Protocol of the Session on April 24, 2013

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 6/1338. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1768 anzunehmen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, mit Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1800 ab- stimmen, der die Einfügung einer neuen Nummer 3 be- inhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1800 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1801 ab- stimmen, der die Einfügung einer neuen Nummer 3 be- inhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 3 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 3 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, keinen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1803 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1803 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei keinen Enthaltungen.

Wer im Artikel 1 der Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe jetzt auf in Artikel 1 die Nummern 8 bis 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthal

tungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummer 8 bis 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 2 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/1768 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, keinen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/1768 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/1768 angenommen, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, kei- nen Gegenstimmen und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1797 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1797 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD und keinen Enthaltungen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 7 auf: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Drucksache 6/1753.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/1753 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt Ihnen erneut eine Änderung der Kommunalverfassung meiner Fraktion vor. Einige Teile davon sollten Ihnen bekannt vorkommen,

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

weil wir GRÜNE die Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden hier im Hohen Haus bereits schon einmal eingebracht hatten. Sie können sich sicherlich noch lebhaft daran erinnern, wie ich Ihnen unter anderem dargelegt habe, dass in den vergangenen Jah

ren zwei Drittel aller Bürgerbegehren aus rein formalen Gründen für unzulässig erklärt wurden und wir GRÜNE darin eine eklatante Missachtung des Bürgerwillens sahen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wir GRÜNEN also von der Richtigkeit dieser Vereinfachung von Bürgerbegehren weiterhin überzeugt sind, haben wir die entsprechenden Änderungen natürlich nicht unter den Tisch fallen lassen – das wäre unglaubwürdig –, sondern haben sie im neuen Gesetzentwurf wieder aufgegriffen. Ich will hierauf aber heute nicht weiter eingehen.

Stattdessen geht es meiner Fraktion heute um eine Reform eines anderen Abschnittes der Kommunalverfassung. Es geht uns um die Überschneidung von Amt und Mandat an einer Stelle, wo es im Alltag nachweislich wiederholt zu Interessenkonflikten kam. Die grüne Fraktion beantragt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass in Zukunft hauptamtliche Bürgermeister nicht mehr in Kreistage gewählt werden können. Damit kommen wir im Übrigen einem Wunsch vieler grüner Kreistagsmitglieder nach, die diese Bitte an uns herangetragen haben. Und wie mir von mehreren Seiten mitgeteilt wurde, ist das wohl auch der heimliche Wunsch vieler Kreistagsmitglieder anderer Parteien, insbesondere auch von SPD und CDU, wie mir zugetragen wurde.

(allgemeine Unruhe)

Wenn ich jetzt rhetorisch frage, wo liegt denn nun das Problem,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

wird das bestimmt auch den einen oder anderen interessieren, deswegen erkläre ich es schnell. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der demokratischen Willensbildung stärken. Zu diesem Zweck sollen Interessensverflechtungen und Interessenkonflikte aufgelöst werden, die diese Teilhabe schwächen.

Bei der Kommunalwahl am 4. September 2011 ist eine ganz gehörige Anzahl von Bürgermeistern in die neuen Kreistage gewählt worden.

(Beate Schlupp, CDU: Von den Bürgern.)

Von den insgesamt 422 Kreistagsmitgliedern sind 81 – oder auch knapp 20 Prozent –

(Heinz Müller, SPD: Von den Bürgern gewählt.)

Bürgermeister einer Gemeinde.

(Heinz Müller, SPD: Das wollen Sie also abschaffen.)

Es gibt da Interessenkonflikte, die dem einen oder anderen bei der Wahl möglicherweise nicht bekannt waren, denn das steht leider nicht auf dem Wahlzettel.

(Heinz Müller, SPD: Och! Och!)

Oder wenn ich es einmal andersherum anschaue,

(Heinz Müller, SPD: Und Sie glauben, dass sie ihre Bürgermeister nicht kennen?!)

wenn wir es einmal andersherum anschauen, haben rund 63 Prozent aller Bürgermeister von amtsführenden oder amtsfreien Gemeinden ein Kreistagsmandat inne. Das sind schon recht beeindruckende Zahlen.

Die Kreistage sind nun gemäß unserer Kommunalverfassung die Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger der Kreise. Die Kreistagsmitglieder üben ihr Mandat frei aus. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließungen beschränkt wird, nicht gebunden. So weit die Theorie.

(Dietmar Eifler, CDU: Richtig, richtig.)

Die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden unterliegen aber der Fachaufsicht des jeweiligen Landrats. Die Landräte wiederum unterliegen als Verwaltungschef der Kontrolle durch den Kreistag. Das hat zwei nicht gerade wünschenswerte Effekte.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Was brauen Sie sich denn da zusammen, sagen Sie mal?)

Erstens. Bürgermeister …

Das lese ich aus der Kommunalverfassung.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Erstens. Bürgermeister, die zugleich Kreistagsmitglied sind, können ihre Mandate gerade nicht nach ihrer freien Überzeugung ausüben, wenn sie den Weisungen des Landrats

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist doch unglaublich! Das sind doch Unterstellungen!)

als ihrer Fachaufsichtsbehörde unterliegen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das erzählen Sie mal dem Bürgermeister, den Sie ehrenamtlich engagieren!)

Und zweitens. Bürgermeister, die zugleich Kreistagsmitglieder sind, kontrollieren den Landrat und als solchen auch ihre eigene Aufsichtsbehörde.