Doch machen wir uns nichts vor, es gibt zum Glück Bereiche, für die die Landespolitik nicht zuständig ist und aus denen wir uns auch heraushalten sollten. Die Entscheidung des IOC, die ja noch nicht einmal endgültig ist, gehört für mich dazu, und zwar unabhängig davon, ob mir persönlich diese Entscheidung dann gefallen wird oder nicht. Es ist aber auch legitim, Unmut über diese Entscheidung zu äußern und sich solidarisch mit denen zu erklären, die sich für den Erhalt des Ringens als olympische Sportart einsetzen. Gerade den weniger massentauglichen oder nicht so kommerzialisierbaren Sportarten, wie etwa dem Ringen, die nicht ständige Fernsehpräsenz haben, sollte zumindest alle vier Jahre die Möglichkeit gegeben werden, sich bei den Olympischen Spielen der Welt zu präsentieren.
Ringen muss olympisch bleiben, dabei sein ist alles, gehörte Ringen doch von Anfang an dazu, schon vor 2.500 Jahren im antiken Olympia und seit einem guten Jahrhundert in der modernen Olympiade. Ohne das Ringen verlören die Olympischen Spiele ihre Identität, denn Ringen steht auch stellvertretend für eine Reihe anderer nicht so populärer Sportarten, für die Integrität der olympischen Idee jenseits kommerzieller Verwertung. Mögen die Besten gewinnen! Ich drücke dem Deutschen Ringerbund die Daumen, dass sein Werben für den Erhalt der olympischen Sportart Ringen Erfolg hat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ringen muss olympisch bleiben, ist eine Forderung, die man weitwelt hört,
Ich finde das auch richtig, dass diese Forderung, ja, man kann sagen, nationenübergreifend aufgestellt wird. Stellt sich nur die Frage, inwieweit diese Forderung Gehör findet bei den Verantwortlichen, die offensichtlich nach ihren Analysen festgestellt haben, dass der Sport des Ringens nicht die Einschaltquoten und damit auch nicht die Werbequoten einspielt, die offensichtlich benötigt werden, um den Sport noch mehr der Gewinnmaximierung dienbar zu machen.
es ist kaum noch eine Sportart, die nicht abgeklopft wird nach ihrer Möglichkeit der finanziellen Ausbeutung. Und da wir alle wissen, dass der Sport des Ringens zwar eine olympische Disziplin von Anfang an war, doch die Einschaltquoten relativ gering sind, ist nun zu befürchten, dass diese Disziplin komplett verschwindet und anstelle dieser Sportart dann sogenannte moder- ne Sportarten mit einer spektakuläreren Darbietungsmöglichkeit eingeführt werden, um noch mehr Werbequoten und damit noch mehr Geld einsammeln zu können.
Wir von der NPD sind selbstverständlich dafür, dass dieser Sport nicht durch eine andere Disziplin ersetzt wird, weil gerade das Ringen eine klassische olympische Disziplin darstellt, die seit Anbeginn des olympischen Gedankens natürlich auch im Mittelpunkt des Wettstreits der Kämpfer gestanden hat. Und darum nehme ich die Gelegenheit wahr und sage Ihnen, dass ich auch aus lokalpatriotischen Gründen hier ganz klar noch mal sage, dass der Sport des Ringens – ein sehr, sehr schöner Sport – hier in MecklenburgVorpommern eine breite Basis hatte und die Hochburg der Ringer in Lübtheen ansässig ist. Dort ist in der Vergangenheit so mancher große Kämpfer ausgebildet und auf internationalem Parkett vorgestellt worden. Und wir haben auch heute noch eine sehr intakte Struktur in Lübtheen, was die Ringervereinigung dort angeht. Ich persönlich pflege Kontakte auch zu alten erfolgreichen Leuten, die in diesem Sport während der Zeit der DDR aktiv waren.
Ich denke, dass am Ende unser Bemühen, diesen Sport olympisch zu halten, natürlich nicht entscheidend ist,
weil das wird entschieden durch eiskalte Rentabilitätsberechnungen an anderer Stelle. Es ist überhaupt festzustellen, dass nicht mehr der Sport im Mittelpunkt steht, sondern eine Bewertung, welche Sportart am meisten erfolgversprechend vermarktet werden kann. Und wenn es so ist, glaube ich auch, verkommt der olympische Gedanke zunehmend, er wird ganz einfach auf dem Altar der Ökonomie geopfert werden. Das Begehren, diese Disziplin des Ringens auch abzusetzen und durch eine attraktivere Sportart dort zu ersetzen, ist ein ganz klares Zeichen dafür, dass es den Verantwortlichen eben nicht um Tradition, um Sport und um die Sportler geht, sondern dass die Sportler immer mehr in die Funktion geraten, dass sie Mittel zum Zweck sind, Mittel zum Zweck, ganz andere Dinge am Laufen zu halten.
Wir werden selbstverständlich diesem Antrag zustimmen, wenngleich wir nicht so naiv sind und glauben, dass das, was wir hier beschließen, auch nur im Entferntesten Auswirkungen zeigt auf die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Interesse der sportbegeisterten Fußballfans – und da dies heute nicht im Bezahlfern- sehen, sondern im öffentlich-rechtlichen kommt, was wir an und für sich auch für andere Fußballspiele erwarten –
möchte ich mich ganz herzlich beim Hohen Haus bedanken, dass hier so eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, diese Forderung, die Sie in der Überschrift stehen haben, durchzuführen. Der Überschrift „Ringen muss olympisch bleiben“ ist nichts hinzu- zufügen. Deswegen sollten wir alles dafür tun, um über unterschiedliche Ebenen, die wir haben, diese Botschaft an die Entscheidungsträger, und hier sind es die Entscheidungsträger aus Deutschland, die im In- ternationalen Olympischen Komitee sitzen, heranzutragen. Ich will dies gerne auch als Auftrag des Hohen Hauses nehmen, diese an die deutschen Entscheidungsträger heranzutragen. Wir sind ja nicht die Einzigen, die dies tun. Insofern herzlichen Dank für Ihren Entschluss.
Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1738. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1738 einstimmig angenommen.
Ich rufe vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Steuerbefreiung beim Verkauf der TLGWohnungen skandalös – Schlupflöcher zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer unverzüglich schließen, auf Drucksache 6/1741.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Steuerbefreiung beim Verkauf der TLG-Wohnungen skandalös – Schlupflöcher zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer unverzüglich schließen – Drucksache 6/1741 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein Haus kaufen, Ihren lang ersehnten Traum vom Eigenheim endlich wahr werden lassen. Da Sie sich finanziell nicht überheben wollen, haben Sie sich gründlich erkundigt. Sie wissen daher, dass Sie nicht nur den Kaufpreis im Blick haben dürfen, Ihnen ist klar, dass eine Reihe weiterer Kosten anfällt. Kostet Ihr Traumhaus etwa 200.000 Euro, fallen noch Notarkosten in Höhe von etwa 1.600 Euro an. Auch müssen Gerichtskosten bezahlt werden, sagen wir, etwa 800 Euro. Dazu kommen in der Regel die Finanzierungskosten, die Sie jeden Monat an Ihre Bank für Ihren Kredit abzudrücken haben, und wenn ein Makler im Spiel war, ist auch noch die Provision fällig. Nehmen wir weitere Kosten in Höhe von 7.000 Euro an.
Meine Damen und Herren, den größten Brocken bei den Nebenkosten habe ich noch gar nicht erwähnt. Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Haus für 200.000 Euro kaufen, erhält das Land 10.000 Euro an Grunderwerbsteuer.
Ein Steuersatz von 5 Prozent ist in fast allen Bundesländern üblich. Gut, denken Sie sich, Steuern sind ärgerlich, müssen aber sein, der Staat braucht schließlich Einnahmen. Auch wenn diese Summe wehtut, überweisen Sie also 10.000 Euro an die Staatskasse. Mit dieser Überweisung sollten Sie sich auch beeilen, denn wenn Sie nicht fristgerecht zahlen, haben Sie ein Problem.
Die Eigentumsübertragung kommt nicht zustande und das ist ja auch grundsätzlich richtig so. Wo kommen wir denn hin, wenn der eine zahlt und der andere lässt es bleiben? In so einer Situation wäre wieder der Steuerehrliche der Dumme.
Meine Damen und Herren, und genau hier liegt das Problem. Wenn der einfache Bürger, die einfache Bürgerin ein Haus kauft, sind bis auf wenige Ausnahmen Steuern fällig, Punkt. Wenn aber ein großer Finanzinvestor daherkommt und ganze Immobiliengesellschaften kauft, wird in Deutschland in aller Regel nicht ein einziger Cent Grunderwerbsteuer gezahlt.
Finanzinvestoren müssen dabei nur einen Trick beachten: Bloß nicht 95 Prozent oder mehr an Immobiliengesellschaften kaufen, dann schaut der Fiskus in die Röhre.
Meine Damen und Herren, genau so ist es beim Kauf der TLG-Wohnungen durch die TAG Immobilien AG passiert. Über 11.000 Wohnungen in den neuen Bundesländern, davon viele in Rostock, wurden für 471 Millionen Euro gekauft. Damit wären eigentlich über 23 Millionen Euro Steuern fällig gewesen – Mecklenburg-Vorpommern hätte sich im Übrigen über 5 Millionen Euro freuen können –, aber Pustekuchen! Der Großinvestor gründete vor dem Kauf der TLG-Wohnungen noch schnell zwei Tochterunternehmen, die dann die TLG-Wohnungsgesell- schaft kauften.
Natürlich erwirbt keine Tochter 95 Prozent der Anteile oder mehr, nein, eine Tochter erwarb 94,9 Prozent und die andere 5,1 Prozent der Immobilienanteile.
Halten wir uns vor Augen: Sie müssen für Ihr Häuschen 10.000 Euro Steuern berappen und der große Finanzinvestor für den Millionendeal nicht einen einzigen Cent. Schlimm, dass das Ganze auch noch legal ist. Das Grunderwerbsteuergesetz sieht die Schaffung rechtlicher Strukturen vor, durch die eine Zahlungspflicht verhindert wird –
wenn Sie so wollen, nichts anderes als legale Steuerhinterziehung. Doch der Staat duldet das nicht nur, er fördert es auch noch.
Der Bund ist nämlich Eigentümer der TLG-Wohnungen. Er hat mit dem Finanzinvestor dieses Geschäft abgeschlossen. Insofern sehen wir schon eine Mitschuld des Bundes daran, dass die neuen Bundesländer leer ausgehen.
Eine Anfrage von Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag hat diese Sauerei erst ans Tageslicht gebracht.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: „Sauerei“, das ist aber kein parlamentarischer Begriff. Na, sehen wir mal drüber hinweg.)