Protocol of the Session on December 6, 2012

Meine Damen und Herren der Linksfraktion, zusammenfassend muss ich sagen, Ihr Antrag erfasst nicht annähernd die Gesamtproblematik der Zunahme von Arzneimittelrückständen im Abwasser. Eine technisch aufwendige, kostenintensive partielle Lösung für maximal 20 Prozent des Problems ist nicht zielführend. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab und wir lehnen ebenfalls die Überweisung ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst erst mal möchte ich mich bedanken für die Ernsthaftigkeit, mit der das Problem hier behandelt worden ist. Das hatte ich, ehrlich gesagt, so nicht erwartet.

(Minister Dr. Till Backhaus: Was?!)

Als Herr Lenz gesprochen hatte, war ich ja auch nicht so ganz davon überzeugt, dass das passieren würde, aber insbesondere Minister Backhaus und nach einer ziemlich merkwürdigen Einlaufkurve bei Frau Feike, Frau Karlowski natürlich auch, ist es dann doch eine sehr ernsthafte Diskussion geworden – dafür zunächst erst mal vielen Dank.

Also Sie alle erkennen, dass wir ein Problem haben, das anzugehen ist. Das finde ich erst mal gut. Und das ist eine gute Basis, auch über das Problem weiter zu diskutieren. Insofern sage ich gleich, einem Überweisungsvorschlag würden wir natürlich auch zustimmen.

Natürlich sind es nicht nur die Krankenhäuser, das habe ich in meiner Einbringungsrede, denke ich, ziemlich deutlich gesagt. Dass aus den Haushalten die Abwässer hauptverantwortlich sind, das habe ich auch gesagt. Natürlich gibt es viel mehr zu tun, als die Abwässer von Krankenhäusern zu reinigen. Und natürlich sind diese Probleme auch eng verwoben mit Aufgaben, die auf Bundesebene und nicht nur in einem Land anzugehen sind. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Karlowski hat darauf hingewiesen, es ist eben überhaupt nicht klar, welche Methode die effizienteste ist, ob tatsächlich nur die vierte Klärstufe – und Sie haben davon gesprochen, von der vierten Klärstufe – die einzige Möglichkeit ist, effizient dagegen vorzugehen.

Ich möchte Ihnen gern ein Beispiel zur Kenntnis geben. In einer Presseinformation des Fraunhofer-Instituts heißt es in einer Stellungnahme: „Forscher des FraunhoferInstituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik … haben zusammen mit dem Duisburger Institut für Energie- und Umwelttechnik … ein Verfahren entwickelt, das Krankenhausabwässer gleich dort behandelt, wo sie anfallen – Schadstoffe gelangen so erst gar nicht in das städtische Wassernetz. Der Clou der Anlage: Sie greift nicht die gesamten Abwasserströme eines Krankenhauses ab, sondern konzentriert sich auf Teilströme, wie die Toilettenabwässer aus der onkologischen Abteilung. Diese sind in der Regel durch die Medikamente, die Patienten beispielsweise während einer Chemotherapie erhalten, besonders hoch belastet. Andere Abwässer wie aus der Klinikwäscherei … fließen nicht unnötigerweise durch die Anlage …“

Also wie gesagt, hier ist noch viel zu tun. Und dieses Beispiel zeigt, dass man beginnen kann, und das ist eigentlich auch der Sinn unseres Antrages. Wenn wir ein Problem im Land erkannt haben, dann kann niemand dem Land verwehren, etwas dagegen zu unternehmen, auch ohne dass es dazu bundesgesetzliche Regelungen gibt. Natürlich können wir keine Grenzwerte festlegen hier im Land, das liegt tatsächlich nicht in unserer Kompetenz, aber effektive Maßnahmen ergreifen, das können wir.

Und noch eins: Hätten wir in unserem Antrag das Gesamtproblem erfassen wollen und dazu Lösungen, dann hätten Sie wieder andere Möglichkeiten gefunden, diesen

Antrag abzulehnen. Also diese Aussage macht mich überhaupt nicht irre. Einen Grund gefunden, den Antrag abzulehnen, hätten Sie immer.

Als Letztes …

(Torsten Renz, CDU: Hauptsache, das stimmt.)

Ja, das stimmt, ne, Herr Renz? Ist klar.

Wir fordern also die Landesregierung – und nicht nur die Landesregierung, das ganze Land, auch den Landtag – auf, dabei mitzuhelfen, an einer Stelle zu beginnen, an der es besonders wahrscheinlich ist, dass die Belastung sehr groß ist,

(Minister Dr. Till Backhaus: Nein, das reicht nicht.)

und das sind die Krankenhäuser. Das wird wohl niemand von Ihnen leugnen.

Als Letztes oder als Vorletztes will ich noch sagen: Die Pharmaindustrie mit ins Boot zu holen, um sozusagen den Kettenanfang richtig auszugestalten, da sind wir völlig bei Ihnen, das habe ich auch schon in der Einbringungsrede gesagt, da sind wir überhaupt nicht auseinander.

Nun noch ein Wort zu den Entsorgungssystemen, die Sie auch genannt haben, Herr Minister: Bis vor drei Jahren – das ist richtig – war es gängige Praxis der Apotheken, alte abgelaufene Medikamente zurückzunehmen und sich um deren Entsorgung zu kümmern. Dieser Service war möglich, weil die Apotheken Altarzneimittel bundesweit unentgeltlich abholen und vernichten lassen konnten. Diesen unentgeltlichen Service gibt es nicht mehr. Seit der Veränderung der Verpackungsverordnung Ende Mai 2009 können die Verpackungsmaterialien dem dualen System zugeführt werden. Dadurch hatten die pharmazeutischen Hersteller kein Interesse mehr an branchenspezifischen Entsorgungslösungen. Der kostenlose Service wurde eingestellt. Jetzt bleibt das jeder Apotheke selbst überlassen, ob sie die Medikamente zurücknimmt. In der Regel wird sie das tun. Und dann muss sie sie entsorgen, aber natürlich auf eigene Kosten.

Ich stimme Ihnen zu, wir bräuchten wieder ein solches unkompliziertes, kostenloses Entsorgungssystem. Aber um eines bitte ich Sie – das ist ein wichtiges Problem –, lassen Sie uns weiter darüber diskutieren!

Wir stimmen der Überweisung zu. Und ansonsten, wenn das nicht zustande kommt, dann stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Ritter, DIE LINKE)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1358 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungs

vorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1358. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1358 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Keine europäische Bankenaufsicht für Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, das ist die Drucksache 6/1367.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Keine europäische Bankenaufsicht für Spar- kassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken – Drucksache 6/1367 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Gundlack von der SPD-Fraktion.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Oh, ich habe noch ganz viele Zettel liegen, also so ist es nicht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt ein Antrag zu einem Europathema mit höchster Aktualität, auch zu dieser späten Stunde noch. Seit wir den Antrag für die Dezembersitzung des Landtags vorbereitet haben, hat es weitere Verhandlungen im Europaparlament und zwischen den Regierungschefs gegeben. Wir halten es für absolut notwendig und angebracht, hier im Landtag über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur europäischen Bankenunion zu debattieren und ein klares Bekenntnis abzugeben.

Derzeit werden in Brüssel unter der großen Überschrift „Beratungen zur Bankenunion“ die drei tragenden Säulen der Bankenunion verhandelt. Das vereint die europäische Bankenaufsicht, die gemeinsame Einlagensicherung und die europäische Abwicklungsbehörde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im September 2012 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Übertragung spezifischer Aufsichtsaufgaben über Banken auf die Europäische Zentralbank (EZB) vor. Danach soll die bisher überwiegend national organisierte Überwachung einzelner Banken bei der Europäischen Zentralbank gebündelt werden. Das heißt, die nationalen Aufsichtsbehörden der Banken sollen verpflichtet werden, ihre Kompetenzen weitestgehend an die EZB zu übergeben. Den nationalen Aufsichtsbehörden sollen nur eingeschränkte Kompetenzen erhalten bleiben. Der EZB soll dabei ein uneingeschränktes Durchgriffsrecht auf alle 6.000 bis 8.000 Geldinstitute des Europaraumes eingeräumt werden.

Beunruhigt darüber, dass zukünftig auch ihre Geldinstitute unter die europäische Bankenaufsicht da im fernen Brüssel gestellt werden sollen, haben mich zahlreiche

Anrufe und Schreiben von Sparkassen, deren Trägern sowie Volks- und Raiffeisenbanken aus unserem Lande erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise spricht sich die Europäische Kommission dafür aus, die direkte Rekapitalisierung von Banken aus ESM-Mitteln möglich zu machen. Da stellt sich die Frage nach der Haftungsregelung. Es könnte bedeuten, dass die nationalen Einlagensicherungen aller betroffenen Banken in einem gemeinsamen Einlagensicherungsfonds oder -system zusammengeführt werden. Auch dagegen wehren sich die Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Mecklenburg-Vorpommern, und dies auch zu Recht, meine Damen und Herren. Sie befürchten, dass Kunden mit ihren Spareinlagen für riskante Geschäfte von großen Investmentbanken geradestehen müssen.

Der Bundesrat hat sich eindeutig hinter die Forderung gestellt, die europäische Bankenaufsicht nur auf große systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute zu beschränken. Er machte auch deutlich, dass mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V. sowie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken alle Institutsgruppen über eigene, funktionierende Einlagensicherungssysteme verfügen. Zusätzlich verfügen die Verbundinstitute über ein Verbandsprüfwesen, das die Aufsicht durch Bundesbank und BaFin ersetzt.

Zwar hat sich der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 2. November 2012 schon positioniert, doch die Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Europarat sind noch nicht abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir noch einmal unsere Position öffentlich deutlich machen. Die europäische Bankenaufsicht soll nur für systemrelevante Banken und eben nicht für Sparkassen und Genossenschaftsbanken zuständig sein. Die bewährten nationalen Einlagen- und Sicherungssysteme dürfen nicht in die Haftung für Spekulationsbanken genommen werden.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Denn, meine Damen und Herren, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben die Finanzkrise nicht verursacht, dies muss noch einmal deutlich hier gesagt werden. Sie haben vielmehr regional für Stabilität und Sicherheit gesorgt. Sie waren auch in der Krise weiter für die vielen Privatkunden sowie für die kleinen und mittelständischen Betriebe in unserem Land zuverlässige und vertrauensvolle Partner. – Vielen Dank und ich freue mich auf die Debatte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Finanzministerin Frau Polzin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gundlack hat recht mit jedem Wort, das er gesprochen hat. Ich denke, die Gefahr ist erheblich und wir tun sehr gut daran, wachsam darauf zu achten, dass unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht in einem Rutsch mit in einen Strudel geraten, den sie nicht verdient haben.

Deshalb hat auch Mecklenburg-Vorpommern, also wir, diesen Antrag im Finanzausschuss gestellt. Es sind parteiübergreifend mit großer Mehrheit die Länder an unsere Seite getreten, und das bedeutet, der Bundesrat, weil das dort übernommen wurde, hat hier einen Mehrheitsbeschluss gefasst. Das heißt aber noch nicht, dass die Bundesregierung sich das zu eigen gemacht hat. Ich höre da positive Signale.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich denke, dass man unter anderem auch deshalb die Verhandlungen ein bisschen verlängert, weil Herr Schäuble dem Sinne nach sagt, Qualität geht hier vor Eile. Wir müssen das im Blick behalten und dabei auch sehr achtsam sein. Ich kann dem Plenum nur versprechen, dass das für uns in jedem Falle gilt und wir dranbleiben, und insofern bedanke ich mich für diesen Antrag und die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)