Protocol of the Session on October 24, 2012

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich um ein Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung nicht zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, Drucksache 6/995, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/1256.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/995 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1256 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes auf Drucksache 6/995.

Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1256 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1256 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/1256 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II, des Landesstiftungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpom- mern, Drucksache 6/1119, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/1254.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II) , des Landesstiftungsgesetzes (StiftG M-V) und des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FTG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1119 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/1254 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II, des Landesstiftungsgesetzes und des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/1119.

Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/1254 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Druck- sache 6/1119 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1119 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in MecklenburgVorpommern und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 6/1209.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/1209 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. – Nicht? Aha!

Das Wort zur Einbringung hat die Sozialministerin in Vertretung des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Bitte schön, Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Integration gelingt über Sprache und Bildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Letzteres ist für Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte, welche in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben haben, nicht immer leicht. Oftmals

müssen spezielle Qualifikationen nachgewiesen werden, um eine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können. Vielfach können die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt derzeit jedoch nicht angemessen genutzt werden, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlen. Dies hat zur Folge, dass aktuell nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten, welche in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben haben, in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Die Erschließung und bessere Nutzung dieser im Inland vorhandenen Qualifikationspotenziale ist nicht nur angesichts der demografischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in Deutschland eine notwendige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern auch eine Frage der sozialen Teilhabe und eine Frage des menschlichen Respekts. Auf der Grundlage des Mikrozensus 2008 wird angenommen, dass bundesweit bis zu 300.000 Migrantinnen und Migranten in Deutschland leben, die nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes ein Anerkennungsverfahren anstreben werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Bundes besteht bereits heute gesetzlicher Anspruch auf individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen. Da sich das Bundesgesetz infolge der bestehenden Gesetzgebungszuständigkeiten nur auf die reglementierenden und nicht reglementierten Berufe in Bundeszuständigkeit beziehen, reicht dieses allein nicht aus, das angestrebte Ziel der Integration sowie der Eingliederung im Ausland qualifizierter Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Um zukünftig wirklich alle Potenziale nutzen zu können, ist es deshalb erforderlich, einen in Bund und Ländern möglichst einheitlichen Regelungsstand und ein bundesweit weitgehend abgestimmtes Anerkennungsverfahren zu schaffen.

In dem vorliegenden Landesgesetzentwurf wird ein klares einheitliches Bewertungs- und Anerkennungsverfahren für Mecklenburg-Vorpommern definiert, das zu einer raschen und systematischen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der landesrechtlich geregelten Berufe führt. Für den Wettbewerb der Unternehmen im Land und qualifizierte Fachkräfte ist dieses Regelungsinstrument ebenso ein Fortschritt wie für die Betroffenen selbst.

Für die Umsetzung dieses Gesetzes wurden keine neuen Verwaltungsstrukturen geschaffen. Durch Anbindung der Verfahren an bereits bestehende Strukturen werden Synergieeffekte erzielt und es wird an das in der Landesverwaltung in den verschiedenen Bereichen bereits vorhandene Fachwissen angeknüpft. So erfolgt die Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen grundsätzlich durch die fachlich zuständige oberste Landesbehörde, wobei der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Gebührenfinanzierung der Verfahren unter Berücksichtigung der integrationspolitischen Erwägungen vorsieht.

Der Anwendungsbereich des Landesanerkennungsgesetzes ist für die landesrechtlich geregelten Berufe eröffnet, sofern nicht dieses Gesetz oder die entsprechenden fachgesetzlichen Regelungen des Landes etwas anderes

bestimmen. Die Ausgestaltung als Artikelgesetz berücksichtigt die bestehenden spezialgesetzlichen Besonderheiten der einzelnen Berufsbereiche im besonderen Maße.

Im Bereich der Lehrkräfte eröffnet das neue Landesanerkennungsgesetz beispielsweise zukünftig allen Personen unabhängig von ihrer Herkunft die Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Bezug auf ein Lehramt in Mecklenburg-Vorpommern bewerten und anerkennen zu lassen. Gleichzeitig gewährleistet die im Gesetz enthaltene Verordnungsermächtigung, dass auch diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wesentlich von den Lehrkräften abweichen, die ihre Berufsqualifikation in Deutschland erworben haben, durch eine angemessene Anpassungsqualifizierung den Berufszugang erlangen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zukünftig wird es für die angemessene Würdigung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation maßgeblich auf Inhalt und Qualität der Qualifikation und nicht vorrangig auf die Staatsangehörigkeit oder Herkunft ankommen. Das Gesetzesvorhaben stellt daher einen wichtigen Beitrag zur Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten dar und ist das Ergebnis einer intensiven, ressortübergreifenden Zusammenarbeit.

Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich für die in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit zu bedanken, und hoffe auf konstruktive Beratung in den Ausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind, haben in ihren Heimatländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben.

(Udo Pastörs, NPD: Viele aber auch nicht.)

Diese Qualifikationen können auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht werden.

(Michael Andrejewski, NPD: In ihren Heimatländern aber auch.)

Da die Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe bisher fehlten, können diese Qualifikationen nicht optimal verwendet werden. Die bisherigen Verfahren zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse sind nicht ausreichend und nicht einheitlich.

Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, geht von 2,9 Millionen Migrantinnen und Migranten aus, die ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben. Das Amt schätzt die Zahl der Per

sonen, die von dem neuen gesetzlichen Anerkennungsverfahren profitieren, auf 300.000 Personen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen zum 1. April dieses Jahres sind Rahmenbedingungen gegeben, die auf Potenziale von Migrantinnen und Migranten besser eingehen und ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen werden.

Ich zitiere die Bundesministerin für Bildung Annette Schavan: „Das Gesetz soll Fachkräftemangel lindern.“