Protocol of the Session on March 20, 2013

dem vorliegenden Entwurf nicht um Veränderung, sondern um Wahrnehmung des Status quo. Also nicht diese eben von mir benannten Ursachen sind Grundlage für den Gesetzentwurf, sondern Ursache für die Gesetzesnovelle ist, dass Bundes- und Landesregierung wieder einmal Gesetzentwürfe vorlegen müssen, weil sie vom Bundesverfassungsgericht zu Korrekturen gezwungen sind, was der Innenminister hier vorsichtig umschrieben hat als Hinweise und Festlegungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Meine Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat bereits im Januar 2011 eine ganze Reihe von Änderungsanträgen zur damaligen SOG-Novelle vorgelegt. Insbesondere bestand für uns erheblicher Zweifel an einem Bedarf für eine allgemeine polizeirechtliche Telekommunikationsüberwachung. In der öffentlichen Anhörung wurde immer wieder darauf verwiesen, dass nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung hinreichend Möglichkeiten für eine Telekommunikationsüberwachung im Rahmen der Strafverfolgung bestünden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, politische und juristische Bedenken wurden damals in guter oder unguter Koalitionsmanier vom Tisch gefegt. Kritikern der neuen SOGRegelung hielt der damalige und heutige Innenminister in einer Pressemitteilung vom 16. März 2011 entgegen, ich zitiere: „Mit abgehobenen und weltfremden juristischen Diskussionen kann man die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten.“ Zitatende.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung offenbar auch etwas anders eingeschätzt, und deswegen, lieber Kollege Innenminister, angesichts weltfremder juristischer Diskussionen vor diesem Hintergrund der in Rede stehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hätte ich mir ein wenig mehr Demut von Ihnen gewünscht, auch wenn Ihre Ausführungen zum Gesetzentwurf schon darauf hindeuteten, dass Sie sich selbst nicht ganz sicher sind, wie Sie die Gesetzesnovelle begründen wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat gegen den vorliegenden Gesetzentwurf erhebliche rechtspolitische Bedenken, dabei geht es nicht allein um Auskünfte zu Telekommunikationsnummern oder die Identifizierung von IP-Adressen. Diese können, so das Bundesverfassungsgericht, ich zitiere, „im Wesentlichen rechtfertigungsfähig“, Zitatende, sein.

Nein, gefährlich für den demokratischen Rechtsstaat ist nicht automatisch jede Einzelmaßnahme, gefährlich ist das Bündel von Verschärfungen: Antiterrordatei, Vor- ratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung, biometrische Merkmale in Pässen, Onlinedurchsuchung, Flugdatenübermittlung. Dies alles zeigt, Grundrechtseingriffe lösen zunehmend die normale polizeiliche Ermittlungsarbeit ab. Diese Eingriffsmaßnahmen stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und machen Orwells Visionen längst zu einem Kindermärchen. Die Gefahr ist doch mit Händen greifbar, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung zu einem Auslaufmodell geworden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, davon ist selbstverständlich im vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu lesen, denn es geht ja lediglich um Status-quoWahrung, die wir dann sachlich und fachlich und möglichst zügig im Innenausschuss beraten sollen.

Herr Innenminister und liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen den Gesetzentwurf bestehen aber nicht nur rechtspolitische, sondern auch juristische Bedenken. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes klare Be- stimmungen zu treffen, unter welchen Voraussetzungen die Landespolizei und die Verfassungsschutzbehörden weiterhin Datenauskünfte nach Paragraf 113 Telekommunikationsgesetz von den Dienstanbietern verlangen können.

In diesem Zusammenhang, der Innenminister hat darauf verwiesen, hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Doppeltürenmodell entwickelt, welches im Kern Folgendes besagt: Der Datenabruf darf nicht allein auf Paragraf 113 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz gestützt werden, sondern darüber hinaus auf spezielle Erhebungsvorschriften in Fachgesetzen auf Bundes- und Landesebene.

Wörtlich führt das Gericht aus, ich zitiere: „Der Gesetzgeber muss, bildlich gesprochen, nicht nur die Tür zur Übermittlung von Daten öffnen, sondern auch die Tür zu deren Abfrage. Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten.“ Zitatende.

Nun wissen Sie alle, ich bin kein Jurist, aber zwei Anmerkungen seien gestattet. Mir wäre es lieber gewesen, wenn das Gericht keine Doppeltür entwickelt, sondern die Tür deutlich zugeschlagen hätte oder mit hohen Hürden versehen wäre. Gleichzeitig darf ich darauf verweisen, dass wir derzeit noch keinen verfassungskonformen Paragrafen 113 Telekommunikationsgesetz haben, der vorliegende Gesetzentwurf aber hierauf aufbaut.

Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Innenausschuss des Bundestages erst am 11. März dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt, also erst vor wenigen Tagen. Und der in Rede stehende neu gefasste Paragraf 113 Telekommunikationsgesetz ist dabei auf massive Kritik gestoßen, etwa beim Deutschen Anwaltsverein, beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und seinem Berliner Kollegen Dix, aber auch bei Rechtsexperten und Polizeipraktikern. Wir sollen also trotz dieser am Bundesgesetz geäußerten Kritik hier schon im Innenausschuss eine sachliche und fachliche Debatte führen, und das möglichst zügig. Ich will daher auch unserer Anhörung nicht vorgreifen, was also heißt, wir werden zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung im Innenausschuss beantragen. Aber wenn in der Bundesanhörung zum Ausdruck kam, dass die im Entwurf vorgesehenen Abrufermächtigungen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Vergleich zum bisherigen

Rechtszustand ganz massiv erweitert haben, dann sollten wir das Status-quo-Versprechen unseres Gesetzentwurfes beziehungsweise des Gesetzentwurfes des Innenministers ganz kritisch hinterfragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine letzte Anmerkung bezieht sich auf die Ausführungen zur Notwendigkeit des Gesetzentwurfes. Demnach sei die Neuregelung erforderlich, um auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes den derzeitigen Status quo weiterhin beibehalten zu können. Punkt! An dieser Stelle ist man zunächst einfach sprachlos. Ohne Belege für die Nützlichkeit und ohne aktuelle Folgeabschätzung oder Bewertung der Verhältnismäßigkeit wird bei diesem

nicht unerheblichen Grundrechtseingriff stillschweigend die Beibehaltung des Status quo oder vielleicht noch ein wenig mehr angestrebt. Das erinnert dann doch an den NSU-Komplex. Die Ermittlungspannen wurden zur Stärkung der dafür verantwortlichen Sicherheitsbehörden missbraucht, bevor auch nur ein Untersuchungsausschuss ein Blatt Papier umgedreht hatte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten den vorliegenden Gesetzentwurf bei unserer gemeinsamen Reise in den präventiven Sicherheitsstaat für einen Zwischenstopp nutzen. Da rationale Gefahrenprognosen nur schwer möglich sind und die Erfolgsquote selbst von der Regierung als gering dargestellt wird, sollten wir gemeinsam die Kraft für eine wissenschaftliche und transparente Evaluation finden, auch und gerade, weil der Gesetzentwurf dieses Wort im Vergleich zu anderen Gesetzentwürfen nicht kennt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Dachner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich erspare mir die politische Erläuterung zur Veränderung des Paragrafen 113 Telekommunikationsgesetz. Ich denke, der Minister ist hier ausführlich darauf eingegangen und ich muss das hier nicht wiederholen. Das gesetzgeberische Ziel des vorliegenden Entwurfes allerdings besteht darin, klare und verfassungskonforme Bestimmungen auf Landesebene zu treffen und welche Voraussetzungen die Landespolizei und die Verfassungsschutzbehörde auch zukünftig haben muss, um Datenauskünfte zu erlangen.

Und das, was Sie, Herr Ritter, hier einfügten, möchte ich vielleicht nur an zwei oder drei Punkten noch mal aufgreifen. Sie sprachen davon, dass DIE LINKE 2011 schon zur SOG-Novelle etwas eingebracht hat, aber dann hätten Sie auch schon zum Paragrafen 113 Telekommunikationsgesetz etwas einbringen können, das haben Sie nicht getan. Wenn Sie das richtig nachgelesen hätten, dann wüssten Sie, dass dieser Paragraf 113 durch die Piratenpartei infrage gestellt wurde beim Bundesverfassungsgericht, und nicht durch DIE LINKE. Das war Nummer eins.

Und wenn Sie meinen, dass es Grundrechtseingriffe gab in der Komplexität, dann müssen Sie die hier auch benennen und nicht einfach erwähnen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Landespolizei Grundrechtseingriffe vorgenommen hat. Der Gesetzentwurf auf jeden Fall, nach meiner Auffassung, entspricht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und die Bestandsdatenauskunft ist und bleibt ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Landes. Das Gesetz bildet also somit eine wichtige Grundlage, um gespeicherte Kundendaten für die Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zu erlangen und natürlich auch für die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde. Bei den Bestandsdaten handelt es sich in der Tat um Name und Anschrift, also um Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses, sowie natürlich auch um Zugangsdaten von Handys, PINNummern und PUK-Nummern. Alles das ist auch notwendig in einem begründeten Einzelfall und das darf

ich hier noch mal betonen: für einen begründeten Einzelfall. Für das Erlangen dieser Verkehrsdaten ist zu Recht der Paragraf 113, hat das Bundesverfassungs- gericht gesagt, nicht die Rechtsgrundlage der Länderpolizei und ist neu zu schaffen. Und dieser Entwurf liegt uns hier vor.

Ausdrücklich hebe ich auch hervor und unterstütze die Auffassung des Ministers, dass keine erweiterten Befugnisse der Landespolizei oder der Verfassungsbehörde angedacht und geschaffen werden. Natürlich, und das haben wir gehört, gibt es auch Kritiker zu dem Gesetz, sicherlich zwei Professoren, drei Meinungen, das haben wir ja in allen Bereichen so. Und das ist ja auch gut so. Dennoch darf ich erwähnen, vielleicht auch vorbeugend für die Debatte, dass natürlich in unserem Gesetzentwurf besonders hervorgehoben wird, was in der Rechtswissenschaft umstritten ist, hervorgehoben wird und auch verankert ist, dass nämlich die Voraussetzungen formuliert sind, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen Daten erhoben werden sollen für die Zukunft.

Es ist ausdrücklich auch ein Richtervorbehalt und zusätzlich eine Benachrichtigungs- und Unterrichtungspflicht hineinformuliert worden, die nämlich dann bei den Betroffenen auch ankommen muss, soweit es keine gegenteilige Zweckbestimmung dafür gibt. Und ich darf hier auch einen Professor aus der Uni Würzburg zitieren, der meint, dass dieser Richtervorbehalt als auch die Unterrichtungspflicht der Betroffenen verfassungsmäßig nicht zwingend unbedingt notwendig ist. Und dennoch wurde es hier für diesen Gesetzentwurf bei uns hineingeschrieben. Das halte ich ausdrücklich für die Stärkung der Bürgerrechte in unserem Land für zutreffend.

Und ich halte es für außerordentlich gut, dass in unserem Gesetz auch die Unterrichtungspflicht hineinformuliert wird, dass jeder, auf den der Verfassungsschutz oder die Landespolizei Daten erhebt – und es gibt diese Ausnahmeregelung sicherlich, wo natürlich auch ein Zweck dagegensprechen kann –, unterrichtet wird. Und dann hat nämlich der Bürger die Möglichkeit, im Nachhinein Rechtsschutz zu erlangen, nämlich zu Gericht zu gehen und zu fragen: Hat der Staat hier das getan, was er darf oder was er nicht darf? Und das, denke ich mal, ist doch rechtsstaatlich. Und wieso muss dieses Gesetz gar im Nachhinein durch Kritiker zerfledert werden?

Natürlich haben wir genügend Zeit, uns dann in den Ausschüssen damit zu befassen und zu unterhalten. Und das ist auch gut so. Vielleicht finden wir auch noch bessere Möglichkeiten. Auf jeden Fall sollten wir diese Zeit nutzen, denn das Bundesverfassungsgericht hat ja eine Frist, eine Übergangsfrist gestellt, bis dieses Gesetz in Kraft treten muss, also dieses Landesgesetz. Und deshalb bitte ich um Überweisung dieses Gesetzentwurfes. – Vielen Dank.

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

umsetzen. Wir hörten es bereits vom zuständigen Minister, dass demnach eine landesrechtliche Grundlage für die Auskunftspflicht von Telekommunikationsunternehmen gegenüber dem Verfassungsschutz und der Polizei geschaffen werden solle. Wird diese landesrechtliche Grundlage nicht geschaffen, können in Zukunft Polizei und Verfassungsschutz bei Telekommunikationsunternehmen keine Bestandsdaten, also keine Namen und Anschriften von deren Kunden abrufen.

Gegen die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erst einmal grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings stellen wir uns in diesem Zusammenhang natürlich auch Grundsatzfragen. Dabei geht es uns GRÜNEN nicht um die technischen und rechtlichen Details, sondern um die Frage, ob der Staat überhaupt Telekommunikationsdaten abfragen darf oder sollte.

Zunächst kurz zum Verfassungsschutz. In dem Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Kein Verfassungsschutz ohne wirksame demokratische Kontrolle“, der unter Tagesordnungspunkt 34 beraten wird, fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine deutliche Beschränkung des Aufgabenbereiches der Verfassungsschutzbehörde. Der Aufgabenbereich soll reduziert werden auf solche Bestrebungen, die sich gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht veränderbaren Grundsätze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten und die sich zu diesem Zweck auf die Anwendung von Gewalt und den Aufbau auf Gewalt, die ausgerichteten Handlungsstrukturen vorbereiten oder fortgesetzt gewalttätige Akteure unterstützen oder Kontakt zu diesen suchen, denn angesichts der herausragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz sollen künftige Gruppierungen und Einzelpersonen, die ihre Gedanken lediglich in Wort und Bild äußern, grundsätzlich nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, wenn ihre Aktivitäten keinen Gewaltbezug aufweisen.

Ich will hier aber der Debatte unter Tagesordnungspunkt 34 nicht allzu weit vorgreifen. Nur so viel wird Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, bereits jetzt schon deutlich geworden sein, nämlich, dass wir GRÜNEN keiner Ermächtigungsgrundlage zustimmen können, die dem Verfassungsschutz zur Erfüllung seiner Aufgaben Kompetenzen gewährt, obwohl wir GRÜNEN diese Aufgaben eigentlich deutlich reduzieren wollen. Zuerst muss unserer Meinung nach also eine Aufgabenbeschränkung des Verfassungsschutzes erfolgen, erst dann kann über die adäquate und sachgerechte Kompetenzausstattung entschieden werden.

Nun zur Ermächtigung der Polizei, Bestandsdaten abrufen zu dürfen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt den Zugriff auf Telekommunikationsdaten zur Gefahrenabwehr klar und deutlich ab. Eine ganze Reihe von Ländern verzichtet im Übrigen auch heute noch auf die Einführung des präventiv-polizeilichen Zugriffs auf Telekommunikationsdaten. Hierzu gehören Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und SachsenAnhalt. Diese Länder, meine Damen und Herren, kommen ohne diese Mittel aus. Und ich frage mich, wie sie das schaffen, wenn sie so wahnsinnig wichtig sind Ihrer Meinung nach.

(Manfred Dachner, SPD: Nun bringen Sie mal nicht alles durcheinander!)

In anderen Ländern wie Baden-Württemberg und Berlin ist dagegen nur die Erhebung von Verkehrsdaten zu- lässig, nicht von Bestandsdaten. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte sich

(Manfred Dachner, SPD: Die Verkehrsdaten ergeben sich nun mal aus Bestandsdaten, Herr Kollege.)

in seinem Zehnten Tätigkeitsbericht zur Überwachung der Telekommunikation sehr kritisch über die Praxis in Mecklenburg-Vorpommern, unser eigener Landesbeauftragter. Ich zitiere ihn hier der Einfachheit halber einfach mal. Zitatanfang: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollte überlegt werden, die Datenerhebung zur Überwachung der Telekommunikation gänzlich zu streichen bzw. inhaltlich stark einzuschränken. … Bei einem Vergleich mit den Polizeigesetzen anderer Bundesländer … fällt auf, dass diese ganz ohne Abfrage der Telekommunikationsdaten im präventiven Bereich auskommen. Daher sollte auch in Mecklenburg-Vorpommern das Erfordernis dieser Norm gründlich überdacht werden.“ Zitatende unseres Datenschutzbeauftragten.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt natürlich die kritische Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz voll und ganz und ich muss auch kein langes und großes Geheimnis daraus machen, dass meine Fraktion auch diesen zweiten Artikel des vorliegenden Gesetzes ablehnen wird. Folgerichtig werden wir natürlich dann auch den dritten Artikel dieses Gesetzes ablehnen, nach welchem das Grundrecht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird.

Ich weiß, dass wir jetzt noch gar nichts beschließen werden, sondern die Gesetzentwürfe zunächst in die Ausschüsse überweisen.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Dort sollten wir jedoch auch noch mal den eben dargelegten grundsätzlichen Bedenken nachgehen, die ich hier im Namen der Faktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angemeldet habe.

Die GRÜNEN-Fraktion wird ebenfalls eine Anhörung im Innenausschuss beantragen, sodass die dafür erforderliche 25-Prozent-Mehrheit oder der Stimmenanteil gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE zusammenkommen kann. Ich freue mich daher auf die Anhörung, ich freue mich aber auch auf die Debatte unter Tagesordnungspunkt 34 zur Reform des Verfassungsschutzes. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Petereit von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wirbt zwar in der Vorlage dafür, dass man jetzt nur noch das in Rechtsform gießen würde, was ohnehin befristet erlaubt sei, und außerdem werde im Land ja nur das umgesetzt, was das Verfassungsgericht aufgegeben hätte. In der Anhö

rung im Bundestag zur Neuregelung der Bestands- datenauskunft wurde heftige Kritik deutlich. Abermals werden Grundrechte der Betroffenen verletzt, weil der Paragraf 113 der Entwurfsfassung lediglich die Behörden benennt, an die übermittelt werden darf, aber nicht, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann. Bestandsdaten sind die bei Telefon-, Mobiltelefon-, E-Post- und Internetzugangsanbietern ständig gespeicherten Kundendaten wie Name, Anschrift, Geburtsdaten, Rufnummer, Kontoverbindung, PIN, Passwort und elektronisches Adressbuch.

Sie können also sicher nachvollziehen, warum wir gegen den weiteren Ausbau beziehungsweise die weitere Zementierung Ihres Überwachungsstaates sind. Wir werden der Gesinnungsschnüffelei nicht noch zu einem rechtsstaatlichen Anstrich verhelfen. Weiterhin gehen wir davon aus, dass heute das Gesetz, so, wie es im Bundestag beschlossen werden soll, durchkommt, in der Form abermals vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.

Ich möchte zuletzt noch auf die Worte von Herrn Dachner eingehen, der sagte, er wiederhole, in begründeten Einzelfällen wird das abgefragt. Diese begründeten Einzelfälle, die Gründe sind ja noch biegsamer als Ihre Gesetze. Das ist noch biegsamer und dünner als Gummi und da lässt sich immer was finden. Und der Rechtsschutz in der nachträglichen Überprüfung, das ist sowieso ein großer Witz. Es ist ja so, dass dieses Land Mecklenburg-Vorpommern auch immer wieder gegen Gesetze verstößt. Und das sieht dann in der Praxis so aus, dass es mit Geld und Zeit verbunden ist, dagegen zu klagen, dass es dann Jahre dauert, ehe man dort Recht bekommt, und kurz bevor ein Urteil gesprochen wird, wird sich über einen hanebüchenen Vergleich dann so geeinigt, dass über den Rechtsbruch Stillschweigen zu wahren ist, so geschehen in einem Fall eines Konzertverbotes. Also ein toller Rechtsstaat, den wir da haben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Silkeit von der Fraktion der CDU.