Protocol of the Session on October 25, 2012

Einige Zahlen dazu möchte ich Ihnen gerne nennen: 52 Prozent der Befragten gaben an, Arbeitshetze ausgesetzt zu sein, 63 Prozent beklagten, in der gleichen Zeit immer mehr leisten zu müssen, und 66 Prozent sprachen davon, regelmäßig Überstunden leisten zu müssen. 27 Prozent mussten regelmäßig in ihrer Freizeit für dienstliche Belange erreichbar sein. Der BKK Bundesverband sprach sogar von 84 Prozent, von denen 51 Prozent je- derzeit für berufliche Zusammenhänge erreichbar sein mussten.

Und dazu kommen Unsicherheiten, die sich aus der Art des Beschäftigungsverhältnisses ergeben. Leiharbeiter empfinden ihr Dasein oft als Form modernen Sklaventums: Schlechtere Bezahlung, Ausgrenzung und die Unsicherheit darüber, wie lange man bei einem Entleih- unternehmen tätig sein kann, sind prägend.

Befristet Beschäftigte haben mangels Planungssicherheit ebenfalls Zukunftsängste und arbeiten in der Hoffnung auf Entfristung ihres Arbeitsverhältnisses eben oft auch, obwohl sie krank sind.

Was sagt nun die Bundesregierung zu diesem Problem? Sie verweist einerseits auf bereits existierende Rechtsgrundlagen, wie die im BGB formulierte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die im SGB V Paragraf 20a festgeschriebene Verpflichtung der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, sie verweist auf freiwillige Angebote betrieblicher Gesundheitsfürsorge oder auch auf das im Arbeitsschutzgesetz enthaltene Instrument der Gefährdungsbeurteilung.

CDU und FDP räumen angesichts der Zahlen aber ebenfalls Regelungsbedarf ein. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag heißt es, Zitat: „Die Aktivitäten im Bereich des Arbeitsschutzes und der Betrieblichen“ Gesundheitsfürsorge müssen unbedingt „weiter verstärkt werden, um einen signifikanten Beitrag zur Senkung“ von Arbeitsunfähigkeiten „leisten zu können.“ Und weiter: „Für die Bundesregierung ist der Erhalt und die Förderung der Gesundheit … eine zentrale … gesellschaftspolitische Aufgabe. Ziel ist es, dass … Menschen bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres arbeiten können und … wollen. Im Rahmen ihrer Demografiestrategie wird die Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen für die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz“ und zur „Vermeidung … von Risiken … verbessern. Dabei wird es auch darum gehen, Unternehmens- und Führungskulturen zu fördern … und Präsentismus“ zu „vermeiden.“ Zitatende.

Das Problem an sich wird also erkannt. Dies kann angesichts direkter Kosten infolge psychischer Erkrankungen, also für Behandlungen, für Reha-Maßnahmen und Verwaltung, bei den öffentlichen und privaten Leistungserbringern auch nicht verwundern. Bereits 2008 waren dies 28,6 Milliarden Euro und damit 11,3 Prozent der Gesamtkosten.

Dass wir zur Rente mit 67 dezidiert anderer Auffassung sind, ist Ihnen bekannt, aber unabhängig davon ist die Gesunderhaltung älter werdender Belegschaften natürlich ein zentrales Ziel, insbesondere auch vor dem Hintergrund drohenden Fachkräftemangels.

Jetzt kommt die entscheidende Frage: Wie werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt?

Ich hatte schon auf die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument hingewiesen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese in mittleren und größeren Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und vor allen Dingen mit funktionierenden Betriebsrats- und Personalratsstrukturen zwar Umsetzung findet, soweit es um die Umsetzung ergonomischer Anforderungen an Büromöbel beispielsweise geht, um die Mindestanforderung an Beleuchtung oder auch um Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen beziehungsweise um Brandschutzmaß

nahmen. Psychische Belastungen spielen jedoch oft eine untergeordnete oder gar keine Rolle.

Noch schwieriger ist die Lage in kleineren und in mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Nur 38 Prozent haben bei einer Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angegeben, überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen zu haben, und lediglich 6 Prozent berücksichtigen dabei psychische Belastungen. Die sind also völlig unterrepräsentiert.

Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung der Bundesregierung, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie 2013 gemeinsam mit den Ländern, den Unfallversicherungsträgern und den Sozialpartnern zur Problematik zu informieren, gute Praxisbeispiele zu verbreiten und Handlungshilfen für Führungskräfte und Beschäftigte bereitzustellen, zu begrüßen.

Allerdings reicht es nicht, lediglich prüfen zu wollen, ob untergesetzlicher Handlungsbedarf besteht, denn angesichts der eben geschilderten, seit zehn Jahren sich verschärfenden Problematik ist dies schlicht inkonsequent und nach unserer Auffassung auch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag heute auf, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, die darauf zielt, eine Rechtsverordnung unter Bezug auf Paragraf 18 Arbeitsschutzgesetz zu erlassen, so, wie sie die IG Metall unter dem Namen „Anti-StressVerordnung“ fordert.

Was soll diese? Wie soll sie die Beschäftigten vor den negativen Folgen von Stress, von dauerhafter Ermüdung oder Depression schützen? Da sie im Geltungsbereich dem Arbeitsschutzgesetz entspräche, würde sie auch für alle Beschäftigtengruppen und Betriebsgrößen gelten. Und auch dabei wird entscheidend bleiben, ob Paragraf 5, nämlich die darin vorgesehene Gefährdungsbeurteilung umgesetzt wird. So soll der Arbeitgeber die Arbeitsaufgaben zum Beispiel hinsichtlich der Möglichkeit zu fachlicher und sozialer Kommunikation oder körperlicher Abwechslung beurteilen. Die Arbeitsorganisation soll auf die eindeutige Trennung von Arbeits- und Freizeit hin überprüft werden. Soziale Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitern müssen durch angemessenes Führungsverhalten, Wertschätzung und die Einbindung in Planungs- und Entscheidungsprozesse gekennzeichnet sein. Arbeitszeitregelungen sollten sich durch belastungsnahe Zeitausgleiche, also den sogenannten zeitnahen Mehrstundenabbau, und eine ausreichende Zahl freier Wochenenden auszeichnen.

Auf der politischen Ebene soll ein Ausschuss für psychische Belastungen in der Arbeitswelt gegründet werden, dem Vertreter von Arbeitgebern, von Landesbehörden, von Gewerkschaften, Unfallversicherungsträgern und sachverständigen Wissenschaftlern angehören. Diese sollen auf Vorschlag der genannten Körperschaften und Verbände vom Bundesministerium berufen werden und es fachlich beraten.

Meine Damen und Herren, eine Rechtsverordnung böte auch wirksame Sanktionsmöglichkeiten, da sie Fehlverhalten beim Aufsetzen der Gefährdungsbeurteilung, deren mangelhafte Umsetzung oder die fehlende Unterweisung wirksam sanktionieren könnte.

Zu diesem Schluss kommen übrigens auch die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein

Westfalen in ihrem Grundsatzpapier für die kürzlich, am 11. Oktober, in Hamburg durchgeführte Fachkonferenz „Psychische Gesundheit … schützen und fördern“. Die ermittelten Defizite in der betrieblichen Umsetzung, im Aufsichtshandeln und im Rechtsrahmen werden beantwortet mit den drei Kernforderungen: betriebliche Umsetzung stärken, Rechtsoffensive einleiten und Wirksamkeit des Aufsichtshandelns erhöhen.

Ich freue mich auf eine sachliche Debatte zu diesem Thema. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat die Mi- nisterin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stellt fest: Arbeitsbedingter Stress ist eine der wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt. Die Krankenkassen schätzen die jährlichen Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland auf insgesamt über 43 Milliar- den Euro. 43 Milliarden Euro!

Bei den direkten Kosten von etwa 19 Milliarden nehmen die psychischen Störungen nach den Muskel-SkelettErkrankungen den zweiten Rang ein. Im Hinblick auf die indirekten Kosten von etwa 25 Milliarden Euro lösen die psychischen Störungen ebenfalls die zweithöchsten Kosten aus, im Bereich Frühberentung sogar die höchsten. 18 Prozent aller verlorenen Erwerbsjahre werden durch psychische Störungen verursacht. Diese Zahlen sind alarmierend, und deshalb ist das Anliegen der Sozialpartner hier in Mecklenburg-Vorpommern, dass wir das betriebliche Gesundheitsmanagement stärken. Das ist auch ein Thema im Fachkräftebündnis für Arbeit.

Es besteht dringender Handlungsbedarf für mehrere Felder. Ich kann berichten, dass wir jetzt viele Veranstaltungen zu diesem Thema gemacht haben, dass ein Modellprojekt gemacht worden ist und dass das gerade bei den Veranstaltungen früher vielleicht immer so ein Thema war für welche, die sich sowieso schon damit beschäftigt haben, aber dass die Veranstaltungen von den Unternehmen immer besser besucht werden und die Unternehmen hier auch durch ihre eigenen Verbände sensibilisiert werden, denn zunächst ist es natürlich die Verantwortung eines jeden Arbeitgebers, für die Gesundheit der Arbeitnehmer einzustehen. Aber die Unternehmer müssen auch begreifen, dass es in ihrem ureigenen Interesse ist, dass die Fachkräfte, die Kräfte, die bei ihnen an Bord sind, gesund bleiben.

Die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen und die enormen betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten erfordern deshalb Anstrengungen aller Akteure. Und weil dieses Thema so wichtig ist, wird sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November damit auseinandersetzen.

Es gibt mehrere Dinge, die dabei zu berücksichtigen sind. Das Thema Stressverordnung ist ein Thema, aber angesichts der Stressbelastung würde ich mich jetzt auch in meinem Redebeitrag konkret darauf konzentrieren, will aber vorausschicken, wenn wir über ein notwendiges betriebliches Gesundheitsmanagement reden, müssten wir noch über viel mehr Themen sprechen.

Wie aktuell dieses Thema ist, zeigt die aktuelle Ausga- be der „Zeit“. Leider gibt es ja hier die Vorschrift, dass man das nicht hochhalten kann. Das ist ein bisschen schade, weil ich finde, der Artikel zeigt, worum es geht – was Herr Foerster ja auch schon in seinem Redebeitrag gesagt hat –, was die Arbeitswelt aus uns macht. Wir können da einen ziemlich gestressten Hamster sehen, der rechts sein iPhone am Ohr hat und links noch den Aktenkoffer hinter sich her zieht, und im Hintergrund kann man das Hamsterrad sehen. Ich glaube, dass die meisten von uns das vielleicht aus der einen oder anderen Situation heraus gut nachvollziehen können. Und dieses Thema hat sozusagen wirklich nicht nur die prekäre …, es ist in der prekären Beschäftigung sowieso Thema, aber es hat auch richtig die Mitte der Arbeitswelt erreicht und deshalb ist es wirklich ernst zu nehmen.

Wie ich schon erwähnte, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird sich im November auch konkret mit dem Thema Stressverordnung auseinandersetzen. Hamburg hat federführend gemeinsam mit externen Wissenschaftlern einen Verordnungsentwurf zu psychischen Belastungen erstellt. Diese Verordnung soll nach fachlicher und politischer Beratung als Bundesratsinitiative weiterverfolgt werden. Ich möchte Ihnen den Inhalt kurz vor- stellen.

Der Entwurf fordert erstens, dass die Aufsichtsbehörden insbesondere mit Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern kooperieren müssen. Im gegenwärtigen Präventionssystem des Sozialgesetzbuches und des Gesundheitsrechts der Länder gibt es mehrere Verantwortliche, die es einzubeziehen gilt. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder haben frühzeitig auf die zunehmende Bedeutung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt reagiert und ihre Handlungskonzepte, Aufsichtsstrategien und Qualifizierungen an die Veränderungen im Belastungsspektrum angepasst. Diese Anpassung ist ein kontinuierlicher Prozess.

Um diesen Prozess zu verstärken, gibt der Entwurf zweitens Handlungsempfehlungen. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden sollen im Rahmen der vorhandenen Handlungshilfen und Konzeptionen die Aktivitäten weiter intensivieren. Das setzt vielfach eine personelle Konzentrierung voraus, die auch wir in Mecklenburg-Vorpommern vornehmen wollen. Trotz der Anstrengungen der Aufsichtsbehörden der Länder sowie anderer zuständiger Akteure im Arbeitsschutz und trotz der Bemühungen vieler Betriebe, mit dem Thema psychische Belastungen angemessen umzugehen, ist es bisher noch nicht ausreichend gelungen, der Bedeutung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt gerecht zu werden.

Die zentrale Verantwortung dafür, die Arbeit menschengerecht zu gestalten, liegt bei den Arbeitgebern, und deshalb soll drittens die Bundesregierung Rechtsgrundlagen zur Verpflichtung der Arbeitgeber und für eine angemessene Überwachung und Beratung der Betriebe unter Einbeziehung der Länder schaffen. Ein Ansatz kann hierbei eine Gefährdungsbeurteilung sein, die sich

nicht nur auf technische oder ergonomische, sondern auch auf psychische Belastungen bezieht. Das ist hilfreich, denn spätestens seit den Ergebnissen der europäischen Unternehmensbefragung ist bekannt, dass mehr als 90 Prozent der deutschen Betriebe im Arbeitsschutz handeln, um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Nur deshalb.)

Verpflichtende systematische Verfahren, um Arbeitsbedingungen zu beurteilen, setzen Betriebe bisher nur unzureichend um. Arbeitsbedingte psychische Belastungen werden in vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen selten berücksichtigt. Eine sorgfältig gestaltete zusätzliche Rechtsgrundlage kann für alle Seiten Klarheit und Verbindlichkeit schaffen. Das ist die Grundlage, auf der wir in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beraten wollen. Da von der Bundesarbeitsministerin bisher Signale kamen, dass sie dieses Thema ernst nimmt, wenn sie auch nicht gleich an eine Gesetzgebung heranwollte, bin ich gespannt, wie sich die Beratung zu diesem Thema gemeinsam mit dem Bund gestaltet, denn eins ist auch klar: Wenn man das wirklich anstrebt, dann braucht man natürlich entsprechende Mehrheiten.

Ich finde, im Bereich der Arbeitsmarktpolitik gibt es genügend Sachen, wo man sich auseinandersetzen kann und Unterschiede zeigen kann. Ich würde mir hier wünschen, dass wir länder- und parteiübergreifend mehr regeln können im Interesse der Gesundheit der Arbeitnehmer, und das ist dann auch im Interesse der Arbeitgeber.

Ich werde Sie im Sozialausschuss gerne über die weiteren Entwicklungen informieren. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie wir von Herrn Foerster gehört haben und eben auch von Ministerin Schwesig, ist gerade der Arbeitsstress – die Depression beispielsweise, andere psychische Erkrankungen – nicht mehr ein Randthema, sondern ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Ich finde es gut, dass Herr Foerster diesen Antrag hier eingebracht hat, denn ich denke, es ist wichtig, einmal über den Stress, gerade auf Arbeit, zu reden. Wir alle, die irgendwo in Arbeitsverhältnissen tätig sind, so, wie wir das heute hier erleben durften oder auch in anderen Bereichen, müssen immer mehr von Arbeitsverdichtung ausgehen. Also ich glaube, das ist ein Bereich, der auf Dauer krank macht. Wir erleben das immer mehr, dass Menschen dann ausfallen in den Behörden. Ich weiß, dass es in verschiedenen Ministerien hohe Krankenstände gibt, wir hatten das auch von Frau Kuder gestern gehört. Das ist alarmierend und man muss sich natürlich fragen: Wie hoch ist auch in dem Bereich der Anteil der psychischen Erkrankungen?

Zu psychischen Erkrankungen zählen eben Depressionen, Burn-out, und diese nachhaltigen Gesundheitsschäden haben eine Folge, eine Folge für den Einzelnen, für

den Betrieb, aber auch, wie wir eben schon hörten, für unsere Gesellschaft.

Wir haben vor einiger Zeit als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, und die hat zutage gebracht, dass die Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz noch sehr viel offenlässt. Die Antworten zeigen nämlich eine traurige Realität: Obwohl mittlerweile die arbeitsbedingten psychischen Gesundheitsprobleme den Hauptgrund für Frühverrentungen darstellen, das hat Frau Ministerin eben schon dargestellt, oder eben bei den Erkrankungen die Depressionen mittlerweile schon den zweiten Platz einnehmen, nehmen sich die Aufsichtsbehörden dieser Problemstellung nur unzureichend an. Nur bei jeder 90. Besichtigung der Aufsichtsbehörden wird das Sachgebiet „Psychische Belastung“ überhaupt thematisiert.

Der Verweis auf erste Schritte zur Schulung des Aufsichtspersonals und eine in Vorbereitung befindliche Leitlinie zur Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung reichen da nicht aus, und der Handlungsbedarf, wie wir hören, wird ja aufgegriffen.

Gute und verlässliche Rahmenbedingungen sind notwendig, damit Arbeitsplätze auch zukünftig alters- und alternsgerecht gestaltet werden können. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, die das gesamte Arbeitsleben eines Menschen im Blick haben. Dazu muss, das ist unheimlich wichtig, der präventive und ganzheitliche Ansatz des Arbeitsschutzes konkretisiert und vor allem der bestehende Arbeitsschutz verbindlich durchgesetzt werden. Alles andere ist angesichts der überproportional steigenden arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen eine unverantwortliche Politik zulasten der Beschäftigten.

Wir werden dem Antrag zustimmen. Nach den Ausführungen der Ministerin hoffe ich ja, dass die Fraktionen der SPD und CDU auch diesem Antrag zustimmen werden und damit die Ministerin bei ihren zukünftigen Aufgaben unterstützen.

(Manfred Dachner, SPD: Sie müssen wieder nicht zugehört haben.)

Das hatte ich so gedacht. Man kann es auch als ein Zeichen nehmen, dass man hier einmütig die Ministerin unterstützt, weil genau das hat sie ja gesagt: Es soll eine Initiative ergriffen werden. Und dafür kann sie doch das Votum der demokratischen Parteien des Landtages haben. Dabei wollen wir sie gerne unterstützen und dafür werbe ich. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU.