Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Agrarausschusses Professor Dr. Tack. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, zu dem Ihnen die Beschlussempfehlung vorliegt, ist am 5. Dezember 2012 an den Agrarausschuss überwiesen worden. Nach nur, und ich unterstreiche dieses „nur“, einem Vierteljahr hat der Ausschuss seine Beratungen abgeschlossen, sodass noch genügend Zeit für eine ausführliche Rechtsförmlichkeitsprüfung bestand. Für die dabei von unserem Ministerium geleistete Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Diese war gewissermaßen das Entgegenkommen dafür, dass der Agrarausschuss das Gesetzgebungsverfahren mit höchster Priorität behandelt hat. Einer der Gründe dafür war die mit dem Aufgabenübertragungsgesetz vorgenommene Zuständigkeitsverlagerung für die Fischereiaufsicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Zu diesem Sachverhalt werde ich später in meinem eigenen Redebeitrag noch etwas ausführen.
Zieht man eine Bilanz des Gesetzgebungsverfahrens, dann hat sich wieder die alte, von unserem Minister oft zitierte Wahrheit bestätigt: Ein Gesetzentwurf kommt nicht so aus dem Landtag heraus, wie er hineingegangen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können Sie anhand des Deckblattes zur Beschlussempfehlung sehr gut nachvollziehen. Es betrifft einen der Kernpunkte des Gesetzentwurfes – die Flexibilisierung der Fischereipacht.
Mit Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfes sollte auf die Anzeige und Registrierung von Fischereipachtverträgen verzichtet und eine Sollbestimmung für die Pachtvertragslaufzeit eingeführt werden. In der Beschlussempfehlung sind wir zum alten Rechtsstand zurückgekehrt, nämlich der Beibehaltung der Anzeigepflicht und einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren. Damit ist der Ausschuss den Stellungnahmen der Sachverständigen gefolgt. Wir sollten nicht in Schadenfreude gegenüber der Landesregierung verfallen, denn wichtig ist, dass wir eine praktikable, den Anforderungen der Praxis entsprechende Regelung gefunden haben.
Zu anderen Regelungstatbeständen war das allerdings nicht möglich. Ich meine hier die Anhebung des Eintrittsalters der Fischereischeinpflicht auf das 14. Lebensjahr sowie die Bestimmungen zu befristeten Fischereischeinen. Hier stehen sich die Interessenvertretungen der Angler sowie des Natur- und Umweltschutzes unverändert konträr gegenüber, und nicht nur die. Wie der Minister im Ausschuss festgestellt hat, geht der Riss bezüglich des Erfordernisses eines Sachkundenachweises für das Töten des Wirbeltieres Fisch durch fast jede Fraktion.
Letztendlich hat sich der Ausschuss auf die Seite der Angler geschlagen und den im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Regelungen zugestimmt. Dabei hat sich sicherlich ein flaues Gefühl im Magen einzelner Ausschussmitglieder erhalten. Die Gretchenfrage lautet in diesem Fall: Wie hältst du es mit dem Tierschutz? Seitens der Fraktion DIE LINKE war dazu ein Vorschlag unterbreitet worden, der allerdings keine Mehrheit gefunden hat.
Gescheitert sind auch Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die erstens eine Normierung der „Guten fachlichen Praxis in der Fischerei“, zwei
tens das Verbot der Rohrwerbung, drittens eine Regelung zur Begleitung unter 14-jähriger Kinder durch sachkundige Personen beim Angeln und viertens die Streichung befristeter Fischereischeine vorsahen.
Angenommen worden sind dagegen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, erstens zur Beibehaltung der Anzeige und Registrierung von Fischereipachtverträgen sowie zur Mindestpachtvertragslaufzeit von zwölf Jahren, zweitens zur Zulässigkeit von Ausnahmen in Bezug auf die fischereiliche Qualifikation von Personen, die die Fischerei für wissenschaftliche Zwecke ausüben, sowie drittens zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Tragen von Dienstbekleidung durch Fischereiaufsichtsbeamte.
Ausgehend von dieser Gemengelage hat die Beschlussempfehlung des Ausschusses nur von einer Mehrheit im Ausschuss Zustimmung erhalten.
Bevor ich Sie nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte, der Beschlussempfehlung zuzustimmen, danke ich ausdrücklich dem Sekretariat des Ausschusses für die geleistete umfangreiche Arbeit. Vielen herzlichen Dank. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen im Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze haben auch nach der Beratung im Agrarausschuss Bestand.
Mit der heutigen Verabschiedung – davon gehe ich aus – des geänderten Landesfischereigesetzes wird die Abschaffung der Fischereischeinpflicht für Kinder unter 14 Jahren noch vor der Feriensaison realisiert werden können. Das ist für viele eine gute Nachricht. Aber nicht alle Regelungsinhalte des Entwurfs finden sich nach der Anhörung und der Beratung im Agrarausschuss in der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses wieder.
Insbesondere die Auswertung der Anhörung hat die Koalitionsfraktionen dazu bewogen, Änderungsanträge zu den vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der Flexibilisierung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Pachtverträgen und zur Anzeige von Fischereipachtverträgen zu stellen. Es bleibt daher bei einer Pachtzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Anzeigepflicht bei Abschluss oder Änderung des Pachtvertrages. Die Pächter, vor allem der Binnenfischer, brauchen für die Bewirtschaftung der Gewässer Planungssicherung durch langfristige Pachtverträge. Zudem haben wir bei der Flexibilisierung der Pachtdauer die Gefahr von Spekulationspachten gesehen. Ohne Anzeigepflicht wäre zum Beispiel die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erschwert, würden naturschutzfachliche Planungen
durch das Fehlen von Informationen beeinträchtigt, wäre die Kontrolltätigkeit der Fischereiaufsicht behindert, wären die Klärung von Nutzungsrechten sowie Pacht, Unterverpachtung und Angelerlaubnisse erschwert und würde eine Grundlage für die Erhebung der Fischereistatistik wegfallen.
Der Aufhebung des Paragrafen 11 Absatz 2 Satz 2, ich zitiere: „Auf Antrag kann die obere Fischereibehörde Ausnahmen dann zulassen, wenn die Verwendung anderer Fanggeräte für wissenschaftliche Zwecke erforderlich ist“, konnten die Koalitionsfraktionen ebenfalls nicht zustimmen. Eine Reihe von Personen, zum Beispiel des Institutes für Fischerei oder der Landesforschungsanstalt, sind keine Fischwirte oder Fischereiingenieure, dafür aber Biologen und Techniker oder haben andere Berufe. Diese fischen zum Teil seit vielen Jahren ebenfalls mit Geräten der Berufsfischerei zu wissenschaftlichen Zwecken und sollen diese Möglichkeit auch in Zukunft haben. Sie könnten mit der Änderung des Fischereigesetzes ihre Aufgaben nicht mehr durchführen und würden ihre Arbeit verlieren.
Meine Damen und Herren, abschließend noch ein paar Worte zum Tourismusfischereischein. Die in einem Teil der eingereichten Stellungnahmen und von der Fraktion DIE GRÜNEN geübte Kritik am befristeten Fischereischein kam für uns nicht überraschend. Wir betrachten diese Debatte aber als eine Debatte von gestern. Die inzwischen langjährige Erfahrung mit dem befristeten Fischereischein zeigt, dass diese Regelung touristisch eine Erfolgsgeschichte ist und gravierende Verletzungen des Tierschutzes nicht zu verzeichnen waren. Wir stehen dazu: Mit dem geänderten Landesfischereigesetz erfahren die Regelungen zum befristeten Fischereischein auch ihre gesetzliche Fixierung. Das ist auch gut so.
Stimmen Sie der Beschlussempfehlung zu. Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir ab. – Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die derzeit laufenden Beratungen und Delegiertenkonferenzen der Angler und der Fischer zog und zieht sich wie ein roter Faden die Forderung an die Landespolitik, nun endlich die Novellierung des Fischereigesetzes zu Ende zu bringen. Den Petrijüngern geht es vor allem um Planungssicherheit in der Vereinsarbeit und bei der Nachwuchsgewinnung.
Es war in der Tat ein langer Weg, der für mich im Herbst 2009 begann, als der Landtag mehrheitlich für einen Antrag stimmte, der unter anderem Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Angeln erleichtern sollte. Hier war bereits die Idee des vorliegenden Gesetzentwurfes konzipiert und von uns mit einem Änderungsantrag unterstützt worden, Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren den Zugang zum Angeln deutlich zu erleichtern. Damals, so die Idee, sollten die Angelverbände bei der notwendigen Nachwuchsgewinnung unterstützt und der potenzielle Nachwuchs für das organisierte Angeln und Naturschützen im Verein gewonnen werden.
Meine Damen und Herren, im Jahre 2012 konnte auf eine sehr positive Entwicklung der Mitgliederzahlen des Landesanglerverbandes verwiesen werden. Es bleibt aber eine große Herausforderung, jugendlichen Nachwuchs zu gewinnen. Der Kreisverband Neustrelitz, so konnte man dieser Tage lesen, hat sogar eine Beitragsfreiheit bis zum 18. Lebensjahr eingeführt
und bietet Jugendlichen, die einen Fischereischein besitzen, die kostenlose Angelkarte für die Vereinsgewässer an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Deutschland gibt es in jedem Bundesland andere Regeln für den Zugang von Kindern und Jugendlichen zum Angeln. 16 Bundesländer – 16 verschiedene Regelwerke. Diese reichen vom Kinderfischereischein über den Angelschein nur für Friedfische bis zum begleiteten Angeln. Die Regelung, die wir hier vorschlagen, möchte ich mit den Begriffen „Vertrauen“ und „Verantwortung“ charakterisieren, Vertrauen darauf, dass Erziehungsberechtigte und Mitangler das notwendige Verantwortungsgefühl für Tier- und Naturschutz weitergeben und vorleben, sowie dass die Weitergabe der Erkenntnisse, wie man Fische fängt, auch mit dem richtigen Töten und Bestimmen der Größen und so weiter verbunden wird.
Vertrauen und Verantwortung bedürfen aber auch der Kontrolle. Diese drei Begriffe prägen unseren Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung, der Ihnen auf Drucksache 6/1797 vorliegt. Wir greifen in dieser Entschließung die vom Tierschutzverband und dem BUND vorgetragenen ernst zu nehmenden Bedenken zur Einhaltung der Tierschutzbestimmungen auf und schlagen vor, dass „die Neuregelungen des Gesetzes, dass Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr ohne Fischereischeinprüfung angeln dürfen, … hinsichtlich eventueller negativer Auswirkungen auf den Tierschutz evaluiert werden“ sollten. „Bis Ende des Jahres 2015 soll dem Landtag über die Ergebnisse berichtet werden...“
Es wird sich dann zeigen, ob sich diese Regelung bewährt hat oder ob sie gegebenenfalls wieder zurückgenommen werden muss. Wir halten diese Erprobungszeit für die Neuregelung für ausreichend, um zu gesicherten Erkenntnissen darüber zu gelangen. Diese Erkenntnisse müssen aus unserer Sicht vor allem aus den Beobachtungen und Feststellungen der Kontrolltätigkeit der ehrenamtlichen Fischereiaufseher gewonnen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Vertrauen und Verantwortung sind nur durch Kontrolle zu bewerten. Diese Erfahrung hat wohl schon jeder in seinem Leben gemacht. Das gilt auch für die Fischerei.
Bis vor Kurzem gab es im Land ein hervorragend arbeitendes Kontrollorgan, die ehrenamtliche Fischereiaufsicht. Circa 400 ehrenamtliche Fischereiaufseher achteten auf die Einhaltung des Fischereirechtes an den Binnengewässern des Landes. Mit der Änderung der Aufgabenübertragung wurde die zentrale Anleitung und
Verwaltung durch das LALLF aufgehoben und sollte durch die neuen Landkreise und kreisfreien Städte übernommen werden. Auch wir haben mehrfach vor der Zersplitterung und Zerschlagung eines gut funktionierenden Systems gewarnt. Unsere Befürchtungen haben sich leider als real erwiesen. Jetzt haben wir die Situation, dass einige Landkreise die per Schreiben des LALLF entpflichteten Ehrenamtler noch nicht neu verpflichtet haben, weil die finanzielle Ausstattung oder die fachliche Kompetenz fehlt.
Ich will es hier aber sehr deutlich sagen: Was nützt ein gutes Gesetz, wenn die Kontrolle seiner Einhaltung fehlt oder lückenhaft ist? Die angehörten Fischereiverbände sehen das auch so und betrachten die Umstrukturierung der Fischereiaufsicht im Rahmen der Kreisgebietsreform, der Aufgabenübertragung, als Rückschritt. Auch Angler und Fischer fordern die Übertragung dieser Aufgabe in bisher gut bewährter Weise an eine zentrale Stelle.
Auf der Landesdelegiertenkonferenz des Fischereiverbandes Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Wochenende wurde dieses Thema intensiv diskutiert und schnelles Handeln gefordert. Die Entscheidungen zur Aufgabenübertragung haben in diesen Fragen großen Schaden angerichtet, den es nun gilt, so schnell als möglich zu reparieren. Sicher hat sich die Landesregierung bisher dem verschlossen, aber ich glaube, inzwischen kommt sie auch zu der Erkenntnis, dass es jetzt nicht mehr funktioniert und der Schaden begrenzt werden muss. Offenbar, das war mein Eindruck, haben sich jetzt die Landkreise auf die Koordinierung der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verständigt. Das kann eine Lösung sein, die die notwendige zentrale Anleitung und Verwaltung der ehrenamtlichen Fischereiaufseher ersetzen kann, die bisher durch die obere Fischereibehörde, das LALLF erfolgte.
Jetzt kommt es aus unserer Sicht darauf an, dass die Landesregierung diesen Prozess unterstützt, damit die positiven Ansätze des Gesetzes zu Vertrauen und Verantwortung durch Kontrolle zur Wirkung kommen können.
Wenn Sie vorhaben, meine Damen und Herren, unsere Entschließung abzulehnen, sollten Sie auch daran denken, dass damit dieses Gesetz in seiner Umsetzung und Wirkung hinsichtlich einer flächendeckenden ehrenamtlichen Fischereiaufsicht Schaden nehmen wird. Zum anderen wird bei Ablehnung der Evaluierung der Einhaltung des Tierschutzes die Rechtssicherheit dieses Gesetzes durch eventuelle Klagen von Verbänden gefährdet. Das sollten Sie gut abwägen. Ich bitte Sie deshalb um die Annahme der Entschließung im Punkt 2 unseres Änderungsantrages. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass man als Erstes den Dank an das Hohe Haus richten sollte für die gute Zusammenarbeit. Jawohl, es ist gelungen, in einer sehr kurzen Zeit dieses Gesetz zu verabschieden.
Wenn Sie zurzeit durch unser schönes Bundesland fahren und die Rügenbrücke passieren, dann sehen Sie, im Angeln haben wir Hochsaison.
Das heißt im Übrigen, wenn man sich überlegt, worüber wir uns hier streiten, ich finde es schon eine spannende Zahl, dass wir in Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren, fast fünf Millionen aktive Anglerinnen und Angler haben, die im Übrigen mit über einer Million organisiert sind im Ehrenamt.