Protocol of the Session on December 5, 2012

Professor Thomas Klie, ein anerkannter Experte im Bereich Pflege, Inklusion, bundesweit aber unterwegs mit der Eigenschaft, immer auf Vogelflughöhe unterwegs zu sein.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was heißt das, Herr Heydorn?)

Das heißt, die Empfehlungen, die Herr Professor Klie gibt, sind grundsätzlich von der Vogelfluglinie aus betrachtet richtig, aber sie nehmen nicht die regionalen Besonderheiten zur Kenntnis. Also der erste Hinweis, den Herr Professor Klie gegeben hat, war, es gibt hinsichtlich der Progressivität des Landespflegegesetzes Luft nach oben.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Kommunalisierung sei das Thema, Entscheidungen vor Ort, da sind die Menschen, da müssen die Entscheidungen getroffen werden. Das folgt dem Grundsatz, personenzentriert zu arbeiten und lebensweltorientiert, das heißt, die Belange des einzelnen Hilfesuchenden in den Fokus zu nehmen. Das ist vom Prinzip her richtig, berücksichtigt aber nicht die Besonderheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, denn wir haben auf der einen Seite im Land Mecklenburg-Vorpommern jetzt das Landespflegegesetz und wir haben auf der anderen Seite das Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz regelt die Finanzierung der überörtlichen Sozialhilfe und ist nach dem Finanzausgleichsgesetz der größte Brocken an Geld, den das Land auf die kommunale Ebene runtergibt. Das sind aktuell 264 Millionen Euro, die wir auf diesem Weg auf die kommunale Ebene geben.

In der Sozialhilfe haben Sie prinzipiell zwei Arten von Trägern. Sie haben den Träger, der für den ambulanten Bereich zuständig ist, und sie haben den Träger, der für den stationären Bereich zuständig ist. Für den ambulanten Bereich sind zuständig die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger. Zuständig heißt, sie müssen die Mittel, die da anfallen, aus der eigenen Kasse bezahlen. Überörtlicher Sozialhilfeträger war das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das haben wir auch auf die kommunale Ebene übertragen. Das bedeutet aber, dass wir in Größenordnungen die Kosten, die in dem Bereich anfallen, zu tragen haben. Das sind diese 264 Millionen Euro.

Und die Frage ist ja, was passiert jetzt, wenn wir auf der einen Seite in das Landespflegegesetz reinschreiben, wir wollen mehr Ambulantisierung, wir wollen mehr Wohngruppen, wir wollen mehr innovative Konzepte, dann sind das alles Dinge, die den ambulanten Bereich betreffen. Das heißt, jeder örtliche Sozialhilfeträger wäre dazu verpflichtet, das aus der eigenen Tasche zu finanzieren. Daran wäre das Land vom Prinzip her über die Sozialhilfefinanzierung nicht beteiligt. Jeder, der auf der kommunalen Ebene aber in einer stationären Einrichtung untergebracht wird, den kriegt der örtliche Sozialhilfeträger durch das Land refinanziert. Das führt nicht zu Kostenbelastungen.

Und jetzt haben wir im Augenblick folgende Situation: Wir diskutieren das Thema Reform des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes seit langer Zeit mit den kommunalen Landesverbänden. Und es gibt eine Beschlusslage mei

nes Wissens des Landkreistages, dass man eine Ausrichtung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes in möglichst hohem Umfang an den Istkosten haben will, also Istkostenorientierung bei der Sozialhilfefinanzierung. Man muss die Frage stellen: Was hat das für Konsequenzen? Wenn der Landkreistag für seine örtlichen Sozialhilfeträger sagt, wir möchten die Sozialhilfeerstattung orientieren an den Istkosten, das bedeutet, für jeden, den sie stationär unterbringen, kriegen sie das Geld vom Land wieder. Jeder, der in irgendeiner Form in einer ambulanten Betreuungsart versorgt wird, den müssen sie aus eigener Tasche finanzieren.

Die Initiative der Regierung, unserer Landesregierung ist die gewesen, dass man gesagt hat, wir müssen wegkommen von dieser Trennung zwischen stationär und ambulant und es muss in die Richtung gehen, dass wir Pauschalen finden, pauschale Erstattungslösungen finden, die es dann der örtlichen Ebene ermöglichen, lebensweltorientiert und personenzentriert Hilfen zur Verfügung zu stellen und nicht mehr zu gucken, wo muss ich die Leute hinbringen, dass ich möglichst viel Geld erstattet bekomme. Das ist im Augenblick die Realität.

Und das, was Herr Professor Klie vorschlägt, wäre dann der richtige Weg, wenn wir heute schon eine Sozialhilfefinanzierungserstattung hätten, die diese Trennung zwischen ambulant und stationär nicht mehr vornehmen würde. Dann wäre das der richtige Weg, dann kann man kommunalisieren, dann kann man sagen, vor Ort ist die Kompetenz, vor Ort gibt es die Möglichkeiten, den einzelnen Hilfefall in den Mittelpunkt zu stellen und sachgerecht, personenzentriert und lebensweltorientiert zu entscheiden.

Die bisherige Regelung ist für eine solche Herangehensweise kontraproduktiv, weil sie würde in Größenordnungen die örtlichen Sozialhilfeträger belasten. Noch mal: Nur für den, der in der stationären Einrichtung ist, gibt es Geld vom Land. Das ist im Augenblick unsere Situation und das ist nicht unproblematisch, denn wir müssen dahin kommen, dass nicht nur das Landespflegegesetz fortschrittlich ausgestaltet ist, sondern wir müssen auch dahin kommen, dass wir eine Sozialhilfefinanzierungsregelung finden, die dem folgt, weil das Thema Sozialhilfefinanzierung hat natürlich eine ganz andere Bedeutung. 264 Millionen Euro – stellen Sie sich das mal vor, was das für ein Brocken Geld ist. Und es geht uns nicht darum, hier an der Stelle zu sparen, sondern es geht uns darum, eine zeitgerechte Regelung daraus zu machen. Und da könnte man sogar noch Geld obendrauf packen, weil letztendlich würde es den Menschen vor Ort deutlich nutzen.

Wenn wir aber auch künftig mit einer solchen Situation zu rechnen haben, das heißt, dass die Landesverbände und die örtlichen Sozialhilfeträger sich an der Stelle nicht bewegen, und wir würden dann hergehen und sagen, wir kommunalisieren mehr, womit hätten wir denn dann zu rechnen? Hätten wir denn damit zu rechnen, dass ambulante Wohngruppen entstehen und ambulante Betreuungsformen? Mitnichten hätten wir damit zu rechnen, sondern wir müssten davon ausgehen, dass stationäre Einrichtungen entstehen, in denen die Menschen untergebracht werden, weil dafür gibt es das Geld vom Land. Das ist der Punkt.

Deswegen ist meine Haltung an der Stelle und die Haltung meiner Fraktion, wenn es zukünftig nicht dazu

kommt, dass wir ein zeitgemäßes Sozialhilfefinanzierungsgesetz bekommen, dann muss man sich darüber Gedanken machen, inwieweit man letztendlich Zuständigkeiten sogar auf die Landesebene zurückholt. Das heißt also, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, inwieweit haben wir Steuerungsmöglichkeiten über die Landesebene, um dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ zur Realität zu verhelfen.

(Bernd Schubert, CDU: Wir wollen es ja nicht.)

Nein, natürlich wollen wir das nicht. Also, Herr Schubert, da sind wir alle einer Meinung. Das macht es aber erforderlich, dass im Bereich des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes die örtlichen Sozialhilfeträger sich bewegen und sagen, wir kommen jetzt dazu, dass diese Trennung zwischen ambulant auf der einen Seite und stationär auf der anderen Seite aufgehoben wird.

Der Bundesgesetzgeber im SGB XII ist dieser Geschichte schon lange gefolgt, nur bei uns hier im Land klemmt die Säge an der Stelle, und das ist nicht die Geschichte, die hier durch die Regierung zu vertreten ist, sondern da gibt es eine entsprechende Haltung auf der örtlichen Ebene, indem man sagt, wir reden darüber nicht, für uns ist Maßstab aller Dinge die Orientierung auf Istkosten.

Und deswegen, lieber Herr Suhr, ist das, was der Herr Professor Klie in der Anhörung ausgeführt hat, vom Prinzip her richtig. Es passt nur nicht auf die Verhältnisse und die Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich kann nur an alle, die hier sitzen und die auch auf der kommunalen Ebene letztendlich Verantwortung tragen, die Bitte herantragen, sich dafür einzusetzen, dass wir im Bereich der Sozialhilfefinanzierung einfach Fortschritte erzielen. Und der Fortschritt muss, wie ich das gerade schon ausgeführt habe, so aussehen, dass die Trennung zwischen den Bereichen ambulant und stationär wegfällt, dass man sagt, wir machen das nicht mehr.

Wir müssen gute Lösungen, einzelfallbezogene Lösungen, die regionalen Besonderheiten vor Ort in den Fokus nehmen, realisieren und das geht nur, wenn man die Trennung zwischen ambulant und stationär im Bereich der Sozialhilfefinanzierung wegfallen lässt. Wenn das ein Punkt ist, der der Vergangenheit angehört, dann kommen wir dazu, zur Kommunalisierung, dann kommen wir dazu, dass wir mehr Kompetenz, mehr Entscheidung und mehr Flexibilität auf der örtlichen Ebene zulassen können. Aber solange das so ist, wie es sich zurzeit darstellt, sehe ich diese Möglichkeit nicht. Dieses Thema mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz wird uns ja in der nächsten Zeit wieder beschäftigen und wir werden wieder hier stehen und sagen, eigentlich wollen wir das so nicht, aber dass das an der Stelle hinkt, ist eine Geschichte, die von uns nicht zu vertreten ist, sondern da muss man sich an anderer Stelle bewegen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespflegerechts auf Drucksa- che 6/1117.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 6/1381 empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1414 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1414 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wer in Artikel 1 der Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 2 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 2 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1413 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1413 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei keinen Enthaltungen.

Wer in Artikel 1 Nummer 6 in der Fassung der Beschluss- empfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen

wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 7 bis 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 7 bis 11 in der Fassung der Be

schlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte. – Und die Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache …

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Wir sind in der Abstimmung, meine Kollegen. Ich bitte um Aufmerksamkeit, wir sind in der Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1381 zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1381 angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1135 für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung angenommen, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

In Ziffer III seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses angenommen, mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und keinen Enthaltungen.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf und das ist der Tagesordnungspunkt 11: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsauf-

gabenübertragungsgesetzes –

(Heinz Müller, SPD: Wie war das? – allgemeine Heiterkeit – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bravo!)

geschafft! –, die Drucksache 6/1336.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungs- aufgabenübertragungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/1336 –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1336 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.