Protocol of the Session on October 25, 2012

(Tino Müller, NPD: Sagt wer?)

Deswegen lassen Sie uns wirklich gemeinsam,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

lassen Sie uns gemeinsam in Deutschland und in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gemeinsame Migrationspolitik machen ohne diskriminierende Gesetze. Ich bitte Sie darum, Herr Caffier.

Ich muss auch ein paar Worte sagen zum Paragrafen 3 Asylbewerberleistungsgesetz. So waren 1993 einfach von vornherein 25 Prozent geringer angesetzt worden als die geschätzte Sozialhilfe, also weniger als die vom Bundesverwaltungsgericht im Februar 2010 ermittelten Maßstäbe zum Existenzminimum. Das heißt, schon seit Februar 2010 bekommt der Betroffene fast 48 Prozent weniger als der Hartz-IV-Beziehende und muss durch sogenannte Wertgutscheine mit verminderter Leistung leben.

(Stefan Köster, NPD: Das sind halt keine Deutschen.)

Das kann man nicht so lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist wirklich an der Zeit, das einzig Richtige zu tun und das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Al-Sabty.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 6/1258 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges und vielleicht auch schon jetzt von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nun die Schriftführerin Frau Tegtmeier, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine oder ihre Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist der Fall.

(Der Abgeordnete Torsten Koplin wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Noch jemand? – Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche für zwei Minuten.

Unterbrechung: 13.15 Uhr

__________

Wiederbeginn: 13.16 Uhr

Ich eröffne die Sitzung wieder und möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 21 Abgeordnete, mit Nein stimmten 37 Abgeordnete, es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1258 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Visafreiheit für Bürger aus Mazedonien und Serbien absetzen – Asyl- und Sozialleistungsmissbrauch verhindern!, Drucksa- che 6/1229.

Antrag der Fraktion der NPD Visafreiheit für Bürger aus Mazedonien und Serbien absetzen – Asyl- und Sozial- leistungsmissbrauch verhindern! – Drucksache 6/1229 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil der eigentliche Sachverhalt einfach und leicht zu erfassen ist, besteht der von uns eingebrachte Antrag aus nur einem Satz: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine sofortige Aussetzung der Visafreiheit für Bürger aus Mazedonien und Serbien einzusetzen.“

Die Europäische Union hat diverse Abkommen zur Visumerleichterung abgeschlossen, so zum Beispiel mit der Russischen Föderation, der Republik Moldau und der Ukraine. Zum 19. Dezember 2009 wurde die Visumpflicht für Staatsangehörige aus Mazedonien, Montenegro und Serbien für Aufenthalte im SchengenRaum aufgehoben. Diese Aufhebung gilt für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr und gilt nur für Inhaber eines biometrischen Passes.

Selbst die auf grenzlose EU-Erweiterung getrimmten Bürokraten in Brüssel hatten hier also immerhin das Vorhandensein eines Passes von einer Einreise ohne Visum abhängig gemacht. Offenbar kennt man seine Pappenheimer aus dem Ostblock, denn solche Auflagen, geschweige denn eine Visumpflicht für Deutschland gibt es zum Beispiel nicht für Staatsbürger aus Argentinien, Kostarika, Südkorea oder Malaysia, um nur einige Länder zu nennen. Die Bürger dieser Staaten dürfen ohne Visum einreisen und sich bis zu 90 Tage im Halbjahr hier aufhalten. Allerdings dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Und auch Staatsbürger aus Israel, Japan, Kanada und den USA können einen Aufenthaltstitel auch für Aufenthalte über 90 Tage noch nach der visumfreien Einreise beantragen. Gleiches gilt für Bürger aus Brasilien und Honduras, sofern diese Gäste hierzulande keine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.

Die Bürger der genannten Staaten, die jeweils nur beispielhaft genannt wurden, können also problemlos in Deutschland einreisen und benötigen zudem keinen Pass, auf dem mit einem entsprechenden Speicherchip die Personendaten, das Passfoto und die Fingerabdrücke des Personeninhabers gespeichert werden. Das Auswärtige Amt erklärte hierzu, Zitat: „Biometrie in Pässen ermöglicht eine maschinell gestützte Überprüfung der Identität des Reisenden an der Grenze. Die auf dem Chip gespeicherten Daten sollen die Grenzbehörden in“ der „Lage versetzen,“

(Heinz Müller, SPD: In die Lage!)

„auch bei äußeren Veränderungen zweifellos festzustellen, ob die Person, die den Pass vorzeigt, auch diejenige ist, für die der Pass ursprünglich ausgestellt wurde.“ Zitatende.

Staatsangehörige aus Mazedonien und Serbien können, sofern sie Inhaber eines solchen Passes sind, visumfrei in Deutschland einreisen und hiervon wird reichlich Gebrauch gemacht. Allerdings nutzen gerade

Bürger aus Mazedonien und Serbien die Erleichterung zur Einreise nach Deutschland gleich schamlos aus und stellen völlig unbegründet Anträge auf Asyl. Allein seit Januar 2012 haben mindestens 7.000 Staatsbürger aus diesen beiden Ländern entsprechende Asylanträge gestellt und verbringen so hierzulande einen mehrmonatigen Asylurlaub.

Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz wurde ein noch größerer Anreiz geschaffen, sich auf Kosten des deutschen Steuerzahlers einmal für ein paar Monate in Deutschland umzuschauen. Die durchschnittlichen Realeinkommen in Mazedonien und Serbien liegen unterhalb der deutschen Sozialleistungen. Kein Wunder also, wenn nicht nur in Belgrad die Meldung wie ein Lauffeuer Verbreitung findet, man kann mit einem Asylantrag in Deutschland mehr Geld verdienen als mit ehrlicher Arbeit am Fuße der Karpaten. Und das Schlimmste, was einem Asyltouristen droht, ist die bezahlte Fahrkarte in die Heimat.

Diesen Umstand bestätigte am 9. Oktober auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Hans-Peter Uhl, Zitat: „Seit Januar... haben mehr als 7.000 Menschen aus Serbien und Mazedonien in Deutschland Asyl beantragt. Die Anerkennungsquote liegt bei null Prozent. Das heißt, dass das Grundrecht auf Asyl massiv missbraucht wird.“

(Udo Pastörs, NPD: 100 Prozent Missbrauch.)

Und weiter: „Derzeit erhält ein alleinstehender erwachsener Asylbewerber bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von zwei Monaten ohne Rechtsbehelfsverfahren rund 700 Euro plus Heimfahrtkosten, ohne dass ein berechtigtes Asylbegehren besteht.“ Zitatende.

Die Tageszeitung „Die Welt“ nannte es unter der Überschrift „Per Asylantrag ins deutsche Sozialsystem“ am 2. Oktober 2012 so, Zitat: „Mazedonier und Serben dürfen visafrei nach Deutschland einreisen – von dort kommen nun mehr Asylbewerber. Der Grund: die Sozialleistungen.“ Zitatende.

In dem genannten Zeitungsartikel lässt sich der bayrische Innenminister Joachim Herrmann von der CSU wie folgt zitieren: „,Wir können es nicht hinnehmen, dass Länder, die in die EU streben, Hauptherkunftsländer bei den Asylverfahren sind. Es gibt dort keine asylrelevante Verfolgung. Die Anerkennungsquote war im Jahr 2011 gleich Null.‘“ Zitatende.

Angesichts dieser richtigen Lageeinschätzung, nicht nur unsererseits, ist es dringend geboten, diesem Sozialleistungsmissbrauch ein Ende zu bereiten. Und das so etwas ohne große Probleme auch in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu gewährleisten ist, machen uns dieser Tage gerade die Schweizer wieder einmal vor.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Schweizer Bundesamt für Migration hat kurzerhand ein Schnellverfahren eingeführt. Über einen Asylantrag kann somit nach einer Anhörung innerhalb von 48 Stunden in erster Instanz entschieden werden.

(Udo Pastörs, NPD: So ist es richtig.)

Die Landesregierung ist aufgefordert, hier tätig zu werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Saalfeld von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage mich, ob sich die SPD, Entschuldigung, Pardon, ich fange noch mal vorne an.

(Jochen Schulte, SPD: Ja, das ist in dem Fall auch besser.)