Protocol of the Session on March 22, 2013

In den Jahren 2010 und 2011 hatten wir in MecklenburgVorpommern jeweils nur einen, ich betone, einen lebensmittelbedingten Erkrankungsfall im Kita- und Schulbereich. Insgesamt waren leider 27 Schüler betroffen. Vielleicht wissen Sie es noch, die Zahl, die Sie selber angedeutet, nein, die Sie ja nicht genannt haben, in dem Fall, der im letzten Jahr in den neuen Bundesländern

auftrat, waren es 11.000. Wir hatten 27 Einzelfälle. Beide Fälle waren im Übrigen ein Fehler im Umgang mit Lebensmitteln und darauf zurückzuführen, nicht auf die grundsätzlichen Hygienemängel bei dem Lebensmittelunternehmer – auch das ist mir wichtig. Da hat auch jeder eine Verantwortung, der seine Kinder in den Schulen hat, mitzuwirken, dass solche Dinge nicht noch mal passieren. Nur in einem Fall handelte es sich dabei übrigens um Essen aus einer Gemeinschaftsverpflegung.

Recht gebe ich Ihnen insofern, dass der Bereich der Kita- und der Schulverpflegung besonders sensibel ist und selbstverständlich bedarf es da unserer größten Aufmerksamkeit. Genau aus diesem Grund ist eine besonders intensive Kontrolle in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung notwendig, die von den Behörden auch jetzt schon geleistet wird. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt im Übrigen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern und den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern. Das gibt es nicht in allen Bundesländern. Auch das, bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen.

Und jetzt kommt das Besondere: Fragen Sie mal in Niedersachsen nach im Zusammenhang mit EHEC. Wenn Sie sich damals mit dem Thema auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie es,

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kommt gleich noch.)

nämlich jede nach dem Infektionsgesetz gemeldete Häufung von Darmkrankheiten wird nachverfolgt. Mehr als zwei Erkrankte im Land sind in Mecklenburg-Vorpommern meldepflichtig. Andere Bundesländer haben das nicht. Wissen Sie das, Frau Berger? Wissen Sie das?

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich komme gleich darauf zurück.)

Na, da bin ich gespannt, ob Sie es denn wissen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben wir einen Sonderfall, das haben wir nämlich aus der Zeit vor der Wende übernommen und das war auch richtig. Dabei wird im Einzelfall abgeklärt, ob es sich um lebensmittelbedingte Erkrankungen handelt oder nicht. Von den im Jahr 2002 eingegangenen 467 Meldungen waren für 2 Darmerkrankungen Lebensmittel die Grundlage. 2011 wurden 461 Erkrankungen gemeldet, von denen 4 lebensmittelbedingt waren, und 2010 hatten wir 530 Fälle, davon 5 lebensmittelbedingte. Mit „lebensmittelbedingt“ ist im Übrigen nicht automatisch das Essen aus der Gemeinschaftsverpflegung gemeint, auch das nehmen Sie bitte zur Kenntnis. Ich denke, das zeigt, dass wir die Probleme bereits, wie Sie es in dem Antrag formuliert haben, angemessen wahrnehmen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Nun zu Ihrer nächsten Forderung, die Veröffentlichung einer umfassenden Statistik. Also ich bitte auch hier um Verständnis, ich halte davon nichts, weil das tradierte Herangehensweisen sind. Wir brauchen problemorientierte Lösungen im Fall des Geschehens und da sind wir, toi, toi, toi, bis jetzt wieder verschont geblieben und Mecklenburg-Vorpommern ist bei den letzten Lebensmittelskandalen, das habe ich ja schon mal gesagt, nicht Täter, sondern Opfer gewesen. Ich gehe davon aus, dass Sie das mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen mal auswerten. Bin gespannt, was denn dabei herauskommt.

Außerdem hat jeder Bürger im Übrigen die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden Auskünfte über die Lebensmittelkontrollen und die damit zusammenhängenden Beanstandungen in den einzelnen Unternehmen einzuholen. Wichtiger als neue Berichtspflichten ist aus meiner Sicht die Abstellung der Mängel vor Ort, und da hat jeder, der solche Einrichtungen betritt und solche Dinge aufnimmt, natürlich eine Verantwortung. Das mag für Sie zum Lachen sein, für mit ist es todernst.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 2010 1.356 schriftliche Verfügungen zur Mängelerstellung gegenüber den Verpflegungseinrichtungen erlassen und damit 142 kostenpflichtige Nachkontrollen durchgeführt worden. 2011 waren es 1.534 sowie 166 kostenpflichtige Nachkontrollen. Bei schweren, wiederholten oder fahrlässig verursachten Mängeln werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die mit Verwarn- und Bußgeldern einhergehen. 2010 mussten in 18 und 2011 in 19 Fällen Bußgeldverfahren umgesetzt und damit ein Verwarngeld ausgesprochen werden. Aber damit relativiert sich im Übrigen auch die Zahl, ich hoffe, Sie haben das eben wahrgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich nur noch mal wiederholen, die Zahlen belegen, aus meiner Sicht jedenfalls, dass die Anzahl der Beanstandungen gerade nicht auf besorgniserregende Zustände und Hygienemängel in den Kita- und Schulverpflegungseinrichtungen hinweisen, sondern eher auf eine besonders sorgfältige Kontrolle und Überwachung. Und ich sage noch mal, ob Sie den Einrichtungen neuen Fliesenkleber schenken wollen oder eine neue Fliese, darum geht es mir nicht, dafür ist mir das Thema viel zu ernst.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und wenn Sie in unsere lebensmittelverarbeitenden Unternehmen gehen – ich hoffe, Sie haben so etwas in Ihrem Leben überhaupt schon mal gesehen –, dann kann ich nur eins sagen,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

ich kann Ihnen nur eins sagen, ich bin froh und glücklich darüber, welche hohen Standards wir in MecklenburgVorpommern mittlerweile haben.

(Egbert Liskow, CDU: Das kann man denen nicht oft genug sagen.)

Gemeinsam mit anderen Bundesländern unterstützen wir aus Verbrauchersicht die Einführung, und da will ich auch gerne noch etwas dazu sagen, nämlich einer bundeseinheitlichen Transparenzinitiative. Da kann ich nur hoffen, dass sich die Bundesländer jetzt einigen. Ich halte nichts von Einzelmaßnahmen, weil dann die Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Dann werden Sie übermorgen den nächsten Antrag stellen und sagen, nun sollen sie mal zusehen, dass die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern hergestellt wird.

Ich habe immer für eine Ampel plädiert, da mache ich keinen Hehl daraus. Jetzt reden wir über das Hygienebarometer, das Sie hoffentlich kennen, oder es gibt auch eine Diskussion um die Frage: Smiley oder nicht Smiley? Das haben Sie so ein bisschen angedeutet.

Aber wenn es uns nicht gelingt und wenn Sie von Modellvorhaben in Nordrhein-Westfalen reden, dann gucken Sie sich bitte mal Bayern an, wo es erste Gerichtsurteile gibt, dass dieses sogenannte Hygienebarometer außer Kraft gesetzt worden ist. Das wird im Übrigen in Kürze vor den Gerichten in Nordrhein-Westfalen auch passieren. Und deswegen ist eine Lösung leider Gottes, oder wer auch immer die Verantwortung mit dafür trägt, nicht in Sicht. Aber wir werden nach der nächsten Bundestagswahl, davon bin ich fest überzeugt, an das Thema herangehen müssen.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Wir brauchen einheitliche Standards in Deutschland und wir brauchen ein klares Signal für mehr Verbraucherschutz, für mehr Transparenz, um letzten Endes damit auch deutlich zu machen, dass bestimmte Einrichtungen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, keine Chance haben, in der Zukunft am Markt zu agieren. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich diese Rede jetzt doch ziemlich klar bis zum Ende führen musste.

Ich wünsche Ihnen allen wirklich ein frohes und gutes Osterfest und genießen Sie vielleicht ein bisschen die freie Zeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Schütt von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt, hat die CDUFraktion gesagt, schließen wir uns voll und ganz dem Minister an, bedanken uns dafür und lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

(Heinz Müller, SPD: Noch so eine Rede und es wird gut.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Seidel, ich muss Sie enttäuschen, dass ich das auch so pointiert und in der Kürze hier vortragen könnte.

(Egbert Liskow, CDU: Das können Sie gar nicht, Herr Koplin.)

Also ich finde, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat hier ein höchstsensibles Thema ins Parlament gebracht. Gesundheitliche Entwicklung verdient unsere besondere Aufmerksamkeit und im Grunde genommen, denke ich mal, sind wir da alle einer Meinung.

Was ich jetzt nicht richtig nachvollziehen konnte, ist, Herr Minister, die Schärfe. Sie hatten viele gute Argumente, warum man diesem Antrag nicht folgen kann,

(Heinz Müller, SPD: Stimmt.)

aber aus meiner Sicht hatten die Schärfe und auch teilweise die Anwürfe schon etwas von einem Verächtlichmachen dieses Antrages.

(Minister Dr. Till Backhaus: Gucken Sie mal die Presseerklärung an!)

Das finde ich nicht in Ordnung, muss ich mal so sagen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Egbert Liskow, CDU: Das ist doch auch ärgerlich.)

Wir selber haben uns, wie Sie alle, diesen Antrag vorgelegt und haben uns gefragt, ob er mit den Punkten, die vorgeschlagen wurden, dazu führt, dass wir eben mehr Lebensmittelsicherheit und Transparenz in der Kita- und Schulverpflegung bekommen, also diese Sicherheit und die Transparenz erhöhen, und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass es so nicht der Fall ist. Das will ich ganz kurz begründen:

Also der erste Punkt, der erste Beschlusspunkt ist ja eine Feststellung. Die Feststellung kann man treffen oder auch nicht, sie ist eigentlich eine Erklärung zu dem, was dann kommt, und würde aus unserer Sicht eher die Berechtigung in einer Begründung haben. Aber das ist ja Ihre Entscheidung gewesen. Also das ist so ein Punkt, mit dem wir, außer mit der Information, die darin steckt, nicht so sehr viel anfangen können.

Der zweite Punkt, der hat hier jetzt schon mehrfach und intensiv eine Rolle gespielt, das ist der nach der Statistik. Und ich habe mich gefragt, wenn diese quantitativen Erhebungen gemacht werden – wir haben ja gerade gehört, was da alles passiert –, wenn das jetzt gemacht wird und wir Ihrem Beschlussantrag folgen würden... Also mein Enkelsohn geht in den Kindergarten „Malliner Mäuse“, die machen das sehr gut, die davor die Verpflegung gemacht haben nicht so, die sind dann auch kaputt gegangen, die Firma.

(Bernd Schubert, CDU: Am Essen, oder? – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ja, das ist jetzt wieder Spaß, ne?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war wohl der typische Liskow. – Heinz Müller, SPD: Aber er war gut.)

Und da habe ich mir die Frage vorgelegt: Wenn diese statistischen Angaben vorliegen, würden wir als Eltern und Großeltern denn zu der Erkenntnis kommen, die dann für uns Konsequenzen hätte?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.)

Wir könnten aus diesen statistischen Angaben, die Sie abverlangen – die gewiss dann auch erhoben werden, wie wir gerade erfahren haben – also keine Konsequenzen ableiten. Das wäre eine Information, die so einen nachrichtlichen Charakter hat, aber nicht: Wie ist es in der Einrichtung in Binz? Wie ist es in der Einrichtung in Mallin? Also ich kann insofern daraus nichts so Sinnvolles ableiten.

Für eine Hygieneampel sind wir auch, das steht außer Frage. Sie wollen die jetzt fokussiert haben auf den Bereich Kita und Schule und haben eigentlich vorhin selber Argumente geliefert, als es um diesen tragischen Fall ging. Wie hieß die Firma noch mal?

(Minister Dr. Till Backhaus: Sodexo.)

Sodexo hat ja im vergangenen September deutlich gemacht, es hilft wenig, wenn man die Hygieneampel nur in einem Ausschnitt, in einem Segment hat, sondern man muss dann schon die Kette aufmachen vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Also so eine Insellösung ist nicht sehr zweckmäßig.