Protocol of the Session on December 6, 2012

Damit ist der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/1275 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Schluss mit dem NPDVerbotsgeschrei – Argumente statt Verbote!, Drucksa- che 6/1350.

Antrag der Fraktion der NPD Schluss mit dem NPD-Verbotsgeschrei – Argumente statt Verbote! – Drucksache 6/1350 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion der NPD Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schade, dass Sie von den Etablierten die rechtliche Entwicklung der letzten 70 Jahre ver

schlafen haben, soweit diese das Verbot von Parteien betrifft. Sie kapieren noch nicht mal die Veränderungen, die Sie selber veranlasst haben. Wir leben nicht mehr in den 50er-Jahren, als die Sozialistische Reichspartei und die KPD verboten wurden.

Damals ging das alles ganz leicht, wie das Brezelbacken. Der Historiker Norbert Frei schildert in seinem Buch „Vergangenheitspolitik“, wie es zum Verbot der SRP kam. John McCloy, der Hochkommissar der US-Besatzer, ließ Konrad Adenauer antanzen und verlangte im Befehlston ein SRP-Verbot, zack, zack! Wenn Adenauer nichts tue, würden die Alliierten etwas unternehmen. Es folgte ein Blitzverfahren, das vom Antrag bis zum Verbot noch nicht einmal ein Jahr dauerte. Adenauer hatte massiven Druck auf das Gericht ausgeübt, in dem saß unter anderem als Verfassungsrichter der ehemalige SA-Rottenführer Willi Geiger, der als Staatsanwalt beim NS-Sondergericht Bamberg mindestens fünf Todesurteile erwirkt hatte.

Die Justiz war voll mit NS-Wendehalsjuristen, deren Deal mit der BRD-Staatsmacht war: Ihr erwähnt unsere Vergangenheit nicht und dafür machen wir alles, was ihr wollt. Das Parteiverbot war sehr freihändig ausgestaltet. Objektive Kriterien gab es überhaupt nicht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die gibt es aber jetzt.)

Der fundamentale Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit spielte keine Rolle. Von Anfang an kungelten die Parteien die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts unter sich aus. Von den acht Richtern des gegenwärtigen für ein NPD-Verbotsverfahren zuständigen Zweiten Senats sind vier von der CDU und vier von der SPD nominiert worden.

In den Fünfzigern war das auch nichts anderes, alles natürlich völlig unparteiisch. Damals genügte es auch, Äußerungen von Funktionären der anvisierten Partei zu nehmen und zu behaupten, diese seien verfassungsfeindlich und kämpferisch-aggressiv, und dafür waren alle Mittel recht – aus dem Zusammenhang reißen, verdrehen, in abenteuerlichster Weise zurechtbiegen, bis es passte.

So könnte man auch ganz leicht mal ein SPD-Verbot begründen. Beweisstück eins: SPD-Kanzler Schröder antwortete auf die Frage des Journalisten Beckmann, ist Putin ein lupenreiner Demokrat, sinngemäß, er glaube ihm, Putin, das und sei überzeugt, dass er das sei, ein lupenreiner Demokrat.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Na und? Was wollen Sie damit beweisen?)

Quelle Beckmann, ARD, 23.11.2004. Das kann man als Bekenntnis zu einer faktischen Diktatur verstehen, die sich als Demokratie tarnt – unwidersprochen von der SPD bis heute als Partei.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist Ihr Rechtsverständnis. Jetzt weiß ich, warum Sie 38 Semester studiert haben. – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und David Petereit, NPD)

Beweisstück zwei: Müntefering, ehemaliger SPD-Vor- sitzender, erklärt sinngemäß, es sei „unfair“, an Wahlver

sprechen gemessen zu werden – Bekenntnis zur Wählertäuschung aus Prinzip, antidemokratische Einstellung. Quelle: etwa „bild.de“ vom 03.12.2012, Bezug nehmend auf die Aussage vom 30.08.2006.

Dazu kommt der Fraktionszwang, der unter Missachtung von Artikel 38 Grundgesetz auch unter Münteferings Regie häufig immer wieder in der SPD gegen das freie Mandat praktiziert wird. Fertig ist das SPD-Verbot!

Und das wäre gegangen in der alten Bundesrepublik,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, ja, ja, das ist doch völliger Blödsinn!)

und da ging alles.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist völlig absurd. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Aber dann haben Sie leider als etablierte Partei in Gestalt der Bundesregierung einen schweren Fehler gemacht: Sie unterschrieben die Europäische Menschenrechtskonvention und auch das 11. Zusatzprotokoll zu dieser im Jahre 1998. Damit haben Sie sich selber ins Knie geschossen. Die ganze Mühe von 50 Jahren, Ihre Parteibuchjuristen ins Bundesverfassungsgericht einzu

schleusen, ist umsonst, denn jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gar nicht mehr letztinstanzlich für Parteiverbote zuständig, es ist nur noch das Vorprogramm, ein nicht ganz uninteressantes, aber doch untergeordnetes Untergericht. Armes Karlsruhe!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt das Sagen und der kümmert sich nicht im Mindesten um das, was deutsche Innenminister gerne hätten. Für den sind die Zwerge. Von den 47 Richtern kommt gerade mal einer aus Deutschland, eine Richterin. Der Präsident ist im Augenblick ein Luxemburger, die Stellvertreter kommen aus Italien und Andorra.

(Zuruf aus dem Plenum: Das ist doch schön.)

Deutsch ist noch nicht mal Gerichtssprache. Das sind Französisch und Englisch.

(Zurufe von Stefanie Drese, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

Deutsch ist eine Exotensprache da. Selbst die Verfahrensordnung gibt es nur auf Englisch.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und was hat das mit Ihrem Antrag zu tun?)

Diesem Gerichtshof ist es völlig egal, wie seine Urteile in Deutschland ankommen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Argumente statt Verbote!)

Das hören Sie gleich.

Und dieser Gerichtshof, der sich um Sie einen Dreck kümmert, hat neue objektive Kriterien für Parteiverbote aufgestellt und in einer gefestigten Rechtsprechung immer wieder bekräftigt. Eine Partei muss entweder Gewalt anwenden oder so erfolgreich sein,

(Heinz Müller, SPD: Na, das ist doch bei der NPD der Fall.)

dass sie eine gegenwärtige und offenkundige Gefahr für den Staat darstellt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das müssen die Antragsteller beweisen. Wenn sie dazu nicht imstande sind, können sie gleich wieder nach Hause gehen.

Sie wissen ganz genau, dass die NPD keine Gewalt anwendet.

(allgemeine Heiterkeit und Unruhe)

Kürzlich in Wolgast,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dass Sie das auch noch sagen mögen!)

kürzlich in Wolgast,

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dass Sie das auch noch sagen mögen! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

kürzlich in Wolgast waren es Linksextremisten, die Polizisten mit Steinen und Flaschen

(Dr. Margret Seemann, SPD: Da ist ein verurteilter Gewalttäter unter Ihnen.)

und den NPD-Demonstrationszug mit Grabschmuck be- warfen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer war denn da noch beim Bürgermeister in Lalendorf? Wer war da in Lalendorf?)

nachdem sie einen Friedhof geplündert, verwüstet und geschändet hatten. Das sind Ihre Verbündeten.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Sie werden auch kaum behaupten wollen, die NPD stünde kurz vor der Machtübernahme. Deshalb winden sich Ihre Wortführer ja auch wie die Aale. Ein Rechtsgutachter will auf dem Niveau eines Kaffeesatzlesers in NPDÄußerungen