin Schlupp möchte offensichtlich sogar das bereits be- stehende Klagerecht der Naturschutzverbände wieder abschaffen. Als „Fremdkörper im deutschen Recht“ bezeichnet sie es –

(Burkhard Lenz, CDU: Ja.)

markige Worte, die einerseits jeglicher Grundlage entbehren und andererseits zeigen, was von schönen Worten im Koalitionsvertrag über mehr und bessere Bürgerbeteiligung zu halten ist.

(Torsten Renz, CDU: DIE LINKE in Güstrow lehnt sogar einen Bürgerhaushalt ab.)

Ich frage mich, ob Sie sich vor fachlicher Kompetenz fürchten, die anerkannte Verbände in sich vereinen, meine Damen und Herren.

Beteiligungsrechte seien ausreichend vorhanden und müssten nur stärker genutzt werden, sagt Frau Kollegin Schlupp, und nicht nur sie. Ich weiß nicht, ob es einfach Unverständnis oder schlicht Ignoranz ist, die zu einer solchen Aussage führt. Die Verfahren ziehen sich oftmals gerade deshalb in die Länge, weil die Belange von Natur- und Umweltschutz nicht ausreichend bedacht werden. Die Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern hat sich in der bisher üblichen Art und Weise als untauglich, zumindest aber als nicht ausreichend erwiesen. Der Fremdkörper Verbandsklagerecht – in Anführungsstrichen – ist anerkannten Naturschutzverbänden durch das Bundesnaturschutzrecht und 14 Landesnaturschutzgesetze eingeräumt worden. Die Verbände sind damit bisher sehr verantwortungsvoll umgegangen.

Für meine Fraktion ist die Zeit reif, auf Landesebene auch bei Tierschutzverbänden zu handeln. Tierschutz als Staatsziel zu formulieren, ist wichtig, es reicht aber nicht mehr aus. Auch die Tiere brauchen eine Lobby. Andere Bundesländer sehen das offenbar auch so. Gesetzentwürfe zur Mitbestimmung und zum Verbandsklagerecht anerkannter Tierschutzverbände befinden sich beispielsweise in Nordrhein- Westfalen, in Hessen und im Saarland im Gesetzgebungsverfahren. In Bremen wurde das tierschutzrechtliche Verbandsklagerecht schon 2007 eingeführt. Auch in weiteren Bundesländern steht es auf der Agenda.

Wir empfehlen der Landesregierung, sich mit dem Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen wohlwollend auseinanderzusetzen. Nach unserer Auffassung ist dieser Gesetzentwurf geeignet, ein Gesetzgebungsverfahren auch in unserem Land kurzfristig und effizient einzuleiten. Das wäre auch eine konkrete Maßnahme zur Umsetzung von Punkt 136 der Koalitionsvereinbarung. Dort heißt es, ich zitiere: „Dem Tierschutz kommt als Staatszielbestimmung eine besondere Bedeutung zu. Die Koalitionspartner werden die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorgaben verbessern.“

Meiner Fraktion geht es nicht darum, die Gerichte mehr zu beschäftigen. Eine Verbandsklage ist die letzte Option. Sowohl die Erfahrungen in MecklenburgVorpommern als auch in anderen Bundesländern mit der Verbandsklage im Naturschutz bestätigen: Klagen sind die absolute Ausnahme. Vielmehr geht es darum, dass anerkannte Tierschutzverbände frühzeitig informiert

werden. Sie sollen mitwirken können bei Verwaltungsverfahren an tierschutzrelevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Im Rahmen von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen werden bereits eine Vielzahl von Betroffenen und Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Diese Beteiligung muss künftig auch anerkannten Tierschutzverbänden zustehen. Das stärkt nach unserer Auffassung die Rechtssicherheit bei Verwaltungsverfahren.

Werden anerkannte Tierschutzvereine von Anbeginn der Verfahren eingebunden, erfährt die Behörde tierschutzrechtliche Bedenken und Einwände frühzeitig und kann diese bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen. Sichergestellt werden soll auch, dass tierschutzfachlicher Sachverstand bei wichtigen tierschutzrelevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes einfließt. Anerkannte Tierschutzvereine sind nach unserer Auffassung auch objektiver und wesentlich besser als Einzelne in der Lage, die Interessen von Tieren zu vertreten und notfalls auch vor Gericht zu schützen.

Und da will ich auch gleich mit dem Argument aufräumen, dass künftig dann jeder Verein seinen Senf dazugeben könnte. Das wird nicht passieren. Nehmen Sie sich den Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen vor, dann sehen Sie zum Beispiel, dass Kriterien benannt werden, die zu erfüllen sind, bevor ein Verein oder Verband überhaupt einen Antrag auf Anerkennung stellen kann. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Verein oder Verband fünf Jahre besteht und in Sachen Tierschutz landesweit agiert. Und auch der Mitgliederkreis, die Mitgliederaufnahme und die Leistungsfähigkeit werden unter die Lupe genommen. Es sind also hohe Hürden zu überwinden, bis die Seriosität mit einer Anerkennung bestätigt wird.

Meine Damen und Herren, ich konnte Ihnen hoffentlich klarmachen, dass es um weit mehr geht als um ein Verbandsklagerecht. Deshalb werbe ich darum, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen und ein Landesgesetz auf den Weg zu bringen. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Es geht uns um die Ausweitung des Mitbestimmungsrechtes. Es geht um mehr Demokratie. Und deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster spricht der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Backhaus.

(Minister Dr. Till Backhaus spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Mikro! Mikro!)

Erst mal auf Grün schalten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Schwenke, ich kann auf der einen Seite das Ansinnen verstehen und ich werde im Einzelnen auch auf

diese Thematik eingehen. Auf der anderen Seite glaube ich, was das Verbandsklagerecht anbetrifft im Naturschutzbereich, da sind Sie ja auch indirekt mit in der Verantwortung gewesen seinerzeit. Da ist ja auch groß am Horizont die Gefahr beschrieben worden, dass wir keine Genehmigungsverfahren überhaupt noch umsetzen können und damit Investitionen nicht getätigt werden können. Genau das hat nicht stattgefunden. Da gebe ich Ihnen recht. Und insofern haben wir mit den anerkannten Naturschutzverbänden in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen wirklich gute Erfahrungen gesammelt. Ich glaube, das darf man insgesamt auch so anerkennen.

Ich halte insofern auch das Thema Tierschutz für wichtig. Das resultiert bei uns im Hause daraus, dass wir in den letzten 20 Jahren – ich sage das auch ganz bewusst vor dem Hintergrund der Entwicklung in diesem Lande – unheimlich viel für den Tierschutz getan haben. Wenn wir das mal vergleichen mit anderen Regionen in Deutschland, dann kann ich hier und heute sagen, dass wir beim Antibiotikaeinsatz ganz andere Wege gehen als Nordrhein-Westfalen. Das werden wir demnächst ja auch diskutieren. Oder wir gehen ganz andere Wege in den Genehmigungsverfahren. Das werden wir uns angucken, wenn Sie das ein bisschen kritisch anmerken, weil wir einen ganz anderen Aufbau der Verwaltung haben – damit müssen sich die GRÜNEN wahrscheinlich auch noch etwas näher auseinandersetzen –, das machen wir auch gerne.

(Torsten Renz, CDU: Sie können sich ja nicht selbst in den Arbeitskreis einladen.)

Und auf der anderen Seite glaube ich, was die Tierhaltungsverfahren und deren Anlagen anbetrifft, haben wir gerade nach der Wende unheimlich viel für die Artgerechtigkeit der Tiere im Einzelnen auf den Weg gebracht. Und deswegen glaube ich auch, es ist wichtig, wie wir das Pferd im wahrsten Sinne des Wortes aufzäumen, ob wir es von hinten aufzäumen, so, wie Sie es wollen, oder ob im Vordergrund steht, alles dafür zu tun, dass wir mehr Tierschutz in diesem Lande durchsetzen können. Das eint uns.

Neben der Forderung nach einem Klagerecht für an- erkannte Tierschutzverbände steht innerhalb des Genehmigungsverfahrens auch die Frage, in MecklenburgVorpommern zu bestimmen, wer denn nun der anerkannte Tierschutzverband wäre. Mir fällt da eigentlich nur einer ein, nämlich der Deutsche Tierschutzbund.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Den erkenne ich an.

Und ich nehme natürlich auch zur Kenntnis, dass die GRÜNEN auf Bundesebene an einem Gesetzentwurf arbeiten – wir im Übrigen auch – mit dem Ziel, in Deutschland die Möglichkeit zu schaffen, tatsächlich den Tierschutz auch in das Klagerecht aufzunehmen. Aber ich betone ausdrücklich, wir müssen uns das sehr genau anschauen, denn Trittbrettfahrer gibt es überall und es gibt auch Verbände und Vereine, die aus meiner Sicht wirklich deutlich zu hinterfragen sind, ob und inwieweit sie wirklich den Tierschutzgedanken voranstellen oder ob es eher um andere Interessen geht in Deutschland.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Und deswegen glaube ich auch, dass es natürlich wichtig ist, bei behördlichen Entscheidungen Tierschutzverbände mit einzubinden. Wir machen das seit Jahren.

Ich will in dem Zusammenhang auch unterstreichen, dass wir dem Grunde nach eben einen anderen Ansatz gewählt haben und diesen seit Jahren, seitdem ich diese Verantwortung dort trage, auch umsetzen, nämlich: Die Tierschutzverbände werden von uns von Anfang an bei Fragen des Tierschutzes, ob es ins Gesetzgebungsverfahren hineingeht oder ob es letzten Endes um Tierversuche geht, voll eingebunden. Sie werden über den Tierschutzbeirat, den wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, tatsächlich in diese wichtigen Entscheidungsfindungen mit einbezogen.

Zum Tierschutzbeirat, ich will das hier auch noch mal andeuten für diejenigen, die sich nicht jeden Tag damit beschäftigen: Wir hören die Vertreter der Tierschutzorganisationen innerhalb des Landes an. Dazu gehört auch der Landesbauernverband, dazu gehört der Landesverband des BUND und es gehört der Landeszooverband dazu. Es gehören aber auch die Institute, wissenschaftliche Einrichtungen wie das Leibniz-Institut für die Nutztierbiologie, die Landeskirchen, auch das ist mir wichtig, weil ich die dabeihaben wollte, dazu. Es gehören auch die Landestierkammer dazu, die Tierärztekammer und es gehört auch die Arbeitsgemeinschaft der Veterinärämter der Landkreise dazu. Das heißt, dass wir hier praktisch einen Gesamtkomplex der Begutachtung des Tierschutzes als solches in Mecklenburg-Vorpommern vornehmen.

Im sensiblen Bereich, auch das ist mir wichtig, der Genehmigung für Tierversuche, werden die Tierschutzorganisationen über die Tierversuchskommission in die Entscheidungsfindung vor Erlass der Verwaltungsakten und damit des eigentlichen Bescheides einbezogen und damit in die Verantwortung genommen. Diese Tierversuchskommission hat ihren Sitz bei der Genehmigungsbehörde und damit im LALLF in Rostock, also im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.