Protocol of the Session on January 30, 2013

Schule wird nicht allein durch Vorschriften der Schulbehörden gesteuert, sondern ein großer Teil der Ergebnisverantwortung liegt bei den Schulleitungen und Kollegien. Ihre Arbeit ist für die Qualität der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern daher von großer Bedeutung.

Wir wissen nun, dass es seit einigen Jahren nicht nur bei der Besetzung von Lehrerstellen, sondern auch bei der Besetzung von Schulleiter- und Stellvertreterstellen Schwierigkeiten gibt, deren Beseitigung zielgerichtet erfolgen muss. Der vorliegende Landtagsantrag der Fraktion DIE LINKE verweist dabei zwar richtigerweise auf entsprechenden Handlungsbedarf, aber ich kann Ihnen heute sagen, das sind Erklärungen, an denen – die im

vorliegenden Antrag aufgezeigten Fragen – bereits seit längerer Zeit konsequent gearbeitet wird.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das hatten wir auch erwartet.)

Dies konnten Sie auch schon den Antworten auf Kleine Anfragen entnehmen im Vorfeld zu dieser Landtagssitzung. Jetzt ist bereits Folgendes vorgesehen beziehungsweise befindet sich zum Teil auch längst im Verwaltungsvollzug:

1. eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift „Rege

lung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiter und deren Vertreter … an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 19. Mai 2008

2. veränderte Ausschreibungstexte mit einer Öffnung

der Funktionsstellen für verschiedene Lehrämter und Ausweisung der zu erreichenden Entgeltgruppen

Da gibt es inzwischen Fälle, dass beispielsweise Sonderpädagogen sich selbstverständlich auf Schulleitungsstellen für Grundschulen bewerben können, was bis vor Kurzem oder bis vor einigen Monaten noch nicht möglich war

Und, Frau Oldenburg, wenn es beispielsweise Hinweise gibt, dass es in der praktischen Umsetzung in einzelnen Schulämtern noch Schwierigkeiten gibt, die neue Linie zu verstehen, dann bin ich für jeden praktischen Hinweis dankbar, allerdings eben für solche praktischen Hinweise, nicht für grundsätzliche politische Beschlüsse, denn die gibt es bereits, weil es Dienstanweisungen in meinem Hause gibt.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Da hält sich doch keiner dran.)

3. der Wegfall einer bestimmten Entgeltgruppe als Vo

raussetzung für die Bewerbung auf eine bestimmte Funktionsstelle

Dies ist wahrscheinlich eines der größten Hemmnisse dafür, dass es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, Lehrer als Schulleiter zu gewinnen.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Also um es für jeden verständlich zu sagen, was das bedeutet: In der Vergangenheit wurde es in der Tat so gehandhabt, dass sich nur auf eine Schulleiterstelle bewerben konnte, der bereits davor verdient hat, was er dann verdienen würde als Schulleiter. Und dass mit einer Übernahme einer solchen Verantwortung auch viel Arbeit verbunden ist und sich dann die Kolleginnen und Kollegen zurückhalten, wenn an der Einkommenssituation sich eigentlich nichts verändert, kann ja jeder nachvollziehen. Also dies wird abgestellt.

4. eine verbesserte Abstimmung der Führungskräfte,

Fortbildung und der Stellenbesetzungsverfahren – auch eine Forderung, die der Lehrerhauptpersonalrat erhoben hat, dann eine Überarbeitung des Beurteilungserlasses für Lehrkräfte sowie eine Prüfung der Möglichkeit der Öffnung des Bewerberkreises für Lehrkräfte, die nicht im Arbeitsverhältnis beim Land Mecklenburg-Vorpommern stehen

Darüber hinaus werden wir genau überprüfen, welche Spielräume wir im Rahmen der tariflichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Vorschriften bei der Vergütung unserer Schulleiterinnen und Schulleiter haben. Allerdings muss natürlich in diesem Kontext auch die Frage gestellt werden, über welche Schulgröße wir jeweils reden, Frau Oldenburg.

Frau Oldenburg hat natürlich recht, dass gerade an den Schwellenwerten, wenn also die Schülerzahl leicht unterschritten wird bei einer Schule, dann die Herabstufung äußerst frustrierend für die Kollegen ist. Aber ich denke, es besteht ein signifikanter Unterschied zwischen der Leistung einer Schulleiterin, die 400 Grundschüler betreut, und einer Schulleitung, die 40 Schüler betreut. Und die Kollegen gleich zu entlohnen beziehungsweise in allen Umständen gleich zu behandeln, wird sich wohl rational wirklich nicht erschließen. Aber in der Tat werden wir bei Schulen, die sich in solchen Übergangsbereichen finden, noch einmal prüfen müssen, ob das so bleiben kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es mal etwas zu präzisieren, was Frau Oldenburg vorgetragen hat, derzeit…

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ach, das war doch präzise.)

„Etwas“ sagte ich auch, Frau Oldenburg.

Derzeit können landesweit …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Arroganz lässt natürlich immer grüßen.)

Herr Fraktionsvorsitzender Holter, ich trage einfach nur mal vor, was ich bereits in einer Kleinen Anfrage vor mehreren Tagen mitgeteilt habe. Und wenn die dort in der Antwort stehenden Sachhinweise, die vielleicht die Argumentation noch etwas anders ausgehen lassen können, hier nicht vorgetragen werden, erlaube ich mir, das zur Aufklärung des Sachverhaltes zu tun.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ein ganz anderer Tonfall jetzt.)

Also derzeit können landesweit 17 Schulleiter, Herr Holter, beziehungsweise 17 Stellvertreterstellen wegen fehlender Bewerberinnen/Bewerber nicht besetzt werden. 17! Für 8 erfolgen amtierende Besetzungen, da die bisherigen Stelleninhaber längerfristig beurlaubt oder abgeordnet sind, in einem solchen Fall ist eine Neubesetzung schwer möglich. Für 15 Stellen konnte über einen längeren Zeitraum die Genehmigung zur Ausschreibung deshalb nicht erfolgen, weil die Bestandsfähigkeit der Schulen eine Zustimmung ausschloss, und für insgesamt 42 Stellen läuft derzeit ein planmäßiges Stellenbesetzungsverfahren. Insofern ist die Zahl von 82 Stellen, die Frau Oldenburg genannt hat, vor diesem Hintergrund fehlt aber etwas, anders zu bewerten. Wir reden in der Tat also über 17 Stellen, die aufgrund fehlender Bewerber nicht besetzt werden konnten. Trotzdem sind es 17 zu viel, aber eben nicht 82.

Schulen ohne eine abschließend bestellte oder zumindest ohne eine vollständig bestellte Schulleitung sind nicht in notwendigem Maße handlungsfähig. Ich denke, dies ist für alle einsichtig. Ich versichere Ihnen, dass wir unsere Anstrengungen zur Verbesserung dieser Situation

weiter verstärken und die genannten Maßnahmen, so schnell es geht, auch einleiten oder vervollständigen werden. Auch die Bearbeitung dieses Themenfeldes ordnet sich nahtlos in die Anstrengung der Regierungskoalition im Rahmen der für den Schulbereich zusätzlich geplanten 50 Millionen Euro ein. Durch die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen werden sich ausdrücklich auch die Arbeitsbedingungen der Schulleiterinnen und Schulleiter verbessern. Frau Oldenburg, wenn wir alle Maßnahmen veröffentlich haben, werden Sie das dann auch, glaube ich, nachvollziehen können.

Die Sicherung des Lehrernachwuchses, unser Programm gegen Unterrichtsausfall, zusätzliche Klassenleiter- oder Anrechnungsstunden und auch die weitere Ausgestaltung der Inklusion werden die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen Schritt für Schritt verbessern und damit natürlich auch die Arbeit der Schulleitung erleichtern. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind unsere unmittelbaren Partner. Die Sicherung der Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit gehört unter anderem zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe zur Attraktivität des Lehrerberufes und wird von mir sowie der gesamten Landesregierung und den Koalitionsfraktionen, denke ich, auch sehr ernst genommen.

Gern werde ich daher die Anregung aufgreifen und über die entsprechenden Ergebnisse der von mir beabsichtigten Maßnahmen im Ausschuss ausführlich berichten. Ich denke, dies ist auch der richtige Ort, um fachlich sehr komplizierte Details miteinander zu erörtern, und ich stehe für solche Diskussionen im Ausschuss selbstverständlich, wie es sich gehört, jederzeit zur Verfügung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz von der CDU-Fraktion.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jemand, für den Parlamentarismus ganz hoch angesiedelt ist.

(Udo Pastörs, NPD: Das glaub ich.)

Und ich glaube, wir haben heute, auch wenn es der letzte Tagesordnungspunkt ist, ich will nicht gleich von der Sternstunde sprechen, aber es ist schon etwas Besonderes, was man nicht alle Tage erlebt, dass eben die Opposition ein Thema aufgegriffen hat und, ich sage mal, die Koalitionäre auf eine harte Probe gestellt werden, weil das Thema tatsächlich ein Thema ist. Und so stelle ich mir Demokratie, Opposition, Regierungsarbeit, alles, was dazugehört, und die Debatte in einem Landtag auch vor. Das ist für mich gelebte Demokratie und da müssen wir auch schauen, wie wir damit umgehen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, das hätten wir ja jetzt geklärt, Herr Renz. Wunderbar!)

Da werden wir sehen, wie wir damit umgehen wollen. Sie haben das also hervorragend auf den Weg gebracht mit Ihrer Meldung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Prima.)

Zu Beginn waren es ja noch 80 Stellen, inzwischen sind es jetzt 82 Stellen,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die zweite Kleine Anfrage.)

die entsprechend nur kommissarisch besetzt sind, und ich weiß jetzt nicht genau, ob die Antwort aus der Kleinen Anfrage, aus der Herr Brodkorb eben zitiert hat, ob die Ihnen überhaupt schon vorliegt,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, da komme ich noch zu. Ich hab ja noch die Debatte, Herr Renz. Da komme ich noch zu. Die hab ich auswendig gelernt.)

weil ich sie heute auch erst auf den Tisch bekommen habe, also eher sehr kurzfristig. Ich will mich dieser Diskussion stellen, auch wenn es vielleicht für den einen oder anderen dann etwas langweilig ist, weil es sehr speziell wird, …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es ist nie langweilig, wenn Sie reden, Herr Renz.)

Danke für das Kompliment, Herr Nieszery.

… weil es doch sehr speziell ist, was hier den schulischen Bereich betrifft.