Protocol of the Session on November 17, 2011

Ich habe eine Nachfrage, wenn ich darf.

Ich weiß, dass das nicht Ihr Ressort ist. Insofern hätte ich Verständnis, wenn Sie es nicht konkret beantworten, aber ich will die Frage trotzdem stellen: Welche konkreten Untersuchungen oder welche konkreten Grundlagen liegen denn der Landesregierung vor, die erwarten lassen, dass etwa über den Incomingtourismus eine deutlich bessere wirtschaftliche Perspektive des Flughafens zu erwarten ist?

Herr Suhr, Sie haben recht, ich kann Ihre Frage nicht beantworten. Wenn es Ihnen recht ist, werde ich den Kollegen bitten, es schriftlich zu beantworten.

Selbstverständlich. Ich danke Ihnen.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, die noch ausstehenden Fragen zu beantworten. Ich rufe dazu auf die Fragen 12 und 13.

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Andrejewski, diese Fragen vorzutragen.

Frau Ministerin, wegen des inneren Zusammenhangs stelle ich die Fragen gleich hintereinander weg.

12. An welche Stellen vor Ort sollten sich Bürger in

erster Linie wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob auch in ihrer Region das Trinkwasser durch Bakterien belastet ist?

13. In welcher Weise werden die Bürger möglichst

schnell und vollständig über Fälle von Trinkwasserbelastung informiert, besonders im Hinblick darauf, dass viele Menschen keine Tageszeitungen mehr lesen und auch nicht jeder Zugang zum Internet hat?

Herr Abgeordneter, zuständig für die Qualität des Trinkwassers ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungs- oder Wassergewinnungsanlage. Somit ist er auch in erster Linie für die Auskunft über die Qualität des Trinkwassers zuständig. Darüber hinaus kann sich jeder an das jeweilige kommunale Gesundheitsamt wenden. Neben Tageszeitungen gibt es folgende Informationsquellen:

1. die Aushänge der Unternehmer und sonstigen Inha

ber einer Wasserversorgungs- und -gewinnungs- anlage, also auch der Vermieter,

2. die regionalen Funkmöglichkeiten und regionales

Fernsehen und

3. Informationsblätter der Landkreise und der Wasser

versorger.

Eine Zusatzfrage: Was unternimmt die Landesregierung, um Bürger auf Trinkwasserverseuchung hinzuweisen, auf Fälle, die ihr bekannt werden?

Wenn bekannt wird, dass Trinkwasserbelastungen vorliegen, dann gibt es zwei Möglichkeiten, dass zum einen die Grenzüberschreitung durch die Wasserversorgung festgestellt wird, dann gibt es eine Meldung an das Gesundheits- amt. Es werden Maßnahmen festgelegt, wie zum Bei- spiel Desinfektionen oder es wird abgekocht. Dann gibt es Informationen der Betroffenen durch den Betreiber.

Oder es gibt die zweite Möglichkeit, dass es Grenzwertüberschreitungen gibt. Wenn keine akute gesundheitliche Gefahr besteht, dann gibt es die Zulassung von Ausnahmegenehmigungen durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt ordnet bei Nichteinhaltung der Anforderungen unverzüglich an, dass notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität getroffen werden. Der Bürger kann sich beim Wasserversorger oder beim Gesundheitsamt über die Qualität des Wassers informieren. Probleme der Trinkwasserinstallation sind mit dem Vermieter zu klären.

Eine zweite Zusatzfrage: Eine direkte Information der Bürger durch die Landes- regierung erfolgt aber nicht?

Herr Andrejewski, ich habe Sie in den drei Antworten ausführlich informiert, wie es abläuft, wenn das Trinkwasser belastet ist.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Köster von der Fraktion der NPD, die Frage 14 zu stellen.

14. Wie bewertet die Landesregierung sachlich die

geplante Einführung des Betreuungsgeldes

für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer staatlich organisierten Betreuungseinrichtung unterbringen, sondern zu Hause erziehen?

Herr Abgeordneter, als erste Stufe im Bildungssystem erfüllt die frühkindliche Bildung einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Förderauftrag und ist Voraussetzung für lebenslanges Lernen. Hierzu leistet die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege als frühkindliche Bildungseinrichtungen einen wichtigen Beitrag. Ziel ist es, allen Kindern gleiche und gerechte Bildungs- und Lebenschancen einzuräumen.

Dieser Zielstellung folgend schafft das Kindertagesförderungsgesetz des Landes Rahmenbedingungen, die es allen Kindern ermöglichen, an den Angeboten institutioneller Kindertagesförderung teilzunehmen und teilzuhaben. Demgegenüber schafft ein Betreuungsgeld der vorgeschlagenen Art Anreize für einen Verzicht auf Angebote dieser Kindertagesförderung. Es widerspricht damit der Zielstellung des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes zur Schaffung gleicher und gerechter Bildungs- und Lebenschancen und wird deshalb abgelehnt.

Zusatzfrage: Warum überlassen Sie es nicht den Eltern, zu entscheiden, ob ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreut oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut werden?

(Jörg Heydorn, SPD: Wer entscheidet das denn sonst? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer entscheidet das denn sonst, außer die Eltern?)

Die Eltern haben die Wahlfreiheit, ob ihr Kind in eine Krippe geht oder nicht, und bei dieser Wahlfreiheit soll es auch bleiben.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Weitere Zusatzfrage: Warum möchte die Landesregierung dann, wenn die Eltern sich für eine Betreuung zu Hause und für eine Erziehung zu Hause entscheiden, nicht unterstützen?

(Udo Pastörs, NPD: Weil die in den Hort sollen, da werden sie besser formatiert.)

Auch diese Eltern werden unterstützt. Alle Eltern werden unterstützt mit dem Kindergeld. Ich lehne es ab, dass ein Betreuungsgeld eben nur dann gezahlt wird, wenn damit verbunden ist, dass die Eltern ihr Kind aus einer Krippe nehmen müssen.

(Udo Pastörs, NPD: Dort werden sie formatiert.)

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

15. In welchem Umfang haben sich Frauen in Meck

lenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Landesregierung in Frauenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen gemeldet, um einer drohenden Zwangsverheiratung zu entgehen oder um aus einer Zwangsehe zu entfliehen?

Herr Abgeordneter, nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauen- und Mädchenhäusern, Not- rufen und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt und Interventionsstellen und von Männerberatungsstellen“ vom 1. Januar 2009 stehen allen von häuslicher und sexualisierter Gewalt Betroffenen, insbesondere Frauen und deren Kindern, die Beratungs- und Hilfeeinrichtungen offen, wobei die Frauenhäuser allein Frauen und deren Kindern vorbehalten sind.

Die Fälle von Zwangsverheiratung beziehungsweise Zwangsehe werden bisher nicht extra statistisch erfasst. Deshalb beruhen die folgenden Zahlen auf eigenständiger Erfassung der Einrichtungen. In den neun Frauenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern wurden danach in 2011 sechs Betroffene aufgenommen. In der Fachberatungsstelle für Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel wurden in 2011 vier Betroffene beraten und aufgenommen.

Ich bedanke mich bei Ihnen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe jetzt auf den Zusatztagesordnungspunkt: Aussprache zum Thema „NSU als rechtsextremes Terrornetzwerk – eine Gefahr für Mecklenburg-Vorpommern“.

Aussprache zum Thema NSU als rechtsextremes Terrornetzwerk – eine Gefahr für Mecklenburg-Vorpommern