Protocol of the Session on March 22, 2013

Das Wort hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, heute ist Weltwassertag. Und ich bin froh darüber, dass wir dieses Thema heute auf der Tagesordnung haben. Und, Herr Ringguth, ich bin Ihnen wirklich außerordentlich dankbar, dass Sie das schon ziemlich klar erläutert haben, worum es eigentlich geht.

Ich will das mal gleich am Anfang auf den Punkt bringen: Herr Barnier als konservativer Politiker, als Binnenmarktpolitiker und Kommissar der Europäischen Union will die Wasserrechte Europas privatisieren. Und das lehnt diese Landesregierung ab.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Wir haben gute Gründe, denn wenn man sich mit dem Thema Wasser beschäftigt, und seit ich diesen Teil des Umweltministeriums übernommen habe, habe ich mich wirklich sehr intensiv mit dem Thema befasst, und wenn man sich am Weltwassertag mit dem Thema noch näher auseinandersetzt, dann müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass etwa 70 Prozent unserer Erdoberfläche mit Wasser bedeckt sind, 97,5 Prozent dieser riesigen Wassermassen sind aber in den Ozeanen.

Warum sage ich das? Die sind nämlich salzhaltig und sind in der Regel für die Menschheit nicht so nutzbar. Von den verbliebenen 2,5 Prozent Süßwasseranteilen weltweit sind mehr als zwei Drittel in den Gletschermassen oder auch in den Permafrostböden gebunden. Somit sind nur 0,8 Prozent, nur 0,8 Prozent der Süßwasserbestände dieser Erde für die Menschheit nutzbar. Deswegen ist Grundwasser oder Trinkwasser ein Menschenrecht, und das gilt für alle, und das darf nicht privatisiert werden.

Für mich ist es ganz klar, ohne Wasser und ohne Sonne – Sie haben das ja eben schon angedeutet –, ohne Wasser, ohne Sonne gibt es kein Leben. Daher muss Wasser auch für die nachfolgenden Generationen so sauber wie mög- lich gehalten werden, damit überhaupt ein Leben auf dieser Erde weiter existieren kann.

Jawohl, wenn man sich mal ein bisschen weiter damit befasst, dann wissen wir, vor viereinhalbtausend Jahren hat es im heutigen Iran den letzten Krieg um Wasser gegeben, aber Auseinandersetzungen hat es seit den 50er-Jahren immerhin in 44 Fällen auf dieser Erde gegeben. Und es wird prognostiziert weltweit, dass die Risiken, tatsächlich Kriege um Wasser zu führen, nicht ausgeschlossen sind. Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel, was wir auf dieser Erde haben, und Mecklenburg-Vorpommern ist das gewässerreichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind im Übrigen auch das erste Bundesland in Deutschland, das eine Grundwasserkarte entwickelt hat, um diese Ressource im Blick zu behalten, sie zu schützen, diesen Schatz zu schützen und ihn auf der anderen Seite für die

nachfolgenden Generationen, soweit es irgend geht, auch sauber zu halten.

Dass weltweit im Übrigen, auch das ist, glaube ich, wichtig, über eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu Wasser haben oder dass über 2,4 Milliarden Menschen ohne sanitäre Anlagen leben müssen, dass im Durchschnitt täglich, ich glaube, auch vor Ostern darf ich das sagen, täglich über 5.000 Menschen sterben, weil sie an kein Wasser herankommen, täglich – das sind dreieinhalb Millionen Menschen jährlich, die sterben, weil sie keinen Zugang zu Wasser haben –, finde ich, das ist wirklich eine Katastrophe.

Auf der anderen Seite denken Sie bitte auch mal darüber nach, unter welchen Bedingungen wir wirklich leben dürfen. Wenn ich manche öffentliche Diskussion manchmal höre, worüber wir uns hier streiten, darf man, glaube ich, auch mal sagen: Wie gut geht es uns eigentlich? Wir haben ausreichend sauberes, ausreichend hochwertigstes Trinkwasser in höchster und streng kontrollierter Form in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Und ich sage es hier auch, ähnlich, wie Herr Ringguth angedeutet hat: Jawohl, ich bin den Trinkwasserbeschaffungsverbänden, ich bin den Stadtwerken wirklich sehr, sehr dankbar für das, was hier über die letzten Jahre geleistet worden ist. Wir haben ja allein über 130 Millionen Euro nur in die Trinkwasserwirtschaft hineingefördert und haben damit die modernste Trinkwasserversorgung, die es in Deutschland gibt. Darauf können die Menschen in diesem Lande sich verlassen und auch stolz sein.

Und zum anderen, ich habe es eben angedeutet, arbeitet der EU-Wettbewerbskommissar Barnier, ich sage es noch mal, ein konservativer Franzose, seit Jahren daran, die Konzessionsrichtlinie und damit eine Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung zu ermöglichen. Im Übrigen ist er ein guter Bekannter von Nestlé. Und dass Nestlé den größten Wasserexporteur der Welt darstellt als Großkonzern, dürfte bekannt sein.

Zum anderen gibt es im Übrigen innerhalb der Europäischen Union auch hervorragende Grundsätze, um das Wasser sauberer zu machen und auf der anderen Seite diese so wertvolle Ressource, die wichtigste Ressource neben der Sonne, für die Menschheit zu erhalten. So begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung der Europäischen Kommission zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie hat in den anderen wasserbezogenen Richtlinien künftig noch mehr an Bedeutung zu gewinnen.

Insbesondere die Absicht, die Ziele, die Wasserpolitik in andere Politikbereiche weiter zu verstärken, einzubinden sowie europäische, auch internationale Finanzinstrumente stärker zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zu öffnen, findet unsere ausdrückliche Zustimmung der Landesregierung. Das ist ein Themenfeld, das politikübergreifend, ja, nationenübergreifend angepackt werden muss.

Wenn wir uns überlegen, wir haben große Flüsse, die nationenübergreifend auf dieser Erde vorhanden sind, das sind nämlich, ich glaube, 279 Flüsse, und trotzdem gibt es nationenübergreifend zu diesen Flussläufen bis heute keine gemeinsame Entscheidung der Nutzungsrechte. Leider ist das international so. Hier muss dringend etwas passieren.

Was jedoch zurzeit auf europäischer Ebene die Privatisierungspläne der Trinkwasserversorgung angeht, macht uns als Landesregierung wirklich die allergrößten Sorgen. Ich sage es ganz deutlich, wir lehnen das ab. Vor wenigen Wochen, nämlich am 24. Januar 2013, trotz aller Bekundungen auch der Bundesregierung, ich muss das hier so andeuten, hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments einem Kompromissvorschlag für die Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zugestimmt. Und in dieser Dienstleistungsrichtlinie für die Konzession ist das Trinkwasser mit eingebunden worden.

Sollte es bei diesem Beschluss auch – und die Strittigkeit ist ja von den Nationen, von anderen Nationen jetzt auf die Tagesordnung gesetzt worden – nach den Trilog-Ver- handlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament bleiben, dann müssen zukünftig tatsächlich die Konzessionsvergaben der Wasserwirtschaft europaweit ausgeschrieben werden. Und dann beginnt das Unheil des Kapitalismus. Das sage ich hier ganz klar und ganz deutlich.

Wenn man auch ein bisschen in andere Nationen hineinschaut – Sie haben es richtigerweise angesprochen, England: Wo sind die Wasserpreise abgeblieben und welche marode Situation haben wir dort? Oder was ist in Spanien passiert mit der Privatisierung? Oder auch Portugal? Da muss man zur Kenntnis nehmen, dass das eine völlige Fehlentscheidung war. Die Daseinsvorsorge in bestimmten Bereichen muss in der Obhut des Staates bleiben und dazu gehört auch die Trinkwasserversorgung.

Der Beschluss sieht zwar vor, und das ist so eine Marginalie, öffentlich-rechtlich organisierte Betriebe, auch kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände vom Anwendungszwang der Richtlinie auszunehmen, das sieht man zwar vor, Ausnahmen für Betriebe in privater Rechtsform und Kommunalunternehmen gibt es jedoch nur, sofern 80 Prozent des Unternehmensumsatzes in den vergangenen drei Jahren für die kommunalen Auftraggeber erbracht worden sind.

Jetzt schauen wir uns mal die Stadtwerke an – als Kommunalpolitiker wissen wir das –, dann ist es so, dass sie zum Teil eben nicht diese 80 Prozent erfüllen, sondern darunterliegen, und automatisch würden sie damit das Recht der Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern verlieren. Aus meiner Sicht unverantwortlich! Solche GmbHs und AGs oder auch Kommunalunternehmen würden tatsächlich von dieser Richtlinie betroffen werden und unterliegen dann auch der Bedingung, dass private Kapitalanleger sich dort einkaufen können. Was das bedeutet, ist die Unterhöhlung – ganz klar – der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch das lehne ich ab.

Dies wäre eine nicht hinnehmbare Beschneidung der kommunalen Entscheidungshoheit – Sie haben darauf hingewiesen – bei der Wasserversorgung. Und als Nächstes kommt dann automatisch im Übrigen der nächste Teil hinterher, das ist die Abwasserversorgung. Was das bedeutet, dass man da wunderbar an der Stellschraube der öffentlichen Gebühren drehen kann und letztendlich die Allgemeinheit die Lasten der Privatisierung wieder zu tragen hätte, wäre aus meiner Sicht eine unverantwortliche Entscheidung.

Die Wasserwirtschaft in Deutschland braucht schlichtweg keine neuen bürokratischen Vorschriften aus der Europä

ischen Union. Wir brauchen insbesondere keine europäische Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, erst recht nicht im Bereich der Wasserwirtschaft und schon gar nicht bei der Trinkwasserversorgung. Das Grundwasser ist für mich ein Gemeingut, ich habe das, denke ich, deutlich gemacht, und darf nicht der Profitgewinnung einzelner Personen oder Unternehmen geopfert werden.

Auch lehne ich ab, dass vermeintliche Rechtslücken hinsichtlich der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen oder der Wassermengenwirtschaft hier geschlossen werden sollen. Die von der Kommission identifizierten Lücken in der europäischen Wasserpolitik bezüglich der Wassermengenwirtschaft und der Wassereffizienz sind regional begrenzt und für Deutschland nicht von Bedeutung. Da haben wir natürlich in anderen Regionen wie in Spanien oder in Portugal, in Griechenland ganz andere Probleme, weil es da auch übergreifende Situationsanalysen, die ich kenne, gibt. Diese müssen gelöst werden, aber das ist für Deutschland überhaupt gar nicht das Problem.

Hier sind regionale Lösungen immer vorzuziehen, ganz klar! Vor Ort sitzt schließlich die Erfahrung mit den regionalen Gegebenheiten und nicht in Brüssel. Außerdem halte ich auch nichts davon, schrittweise europäische Regelungsschrauben weiter anzuziehen. Und dies trifft ausdrücklich, was den Wassersektor angeht, auch auf die geplante Richtlinie zur Vergabe dieser Dienstleistungskonzessionen zu.

Der Zugang zu gesundem, sauberem Wasser zu einem fairen Preis ist mittlerweile auch in der UN-Versammlung ein anerkanntes Menschenrecht. Auch Deutschland hat die entsprechende Resolution im Juli 2010 mit unterschrieben. Des Weiteren wäre der Handel mit Wasserrechten ein Angriff auf den nachhaltigen Umgang mit diesem Allgemeingut Wasser. Wir sprechen letztlich auch von der öffentlichen Ressource Wasser und der kommunalen demokratischen Legitimierung und Sicherung der Daseinsvorsorge. Ich habe das, glaube ich, deutlich gemacht.

Diese kommunale Hoheit und Entscheidungsfreiheit über die Organisation der Wasserversorgung garantiert im Übrigen auch die Nachhaltigkeit, die Versorgungssicherheit und auch die Substanzerhaltung. Darauf sind Sie eingegangen. Aber was mir auch ganz wichtig ist, auch der Ressourcenschutz muss umfassend erhalten bleiben.

Lassen Sie mich den Wasserzweckverbänden unseren Dank noch mal aussprechen, dass sie ihre Aufgaben so vorbildlich wahrgenommen haben und diese auch weiterhin wahrnehmen sollen. Das weiß auch der Bürger zu schätzen. So haben sich innerhalb – Sie haben das angedeutet – der kurzen Zeit seit März dieses Jahres weit mehr als 1,3 Millionen Menschen innerhalb der Europäischen Union an dieser Resolution beteiligt. Allein in Deutschland ist das notwendige Quorum im Übrigen um das 14-Fache überschritten worden. Ich finde das hervorragend, dass die Menschen sich für dieses Thema so eingebracht haben. Ich kann mich da nur bedanken.

Als großer Befürworter der Idee, Wasser als ökonomische Ware zu handeln, gilt der Verwaltungsratschef des weltgrößten Nahrungsmittelkonzerns, nämlich Nestlé. Dass da eine Querverbindung in diese Kommission hinein existiert, habe ich bereits angedeutet. Insofern, glau

be ich, ist für uns klar, wir wollen alles dafür tun, dass die Wasserrechte bei den Kommunen bleiben und dass diese letzten Endes auch für das Land MecklenburgVorpommern geschützt werden. Und wir werden alles dafür tun, dass das wirklich so bleibt. Und ich habe hier schon angedeutet, auch das ist mir wichtig, dass wir im Rahmen unserer Bundesratsinitiative dieses Thema auch besetzt haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brie von der Fraktion DIE LINKE.

Danke.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das grundlegende Ziel des vorliegenden Antrages der Koalition dürfte – das habe ich jedenfalls heute herausgehört – weitgehend unstrittig sein, erst recht, Sie haben noch mal darauf verwiesen, da wir heute den Weltwassertag haben.

Im Zusammenhang mit der Reform des EU-Vergabe- rechts wird seit geraumer Zeit auf europäischer Ebene eine Regelung für die Vergabe von Konzessionen durch die öffentliche Hand diskutiert. Der öffentliche Dienstleistungssektor gehört zu den größten Branchen in der EU. Dort arbeiten rund 30 Prozent aller Beschäftigten. Und die führenden Infrastrukturnetzwerke Elektrizität, Gas, Wasser, Abwasser, Abfall, Telekommunikation oder öffentlicher Personennahverkehr investieren erhebliche Summen in die europäische Wirtschaft.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die EU-Kommission seit 2003 insbesondere eine Strategie der Liberalisierung für wasserbezogene Dienstleistungen verfolgt. Dabei lässt sie sich von einer Expertengruppe beraten, die zu einem großen Teil aus Vertretern der Wasserindustrie besteht. Dazu mag man parteipolitisch stehen, wie man will, unstrittig aber dürfte sein, dass insbesondere große französische und deutsche Konzerne wie etwa RWE von einer EU-weiten Marktöffnung profitieren.

Vielleicht sind daher einige politische Positionen leichter zu erklären, aber zu verstehen sind sie eigentlich nicht. Herr Backhaus, Sie haben ja die Argumente schon dargestellt. Der Kampf um das „blaue Gold“ verschärft sich auch in Europa. Und wir sollten auch nicht die Augen davor verschließen, dass die Euro-, Finanz- und EUKrise Einfluss hat auf die Debatte über die Konzessionsrichtlinie, die in der bisherigen Diskussion heute mir zu kurz vorkommt und nur auf das Problem von Wasser reduziert wird. EU-Kommission und Rat, allen voran leider die Bundesrepublik, drängen unter diesen Bedingungen in den Krisenstaaten auf zügige Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Meine Damen und Herren, dies für MecklenburgVorpommern und für die Bundesrepublik zu verhindern, darauf zielt der Koalitionsantrag, ebenso wie der Änderungsantrag meiner Fraktion. Wir können uns dabei auf überwiegend schlechte Erfahrungen mit bereits vollzogenen Privatisierungen im Wassersektor stützen.

So wurde beispielsweise in Portugal von der Troika aus EU, IWF und EZB eine Privatisierung der Wasserver- sorgung durchgesetzt. Nach einem Bericht des ARD

Magazins „Monitor“ sind daraufhin in Portugal Preiserhöhungen um bis zu 400 Prozent zu verzeichnen. Insbesondere diese negativen Erfahrungen und die berechtigte Furcht vor diesen haben auch bei uns zu großem Widerstand geführt. Die Unterschriften wurden bereits genannt. Es gibt den Widerstand der Stadtwerke, der kommunalen Spitzenverbände in Deutschland, den Widerstand der Bundesländer über den Bundesrat und nicht zuletzt den Widerstand aller Fraktionen im Bundestag, allerdings bei der FDP mit angezogener Handbremse.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das ist ja nichts Neues.)

Das Problem ist also bekannt und von der europäischen Ebene wird, auch das ist schon dargestellt worden, inzwischen Kompromissbereitschaft signalisiert, die aber nicht ungefährdet ist.

Meine Damen und Herren, eben deshalb versuchen wir mit unserem Änderungsantrag, den ganzen Druck auch durch den Landtag zu verstärken und zu konkretisieren, denn nach dem Koalitionsantrag soll er nicht nur einer hausinternen Position dienen, sondern bildlich gesprochen ganz Europa zur Kenntnis gegeben werden.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Hier haben wir dann doch inhaltliche und auch Bedenken hinsichtlich der Form.

Bevor ich mich dazu äußere, möchte ich auch erwähnen, dass ich es schon etwas problematisch finde, dass es inzwischen allein in Deutschland 60.000 E-Mails und Briefe von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinderäten, Verbänden gibt mit der Ablehnung der Richtlinie und wir einfach Gefahr laufen, nur die Nummer 60.001 zu sein. Das ist mir für unseren Landtag einfach viel zu spät.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielleicht vermag ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, doch zu überzeugen, unserem Antrag zuzustimmen, wenn ich aus Jürgen Habermas‘ dramatischen Essay zitiere „Zur Verfassung Europas“. Ich zitiere: „Tatsächlich können aber die Bürger von (ihren) Rechten erst dann einen chancengleichen Gebrauch machen, wenn gleichzeitig gesichert ist, dass sie in ihrer privaten und wirtschaftlichen Existenz hinreichend unabhängig sind …“ Ende des Zitats.

Die Konzessionsrichtlinie der EU-Kommission macht deutlich, dass eben diese Verantwortung für diese Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch der Landtag vom Land Mecklenburg-Vorpommern wahrnehmen muss. Unser erster Änderungsantrag betrifft Ziffer I. Wir meinen, dass in den ersten drei Sätzen das Wesentliche gesagt ist. Der Rest, zum Teil sogar im Konjunktiv gehalten, würde besser in eine Begründung passen. Dazu bedarf es keiner Beschlüsse eines Landtages. Ob die europäische Ebene mit Paragraf 2 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern überhaupt etwas anfangen kann, bezweifle ich.

Den Antragspunkt II. 1 greifen wir auf, präzisieren ihn aber etwas in der Handlungsreihe und beziehen ihn vor allen Dingen auf die gesamte Richtlinie in unserer Kritik. Ich glaube, dass wir eine Chance hätten, nicht nur auf den fahrenden Zug zu springen, sondern ihm Geschwin