(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finden Sie die Idee jetzt doof oder gut mit dem Label?)
Ich habe mit dem Label an sich keine Probleme. Wenn Sie den Hinweis nicht verstanden haben, den ich zum Ausdruck bringen wollte, dann tut mir das leid.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil jemand Geld damit verdient, ist es schlecht, habe ich von Ihnen verstanden.)
Nein, ich habe damit sagen wollen – wenn Sie es denn nicht verstehen wollen, erkläre ich Ihnen das gerne selber –, dass Sie anderen immer gerne Lobbyismus vorwerfen, aber durchaus mal zur Kenntnis nehmen müssen, dass man Ihren Lobbyismus auch erkennt.
(Egbert Liskow, CDU: Genau. – Torsten Renz, CDU: Richtig. – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu Ihrem Lobbyismus für Tiere komme ich jetzt noch. Ich bin nämlich bei Punkt 5 gelandet und den muss ich mal zitieren, damit sich dann die Ausführungen, die ich dazu machen will, auch erklären.
Unter Punkt 5 lautet die Forderung der GRÜNEN: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine zu erarbeiten“
„und dem Landtag vorzulegen. Mit diesem Gesetz soll anerkannten Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, damit sie die Interessen der Tiere als deren Treuhänder nicht nur aussprechen, sondern erforderlichenfalls auch vor Gericht geltend machen und einklagen können.“
Da hätten sich die GRÜNEN vielleicht auch die Stellungnahmen der dortigen Anzuhörenden zu Gemüte führen sollen, denn auf diese Stellungnahmen gehe ich jetzt etwas näher ein. Unter anderem …
Sie werden jetzt die Geduld auch haben müssen. Ich habe Ihrem emotionalen Vortrag auch aufmerksam zugehört,
Ich erlaube mir also, aus der Stellungnahme der dortigen Amtstierärzte zum Thema „Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrecht für Tierschutzvereine“ zu zitieren.
Also ich bitte doch zu Protokoll zu nehmen, dass eine Prüfung veranlasst wird, wo ich wann war. Ich war mit Beginn der Sitzung, mit Beginn dieses Tagesordnungspunktes hier im Landtag. Ich habe mich …
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die ersten zwei Minuten. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte Sie doch wirklich bitten, sich etwas zurückzuhalten mit Ihren Fragen, hier keine Dialoge zu führen mit der Rednerin, sondern die Rednerin sprechen zu lassen, damit wir wieder zum Thema kommen.
Da jetzt hier immer gerne was zu Protokoll gegeben wird, möchte ich hiermit erst mal richtigstellend zu Protokoll geben, dass ich den Landtag verlassen habe, um in Vertretung von Frau Bretschneider beim Erwerbslosenparlament das Grußwort zu sprechen. Unmittelbar nach diesem Grußwort habe ich den Landtag wieder aufgesucht und war zum Ende der Debatte des Punktes Nummer 38 wieder da, habe zu Beginn des Tagesordnungspunktes 39 dort hinten in der Bank gesessen und habe sie erst verlassen, als ich mich nach vorne ans Rednerpult begeben habe.
(Heinz Müller, SPD: Und das mit dem Grußwort war meines Wissens im Ältestenrat auch so bekannt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)
So, jetzt versuche ich es noch mal. Also ich erlaube mir aus der Stellungnahme der dortigen Amtstierärzte zum Thema „Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ zu zitieren. Dort heißt es: „Die Amtstierärzte sind dem Tierschutz sowohl über das Tierschutzgesetz als auch über die Berufsordnung des Berufsstandes verpflichtet.“ Weiter heißt es: „Es entbehrt jeglicher Grundlage, zu unterstellen …, dass ein Ungleichgewicht zwischen den Tierhaltern und den Tieren besteht … Hier wird der Berufszweig der Amtstierärzte und die Leistung aller in diesem Bereich tätigen Personen, die sich in NRW“ – denn es ist ja dieser Gesetzentwurf – „tagtäglich für den Tierschutz einsetzen, diffamiert.“
Weiter plädieren die Amtstierärzte dafür, dass, wenn Änderungen beim Tierschutz politisch gewollt sind, diese gesetzlich normiert werden und dass für die Durchsetzung weiterhin die fachlich qualifizierten Amtstierärzte zuständig sein sollen.
Zuletzt verweise ich auf die Veröffentlichung von Rolf Kemper zum Thema „Die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz“ und ich zitiere: „Daher kann davon ausgegangen werden …, dass die Tiere bereits aktive, auf gesetzlicher Grundlage eingesetzte Treuhänder haben.“ Zitatende.
Da wir das Thema „Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände“ nicht zum ersten Mal im Landtag thematisieren, hätte ich auch erwartet, dass Sie sich zu dem von mir in der letzten Debatte konkret benannten Fällen von Problemen mit dem Verbandsklagerecht äußern. Aber entweder wollen oder aber können Sie die Bedenken nicht ausräumen.
Der Punkt allerdings, der mir am besten gefällt, ist Punkt 14. Dass der aus Ihrer Feder stammt, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das glaube ich Ihnen sofort.
Auf zweieinhalb Seiten fordern Sie im Antrag, wie Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig auszugestalten ist, um dann im letzten Punkt die Landesregierung aufzufordern, und ich zitiere wieder, „über die bisherigen Arbeitsergebnisse der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft ,Landwirtschaftliche Erzeugung und Markt‘, die im Auftrag der Agrarministerkonferenz zu Fragen und Problemen bei der Nutztierhaltung in Deutschland Lösungsvorschläge erarbeitet“, zu berichten. Warum, frage ich Sie, wollen Sie diesen Bericht, wo Sie doch schon dezidiert in Ihrem Antrag ausführen, wohin die Reise aus Ihrer Sicht gehen soll?
Aber zurück zu meinen Eingangsausführungen, dem Konflikt zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Es lässt sich immer gut argumentieren, wenn man an Probleme einseitig herangeht, wie in diesem Fall unter dem Aspekt Tierschutz. Kein Wort davon, ob alle Tierhalter unter den von Ihnen geforderten Bedingungen und auch noch ad hoc auskömmlich wirtschaften können, kein Wort davon, dass durch hohe Tierschutzstandards Tierhaltung ins Ausland verlagert wurde und die Tiere dort unter wesentlich schlechteren Bedingungen gehalten werden, kein Wort davon, dass weltweit mehr als 800 Millionen Men
schen hungern, dass außerhalb Europas circa 50 Millionen Hektar Anbaufläche belegt sind, um die Importnachfrage in Europa zu bedienen. Dann wäre die Diskussion darüber, was unter Einbeziehung all dieser Faktoren der akzeptabelste Weg ist, ja auch nicht so einfach. Meine Fraktion wird Ihnen nicht ersparen, auch auf diese Fragen und viele weitere Fragen im Zusammenhang mit dieser Problematik eine Antwort zu geben, und lehnt Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich am Anfang sagen, dass wir einer Überweisung dieses Antrages in den Agrarausschuss zustimmen werden. Ich würde es sogar fordern, dass wir dieses tun, auch angeregt durch die bisher gelaufene, hier schon etwas sehr emotionale Diskussion.
Es gibt eine Reihe von Gemeinsamkeiten in unseren politischen Auffassungen, aber es gibt auch Unterschiede. Ich werde nachfolgend auf beides eingehen. Der Hauptgrund aber für den Vorschlag – da bin ich wieder bei meinen einleitenden Worten –, diesen Antrag zu überweisen, ist meine große Sorge, dass es zwischen den Kritikern der landwirtschaftlichen Tierhaltung und den Landwirten keine oder kaum eine Dialogbasis zu geben scheint. Das habe ich gestern in der Debatte zum anderen Antrag auch gesagt. Sowohl als agrarpolitischer Sprecher meiner Fraktion als auch als Vorsitzender des Agrarausschusses sehe ich meine vordringliche Aufgabe darin, eine Dialogbasis im Lande herzustellen und diesen Dialog zu unterstützen. In dem Zusammenhang verweise ich auf die Debatte zu unserem Antrag „Tierschutz im Land verbessern“, zu dem ich gestern hier gesprochen habe, ich will das nicht wiederholen.
Überlegenswert scheint mir aber auch zu sein, wie der Prozess der Erarbeitung des Masterplans zur Zukunft der Agrarwirtschaft, der durch das Ministerium getragen wird, stärker auf diesem Gebiet noch wirksam werden kann. Bisher scheint mir diese Plattform nicht ausreichend genutzt zu werden. Über diese Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen und verehrter Minister Dr. Backhaus, sollten wir auch anhand des Briefes des Vorsitzenden der Perspektivkommission Professor Dr. Metelmann an die Fraktionen sehr schnell nachdenken.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE hat sich den sozialökologischen Umbau der Gesellschaft auf die Fahnen geschrieben. Wir meinen damit, dass Ökologie sozial ausgerichtet sein muss, denn ohne soziale Gerechtigkeit bleiben ökologisches Wirtschaften und eine nachhaltige Lebensweise leere Versprechungen. Elitäres Ökodenken lehnen wir bekanntlich ab. Darüber haben wir auch auf dem ersten Parlamentariertag am 13.10. meiner Partei in Demen gesprochen.
Auf der MeLa haben sich viele Besucher an dem Dialogforum „Perspektiven der Land- und Ernährungswirtschaft“
beteiligt. Ein Teilnehmer schrieb zum Beispiel, dass er regelmäßig beim Bauern einkauft und in der Woche 50 bis 60 Euro für Lebensmittel ausgibt. Das ist gut, dass er das tut, denn er stärkt damit regionale Kreisläufe, die wir ganz sicher unbedingt brauchen. Und das sollten noch mehr Leute tun, die sich das leisten können.
Konsequenterweise müssen wir aber auch in diesem Zusammenhang an eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten denken. Mehr regionale Produkte und deren regionales Angebot müssen wir fördern. Auch muss das Vernichten von Nahrungsmitteln dringend reduziert werden. Dieses haben wir vor einigen Wochen schon einmal hier thematisiert.
Was aber, frage ich mit Blick auf unsere soziale Verantwortung, können der Minijobber, der Leiharbeiter oder die Alleinerziehende, der Normalrentner oder die Hartz-IVEmpfänger für die Lebensmittel ausgeben? Lebensmittel und Energie müssen bezahlbar bleiben. Das ist uns wichtig, ja. Für uns gehören deshalb armutsfeste Renten und Mindestlöhne – einmal war dies heute bereits angesprochen worden, in der Anlage des Herrn Strathof – mit in diese Debatte. Wir sind auch davon überzeugt, dass Billigprodukte dann unattraktiv werden, wenn die Kaufkraft in der Breite der Bevölkerung steigt. Wenn es heute Morgen,
wenn es heute Morgen im Radio hieß, die Milchprodukte werden um etwa 10 Cent im Handel teurer werden, dann muss man auch darauf hinweisen, dass von diesen 10 Cent maximal, und da bin ich schon sehr optimistisch, maximal 5 Cent bei den Produzenten ankommen. Auch das ist eine Frage, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.
Nun geht es in diesem Antrag schwerpunktmäßig um die Tierhaltung in unserem Lande. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Tierhaltung, die tier- und standortgerecht ist und zur Region passt, kein Hindernis für die Entwicklung von Tourismus- und Gesundheitswirtschaft darstellt, sondern eine Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft ist. Unsere Vorschläge sind dazu bekannt. Maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar im Betrieb, ich wiederhole es, im Betrieb, und ausreichend eigene Flächen für die Futterversorgung und die Abprodukteverwertung und die Zahlung des Mindestlohns sind Fördergrundlagen, weil wir sozial an die Sache herangehen.