Protocol of the Session on April 24, 2013

Leider habe ich von dieser Initiative nie wieder etwas gehört.

Die Regelung der Befangenheit, die Sie grade ansprechen, Herr Renz, in Paragraf 24 der Kommunalverfas

sung für das Land Mecklenburg-Vorpommern reicht nach unserer Ansicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht aus.

(Torsten Renz, CDU: Das ist ja sehr subjektiv, sehr subjektiv.)

Ich sehe die rote Lampe,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Besser ist es.)

führe meine Rede nachher in der Aussprache weiter.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Herr Saalfeld, Ihre Arroganz, mit der Sie das ehrenamtliche Engagement hauptamtlicher Bürgermeister mit Füßen treten,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

von allen demokratischen Fraktionen und Parteilosen, die für dieses Amt kandidieren, finde ich es erstens außerordentlich beschämend, zweitens möchte ich das entschieden zurückweisen und mich im Namen aller auch für die Ausführungen entschuldigen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Um es gleich vorweg klar zu sagen: Jawohl, Sie haben es ja schon eingangs gesagt, ich bin dagegen, dass wir derzeit eine Veränderung in der Kommunalverfassung vornehmen. Es ist seit Erlass der Kommunalverfassung im Jahr 1994 Grundkonsens, die Kommunalverfassung nicht ständig aufzumachen. Das Gesetz, das wie kein anderes von der Rechtsanwendung durch ehrenamtliche Rechtsanwender lebt, darf nicht zu einer Dauerbaustelle werden. Die Beständigkeit von Regeln ist im Bereich der Kommunalverfassung ein Wert an sich.

Änderungen der Kommunalverfassung sind daher bisher grundsätzlich mit bedeutenden Reformvorhaben verbunden gewesen: 1997 mit der Einführung der Direktwahl damals, 2004 mit der Ämterstrukturreform und im Jahr 2011 mit der Landkreisneuordnung. Wer die Spielregeln für die kommunale Selbstverwaltung andauernd ändert, muss sich nicht wundern, wenn Ehrenamtler irgendwann die Lust verlieren, für ein Ehrenamt zu kandidieren, und deswegen gilt hier zuallererst Beständigkeit.

Zum Thema „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide“ ist zu sagen, dass der Gesetzentwurf – und Sie haben darauf verwiesen – deckungsgleich mit dem ist, was im Oktober 2012 im Landtag schon mal eingebracht worden ist. Sie haben damals schon angedroht, dass Sie immer wieder Änderungen einbringen werden. Ständig das, was noch nicht durchkommt, anzuhängen, das finde ich nicht besonders originell, ist aber Ihr Recht. Deswegen kann ich mir die Ausführungen zu dem Thema sparen, weil ich die bereits beim letzten Mal im Oktober 2012 gemacht habe.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Doch nun zu Ihren aktuellen Änderungen. Derzeit ist geregelt, dass Gemeindevertreter dem Vorsitzenden der Gemeindevertreter ihren Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten, die einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegen, mitzuteilen haben. Und das ist auch gut so, so, wie es derzeit ist. Von einem dringenden Regelungsbedürfnis kann jedenfalls aus unserer Sicht nicht die Rede sein.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will nun über diese Regelung mit einer umfassenden Mitteilungspflicht und Veröffentlichungspflicht, die zurzeit aus Datenschutzgründen nicht besteht, deutlich hinausgehen. Die erforderliche Abwägung zwischen Transparenz und Persönlichkeitsrechten machen Sie sich dabei, lieber Herr Saalfeld, zu einfach. Man muss hier aufpassen, dass man nicht das ehrenamtliche Engagement bestraft, indem man den gläsernen Gemeindevertreter schafft.

Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, sind doch immer als Erste dabei, wenn es um die Beachtung des Datenschutzes im öffentlichen Raum geht. Ob bei Videoüberwachung oder Datenerhebung durch öffentliche Stellen – immer rufen Sie besonders laut: „Dagegen!“ Aber jetzt, wo es um Gemeindevertreter geht, um Ehrenamtler, fordern Sie genau das Gegenteil. So, meine Damen und Herren, kann man mit Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, nicht umgehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Man muss dieses Engagement unterstützen und nicht bestrafen, so, wie Sie es wollen.

Meine Damen und Herren, und auch dem geforderten Ausschluss hauptamtlicher Bürgermeister von der Wahrnehmung von Kreistagsmandaten stehe ich wie viele Abgeordnete in diesem Haus ausgesprochen negativ gegenüber. Diese Diskussion ist schon häufig geführt worden, für Sie möglicherweise neu. Bei dieser Frage handelt es sich um eine Thematik, in der man in der Sache diskutieren muss. Und in der Sache scheinen Sie offensichtlich nicht mit der entsprechenden Materie vertraut.

Die entscheidende Frage ist dabei: Wie gewichtet man die Argumente mit den ebenfalls guten Argumenten für eine Beibehaltung der Mitgliedschaft von Bürgermeistern in Kreistagen? Denn zwei Dinge kann man definitiv nicht leugnen: Die Bürgerinnen und Bürger haben in vielen Fällen Bürgermeister bewusst und direkt in den Kreistag gewählt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Auch Herr Stein von den GRÜNEN aus Malchow ist bewusst in den Kreistag gewählt worden.

Dieses Wahlverhalten zeigt offenbar einen ausgeprägten Wählerwillen, die Interessen der Gemeinden unmittelbar in die Kreispolitik einfließen zu lassen. Diese Doppelfunktion, die ja kaum als undurchsichtig oder versteckt bezeichnet werden kann, ist in den Fällen also augenscheinlich von den Wählern so gewollt. Und jetzt müssen Sie mir mal erklären, warum man das abschaffen soll. Die Bürgermeister werden also nicht trotz ihres Bürgermeisteramtes in den Kreistag gewählt, sondern gerade weil sie ein Bürgermeisteramt haben.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Der Sachverstand der hauptamtlichen Bürgermeister bereichert die Kreistage und stärkt deren Gewicht gegenüber der hauptamtlichen Kreisverwaltung. Dass das die Arbeit der Landräte manchmal erschwert und auch des Innenministers, ist nachvollziehbar und nicht zu leugnen. Trotzdem hat zusätzlicher Sachverstand der politischen Willensbildung noch nie geschadet.

Besonders kritikwürdig finde ich, dass die Fraktion die Unvereinbarkeit schnellstmöglich will. Damit bringen Sie im Jahr vor den Kommunalwahlen ein hohes Maß von Unruhe in die Kreistage, die sich ja nach der Wahl im Jahr 2011 gerade erst gefunden haben oder zum Teil noch finden. Dass Bürgermeister quasi während des Spieles die Rote Karte gezeigt bekommen sollen, offenbart aus meiner Sicht einen sehr fragwürdigen Umgang mit dem Vertrauensschutz und tritt das Engagement der betroffenen Bürgermeister mit Füßen.

Und deswegen würde ich empfehlen, dass dieser Antrag gar nicht in die Ausschüsse überwiesen wird, denn er ist überflüssig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Heinz Müller von der SPD-Fraktion.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Innenministers, die ich in allen wesentlichen Punkten voll inhaltlich unterstütze, kann ich mich kurzfassen. Aber ich will ein paar Punkte ergänzen, die meines Erachtens mit dazugehören.

Zunächst reden wir über das Thema plebiszitäre Elemente. Herr Saalfeld, dazu haben wir uns hier zweimal ausgetauscht, und ich weiß nicht, ob es uns wirklich weiterführt und wirklich im Sinne von einem vernünftigen parlamentarischen Arbeiten ist, wenn wir sie ein drittes Mal austauschen, ohne dass es dazu neue Erkenntnisse gibt. Ich glaube, das führt uns nicht weiter, und wenn Sie dies immer wieder auf die Tagesordnung setzen wollen – ja, das ist Ihr Recht, aber wir werden jedes Mal dazu Nein sagen. Und ich glaube, eine inhaltliche Erörterung werden wir auch zukünftig dann nicht mehr führen, es sei denn, es gibt tatsächliche neue Tatbestände, über die wir

denn hier reden müssen. Dass wir den alten Kaffee immer wieder neu aufgießen, führt sicherlich nicht dazu, dass er besser schmeckt.

Lassen Sie mich über die beiden anderen Punkte reden, die Sie hier angesprochen haben. Zunächst das Thema Mitteilung von Tatbeständen, also nicht Berufen, sondern Tatbeständen im hauptberuflichen oder im ehrenamtlichen Bereich, die von Bedeutung sein können für das Mandat in einer Gemeindevertretung oder in einem Kreistag.

Lieber Herr Saalfeld, ich frage mich, was das eigentlich bedeutet. Was ist denn eigentlich erheblich für meine Tätigkeit in einer Gemeindevertretung oder in einem Kreistag? Ich glaube, Sie werden große definitorische Schwierigkeiten haben, wenn Sie uns erläutern wollen, was denn eigentlich für meine Tätigkeit in der Gemeindevertretung erheblich ist.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und muss das eigentlich immer etwas Hauptberufliches oder etwas Ehrenamtliches sein? Kann nicht auch meine private Neigung für meine Tätigkeit in einer Gemeindevertretung ausschlaggebend sein und wäre es nicht im Sinne von Transparenz, dass ich auch solche private Neigungen offenlege?

Ich will das an einem, zugegeben sehr simplen, Beispiel erläutern: Jeder, der längere Zeit Kommunalpolitik macht, weiß, dass gelegentlich das Thema Tiere zu einer hohen Emotionalisierung in Gemeindevertretungen führt, zum Beispiel das Thema Hunde. Ich sage nur als Beispiel das Thema Hundesteuer. Nun kann ja jemand offenbaren, dass er Vorsitzender des Hundezüchtervereins ist. Das wäre für die Öffentlichkeit interessant. Sein Nachbar allerdings ist nicht in einem Hundeverein, hat aber mehrere Hunde, ist ein großer Hundeliebhaber. Erwarten Sie, dass er auch solche rein privaten Neigungen, Wünsche, Freizeitinteressen zukünftig offenlegt, damit für die Bürgerinnen und Bürger transparent wird, woran er denn seine Entscheidungen misst?

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin ganz sicher, Herr Saalfeld und liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)