Protocol of the Session on March 22, 2013

Die Aufklärung der Bevölkerung ist ganz wichtig und richtig und kann vor unnötiger Panikmache schützen.

Punkt 3 hat sich in unseren Augen eigentlich erledigt. Wir haben die Mitteilung des BMU vom 20.03. dieses Jahres.

Zusammenfassend sind wir gegen den flächigen oder prophylaktischen Einsatz von Insektiziden. Wir weisen auf die Möglichkeiten hin, Asbestsauger für das Absaugen der alten Nester einzusetzen, denn die Haare sind, auch wenn die Prozessionsspinnerraupe sich schon längst verpuppt und zum Schmetterling geworden ist, weiterhin gefährlich. Diese alten Nester müssen abgesaugt werden unserer Meinung nach. Und in Spezialfällen wie auf Schulhöfen, Kindergärten oder in Parkanlagen müsste auch unserer Meinung nach mal kurzfristig, aber zum richtigen Zeitpunkt und von unten, vom Boden her, nicht aus dem Hubschrauber, aus dem Luftweg heraus, ein selektives Insektizid angewandt werden. In den meisten anderen Fällen reicht eine Absperrung mit Kennzeichnung völlig aus.

Die Lösung in diesem Fall heißt eben nicht: noch mehr Gift. Sie liegt in einem guten Monitoring. Dieses Monitoring muss im Herbst beginnen, muss die alten Nester mechanisch bekämpfen, absaugen, die gefährdeten Gebiete müssen gut überwacht werden, damit bei erneutem Befall rechtzeitig, also noch vor Ausbildung der Nesselhaare, reagiert werden kann. Wir haben es gehört, erst das dritte Larvenstadium ist mit diesen üblen Nesselhaaren behaftet. Wenn wir aber die Larven vorher schon erwischen, kommt es gar nicht zur Ausbildung dieser Nesselhaare.

In der Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom 08.03.2013 wird zum Dipel ES wohl klargemacht, dass es „weniger umweltschädlich“ ist und eine „zeitlich begrenzte Belastung des Ökosystems“ beinhaltet, dass aber aufgrund von insgesamt doch festzustellenden Schädigungen eine Genehmigung nur mit Auflagen insbesondere zum Gewässerschutz erteilt werden kann. Das Fazit, ich zitiere: „Keine chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahme ist aus Umweltsicht ohne Auflagen vertretbar.“

Ich denke, hier ist noch eine Menge Bewegungsspielraum und dieses Dipel ES ist auch in unseren Augen in einzelnen Fällen ein probates Mittel, ich wiederhole: aber bitte zeitlich beschränkt, räumlich beschränkt und selektiv auf die Art angesetzt.

Den Änderungsantrag der LINKEN unterstützen wir auch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Karlowski.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau FriemannJennert für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gern nehme ich in

der Aussprache das Wort in Richtung Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners noch einmal auf.

Frau Dr. Karlowski, ich weiß nicht, wo Sie gewesen sind, aber der Stadtwald von Dömitz steht noch.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nee, Straßenbäume! Straßenbäume!)

Ich komme noch mal auf den Schädling selbst. Der Eichenprozessionsspinner gilt als Schädling, weil die Raupe sich von den Blättern der Wirtsbäume ernährt. Sie verursachen Lichtungs- und Kahlfraß mit der Folge, dass bei mehrjährigem starkem Auftreten der Baum direkt oder durch Folgeerscheinungen geschädigt wird. Maßnahmen zur Regulierung der Population des Eichenprozessionsspinners sind jedoch nur ausnahmsweise gerechtfertigt.

Wenn man aber Sondergenehmigungen nicht oder zu spät erteilt, kann der Schädling leider nur in dem bestehenden gesetzlichen Rahmen bekämpft werden. Wie erfolgreich das ist, können Sie daran messen, dass es heißt, der Schädling breitet sich immer mehr aus. Aus einer Karte der Landesforst kann man entnehmen, dass es den Eichenprozessionsspinner an sich überall im Land gibt, aber nicht überall akute Gefährdung besteht.

In der Nähe von Siedlungen und Erholungseinrichtungen müssen die Raupen aus gesundheitlich-hygienischen Gründen bekämpft werden. An Schulen, Spielplätzen, Rad- und Wanderwegen, überall, wo befallene Eichen stehen, lauert die Gefahr. Die langbehaarten Raupen von Schmetterlingen und ihre Gespinste sollte man besser nicht anfassen, warnt das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern. Aber sehe ich die Nesselhaare am Boden, die ich vielleicht mit meinen Schuhen weitertrage? Die Härchen bleiben auch in der Wäsche auf der Leine hängen.

Wir haben ja schon gehört, was die Spiegelhaare verursachen, wenn sie sich in die Haut bohren oder eingeatmet werden. Um einen Überblick über die Entwicklung der Befallssituation im Land zu erhalten, wurden die Gesundheits- und Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte schriftlich gebeten, bis zum 30.09.2013 formlos Befallsmeldungen dem Pflanzenschutzdienst beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zu übersenden, bestimmt interessantes Datenmaterial auch für die Befassung in den Ausschüssen.

Viele Länder haben zur effektiven Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und zum Schutz der Bevöl- kerung ein verwaltungsübergreifendes Konzept für ein koordiniertes Vorgehen einschließlich der nach den gegebenen Rechtsvorschriften möglichen Bekämpfungsmaßnahmen erarbeitet. Da hinein fallen auch die Situationsanalyse und die Beratung durch die forstwirtschaftlichen Versuchsanstalten und die Pflanzenschutzdienste der Länder. Die Frage ist, ob der ganz normale Bürger auf deren Internetseiten geht, um sich über diesen Eichenprozessionsspinner zu informieren. Ich denke, eher weniger.

Der Antwort auf meine Kleine Anfrage habe ich entnommen, dass es bei einigen Forstämtern ein Monitoring gibt, dessen Ergebnisse sicher mit einfließen können. Besser wäre es noch, wenn alle sechs Landkreise oder Forstäm

ter jedes Kreises dabei wären, denn Eichenbestände wird wohl jeder Landkreis haben beziehungsweise ein Vorkommen des Falters, der sich überproportional vermehrt hat.

Zurzeit wird von teilweise intensivem Befall von Eichen im öffentlichen Grün und in Gärten auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Mecklenburgischen Seenplatte gesprochen. Eine Wanderung in Richtung Müritz und Neubrandenburg wurde festgestellt und auch in der Landeshauptstadt sei laut Monitoring der Landesforst mit einem spürbaren Auftreten zu rechnen.

Zum Vergleich mal Brandenburg: 70 Prozent aller Bäume in den Parks rund um Potsdams Schlösser sind befallen. Das wurde vorhin ja auch schon angesprochen. Die Berliner Senatsverwaltung spricht von 10.000 befallenen Eichen, für die sie auch ganz frisch eine Bekämpfungskonzeption aufgelegt hat.

Mit einer Konzeption zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hätten wir ein Stück Zukunftsarbeit geleistet, ein Stück Vorsorge, wenn sich das Phänomen tatsächlich noch weiter verbreitet. In Bayern ist man seit zehn Jahren am Ball und erzielt erst jetzt durchschlagende Bekämpfungserfolge.

Auf dem Merkblatt unseres Landesamtes für Gesundheit und Soziales werden Vorsichtsmaßnahmen empfohlen wie das Meiden der befallenen Areale. Das ist im Siedlungsgebiet aber gar nicht möglich. Nun stelle ich mir vor, was Touristen, die an die Seenplatte möchten, wohl tun, wenn sich da der Eichenprozessionsspinner breitmacht. Mit der Aussicht, gegebenenfalls nach einem allergischen Schock im Krankenhaus zu landen, fahren sie vielleicht woanders hin.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ins Krankenhaus!)

Die kleinen hungrigen Raupen fressen uns die Blätter vom touristischen Ast ab, auf dem wir sitzen. Das wollen wir doch ganz sicher nicht.

(Minister Dr. Till Backhaus: Nun machen Sie doch keine Panik hier!)

Ich mache keine Panik, Herr Backhaus.

(Minister Dr. Till Backhaus: Doch, das machen Sie aber.)

Ich wollte es nur noch einmal verdeutlichen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das waren Einzelfunde.)

Inzwischen müssen wir richtig Waldpädagogik betreiben. Früher war es nur Tollwut, vor der wir gewarnt wurden, heute geht es auch um Zecken, Fuchsbandwürmer und nun um die Gefahren, die vom Eichenprozessionsspinner ausgehen. Aber auch im Siedlungsgebiet muss gegen die pelzige Raupe vorgegangen werden. Wenn es schon dazu kommt, dass Menschen sagen, ich muss hier leider wegziehen, weil ich mich der Gesundheitsschädigung nicht bewusst aussetzen will, ist das schon krass.

Ebenso krass sind die Anträge zum Fällen von Eichen aus gesundheitlichen Gründen bei den Naturschutzbe

hörden. Dagegengehalten wird auch, ob die Neuanpflanzung von Eichen als Alleebaum vorübergehend ausgesetzt werden könne, gilt doch die Eiche als besonders geeignet, weil sie nicht so anfällig ist, was zum Beispiel Winterproblematiken betrifft. Allein, die überproportionale Vermehrung des Eichenprozessionsspinners haben wir dann immer noch.

Es gibt viele einzelne Bemühungen, die für sich allerdings nicht ausreichen. Worum es geht, ist letztlich, eine Notfallzulassung für 120 Tage von Dipel ES als Pflanzenschutzmittel für Alleen und Wälder sowie als Biozid zu erlangen, und zwar sowohl für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen als auch mit Bodengeräten, was der dritte Punkt des Antrages vielleicht noch einmal deutlich werden lässt.

Ich hoffe, die Ausführungen waren verständlich und finden bei vielen von Ihnen Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Friemann-Jennert.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern 1 bis 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1645 einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1645 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1645 einstimmig angenommen.

Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1645 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch die Ziffer 2 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1645 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 3 des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1645.

Ich lasse zunächst über die hierzu vorliegenden Änderungsanträge abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1688 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Bitte auszählen!)

Gut, dann bitte noch mal die Stimmen, die für den Antrag gestimmt haben. – 18. Dann die Gegenstimmen. –

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Am besten beide Hände hoch.)

Also, das sind über 20, ganz eindeutig die Mehrheit. Da- mit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache …, nein, der LINKEN, Entschuldigung, auf Drucksache 6/1688 abgelehnt.