Wer der Ziffer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1632 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zif- fer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1632 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer der Ziffer 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1632 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Zif- fer 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1632 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Mietwohnraumförderung des Landes sozialer, attraktiver und zielgenauer gestalten, Drucksache 6/1652.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Mietwohnraumförderung des Landes sozialer, attraktiver und zielgenauer gestalten – Drucksache 6/1652 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag regen meine Fraktion und ich an, die Mietwohnraumförderung des Landes noch sozialer, noch attraktiver und noch zielgenauer zu gestalten. Zudem soll erreicht werden, dass Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, keine Nachteile wegen des Auslaufens des Belegungsbindungsgesetzes haben.
Mit der Reform des Wohnungsbaurechts, die elf Jahre zurückliegt, erfolgte eine Neuausrichtung der Förderpolitik. Zielgruppe der Wohnraumförderung sind seither Haushalte mit geringen Einkommen sowie Familien, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Behin
derte, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen. Der Schwerpunkt verlagerte sich vom sozialen Wohnungsneubau auf eine soziale Wohnraumförderung, das heißt den effizienten Mitteleinsatz für Investitionen in die Wohnbestände.
Mecklenburg-Vorpommern vollzog diesen Richtungswechsel schon früher und richtete die Förderpolitik auf eine abnehmende Bevölkerung aus. Seit 1998 wurde die Neubauförderung zumeist im Mietwohnungsbau und dann auch im Eigentumsbau eingestellt. Förderung findet ausschließlich im Bestand statt. Lediglich in 2008 und 2009 beinhalteten die Landeswohnraumförderprogramme auch den Neubau von bis zu 100 Mietwohnungen. Gebaut wurden sie meiner Kenntnis nach nicht.
Das seit 2002 mit Änderungen geltende Bundesgesetz über die soziale Wohnraumförderung ist auch heute noch für Mecklenburg-Vorpommern Rechtsgrundlage der Förderung. Von allen neuen Bundesländern verfügt nur Thüringen über ein eigenes Landesgesetz. Im Gesetzgebungsverfahren hob der damalige Bundesbauminister Kurt Bodewig von der SPD seinerzeit hervor, dass die Förderung von Mietwohnungen stets zur Begründung von Belegungsbindungen führt. Er betonte, dass in den neuen Ländern übergangsweise mit Rücksicht auf die Belegungsbindungen nach dem Altschuldenhilfegesetz hierauf verzichtet werden soll.
Nun läuft ja das Landesbelegungsbindungsgesetz aus und damit natürlich auch die Belegungsbindung nach dem Altschuldenhilfegesetz. Deshalb erinnere ich daran, dass es politisch gewollt war und ist, dass soziale Wohnraumförderung zu Belegungsbindung führt.
Ich würde wirklich sehr darum bitten, dass Sie vielleicht hier vorne in der ersten Reihe sich ein bisschen zurückhalten.
Dort, wo ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist, der Leerstand steigt, sind Belegungsbindungen entbehrlich, aber der Wohnungsmarkt ist nun einmal lokal, und das möchte ich hier wieder feststellen. Bedürftigen Wohnungssuchenden, beispielsweise in Rostock, helfen leere Wohnungen woanders im Land nicht. Deshalb sollte die Vergabe von Fördermitteln an Belegungs- und Mietbindungen geknüpft werden, wenn der Leerstand gering ist, Wohnungsknappheit herrscht. Es wird zumindest über die Förderung sichergestellt, dass bedürftige Haushalte mit Wohnraum versorgt werden können.
Auch die Förderinhalte der Wohnraumförderung des Landes gehören auf den Prüfstand, denn sie scheint nicht mehr attraktiv genug zu sein. Für das aktuelle Förderjahr wurde die Frist der Antragstellung verlängert, weil offenbar zu wenig Anträge eingegangen sind. Und obwohl der Abbau von Barrieren und das Nachrüsten von Aufzügen Kernaufgaben sind, sind dafür in diesem Land 2,7 Millionen Euro weniger Fördergelder als im Vorjahr eingeplant. Für mich ist das eindeutig ein Indiz dafür, dass die Förderinhalte der Richtlinien und die Förderbedarfe der Praxis praktisch auseinanderdriften.
Auf meine Kleine Anfrage hin, ob die Anpassung oder die Änderung der Förderrichtlinien vorgesehen ist, erhielt ich auf Drucksache 6/1546 folgende erschöpfende Antwort, ich zitiere: „Es laufen Prüfungen über mögliche Richtlinienmodifizierungen. Im Vordergrund stehen dabei die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen. Genauere Angaben zu eventuellen Änderungen beziehungsweise zu deren Inkraftsetzung sind derzeit nicht möglich.“ Zitatende.
Auf meine Frage, worin denn die Gründe gesehen werden für die Antragsrückgänge, erhielt ich wiederum eine sehr aufschlussreiche Antwort. So sei die Fördernachfrage von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, der Finanzierungsangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie der Refinanzierung durch am Markt realisierbare Mieten abhängig. Auch seien eine strukturelle und zukunftsfähige Quartiersentwicklung mitentscheidend für Investitionen in den Bestand.
Also, Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung macht es sich zu einfach und führt äußere Faktoren für den Antragsrückgang an. Der Reformwille der Landesregierung hält sich offenbar doch stark in Grenzen. Grund genug, dass wir uns über inhaltliche Nachbesserungen oder erforderliche Neuausrichtungen im Fachausschuss verständigen und unterhalten sollten und uns dazu Vertreterinnen der Wohnungswirtschaft, Mieterinnen und Mieter einladen.
Die Landesförderung erfolgt zudem ausnahmslos als Darlehensförderung, deren Konditionen nicht viel besser als derzeit auf dem Kapitalmarkt sind. In der Regel werden 40 Prozent der zukunftsfähigen Ausgaben gefördert bei einem Zinssatz von 2 Prozent zuzüglich Bearbeitungs- und Verwaltungskosten, insgesamt also 2,75 Prozent. Lediglich für den altengerechten Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot liegt der Zinssatz bei 0,5 Prozent. Durch verbesserte Konditionen sollten Anreize für Investitionen in die wohnungspolitisch dringendsten Handlungsfelder geschaffen werden.
Die ausschließliche Darlehensförderung verhindert zudem für viele Vermieterinnen und Vermieter den Zugang zur Förderung. Sie sind häufig bis über beide Ohren verschuldet und können weder neue Kredite aufnehmen, noch können sie sie bedienen. Und Basel III wird die Bedingungen für Kredite weiter verschärfen.
In Regionen, die von Abwanderung betroffen sind, darf Wirtschaftlichkeit nicht alleiniges Kriterium für Investitionen und Förderung sein. Wollen wir die Menschen in der Fläche halten, muss der Mietwohnungsbestand so attraktiv sein, dass der Fortzug in größere Städte nicht zusätzlich forciert wird. Insbesondere Mietwohnungsstrukturen in Grundzentren sind für die Zukunft aufzustellen. Der Vorteil niedriger Mietkosten bei höherer Wohnqualität abseits größerer Städte war und ist ein wichtiger Haltepunkt und ausschlaggebend bei der Entscheidung über den Lebensmittelpunkt.
Wohnen ist auf dem Lande nicht mehr preiswert. Die Betriebskosten sind aufgrund langer Leitungsnetze und
überdimensionierter Kläranlagen höher. Dazu kommen weitere Arbeitswege und Mobilitätskosten infolge rückgehender Infrastruktur. Vielerorts lassen sich Kosten für eine Modernisierung nicht oder nur zum Teil auf die Miete umlegen, geschweige denn Investitionen zum Abbau von Barrieren wirtschaftlich darstellen. Da muss Förderung ansetzen in Form von Zuschüssen. Und dort, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist, wird es zunehmend schwerer, bedürftige Haushalte mit Wohnraum zu versorgen.
Für Rostock die Fakten aus dem Jahre 2011: 1.122 erteilten Wohnberechtigungsscheinen für Wohnungssuchende stehen 785 Wohnungsvergaben mit Wohnberechtigungsscheinen gegenüber. Von den 123 vorliegenden Anträgen Schwerbehinderter wurden nur 37 mit entsprechendem Wohnraum versorgt. Nur 37 von 103 Anträgen älterer Menschen konnte entsprochen werden.
Hier muss Förderung die Bezahlbarkeit der Wohnungen für Bedürftige auf Dauer sichern. Das geht nur mit Mietbegrenzung und mit Belegungsbindung. Das setzt voraus, dass zumindest die Kosten zum Abbau von Barrieren oder die Schaffung barrierefreier Wohnungen durch Zuschussförderungen aufgefangen werden, die sich damit nicht in höheren Mieten niederschlagen. Auch Neubau in Form von Ersatzneubauförderung darf kein Tabu mehr sein. Und ich möchte, dass wir darüber wirklich im Ausschuss reden. Wenn es unwirtschaftlich ist, einen Bestandsbau energetisch zu sanieren und barrierefrei umzubauen, sind Abriss und Ersatzbau die bessere Alternative. Das gilt auch für schrumpfende Regionen.
Kolleginnen und Kollegen, Kommunen wie Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Güstrow, Neustrelitz und Waren haben noch einen Teil ihrer Wohnungsbestände, für die Altschuldenhilfe gewährt wurde, mit Belegungsbindung versehen. Kooperationsverträge regeln, dass Wohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen zu vermitteln sind. Beispielsweise in Rostock entscheidet eine Arbeitsgruppe, die sich zusammensetzt aus Vertretern der WIRO, der sechs Wohnungsgenossenschaften und des Bauamtes sowie des Amtes für Jugend und Soziales, über die Vermittlung. Und wir meinen, dass genau das auch getan wird in anderen Regionen. Das sollte beibehalten werden. Und deshalb gibt es ganz, ganz viele Gründe, auf die ich noch eingehen möchte in der Diskussion.
Ich bitte also um Überweisung unseres Antrages in den Wirtschaftsausschuss, damit wir darüber diskutieren können. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Unbestritten ist, dass es Fehlentwicklungen auf dem Mieten- und Woh
nungsmarkt gibt – im Land wie im Bund –, über die man nicht nur reden sollte, sondern bei denen auch regulierend eingegriffen werden soll und muss.
Ich verrate Ihnen an dieser Stelle nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass es zwischen den Koalitionspartnern zum Thema „sozial gerechter Wohnungs- und Mietmarkt“ unterschiedliche Auffassungen gibt. Jedoch ist und bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und angemessenem Wohnraum für die SPD ein wichtiges Anliegen. Auf Bundesebene sind wir bereits mit unzähligen Gesetzesinitiativen für die Mieterinnen und Mieter tätig geworden. Dank der jetzigen Mehrheit im Bundesrat wird sich dieser Trend in Zukunft verstärkt fortsetzen. Als Lektüre empfehle ich unser Regierungsprogramm 2013.
Auf Landesebene haben wir mit unserem Koalitionspartner ganz klar verabredet, dass wir die Landesbauordnung novellieren. Die Musterbauordnung gibt hierbei den Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung auf Landesebene vor. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Überarbeitung der Modernisierungsrichtlinien zu sehen sein.
Im Vordergrund der Wohnraumförderung des Landes wird in Zukunft die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Belange mobilitätseingeschränkter Menschen stehen. Das schließt ganz klar die Nutzung und Anwendung von erneuerbaren Energien sowie sinnvolle Verfahrenserleichterungen mit ein. Wir haben uns auch vorgenommen, den Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum zielgerichtet fortzuführen. Zugleich werden wir den Bund auffordern, die bis 2013 geltende Altschuldenhilfe in eine geeignete Anschlussregelung für kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften vorzunehmen, nachzulesen im Koalitionsvertrag.
Meine Damen und Herren, bemerkenswert ist nicht die Tatsache, dass die Fraktion DIE LINKE im Vorfeld ihres Antrages eine Kleine Anfrage mit der Überschrift „Zugang zu bezahlbaren Wohnungen“ auf Drucksache 6/1546 an das Wirtschaftsministerium gestellt hat. Frau Lück hat darauf hingewiesen. Diese wurde ja durch das Haus sachgerecht beantwortet.
Abenteuerlich sind aber die Rückschlüsse, die DIE LINKE aus der Beantwortung zieht. Das Resultat ist der uns vorliegende Antrag. Dieser verdreht Tatsachen, blendet Entwicklungen aus, redet Bewährtes schlecht, um zu guter Letzt Unbezahlbares zu fordern.
Es ist doch unstrittig, dass die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum eine Kernaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge ist.
Und es ist auch nicht strittig, dass die Kommunen sich ihrer Wohnungsunternehmen auch in Kooperation mit