Protocol of the Session on November 16, 2011

Selbstverständlich, jetzt kommt die Begründung, stünde diese Abschlagszahlung unter einem formalen Rückzahlungs- und Verrechnungsvorbehalt,

(Heinz Müller, SPD: Aber erst mal kann man ihn ausgeben.)

sodass der Gesetzgebungskompetenz des Landtages Rechnung getragen wird. Also ich muss das natürlich formal darunter stellen. Bevor das Parlament diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat, ist das ja nicht in Beton gegossen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich möchte daher um Ihre Unterstützung bitten und gehe davon aus, dass Sie in den Ausschüssen sich sehr sachgerecht und zügig mit dieser Materie befassen, auch zugunsten unserer Beschäftigten im Land. – Ich bedanke mich schon jetzt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Polzin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Rösler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten

sowie der Richterinnen und Richter. Das dürfte auch nicht verwundern, denn seit jeher spricht sich meine Fraktion für die wirkungsgleiche Übertragung der Tarifverträge auf den Beamtenbereich aus.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig. – Torsten Renz, CDU: So wie die CDU.)

Die Anhebungen der Besoldung sind auch angesichts der Preissteigerung gerade für die unteren Besoldungsgruppen bitter notwendig. Ohnehin war die Teuerungsrate 2011 deutlich höher als die vereinbarte Tarifsteigerung, aber gut, es ist anzuerkennen, dass die Landesregierung die Tarifergebnisse weitgehend zeit- und wirkungsgleich umsetzen und auf Änderungen zulasten der Beschäftigen verzichten will.

Zu unterstützen ist auch, dass die Stundensätze der Erschwerniszulagenverordnung für den Dienst zu ungünstigen Zeiten entsprechend angehoben werden. Ein solches Vorgehen zugunsten der Beschäftigten ist bei dieser Landesregierung keine Selbstverständlichkeit, denke ich da nur an die Fortschreibung des pauschalen Stellenabbaus ohne Aufgabenkritik oder an die Anhebung der Altersgrenzen für alle Beamtinnen und Beamten in der letzten Wahlperiode.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Aber wir werden hierzu sicher vom GdP-Vorsitzenden und CDU-Abgeordneten Michael Silkeit noch heftige Kritik hören.

(Torsten Renz, CDU: Beschluss ist Beschluss.)

Meine Damen und Herren, wir können also schon zufrieden sein, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf etwa nicht dazu nutzt, die Anpassung der Bezüge erst später wirksam werden oder die Erhöhung geringer ausfallen zu lassen. Auch ist es bemerkenswert, dass nicht quasi durch die Hintertür die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit angehoben werden soll.

(Torsten Renz, CDU: Reden Sie jetzt doch nicht eine gute Sache schlecht! – Peter Ritter, DIE LINKE: Was gesagt werden muss, muss gesagt werden.)

Der Landesrechnungshof allerdings brachte genau diesen Vorschlag im Anhörungsverfahren ein. Jetzt liegt diese Anregung wieder in der Schublade und dort sollte sie auch bleiben.

Meine Damen und Herren, nach für eine Oppositionsfraktion ungewöhnlich viel Lob gehört an dieser Stelle der erste Schluck Wasser in den Wein.

(Udo Pastörs, NPD: Oh, Wasser in den Wein! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die Landesregierung hat den Vorschlag zur Arbeitszeitverlängerung nämlich vor allem deshalb abgelehnt,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

weil er nicht von den Tarifparteien vereinbart wurde. Mit anderen Worten, wäre eine Arbeitszeitverlängerung vereinbart worden, hätte die Landesregierung womöglich

mitgemacht. „Um den Gleichklang zum Tarif zu wahren“, wäre dann sicher die Sprachregelung gewesen.

An dieser Stelle hätte ich mir ein klares Bekenntnis der Landesregierung gewünscht, die einer weiteren Arbeitszeitverlängerung eine klare Absage erteilt.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, noch wässriger schmeckt der Wein, wenn wir uns vor Augen halten, dass die Tarifergebnisse bereits seit über acht Monaten vorliegen. Bis heute ist mir kein überzeugender Grund bekannt, warum die alte Landesregierung die Anpassung nicht schon in der letzten Wahlperiode angeschoben hat. Ich bin überzeugt, der Landtag hätte dieses Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden können. Jetzt müssen die Beschäftigten unnötig lange warten.

Meine Damen und Herren, einen inhaltlichen Punkt werden wir in der weiteren Beratung hinterfragen. Das betrifft die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Hier will die Landesregierung keine Einmalzahlung gewähren. Pensionäre und die sogenannten aktiven Beamtinnen und Beamten werden also unterschiedlich behandelt.

(Tilo Gundlack, SPD: Kriegen die Rentenempfänger doch auch nicht.)

Rechtlich ist das wohl möglich, politisch aber zu kritisieren. Gerade die Pensionäre mit kleinen Versorgungsbezügen hätten diese Einmalzahlung gut gebrauchen können, zumal der Anstieg bei den Pensionen etwas geringer ausfällt als bei den Dienstbezügen.

Meine Damen und Herren, der Überweisung in den Finanzausschuss zur weiteren Beratung stimmt meine Fraktion zu. Wir sind selbstverständlich an einem zügigen Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfes interessiert.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Gundlack von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ja, Frau Rösler, Tarifrecht und Beamtenrecht, da ist doch ein erheblicher Unterschied, vielleicht sollten Sie sich mal schlaumachen, wo da der Unterschied auch wirklich ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind immer im Gespräch mit dem Beamtenbund. Solche Belehrungen können Sie sich schenken.)

Nee, schenke ich mir nicht, weil das eben falsch war, was Sie gesagt haben.

Meine Damen und Herren, noch einmal, der uns vorliegende Gesetzentwurf knüpft nahtlos an das Thema der heutigen Aktuellen Stunde an. Das beflügelte Wort vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit sollte sich auch auf erreichte Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst beziehen.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit heißt nämlich auch, dass Tarifbeschäftigte und Beamte, die derselben Arbeit nachgehen und sich dabei sehr oft tief in die Augen schauen, im selben Büro sitzen, nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, sondern an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben müssen.

Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass am bislang bewährten System des Gleichklangs dieser Statusgruppen durch eine Bezügeerhöhung festgehalten werden soll. Dadurch wird eine finanzielle Teilhabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Aufschwung gewährleistet. Die beteiligten Gewerkschaften haben in einer ersten Anhörung positiv auf die Gesetzesvorlage reagiert und gleich eine zügige Umsetzung angemahnt.

Dass die aktiven Beamtinnen und Beamten einen eigenen Anteil an ihrer Altersversorgung wahrnehmen, ist durch das Gesetz über die Versorgungsrücklage abgesichert. Dieser Anteil beträgt zurzeit 0,2 Prozent von jeder Besoldungserhöhung. Der beabsichtigte Ausschluss der Einmalzahlung bei Versorgungsempfängern ist gegenüber den Rentenempfängern ein richtiger Schritt. Wenn wir beide Statusgruppen gegenüberstellen, dann sind die Renten- und Versorgungserhöhungen auf ähnlichem Niveau.

Der Finanzausschuss hat sich in seiner zweiten Sitzung darauf verständigt, auf eine weitere Anhörung zu verzichten, auch um durch eine zügige Beratung ein klares Signal in Richtung der Beschäftigten zu senden. So könnten bereits Abschlagszahlungen im Dezember getätigt werden. Das hätte den Vorteil, dass damit verbundene überproportionale Steuerzahlungen zeitnah mit der Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden könnten.

Einen Appell möchte ich hier und heute an die Kommunen im Lande richten. Folgen Sie dem Beispiel des Landes und entschließen Sie sich, Abschlagszahlungen an Ihre Beamtinnen und Beamten noch im Dezember vorzunehmen!

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Hier ist es nämlich nicht automatisch der Fall, sondern wird nicht selten erst nach Gesetzesbeschluss und anschließender Veröffentlichung vollzogen.

Andere Bundesländer gehen bei der Umsetzung dieses Tarifabschlusses wegen veränderter Bedingungen und Zeitverzögerung andere Wege. Aber, meine Damen und Herren, diese Wege sind nicht die Wege der SPDFraktion.

Bei der Bewertung aller Alternativen kommen wir zu dem Schluss, dass es zu dieser Besoldungsanpassung eben keine tragfähigen Alternativen gibt, denn, meine Damen und Herren, die SPD steht zu den in ihrer Verantwortung stehenden Beschäftigten. Und wir reden hier und heute nicht nur über wenige Ministerialbeamte, sondern über sehr viele Kolleginnen und Kollegen im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst im Landes- und Kommunalbereich.

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)