der Punkt ist – und dann gestatten Sie mir doch auch, mal einen Schwenker zu machen zu dem Änderungsantrag, den die Fraktion DIE LINKE dabei eingebracht hat, damit man dann auch mal die Qualitätssteigerung zwischen dem Änderungsantrag und dem Ursprungsantrag ansieht –, also wenn man jetzt mal die redaktionelle Richtigstellung auf „Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus“ außen vor lässt, dann wird noch aufgenommen das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung, Soziales und die NGG. Das ist der erste Teil der qualitativen Verbesserung,
wobei ich mich natürlich immer frage, wenn innerhalb der Landesregierung eine Koordinierung vorgenommen werden soll, dann halte ich es schon für sinnvoller, wenn ein Ministerium innerhalb der Landesregierung koordiniert und das nicht gleich auf eine Vielzahl von Ministerien verteilt wird.
Und der zweite Punkt der qualitativen Verbesserung ist dann, dass eine Unterrichtung bis zum 30. Septem- ber 2013 über die erarbeiteten Maßnahmen in den Antragstext aufgenommen werden soll. Nun kann man darüber streiten, ob man das extra in den Antragstext aufnehmen muss oder ob nicht ohnehin – entweder über eine entsprechende Befassung im Ausschuss oder durch die Landesregierung von sich aus – über die entsprechenden Maßnahmen unterrichtet wird. Aber alleine reinzuschreiben, dann soll bis zum 30. September dieses Jahres unterrichtet werden, das nun als den Quantensprung, nicht im physikalischen Sinne, sondern im rhetorischen Sinne Quantensprung tatsächlich dafür zu nehmen zu sagen, der Ansatz des Antrages ist richtig und wir peppen, sage ich jetzt mal, den Antrag so auf, dass er dann auch den Ansprüchen dieses Hauses genügt, Herr Kollege Holter, das ist doch etwas wenig. Das vielleicht nur ganz kurz zu Ihrem Änderungsantrag.
Und in dem Zusammenhang möchte ich mir auch er- lauben, darauf hinzuweisen, dass die Koalitionsfraktio- nen sich darauf verständigt haben, sofern die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, was ihren Änderungsantrag angeht, hier bereit ist, über die Ziffern 1 und 2 getrennt abstimmen zu lassen, dass wir dann der Ziffer 1 des Änderungsantrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das ist die Anführung oder Einbeziehung der NGG, gerne nachkommen wollen.
Herr Kollege Holter, Sie haben ja nun der Fraktion der CDU vorgehalten, dass sie oder dass der Kollege Waldmüller hier gesagt hat, sie hätten Einfluss auf die Tarif- gestaltung genommen. Na gut, ich meine, mögen Sie es ihm vorwerfen, ich würde es jetzt Herrn Kollegen
Waldmüller nicht vorwerfen. Ich würde eher auf dem Standpunkt stehen, das ist ein Erkenntnisgewinn bei den Kollegen von der CDU, dass man tatsächlich an der einen oder anderen Stelle dann auch mal vielleicht freundlich,
freundlich auf Tarifvertragsparteien – und das ist in meinen Augen ja nichts Negatives –, freundlich vielleicht mal auf Tarifvertragsparteien einwirken sollte im Interesse der Bevölkerung dieses Landes, im Interesse der Beschäftigten dieses Landes und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und wenn das zu einem Ergebnis führt, dass im Endeffekt tatsächlich die Tarifvertragsparteien bei den Verhandlungen, die sie ja uneingeschränkt selber durchführen, zu dem Ergebnis kommen, dass die entsprechenden Ausbildungsvergütungen und die Vergütung in diesem Tarifbereich entsprechenden Steigerungen unterfallen, dann will ich mich über diese Einflussnahme vonseiten der Kollegen der CDU hier nicht beklagen. Im Gegenteil, ich freue mich über jeden, der dazu beiträgt, dass die Menschen in diesem Land tatsächlich mehr verdienen.
Und da gebe ich Ihnen wieder völlig recht, was Sie gesagt haben, die Frage der Entgelte und der Ausbildungsvergütungen ist natürlich nicht die allein entscheidende Frage, aber sie ist auch maßgeblich dafür, ob es uns gelingt, in dem wichtigen, für die Wirtschaft dieses Landes wichtigen Bereich der Tourismuswirtschaft junge Leute nicht nur hier im Lande zu halten, sondern in der Perspektive auch junge Leute dazu zu bringen, von außerhalb dieses Landes sich für eine Berufs- oder Ausbildung in diesem Lande zu entscheiden.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang gleich noch einen Satz hinzufügen: Ich persönlich, auch wenn man mir das vonseiten der Linkspartei vielleicht wieder als Einflussnahme auf die Tarifgestaltung vorwerfen würde, was ich nicht wirklich glaube, ich persönlich würde schon begrüßen, wenn es gerade in diesem Bereich zwischen DEHOGA und NGG nicht nur zu einem entsprechenden Tarifabschluss, wie er jetzt schon durchgeführt worden ist, gekommen ist, sondern wenn in der Folgezeit auch tatsächlich die Tarifvertragsparteien die Kraft finden würden, dafür Sorge zu tragen, dass es zu einem allgemein verbindlichen Mindestlohn in diesem Bereich kommen sollte.
Und, Herr Kollege Holter, in dem einen Punkt will ich Ihnen dann gerne recht geben, es ist natürlich gerade in diesem Bereich wichtig, dass der Lohnabstand, auch wenn er in anderen Bereichen noch größer ist, aber auch der Lohnabstand in diesem Bereich zwischen den Löhnen in Ostdeutschland – also auch hier in MecklenburgVorpommern – und Westdeutschland tatsächlich abgebaut wird. Ich denke mal, das habe ich an dieser Stelle schon öfter gesagt, 20 Jahre nach der Vereinigung gibt es keinen Grund dafür, dass die Löhne in den Ländern, in den Bundesländern Ost und West unterschiedlich sind.
Es mag regionale Unterschiede geben, aber zumindest was die Mindestlöhne angeht, sollte es keinen Unterschied mehr geben.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Holter hat noch einen Punkt angesprochen, den ich tatsächlich für richtig halte. Er hat gesagt, dass eine wichtige Frage bei der Gewinnung von Arbeitsplätzen, bei der Gewinnung von Auszubildenden natürlich auch die Frage ist, wie familienfreundlich, will ich es mal nennen, wie familienfreundlich sind denn tatsächlich die Unternehmen.
Und, Herr Kollege Holter, auch da kann ich nur sagen, es gibt ja in diesem Land mit Unterstützung der Landesregierung durchaus eine Vielzahl von Projekten, die dort von einzelnen Unternehmen gemacht werden. Ich persönlich würde mir wünschen, wenn das noch ausgeweitet wird. Aber, und das will ich auch ganz deutlich sagen, das halte ich für wichtig im Zusammenhang mit dieser Antragsgestaltung, ich halte es für wichtig, dass man auf so etwas hinweist, dass es in diesem Land solche Initiativen gerade aus dem Bereich der Unternehmerschaft gibt und dass natürlich sowohl nach außen als auch nach innen kommuniziert werden muss, dass das noch stärker hier gemacht werden soll und dass das natürlich auch für die Beschäftigten und für Auszubildende durchaus seine Vorteile hat.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang dann noch einen Punkt ansprechen – und auch das sollte man nach außen kommunizieren –, weil dieses Land muss sich nicht dafür schämen, was es tut, ganz im Gegenteil, dieses Land ist in vielen Bereichen wesentlich weiter, als viele andere Bundesländer es sind.
Wenn ich das richtig im Kopf habe – und Herr Minister Glawe oder Frau Ministerin Schwesig könnten mich gerne korrigieren, aber ich glaube, da besteht kein Anlass zu –, sind im Haushalt, im derzeitigen Haushalt 100.000 Euro vonseiten des Landes für, ich sage jetzt mal, Fahrkostenzuschüsse für Auszubildende eingestellt. Unter der Voraussetzung, dass entsprechend ein Drittel durch den Arbeitgeber noch kofinanziert wird, übernimmt das Land ein entsprechendes Drittel.
Und ich denke mal, gerade vor dem Hintergrund, dass es natürlich hier in diesem Land, das ein sehr, wie sagt man, demografisch unterschiedlich ausgestaltetes Land ist, mit Regionen, die dünner besiedelt sind und wo dann der Weg zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz in dem konkreten Fall doch etwas weiter sein kann, halte ich das für wichtig, dass das Land an dieser Stelle die Auszubildenden unterstützt. Und das soll man dann auch entsprechend nach außen kommunizieren.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe das nur durch Zufall, glaube ich, gestern im Fernsehen gesehen. Da war eine Veranstaltung, in Berlin muss das gewesen sein, Speed-Dating von Arbeitgebern von Ausbildungsbetrieben, die im, ich glaube, 5-Minuten-Takt dann jungen Leuten die Möglichkeit gegeben haben, dass sie ersten Kontakt mit ihrem Unternehmen schließen. Man sieht an solchen Maßnahmen, wie wichtig es heutzutage ist, um die Auszubildenden zu werben.
Ich denke, alles, was dazu getan werden kann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um die Ausbildungsberufe gerade in dem wichtigen Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes in unserem Land noch stärker nach vorne zu bringen, das deutlich zu machen, dass es durchaus attraktive Berufe in diesem Feld gibt für junge
Leute, alles, was dazu getan werden kann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig für unser Land. Wir haben es heute Morgen im Zusammenhang mit einem anderen Antrag gehört, das war der Antrag Wassertourismuskonzept. Da haben Sie das, Herr Kollege Holter, auch, glaube ich, selber noch mal ausgeführt, wie viele Arbeitsplätze in diesem Land in diesem Bereich vorhanden sind, wie viele Ausbildungsplätze wir natürlich in diesem Land
in diesem Bereich auch brauchen, und ich denke mal, wir tun gut daran, alles zu tun. Und da habe ich dann durchaus auch Vertrauen, dass das Wirtschaftsministerium, ich kürze das jetzt mal wieder so ab, dass das Wirtschaftsministerium die entsprechenden Maßnahmen auch sinnvoll koordiniert. Es ist gut, wenn wir da entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Und in diesem Zusammenhang, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, würde ich Sie bitten, auch wenn wir Ihrem Änderungsantrag jetzt nicht folgen werden, Herr Kollege Holter, dass Sie doch im Interesse der jungen Leute in diesem Land, entsprechend auch Ihren eigenen Worten, dass der Ansatz des Antrages richtig sei, über Ihren Schatten springen und diesem Antrag zustimmen werden. – Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Regierungskoalition die Ausbildungsoffensive für das Hotel- und Gaststättengewerbe. In einem so wichtigen Wirtschaftszweig stellt sich die Nachwuchsgewinnung als äußerst prekär dar. Nicht nur die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen im Hotel- und Gaststättengewerbe rangiert auf einem der hintersten Plätze, sondern auch die Vertragslösungsquote bestehender Ausbildungsverhältnisse nimmt ein Rekordhoch an. Das ist eine traurige Bilanz.
So wurden im Jahr 2012 im Berufsbild Koch und Köchin 46,3 Prozent aller abgeschlossenen Ausbildungsver- hältnisse gelöst, bei den Fachkräften im Servicebereich lag die Auflösungsquote bei 42 Prozent. Das entspricht fast der Hälfte. Bei dieser Bestandsaufnahme muss man doch fragen: Woran liegt es, dass so wenige die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes wollen und diejenigen, die die Ausbildung beginnen, sie in Größenordnungen wieder abbrechen? Das hat aus unserer Sicht Ursachen. Und genau diese sollten einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
Weshalb ist die Nachfrage denn so gering? Weshalb rangieren wir bei der Nachfrage für die Berufe Restaurantfachmann/-fachfrau, Koch/Köchin, Hotelfachfrau/-fach-
Bei der Suche nach den Ursachen ist ein Blick auf die Angebotsseite notwendig. Das heißt, schauen wir einmal auf die Ausbildungsbetriebe. Folgt man der Statistik, zeigen sich hier signifikant negative Merkmale. Das sind einmal Überstunden ohne entsprechenden Ausgleich, das ist fehlende fachliche Betreuung durch den Ausbildungsbetrieb, das ist drittens eine sehr hohe Arbeitsintensität bei variablen Arbeitszeiten bis spät in die Nacht hinein und viertens ein niedriges Arbeitsentgelt.
Meine Damen, meine Herren, an dieser Stelle ist dann auch zu erwähnen, dass nicht alle Auszubildenden ihr Ausbildungsentgelt überhaupt pünktlich erhalten. Mal davon abgesehen, dass damit gegen geltendes Recht verstoßen wird, verbessern solche Zustände mit Sicherheit nicht die von uns gewünschte Nachfrage.
Ein nächster Kritikpunkt zielt auf die Berufsschulen ab. Nur 56 Prozent der Auszubildenden geben an, dass sie die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts als gut oder als sehr gut einstufen. Kritikpunkte sind der Berufsschullehrermangel, verbunden mit Unterrichtsausfall und eine fehlende Abstimmung zwischen dem theo- retischen Unterricht und der praktischen Ausbildung. Schlechte Bedingungen sprechen sich rum. Kein Wunder also, dass junge Menschen auf andere, weit attraktivere Berufe ausweichen. Hier hilft auch keine Imagekampagne weiter.
Eine gute Entlohnung ist wichtig, meine Damen und Herren, aber sie ist nicht alles. Junge Berufsanfänger ernst zu nehmen, anzuleiten, zu respektieren und vor allem zu integrieren, ist auch eine sehr wichtige Aufgabe der Ausbildungsbetriebe. Diese Aufgabe erfordert keinen finanziellen Mehraufwand, sondern entspricht der Fürsorgepflicht eines Unternehmens. Auch ungünstige Arbeitszeiten lassen sich von Jugendlichen besser aushalten, wenn ihnen zumindest Anerkennung für ihre Arbeitsleistung bezeugt wird.
Welche konkreten Maßnahmen könnten nun im Ergebnis einer Ausbildungsoffensive stehen? In anderen Regio- nen Deutschlands werden bei schlechter Erreichbarkeit von Ausbildungsbetrieben beispielsweise Unterkünfte für Auszubildende angeboten. Zu solchen Maßnahmen könnten sich auch bei uns mehrere Ausbildungsbetriebe zusammenschließen, Wohngemeinschaften gründen
oder ein Wohnheim unterhalten. Genauso wie es Verbundausbildungskonzepte gibt, könnten auch Verbundsysteme bei der Unterbringung positive Effekte und Standortvorteile mit sich bringen.
Im Rahmen einer Ausbildungsoffensive wird notwendigerweise auch die Qualität unserer Berufsschulausbildung hinterfragt werden müssen, die es zu verbessern gilt. Im Weiteren schlagen wir Maßnahmen zu Übernahmeperspektiven nach der Ausbildung vor. Eine vertraglich in Aussicht gestellte Übernahme trägt ganz erheblich zur größeren Zufriedenheit und zur Steigerung des Sicherheitsempfindens der Auszubildenden bei. Bei einem steigenden Fachkräftebedarf, wie wir ihn haben in der Tourismusbranche, sollte der Verbleib im jeweiligen Beruf schon aus Eigeninteresse der Unternehmen befördert werden.
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wir sind uns einig, das Hotel- und Gaststättengewerbe besitzt einen hohen Stellenwert in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade deshalb fordern wir mit dem Punkt 1 unseres Ände
rungsantrages die Einbeziehung der Gewerkschaft für Nahrung und Genuss in die Ausbildungsoffensive. Unter Punkt 2 wollen wir die bereits hier vorgetragenen Aspekte zu verbesserten Ausbildungsbedingungen unter dem Terminus der „Guten Arbeit“ in die Ausbildungsoffensive mit einfließen lassen.
Ich bitte um getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 und insgesamt bitte ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Ausbildungsoffensive und Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe“ ist ein wichtiges Thema für Mecklenburg-Vorpommern, denn der Tourismus gehört zu den wirtschaftlichen Eckpfeilern unseres Landes. Er wurde seit 22 Jahren entwickelt und ich will daran erinnern, dass auch DIE LINKE mindestens 8 Jahre an der Entwicklung des Tourismus beteiligt war.