Protocol of the Session on April 24, 2013

Ich eröffne die Aussprache.

Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 86 unserer Geschäftsordnung beantragt, dem Bürgerbeauftragten im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Ich bitte jetzt Herrn Matthias Crone an das Rednerpult.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der 18. Bericht des Bürgerbeauftragten liegt Ihnen vor. Er gibt einen, wie ich finde, guten Überblick nicht nur über die Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern vor allem eben über die Anliegen der Menschen im Berichtsjahr 2012. Der Bericht enthält einige zusätzliche statistische Daten, die sicher noch nicht die ganze Breite der Erwartungen zum Beispiel an die Erledigungsstatistik erfüllen können, weil wir dafür zuerst ein neues IT-System bräuchten.

Im Jahr 2012 wurden 1.546 Bitten, Beschwerden und Vorschläge an mich herangetragen, das sind circa 16 Prozent mehr als 2011. Erneut betraf rund die Hälfte der Eingaben soziale Angelegenheiten.

Soziale Belange brauchen besondere Aufmerksamkeit. Das liegt in der Natur der Sache und das ist Teil meines Amtsverständnisses. Es müsste sich in einem Sozialstaat ohnehin verstehen – eigentlich.

Wie Sie wissen, hat der Bürgerbeauftragte in sozialen Angelegenheiten einen besonderen Auftrag und besondere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung. Und gerade bei der Vielzahl der Verfahren in der Sozialverwaltung erweist sich eine Hilfestellung und Begleitung nach unserer Erfahrung oft als nötig. Der Bericht macht das mit seinen Beispielen deutlich. Es gab vor allem hier immer wieder Korrekturbedarf und dieser Korrekturbedarf bezog sich eben nicht nur auf Einzelfälle.

Das zeigt sich auch an meinen noch andauernden Verhandlungen mit zwei kommunalen Trägern zu deren Richtlinie für die Kosten der Unterkunft. Hier gibt es Streit darüber, ob bei der Prüfung der Angemessenheit von Kosten die Nettokaltmiete und die sogenannten kalten Betriebskosten getrennt betrachtet werden dürfen. Ganz klar: Sie dürfen nicht! Dazu hat das Bundessozialgericht 2010 eindeutig geurteilt. Auch hat, auf meine Anregung hin, das zuständige Ministerium inhaltsgleich Stellung genommen in einem Rundschreiben. Wir sind uns einig: Die Summe ist entscheidend, ob Kosten angemessen sind, nicht ein Einzelbestandteil. Aber wir haben die Letzten leider noch nicht überzeugt. Ich werde nicht lockerlassen, bis die Einsicht auch bei ihnen gewachsen ist und wir im ganzen Land zu rechtmäßigen Richtlinien kommen. Das vermeidet Ungerechtigkeit in einigen Fällen und erspart unnötige Rechtsverfahren.

Meine Damen und Herren, ich unterstreiche noch einmal, soziale Belange brauchen besondere Aufmerksamkeit. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderungen und das gilt erst recht für Kinder mit schweren Behinderungen. Sie wissen, dass es bei dem gesetzlich vorgesehen Übergang der Trägerschaft der Förderzentren für Kinder mit schwersten Seh-, Hör- und Körperbehinderungen im letzten Jahr noch nicht zu einer Einigung zwischen der Landesregierung und den Landkreisen über die Zukunft der bei diesen Zentren ansässigen Frühfördereinrichtungen gekommen war. Der Ausschuss, der Bildungsausschuss hat auch gesondert dazu beraten.

Die fachliche Qualität zur Förderung dieser Kinder lebt aber gerade davon, dass Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter in der gemeinsamen Arbeit zusammenwirken an den Förderschulen, in der mobilen Frühförderung und in der teilstationären Frühförderung. Eine isolierte dezentrale Frühförderung, losgelöst von der Arbeit der Förderzentren, kann nach meiner festen Überzeugung die Kinder nicht in gleicher fachlicher Qualität fördern, und das muss doch die Leitschnur, der Maßstab für alle Neuregelungen hier sein: keine Verschlechterung bei der Förderung der Kinder.

Es ist gut, dass dieser Maßstab dem Grunde nach zwischen den politisch Beteiligten nicht mehr bestritten wird. Ich hatte aber in den letzten Monaten manchmal leider den Eindruck, dass er zuweilen beim Verhandeln über Kostensätze und Strukturen ein wenig aus dem Blick geriet. Hier war und hier ist es immer noch die Aufgabe des Bürgerbeauftragten, die Interessen der Kinder mit zu vertreten, darauf zu achten, dass für Kinder gute Lösungen herauskommen, dass die Eltern sich einbringen können und dass die Frage nicht nur administrativ gedacht wird. Vielleicht konnte ich ein wenig dazu beitragen.

Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass der Landrat in Neubrandenburg sich schon früh überzeugen ließ, die Einheit des Förderzentrums in seiner Kreisstadt doch zu erhalten. Und ich bin auch froh, dass die Landesregierung und der Landkreistag eine Regelung verhandeln, die die bisherige zentrale Struktur bei der Frühförderung im Grundsatz beibehält. Und ich bin froh, dass diese Verhandlungen nach allen Mühen und Schwierigkeiten jetzt vor dem Abschluss stehen und dann wohl klar ist: Das Kindeswohl hat Vorrang.

Ein Rahmenvertrag löst aber nicht alle Probleme. Künftig wird es dann darauf ankommen, dass die richtigen Bedarfsfeststellungen und Förderentscheidungen für die Kinder getroffen werden. Und dabei sollen die Eltern wissen, und das sage ich mit Bedacht vor diesem Hohen Haus, sie sollen wissen und sich darauf verlassen können, der Bürgerbeauftragte dieses Landes wird in jedem Einzelfall, der an ihn herangetragen wird, dafür kämpfen, dass ihre Kinder die Förderung erhalten, die ihnen zusteht und die sie brauchen.

Meine Damen und Herren, um Kinder geht es auch bei dem anderen wichtigen Thema, zu dem sich eine große Anzahl von Bürgern bei mir gemeldet hat: die Kosten der Schülerbeförderung bei freier Schulwahl. Dieses Problem ist Ihnen bekannt, es hat aber an Schärfe zugenommen. Warum?

Zum einen verstehen Eltern in den neuen Landkreisen die alten Schuleinzugsbereiche um die neuen Kreiszentren herum jetzt erst recht nicht mehr. Zum anderen werden freiwillige Finanzhilfen der Landkreise für die Schüler in Zeiten knapper Kassen immer schwieriger und zudem kommunalaufsichtlich beäugt. Und drittens, immerhin erlaubt das Gesetz Schülern, die eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen, an der öffentlichen Schülerbeförderung bis zur zuständigen Schule kostenlos teilzunehmen, das ist richtig. Die reine Schülerbeförderung wird aber immer mehr durch Linienverkehre ersetzt. Diese werden zwar auch ganz überwiegend von Schülern benutzt, doch manche Kreise erlauben in diesen Fällen keine kostenlose Mitnahme. Die Verzweiflung und Empörung bei Eltern und Schülern steigt daher und sie können nicht verstehen, dass nicht wenigstens die Kosten erstattet werden, die auch für die Beförderung zur örtlich zuständigen Schule angefallen wären, und ehrlich gesagt, ich kann es auch nicht.

Eltern vom Darß berichteten, dass für ihre Kinder die örtlich zuständige Schule in Zingst liege. Ein Kind besucht diese Schule auch, das andere die Schule in Prerow. Der Bus fährt beide Schulen an. Das eine Kind kann die lange Strecke, sozusagen die reguläre Strecke bis Zingst kostenlos mitfahren, das andere die kurze bis Prerow nicht. Warum? Weil es die falsche Schule gewählt hat und weil es sich hier um einen Linienbus handelt, der vorbeifährt. Wer soll das begreifen? Hier bleibt die Gerechtigkeit nach meinem Dafürhalten auf der Strecke, irgendwo, könnte man sagen, zwischen Prerow und Zingst.

Die Entscheidung, die Eltern ja im Interesse des Kin- deswohls treffen, würde richtig teuer, wenn auch die freiwilligen Leistungen der Kreise, der Landkreise weg- fielen. Da kämen schnell, nach unseren Erfahrungen, über 900 Euro pro Kind im Jahr zusammen. Das ist ein erhebliches Opfer für die Eltern, man könnte auch kritisch sagen, eine gewisse Zusatzeinnahme für die öffentliche Hand.

Meine Damen und Herren, einer Schulwahl liegt in aller Regel eine verantwortliche Entscheidung der Eltern für das Kind zugrunde. Es ist gut, dass es diese Wahlmöglichkeit im Schulgesetz gibt. Es ist auch gut, dass die Landkreise die Schulwahl mit freiwilligen Leistungen flankieren. Da mag es noch gerecht sein, wenn Eltern die Mehrkosten ihrer Wahlentscheidung selbst tragen müssen, aber es ist sicher nicht gerecht, wenn diese Wahlentscheidung am Ende mit einer Art Schülerbus- geldbuße belegt wird für die Wahl der unzuständigen Schule. Und es ist auch nicht klug, denn am Ende können sich dann die Schulwahl nur die Menschen leisten, die aus den höheren Einkommensgruppen kommen. Das kann nicht so bleiben. Die Landespolitik sollte die Landkreise, die Eltern und die Schüler nicht mit diesen Problemen in dieser Situation alleinlassen und das Gesetz nachjustieren. Das ist meine Auffassung.

Meine Damen und Herren, ich habe Sie hier auf einige besondere Themen meines Jahresberichtes hingewiesen. Ich bitte Sie, die mit dem Bericht vorgelegten Fragen zu beraten, zu bewerten, zu entscheiden, und ich bitte Sie dabei um ein besonderes Augenmerk für den Schutz der Schwachen und für das Vermeiden von Ungerechtigkeit. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Crone, für Ihren Bericht.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern auf Drucksache 6/1726 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Europa- und Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und drei Stimmenthaltungen der NPD-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ringen muss olympisch bleiben, auf Drucksache 6/1738.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ringen muss olympisch bleiben – Drucksache 6/1738 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Waldmüller für die Fraktion der CDU.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Alles wird gut, auch beim Ringen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal ringen wir um die besten Argumente

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um den ersten Platz.)

und heute ist es mal anders, heute ringen wir um des Ringens willen.

Meine Damen und Herren, seit dem 12. Februar ist die Ringerwelt in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland oder sogar weltweit in Aufruhr. Am 12. Februar verkündete die IOC-Exekutive, dass sie der Vollversammlung des Internationalen Olympischen Komitees empfehlen werde, Ringen aus dem olympischen Programm zu streichen. Ausgerechnet Ringen soll nicht mehr Teil des olympischen Kernprogramms sein. Ringen, ich denke, für viele von uns eine klassische Sportart der Antike, war schon immer Bestandteil bei Olympia. Es gibt Stimmen, die da sagen, Ringen ist unsexy, unmodern, und die Besten kommen aus Aserbaidschan und dem Iran. Das sind möglicherweise Gedanken, die fließen, wenn man in Deutschland an die Sportart Ringen denkt. Vielleicht mit ein Grund, warum das IOC es aus dem Kernprogramm nehmen möchte.

Das IOC hat in Vorbereitung auf Olympia 2020 die Sportarten des olympischen Programms nach einem Kriterienkatalog analysiert. Da ging es um TV-Quoten, Zuschauerzahlen, Ticketverkäufe, Verbreitung, Mitgliederzahlen und Attraktivität für Jugendliche. Tradition und Historie wurden auch bewertet, aber Ringen landete dennoch auf dem letzten Platz der 26 bisherigen olympischen Sportarten und verlor.

Und auch wenn die Vollversammlung erst im September dieses Jahres das olympische Programm 2020 endgültig bestätigen wird, so wird doch bereits im Mai in Sankt Petersburg entschieden, welche Sportart als 26. ins olympische Programm nachrückt. Ringen hat dort ebenso wie sieben andere bedeutende Sportarten, wie chinesische Kampfsportarten oder Skateboard, die Möglichkeit, wieder aufgenommen zu werden.

Wir müssen uns klar darüber sein, dass aufgrund dieses kurzen Zeitraums im Mai und der grundsätzlichen Unabhängigkeit des Sports nur ein Appell der Politik an die deutschen Mitglieder des IOC möglich und sinnvoll ist. Nur mit einer solchen unterstützenden Geste können wir uns als Land für den Erhalt der Sportart Ringen einsetzen. Die letztendliche Entscheidung liegt natürlich beim IOC.

Meine Damen und Herren, 1884 besiegte Carl Abs nach zwei Stunden Kampfzeit mit einem Schultersieg William Muldoon. Mit diesem Sieg bekam der Ringkampf in Deutschland immer mehr Aufmerksamkeit und Anhänger. Carl Abs gilt deshalb als der Urvater des Ringens in Deutschland. Und jetzt werden Sie sich fragen, warum ich Ihnen das sage. Carl Abs war Mecklenburger. 1851 hier in Mecklenburg, in Groß Godems, ganz in der Nähe übrigens von Parchim, geboren,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach nee, welch Zufall.)

brachte er ganz Deutschland die Sportart Ringen näher. So sind die Zufälle. Und übrigens hier ein kleiner Exkurs:

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Es gibt seit dem Frühjahr 2008 in Parchim in Anerkennung von Carl Abs das Projekt „Vielfalt – ABSolut fair“, das vom Kreisjugendring initiiert wurde. Beschäftigte unterschiedlicher Einrichtungen, zum Beispiel ehrenamtliche Trainer, Jugendarbeiter, Jugendmigrationsdienst und Präventionsbeauftragte der Polizei bieten ein breites Angebot für Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer Herkunft. Ziel dieses Projektes ist es, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu regelmäßigen Sportaktivitäten zu eröffnen. So können die Kinder über dieses Projekt unter anderem mit Vereinen und Trainern Kontakte knüpfen, ohne die üblichen Gebühren einer Mitgliedschaft zahlen zu müssen.

Ringen und Mecklenburg-Vorpommern sind also enger miteinander verbunden, als man auf den ersten Blick denken mag. Und auch wenn Ringen in Deutschland derzeit ein gewisses Schattendasein führt, so hat gerade das olympische Ringen in Deutschland einen festen Platz. Bei den ersten Olympischen Spielen der Neuzeit gehörte Ringen fest zum Programm. Der erste Olym- piasieger war ein Deutscher, Carl Schuhmann. Der nur 1,57 Meter große und 71 Kilogramm schwere Kölner erreichte zur allgemeinen Verblüffung das Finale gegen den Griechen Antonios Tsitas. Der Kampf ging bis zum Einbruch der Dunkelheit und musste am nächsten Tag fortgesetzt werden. In Griechenland erhielt er den Beinamen „Kleiner Apollo“ und der griechische König bot dem populären Sportler im Scherz einen Ministerposten in seinem Kabinett an. Und was damals so erfolgreich begann, zieht sich bis heute fort. Deutschland befindet sich derzeit auf Platz 11 der Nationenwertung in der Sportart Ringen mit insgesamt 50 Medaillen.

Meine Damen und Herren, Ringen ist eine ursprüngliche Sportart: einfach, ehrlich, authentisch. Und letztlich geht es darum, dass zwei Menschen darum kämpfen, wer der Geschicktere, der Stärkere ist, und an dieser Situation hat sich seit der Antike, seitdem olympisch gerungen wird, nichts geändert. Ringen ist eine Kampfsportart, und wie bei den Kampfsportarten üblich, lernt man als Erstes, dass es nicht darauf ankommt, ob man verliert oder gewinnt. Am Wichtigsten ist, dass man nicht aufgibt, und Ringen gibt nicht auf.

Die Unterschriftensammlung des Deutschen Ringerbundes unter dem Motto „Ringen um Olympia“ hat enormen Zuspruch. Mittlerweile gibt es weit über 50.000 Unterschriften. Heute hat sich ebenfalls der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Thema befasst. Weltweit bilden sich Allianzen. Die Sportart Ringen hat es geschafft, dort Brücken zu bauen, wo die Politiker bisher versagten. So agieren Aserbaidschan, die Türkei, Russland, der Iran und die USA gemeinsam, um das drohende Aus zu verhindern.

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir ein abwechslungsreiches olympisches Programm, zu dem insbesondere auch die traditionsreichen Sportarten wie Turnen, Leichtathletik, Schwimmen, Laufen und eben auch Ringen gehören. Und deswegen wollen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern mit diesem gemeinsamen Antrag für den Verbleib der Sportart Ringen im olympischen Programm einsetzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Oldenburg für die Fraktion DIE LINKE.

(Bernd Schubert, CDU: Jetzt kommt bestimmt Ringen für Frauen.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1990 ringen die Werftarbeiterinnen und Werftarbeiter um den Erhalt der maritimen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

(Michael Andrejewski, NPD: Na toll!)

Derzeit ringen die Gerichte im Land um die Sicherung ihrer Standorte und die Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern ringen um die Theater und Orchester. Gemeinsam ringen wir nun heute um den Erhalt des Ringens im olympischen Programm. Sport verbindet.