Also das, was Sie hier vorgetragen haben, hilft den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Osten an keiner Stelle. Das ist für die nicht hilfreich, die eine Rente zu erwarten haben, die höher ist als das Grundeinkommen. Wenn die Höherbewertung an der Stelle wegfällt, ist das ein großes Problem.
Und, Frau Stramm, eins muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie sagen, von hier, von unserer Regierung sind keine Impulse zum Thema Rente ausgegangen, ist das natürlich grober Unfug. Und das wissen Sie auch.
Was heißt Ankündigungsreden? Unser Ministerpräsident und auch unsere Sozialministerin haben da, wo sie Einfluss haben, immer Dinge gemacht, und das auch sehr öffentlichkeitswirksam.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Jaja. – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, öffentlichkeits- wirksam, das ist genau das richtige Wort.)
Herr Ritter, ja, darum geht es doch. Also wenn Sie heute etwas durchsetzen wollen, brauchen Sie doch die Öffentlichkeit dazu.
Jetzt greifen wir doch den Gedanken noch mal auf, Herr Ritter. Jetzt greifen wir den Gedanken mal auf.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Hätten Sie doch einen Antrag gestellt! Hätten Sie doch einen Antrag gestellt!)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Bleiben Sie beim Thema! Stellen Sie den Antrag! Machen Sie nicht solche Sprechblasen!)
Natürlich hätten wir aus Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit gehabt, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, Herr Ritter.
diesen Dingen auch zum Erfolg zu verhelfen und sich nicht auf Instrumente zu kaprizieren, von denen man weiß, dass sie von vornherein zum Scheitern verurteilt sind. So viel also zu dem Thema.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, dann halten Sie weiter Ihre Reden und dann wird sich weiter nichts ändern.)
Das ist doch nicht wahr! Das ist doch eine Behauptung, eine blanke Unterstellung! Das heißt, Sie können davon ausgehen, wir werden das, was wir gemacht haben, aufgreifen und weiterentwickeln.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Was haben Sie denn gemacht? Was haben Sie denn gemacht? Nicht mal eine Bundesratsinitiative haben Sie gemacht, nichts!)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/1025.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1025 –
In der 22. Sitzung des Landtages am 29. August 2012 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfes begehrt haben, dass die Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle des Verfassungsschutzes grundsätzlich öffentlich abgehalten werden und dass nur dann, wenn Geheimschutzinteressen berührt sind, und dass
nur dann, wenn Verschlusssachen behandelt werden müssen, dies in nicht öffentlicher Sitzung geschieht.
Wir wollten seinerzeit damit zweierlei Dinge erreichen: Zum einen wollten wir – auch gerade vor dem Hintergrund des Scheiterns und des Versagens der Sicherheitsbehörden in Deutschland nach den Geschehnissen um den NSU – umfassende Transparenz schaffen. Wir wollten aber mit diesem Gesetzentwurf auch, dass es der Öffentlichkeit in deutlich besserer Art und Weise möglich ist zu kontrollieren, was der Verfassungsschutz in diesem Bundesland tut. Und ich habe damals bei der Einbringung auch deutlich gemacht, dass wir uns daher nicht in irgendeiner Form auf Glatteis oder Neuland begeben, sondern dass es durchaus gängige Praxis ist – etwa im Bundesland Berlin –, dies in öffentlichen Sitzungen zu tun, soweit das möglich ist.
Ich glaube, die Tatsache, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss auf Bundesebene grundsätzlich in öffentlicher Sitzung tagt und Dinge behandelt, die vorher als geheimhaltungsbedürftig interpretiert worden sind, ist auch ein Zeichen dafür, dass wir zumindest den Spielraum haben, deutlich mehr Transparenz zu schaffen.