Protocol of the Session on January 30, 2013

Das ist wichtig, wenn wir auch über die Risiken von CO2Speicherung reden. Natürlich existieren diese Risiken, ohne Frage, und wir müssen darüber offen diskutieren. Aber diese Risiken existieren zum Teil eben auch bei der Speicherung von Methan, also Erdgas oder zukünftig Windgas. Das heißt, die Risiken müssen realistisch betrachtet werden, ohne dass man sagt, weil sie existieren, dürfen wir auf keinen Fall so was machen, sondern wir müssen da in eine genaue Abwägung reingehen, müssen das ehrlich machen und können nicht einfach sagen, grundsätzlich findet da nichts statt.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Es ist ja auch nur ein Punkt.)

Ja, ja natürlich, das ist nur ein Punkt.

So, jetzt gehe ich noch mal kurz auf das Gesetz ein. Rudi Borchert hatte ja den einen Paragrafen vorgelesen. Da ist der entscheidende Satz, dass da drinsteht: „dauerhafte… Speicherung nur in bestimmen Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig“. Es geht also um die Gebiete. Auf keinen Fall existiert die Möglichkeit zu sagen, wir nehmen mal eben per Gesetz das gesamte Land aus.

Und das bedeutet eine Menge Arbeit für die Raumordnung, um festzustellen, wo sind denn Potenziale an Speichermöglichkeiten. Die dann mit klaren Vorgaben zu reservieren für Methanspeicherung oder für die Nutzung von Geothermievorkommen, das sind beides Möglichkeiten. So können wir versuchen zu verhindern, dass wir in Zukunft das CO2 der Kohlekraftwerke aus dem Süden des Ostens sozusagen speichern.

Interessant ist der Paragraf 5. Auf den möchte ich noch mal hinweisen. Paragraf 5 Absatz 5 heißt: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht die Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speiche

rung und jeweilige Änderungen.“ Und jetzt kommt der Satz: „Vor der Veröffentlichung sind die Länder anzuhören.“ Mehr nicht. Also die Potenziale werden nicht veröffentlicht im Einvernehmen mit den Ländern oder nach Vorgabe mit den Ländern, sondern im Moment sieht das Gesetz vor, dass die Bundesebene die Daten erhebt, auswertet, Potenziale bestimmt und dann werden die Länder dazu angehört.

Wir müssen sehr, sehr starke und gute Argumente haben, wenn wir gegen Vorschriften der EU und gegen Vorschriften des Bundes unser Land freihalten wollen von der CCS-Speicherung. Und deswegen erhoffe ich mir da jetzt Aufklärung durch unseren Minister, was in nächster Zeit gemacht werden soll, um genau das zu erreichen.

Ein letzter Punkt: Ich will kurz die Zahlen auch noch mal sagen zum Thema Steinkohlekraftwerk. Also ein gutes, modernes Steinkohlekraftwerk hat einen elektrischen Wirkungsgrad von etwa 45 Prozent. In dem Moment, wo ich CO2-Abscheidung mit energetisch leisten muss, sinkt dieser Wirkungsgrad auf etwa 33 bis 37 Prozent.

Das Problem ist, nun könnte man ja sagen, ist egal, wie viel Kohle ich verbrauche, das CO2 hole ich ja alles raus und speichere es dann. Das Problem ist, dass es nach derzeitig bekannten Methoden noch keine über 90Prozent-Abscheidung gibt. Das heißt, ich habe immer einen Schlupf, wo mir einfach CO2 in die Atmosphäre davonkommt. Das werde ich wahrscheinlich auch nie ganz vermeiden können.

Und deswegen ist die Meinung der GRÜNEN: Beim Thema Energie sind die erneuerbaren Energien der einzig richtige Weg. Wir brauchen die Fördermittel, die zurzeit für CCS ausgegeben werden, in diesem Bereich, dann gelingt die Energiewende und wir brauchen uns über die CCS-Technologie in Deutschland keine Gedanken mehr zu machen. – Danke schön.

Ja, danke.

Das Wort hat jetzt der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich der Aussage von Herrn Jaeger gerade zustimme, dass es nicht ausreicht, wenn ein Minister das sagt, das stimmt, aber genau deswegen sitzen wir ja heute hier zusammen zu dem Thema.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.)

Trotzdem sage ich das für mich ganz persönlich und auch politisch: Ich will kein CO2 hier. Ich will definitiv kein CO2. Und darin waren wir uns alle einig, auch DIE LINKE,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

auch die SPD, die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich meine, Frau Schwenke, dass Sie trotzdem noch so ein kleines bisschen stänkern müssen, gut, das nehme ich hier dann zur Kenntnis. Aber ich werde Ihnen erläutern, was dahintersteht, und dann denken Sie vielleicht noch mal drüber nach,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir werden erst nachdenklich, wenn Sie das nicht mehr beachten.)

ob das wirklich so sinnhaft war.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, lieber Kollege Ritter, Sie können das auch ganz gut, das wissen wir – berufsmäßig, aufgabenmäßig sozu- sagen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig, richtig.)

Genau, das ist der Job des PGF.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich ja ganz bewusst entschieden, gerade bei dem Thema und deswegen, weil der Antrag aus dem Parlament heraus gestellt worden ist, nicht gleich als Zweiter zu reden, was ich sonst üblicherweise tue, sondern nach den vier demokratischen Fraktionen dann sozusagen das Wort zu ergreifen, weil ich denke, dieses Thema eignet sich nun wahrhaftig nicht dafür, dass wir hier irgendwelche politischen Schattenboxkämpfe ausführen, denn, ich sage mal, der Gegner im übertragenen Sinne sitzt woanders. Und da ist es aus meiner Sicht ganz wichtig, dass es uns gemeinsam gelingt, die im Mai vorigen Jahres ja schon dokumentierte Gemeinsamkeit auch weiterzutragen. Und es gibt da einige Irrtümer und Spekulationen, die ich versuche, jetzt mit wenigen Worten noch mal zu korrigieren, sozusagen auf den richtigen Weg zurückzubringen.

Es ist ein Irrglaube, meine Damen und Herren, wenn man glaubt, dass man die Kohlendioxidabscheidung nutzen kann, um das Verbrennen weiterhin fossiler Energieträger möglich zu machen, und gleichzeitig zu glauben, dass wir potenzielle Untergrundspeicher für zukunftsträchtige Medien und Lösungen bereithalten können. Beides zusammen wird in diesem Land nicht funktionieren und darf auch nicht funktionieren.

Wir haben folgende Situation: Das Gesetz, das wir im Mai vorigen Jahres hier gemeinsam beschlossen haben, ist nichtig. Es ist schlicht und einfach nichtig. Durch die Tatsache, dass ein Bundesgesetz erlassen worden ist, existiert unser Gesetz nicht mehr. Das heißt, wir haben ein Vakuum auszufüllen und das ist also im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung tatsächlich so.

Wir haben es damals geschafft, dass wir dem Bund eine Landesöffnungsklausel in diesem Bereich abringen konnten – und „abringen“ ist da nicht zu hoch gegriffen –, und diese Möglichkeit lässt uns die Chance, ein eigenes Ausführungsgesetz zu erlassen. Von dieser Möglichkeit wollen und müssen wir Gebrauch machen – ich will das jetzt hier nicht alles wiederholen, was zum Teil schon vorgebracht worden ist –, denn ein generelles Verbot, so, wie es mir am liebsten wäre, so, wie es die Bürgerinnen und Bürger des Landes auch verstehen würden, funktioniert nicht. Es darf kein generelles Verbot ergehen und wir werden deshalb jetzt Folgendes machen.

Das Kabinett hat gestern beschlossen, dazu diesen Gesetzentwurf zu erarbeiten, hat mich damit beauftragt, diese sehr umfangreichen Arbeiten umzusetzen. Das heißt also, wir werden jetzt auf den Weg gehen, wo wir

mithilfe der unterirdischen Raumordnung – und da, lieber Kollege Seidel, ich glaube, Sie waren es, teile ich die Auffassung nicht oder diese Einschätzung oder Sie haben gehört –, die unterirdische Raumordnung, wo wir Vorreiter bundesweit sind als Mecklenburg-Vorpommern, ist das geeignete Instrument, um genau das zu tun, was wir jetzt tun müssen, nämlich eine entsprechend intensive Untersuchung im Land über die Speicherkapazitäten vorzunehmen, die wir unbestritten haben, und wie sie genutzt werden können, wie sie genutzt werden dürfen.

Weil eins darf uns in keinster Weise passieren, wir dürfen in diesem Gesetzgebungsverfahren, und wir hätten theoretisch drei Jahre Zeit dafür, also mit einem Beschluss heute hier im Landtag und mit dem Beschluss des Kabinetts von gestern haben wir eine dreijährige Frist sozusagen, um dieses Gesetz hier zu verabschieden, aber es darf uns an keiner Stelle, und sei es noch im Detail, irgendein Fehler, ein rechtlicher Fehler passieren in diesem Gesetzgebungsverfahren, weil dann alle die, die wollen, dass wir hier CO2 verpressen und speichern, natürlich Morgenluft wittern und dagegen rechtlich vorgehen.

Und ich will das, was der Kollege Borchert eingangs auch gesagt hat, noch mal bekräftigen. Es geht um insgesamt zwei entscheidende Dinge, nämlich einmal langfristig die Perspektiven, die wir im Bereich erneuerbarer Energien haben, nutzen zu können – das tun wir. Und zum anderen geht es uns darum, auch das hat hier in diesem Landtag schon des Öfteren eine Rolle gespielt in der Vergangenheit, dass wir Anträge von Unternehmen, die jetzt versuchen, dieses zeitliche Vakuum zu nutzen – bis jetzt liegt bei uns kein Antrag –, dass wir die mit einem Beschluss heute und mit dem Beschluss des Kabinetts gestern immer darauf verweisen können, dass wir in den nächsten drei Jahren keine Aufsuchungsgenehmigung erteilen werden und können. Und das dürfen wir dann, wenn wir diesen Beschluss gefasst haben.

In dem Sinne bedanke ich mich dafür und kann auch nur hoffen wie Rudi Borchert, dass wir gemeinsam hier diesem Antrag zustimmen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Entschuldigung, Herr Schlotmann, lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Ritter zu?

Im Sinne unseres Dialogs gerade, oder was?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, nein.)

Herr Ritter, bitte.

Ich bin ja ein interessierter Abgeordneter, das ist für mein Abstimmungsverhalten wichtig.

(Torsten Renz, CDU: Oh!)

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Kabinett Sie gestern mit Beschluss beauftragt hat, ein solches Gesetz zu erarbeiten, …

… und wir heute hier beschließen, dass wir die Landesregierung auffordern sollen, dass sie einen solchen Beschluss fasst?

Richtig.

Da bin ich dann etwas verwirrt. Welchen Sinn macht das, wenn das Kabinett schon beschlossen hat …

Herr Ritter, Fragen an …

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Herr Ritter, es gibt Fragen …

Ich fragte ja, welchen Sinn es denn macht, wenn das Kabinett beschlossen hat und wir heute nachträglich beschließen sollen.