Protocol of the Session on January 31, 2013

sind wir schon viel weiter,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nichts sind Sie weiter. Sie haben aus Ihrem Programm vorgelesen.)

als der Antragsteller uns suggerieren will.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wo Sie sicher sind, dass das umgesetzt wird.)

Und insbesondere mit Verweis auf die laufenden Ak- tivitäten der SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Positionspapier – genau das ist nämlich der Punkt, dieses Positionspapier vom Januar 2013 – ist dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE überholt, nicht notwendig und somit entbehrlich.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Junge, Junge, Junge!)

Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt die Ab- geordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Und ich bitte um Aufmerksamkeit.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schön, dass ihr noch so an euch glaubt.)

Sehr geehrte Damen und Herren! – Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Entschuldigung. Jetzt wird mir auch deutlich, wie eine Position der Enthaltung im Bundesrat zustande kommt

(Helmut Holter, DIE LINKE: Genau, Frau Gerkan.)

bei diesen gegensätzlichen Meinungen. Also das ist doch recht interessant.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will es kurz machen.

(Zuruf aus dem Plenum: Ja.)

Selbstverständlich …

Meine Damen und Herren, wir haben noch ein bisschen.

Selbstverständlich werden wir als Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN den Antrag der LINKEN unterstützen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich möchte unsere Unterstützung auch beispielhaft verdeutlichen. Die energetische Gebäudesanierung ist uns bekannterweise im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende ein außerordentliches Anliegen. Richtig ist auch, dass die energetische Gebäudesanierung durch dafür geeignete staatliche Instrumente gefördert werden soll. Nicht zuletzt ist die Schaffung von sinnvollen Anreizen zur Verbesserung der Klimabilanz über eine Änderung des Mietrechtes ein durchaus legitimes Instrumentarium. Aber, meine Damen und Herren, geltendes Recht durch die Veränderung des Mietrechtes darf nicht gebrochen werden. Dann, spätestens dann ist Widerstand geboten.

(Beifall Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

So wird im Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes vom Dezember 2012 ein neuer Paragraf 536 eingeführt, der in Absatz 1 Folgendes festlegt, ich zitiere, wenn „Beeinträchtigungen aufgrund einer Maßnahme eintreten, die einer energetischen Modernisierung … dient“, darf „während einer zusammenhängenden Dauer von drei Monaten“ die Miete nicht gemindert werden. Nach einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages kommt dieser aber zu dem Ergebnis, den dreimonatigen Mietminderungsausschluss uneingeschränkt abzulehnen. Das hat bereits Kollege Albrecht auch hier erläutert. Er kommt allerdings komischerweise zu einem anderen Ergebnis als ich. Das kann ich an dieser Stelle nicht verstehen.

(Rainer Albrecht, SPD: Haben Sie nicht zugehört?)

Und warum, meine Damen und Herren? Weil damit Paragraf 535 desselben Mietrechtes außer Kraft gesetzt wird. Dieser beinhaltet nämlich, dass der Vermieter, der für die Überlassung der vertragsgemäßen Mietsache als Gegenleistung die vereinbarte Mietsache erhält, sich verpflichtet, den vertragsmäßigen Zustand der Mietsache zu gewährleisten. Die Miete mindert sich deshalb schon kraft des Gesetzes. Das wiederum bezeichnen Juristen als Systembruch und wir Politiker bezeichnen es als unsinnige, weil gesetzeswidrige Regelung und als unsoziale Umdefinierung des Mietrechtes zulasten der Mieter.

Zudem dürfte strittig sein, ob ein dreimonatiges Mietminderungsverbot einen tatsächlichen Anreiz für energetische Sanierungsmaßnahmen überhaupt setzen kann.

Wir Bündnisgrüne sagen, Mieterschutz und Klimaschutz dürfen hier nicht gegeneinander ausgespielt werden, zumal die höchsten Mietsteigerungen auf überhöhte Neu- und Wiedervermietungen sowie Luxusmodernisierungen zurückzuführen sind. Eine Reform des Mietrechtes darf nicht uneingeschränkt Mieterrechte einschränken, meine Damen und Herren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller von der CDU-Fraktion.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Landtagssitzungen bereits mehrfach über das Mietrecht und die Wohnungssituation in Mecklenburg-Vorpommern gesprochen und die Linkspartei gibt uns mit dem heute zu besprechenden Antrag ein weiteres Mal Gelegenheit, unsere Position zu diesem Thema darzulegen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: So großzügig sind wir.)

Diese Position umfasst vier grundsätzliche Aspekte, die von links außen mit diesem Antrag anders beantwortet werden als von uns.

Vorweg lassen Sie mich noch einen kleinen Kommentar zu meinem Kollegen Albrecht sagen, der schon voll und ganz auf Wahlkampfmodus im Bund umgeschaltet hat.

(Rainer Albrecht, SPD: Jawohl.)

Die Wahlen sind zwar noch nicht morgen, aber Peer Steinbrück lässt grüßen.

Aber zurück zu uns, zu uns im Land, zu diesem Antrag.

(Rainer Albrecht, SPD: Was sein muss, muss sein.)

Wer etwas anders machen möchte, muss schon konkreter werden, als Sie es in Ihrem Antrag tun.

(Regine Lück, DIE LINKE: Oh!)

Ihr Antrag bleibt nämlich etwas nebulös.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Man könnte sich daher fast fragen, was konkret Sie an der vom Bundestag beschlossenen Mietrechtsänderung kritisieren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Haben Sie nicht zugehört?)

Sie fordern ganz allgemein, Anreize für Maßnahmen zum Energiesparen und Nutzung erneuerbarer Energien sollen geschaffen werden. Diese Anreize wurden durch die beschlossene Initiative geschaffen, und zwar auch mit Blick auf die energetische Sanierung. Zwar wurde ein Mietminderungsrecht des Mieters bei energetischer Sanierung ausgeschlossen, allerdings gilt dies nur für die

Dauer von maximal drei Monaten, danach gilt das Recht zur Mietminderung weiter. Dabei wurde der vorübergehende Ausschluss des Mietminderungsrechtes strikt an die tatsächliche Energieeinsparung geknüpft und dies wiederum kommt letztlich auch den Mietern zugute. Durch diese Erleichterung für energetische Sanierung im Mietrecht wurde ein wichtiger Beitrag für die Energiewende geleistet.

Außerdem fordern Sie, Mietsteigerungen sollen begrenzt werden, Mieter sollen nicht einseitig belastet werden. Auch hier bietet die im Dezember 2012 beschlossene Mietrechtsänderung viele Ansatzpunkte. So wurden Mietpreissteigerungen in Ballungsräumen beschränkt, denn die Landesregierungen erhalten mit der Mietrechtsänderung des Bundestages die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Gemeinden oder Teile von Gemeinden festzulegen, in denen die Kappungsgrenze nur noch 15 Prozent beträgt. Die Möglichkeiten der Mieterhöhung wurden damit für den Zeitraum von drei Jahren für bestimmte Gebiete um 25 Prozent reduziert. Das ist eine deutliche Erleichterung für Mieter. Und im Übrigen hat der Minister dazu auch Ausführungen gemacht.

Auch der mietrechtliche Kündigungsschutz wurde gestärkt. So wird der besondere Kündigungsschutz zugunsten von Mietern bei der Umwandlung von Mietwohnbestand in Eigentumswohnungen auf gesellschaftsrechtliche Konstruktionen – also BGB-Gesellschaft, Mieteigentumsgesellschaften – ausgedehnt. Diese zu umgehen, ist nicht mehr möglich, also zugunsten der Mieter.

Man könnte sich die Frage stellen, wozu wir Ihren Antrag überhaupt brauchen. Die Antwort haben Sie in der Einbringung zu geben versucht, denn die Zielrichtung Ihres heutigen Antrages