dass wir darüber uns mal unterhalten. Und wir sollten uns dann, lieber Kollege Ritter, nicht sagen, auch die GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, dann machen wir mal eine allgemeine Kommunalverfassungsdebatte. Im Ausschuss sollten wir uns schon auf einen Antrag beziehen und dieser Antrag der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält zu diesem Thema überhaupt nichts.
Und deswegen werden wir das auch im Ausschuss anlässlich eines solchen Antrages nicht diskutieren können.
Und ein Weiteres, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich habe sehr stark den Eindruck, dass wir bei plebiszitären Elementen sehr häufig eine Situation haben, die von Ihrem Antrag auch nicht angesprochen wird, das Begehren auf ein Handeln der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis bezieht und wir hier ja mit einem Plebiszit gar nicht einwirken können. Insofern glaube ich auch, dass ein Großteil der von Ihnen beklagten Unzulässigkeitssituationen darauf zurückzuführen ist, dass wir uns im übertragenen Wirkungskreis bewegen.
sondern eine identische Situation und von daher könnten wir es kurz machen und sagen wie vor drei Monaten: Wir lehnen den Gesetzentwurf und wir lehnen auch die Überweisung in den Ausschuss ab.
So weit, so gut, meine Damen und Herren. Ich würde aber gerne am Ende meiner Ausführungen noch darauf hinweisen, dass wir so ganz ohne eine völlig neue Situation ja nicht sind, denn seit der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes haben Herr Saalfeld und ich – und ich würde hier gerne der Ehrlichkeit halber sagen, dass es die Initiative des Kollegen Saalfeld war, dass es dazu gekommen ist – uns mal in einem persönlichen Gespräch über dieses Vorhaben unterhalten, und ich muss sagen, dass der Grad der Übereinstimmung zwischen uns beiden vielleicht ein bisschen höher war, als das hier bei dieser Diskussion zum Ausdruck kommt. Natürlich, er konnte mich nicht überzeugen, dass wir den Gesetzentwurf nun in den Ausschuss überweisen, und ich konnte ihn nicht überzeugen, den Gesetzentwurf einfach zurückzuziehen.
Aber ich denke trotzdem, dass ein solches Gespräch uns durchaus ein Stückchen weitergebracht hat und auch vielleicht die eine oder andere Perspektive eröffnet hat, wie man denn gemeinsam mit diesem Thema umgeht und wie man gemeinsam über dieses Thema weiter redet. Gemeinsam! Das würde ich dann allerdings nicht
nur auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beziehen, sondern auf alle demokratischen Fraktionen, und ich würde vor allem sehr dafür werben, dass wir dann mit den kommunalen Verbänden, also mit denen, die dieses Gesetz tatsächlich anwenden, anwenden müssen und danach handeln müssen, über solche Fragen reden und dann vielleicht, Herr Kollege Ritter – und das muss dann auch nicht standardisiert im Innenausschuss passieren, das kann auch anders passieren –, über solche Fragen der Notwendigkeit in einer Novelle der Kommunalverfassung reden, und dann machen wir in der Tat nicht nur einen Punkt, dann machen wir ein bisschen mehr. Und das ist, glaube ich, bei einem solchen Gesetz, wo wir Dritten die Spielregeln des Handelns vorgeben, ein vernünftiger Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen den Gesetzentwurf ab, wir lehnen auch die Überweisung in den Innenausschuss ab, aber wir sind sehr wohl bereit, in dem von mir skizzierten Rahmen über Fragen der Novelle der Kommunalverfassung einschließlich des Themas „Plebiszitäre Elemente“ zu reden. Ich denke, dass wir dann auf einem solchen Weg vielleicht zu gemeinsamen Lösungen kommen – das hat es in den vergangenen Jahren gegeben, dass man Novellen der Kommunalverfassung einstimmig beschlossen hat – und dass wir dann gemeinsam etwas für die Städte und Gemeinden, Kreise in unserem Land tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzliche Argumente zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden bereits im Rahmen der Ersten Lesung ausgetauscht. Eine vertiefende Beratung in den Fachausschüssen wurde durch die Koalition bislang verhindert. Das ist bedauerlich. Auch eine Beteiligung der Kommunen beziehungsweise der kommunalen Verbände wurde bisher somit ausgeschlossen. Das ist, denke ich, zu kritisieren. Aber dem Vorschlag von Kollegen Heinz Müller heute werden wir uns nicht verschließen, denke ich. Ich bin Ihnen auch dankbar, dass Sie ausführlich die Gegenargumente hier vorgetragen haben. Ich hätte mir dennoch gewünscht, dass wir im Ausschuss unter Einbeziehung auch der Erfahrungen aus anderen Bundesländern das hätten intensiv diskutieren können.
Auf andere Koalitionsredner rückblickend auf die Debatte in der Ersten Lesung lohnt es sich eigentlich nicht, näher einzugehen. Für den Kollegen Reinhardt war der Gesetzentwurf für eine Überweisung nicht geeignet, denn es gäbe ja noch die Frage-, die Einwohner- oder die Sprechstunde.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir können ja Kopfnoten einführen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, bei allen möglichen Bedenken im Einzelnen, wer wie DIE LINKE Volksinitiativen nach Kräften unterstützt,
wird sich anwenderfreundlichen Regelungen zu Bür- gerbegehren und Bürgerentscheiden insgesamt nicht verschließen, und daher stimmen wir der Überweisung zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürgerbegehren stören natürlich die Kreise der jeweiligen Herrschaftscliquen, die in den Regionen das Sagen haben, also werden sie möglichst schwierig ausgestattet, damit sie nicht überhandnehmen. Das ist bisher gelungen. Die Zahl der Bürgerbegehren, die auch Bürgerentscheide nach sich zogen, ist in Mecklenburg-Vorpommern sehr überschaubar geblieben. Falls dieser Gesetzentwurf durchgehen sollte, was er aber nicht tut, wie man sehen kann, wird man in der Praxis immer noch auf hinhaltenden Widerstand stoßen. Man wäre lange mit Nachbesserungen beschäftigt, um all die Schlupflöcher zu verstopfen, die die Lokalpolitiker vor Ort suchen und finden würden, um ein ihnen nicht genehmes Bürgerbegehren doch noch abwürgen zu können.
Zum Beispiel in Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfes heißt es in Satz 2: „Wenn in der Anzeige beantragt wird, zu entscheiden, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Absätze 1, 2, 4 und 5 vorliegen, hat die Gemeindevertretung diese Entscheidung unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu treffen.“ „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Aber was heißt das bei einer rechtlichen Prüfung, mit der zwei Institutionen befasst sind, die Gemeindevertretung selbst und die Rechtsaufsichtsbehörde, und vielleicht sogar noch deren Rechtsaufsicht?
Es könnte sich als notwendig erweisen, hier eine klar bezeichnete Frist zu formulieren. Und warum auch nicht? Jedem Bürger wird zugemutet, selbst bei schwierigen Rechtsproblemen innerhalb eines halben Monats einen Widerspruch und dann innerhalb eines Monats eine Klage gegen eine Behördenentscheidung auf den Weg zu bringen. Und wenn er das nicht schafft, dann wird sein Begehren als unzulässig abgeschmettert.
Während des Wartens auf die Zulässigkeitsentscheidung werden die Initiatoren natürlich weiter Unterschriften sammeln und könnten dann vor dem gleichen Problem stehen, dem der Gesetzentwurf beikommen will. Sie haben einen Großteil der Unterschriften und dann heißt es: unzulässig. Die Gemeindevertretung könnte die Zeit der Zulässigkeitsprüfung natürlich auch nutzen, um noch schnell vertragliche Vereinbarungen zu treffen und Verpflichtungen zu begründen, die einer Durchführung des Bürgerentscheids entgegenstünden, denn in Artikel 1 Absatz 9 Satz 1 des Gesetzentwurfs heißt es: „Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis
zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemein- deorgane nicht mehr getroffen … werden...“ Vielleicht sollte es besser heißen: Ist beantragt worden, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen, dürfen keine dem Begehren entgegenstehenden Entscheidungen getroffen werden. Dann hätte man dieses Schlupfloch verstopft.
Nicht selten bedienen sich Kommunen eines ähnlichen Tricks, indem sie zum Beispiel schnell noch jede Menge vertraglicher Verpflichtungen eingehen, bevor sie ein Haushaltssicherungskonzept beschließen müssen. Der Gesetzentwurf geht aber in die richtige Richtung, sodass die NPD-Fraktion der Verweisung zustimmt. Nachbesserungen ließen sich dann immer noch vornehmen, aber es wird ja ohnehin abgelehnt.
Meine sehr geehrten … Oh! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kommunalverfassung, wir haben das heute schon gehört, ist eines unserer wichtigsten Gesetze für die kommunale Familie. Und Kollege Müller hat es ja schon gesagt, größere Änderungen sollten nach Möglichkeit hier im Parlament im Konsens beraten werden, aber natürlich auch im Konsens mit der kommunalen Familie.
Die GRÜNEN schlagen nun Änderungen vor in einem Bereich der Kommunalverfassung. Es geht um Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Diese gab es und gibt es nach wie vor in Mecklenburg-Vorpommern.
Mein Kollege Müller hat schon zahlreiche Gründe aufgeführt, die dagegensprechen, warum wir uns dieser Novelle in dieser Form nicht anschließen wollen. Deshalb möchte ich das alles nicht wiederholen.
Ich möchte aber noch auf zwei Sachen eingehen. Frau Rösler hat ja das Stichwort gesagt: Bürgerbegehren, Bürgerentscheide, da ist es nun mal so. Das sind reine Ja-Nein-Entscheidungen und für viele Probleme in der Gemeinde, zum Beispiel, wie will ich eine Straße ausbauen, da kann ich dann höchstens darüber entscheiden, will ich eine Straße ausbauen oder will ich sie eben nicht ausbauen. Ich kann aber nicht darüber entscheiden, mit welchem Pflaster, wie mache ich die Bepflanzung, wie breit ist die Straße. Dafür eignet sich nun mal das Mittel eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheides nicht.
Da ist es dann in der Tat so – Sie sind ja auch kommunale Vertreterin Frau Rösler –, dass ein Gespräch, ob es in einer Einwohnerversammlung, in einer Bürgermeistersprechstunde oder auch in der Einwohnerfragestunde ist, also ich habe die Erfahrung gemacht auf der kommunalen Ebene, dass gerade in diesen Gesprächsrunden die meisten Probleme viel effektiver gelöst werden können und meistens auch so ein Bürgerbegehren oder ein Bür
gerentscheid auf den Weg gebracht wurde, wenn man sich vor Ort nicht einigen kann, und dann oft auch die Gräben noch viel vertiefter sind. Insofern werbe ich auch immer sehr für die anderen Mittel.
Und auch, Sie haben davon gehört, die CDU-Landtagsfraktion hat Bürgermeisterkonferenzen gemacht. Auch da haben wir mit den Bürgermeistern über Änderungsbedarf an der Kommunalverfassung gesprochen. Und es ist leider so, Herr Saalfeld, dieses Thema hat da keine Rolle gespielt. Da ging es in der Regel mehr um die Doppik, die hat ja auch nur am Rande mit der Kommunalverfassung zu tun. Und es ging sehr viel um Direktwahlen. Ist es noch sinnvoll den Landrat direkt zu wählen? Und da wissen Sie, quer durch alle Parteien gibt es unterschiedliche Auffassungen. Auch wir haben sehr lebhaft diskutiert. Ich denke, da gibt es Sachen, über die man diskutieren kann.
Deshalb würde ich mich hier auch der Forderung oder dem Angebot des Herrn Müller anschließen, dass wir, wenn wir über eine größere Änderung der Kommunalverfassung nachdenken, versuchen – ob im Innenausschuss oder in einem anderen Gremium –, das zusammen mit der kommunalen Familie anzugehen, und dann auch zu versuchen, gemeinsam hier zu Novellierungen zu kommen, die wir auch möglichst mit breiter Mehrheit für unsere kommunale Familie im Parlament verabschieden. Den Gesetzentwurf, so, wie er uns heute vorliegt, den können wir nicht mittragen. Daher werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Saalfeld für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch immer wird mir und uns hier im Plenum ein bunter Blumenstrauß von eigenartigen Argumenten und Ausflüchten präsentiert, das sei so. Ich gehe allerdings jetzt nicht auf jedes einzelne ein, frage mich aber, warum Sie scheinbar glauben, dass das, was in anderen Ländern gut funktioniert, möglicherweise zu gut für unsere Bürgerinnen und Bürger hier im Land ist.