Protocol of the Session on October 24, 2012

re: „Wir setzen uns dafür ein, die bestehende Gerichtsstruktur weitestgehend zu erhalten. Eine Reduzierung der Amtsgerichte ist nicht vorgesehen.“ Zitatende. Mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages sah die Sache mit einem Mal ganz anders aus. In Ziffer 374 ist zu lesen, ich zitiere: „Im Hinblick auf die demografische Entwicklung stehen langfristig tragfähige Strukturen bei den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften im Vordergrund. Im Rahmen der Gerichtsstrukturreform ist die Zahl der Gerichtsstandorte der Struktur der Kreisgebietsreform anzupassen.“

Das löste bei allen Beteiligten berechtigte Kritik aus. Nicht nur der Richterbund, nein, auch andere Justizverbände wandten sich mit vielen Schreiben an das Justizministerium, die Landesregierung und die Fraktionen des Landtages. Darüber hinaus haben die Kreistage des Landes sich gegen eine solche Gerichtsstrukturreform ausgesprochen. Es entbrach ein Streit über die Anzahl der zukünftigen Amtsgerichte in MecklenburgVorpommern, so ganz nach dem Motto, die Zahl Acht stehe ja noch nicht fest und das besage auch nicht die Koalitionsvereinbarung. Aber, und auch das sei hier gesagt, genau diese Zahl hat die Justizministerin in einem Antwortschreiben an den Richterbund genannt.

Im März 2012 stellte das Justizministerium seine Eckpunkte für die Gerichtsstrukturreform vor. Der erste Arbeitsentwurf wurde dann Anfang Mai präsentiert. Seit Ende August liegt nun das Konzept zur Reform der Gerichtsstrukturreform vor. Anfang September hat die Regierung sich im Koalitionsausschuss auf zehn Amtsgerichte und fünf Zweigstellen geeinigt.

Ich beschreibe das hier ganz bewusst so detailliert, weil insbesondere durch die Koalitionsfraktionen den Initiatoren vorgeworfen wurde, sie hätten die Volksinitiative auf der Zahl von acht Gerichtsstandorten aufgebaut. Darüber hinaus brachten sie ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass die Initiatoren ihre Bewertung auf der Basis des aktuellen Papiers vorgenommen haben.

Aber, meine Damen und Herren, auf welcher Grundlage denn sonst?! Denn eines ist doch klar: Die Festlegung im Koalitionsausschuss zur zukünftigen Gerichtsstruktur soll um jeden Preis durchgesetzt werden. Nicht anders ist die Antwort des Justizministeriums vom 08.10.2012 an die Stadt Stavenhagen zu verstehen, indem sie schreibt, ich zitiere: „Diese Entscheidung wird nunmehr in einen Gesetzentwurf meines Hauses mit einem förmlichen Beteiligungsverfahren münden.“ Zitatende. Und wie anders ist bitte sehr der Entschließungsantrag des Rechtsausschusses zu verstehen, der von den Regierungskoalitionen beschlossen wurde?

Zur Erinnerung: Die Volksinitiative fordert das Landesparlament auf, einer Schließung einzelner Gerichtsstandorte nur zuzustimmen, wenn die Präsenz der Justiz in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleibt und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zum Recht nicht unangemessen erschwert wird. Wir als Abgeordnete haben also zu bewerten: Sind wir der Auffassung, dass bei der geplanten Reform die Justiz in der Fläche erhalten bleibt? Und wird der Zugang der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen zum Recht unangemessen erschwert oder nicht?

Wir, die Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sagen ganz klar in unserem Entschließungs

antrag, die geplante Reform steht im Widerspruch zum Anliegen der Volksinitiative. Wie Sie, meine Damen und Herren, zu einer anderen Schlussfolgerung kommen, bleibt Ihr Geheimnis oder – und das will ich Ihnen natürlich nicht unterstellen – Sie haben die schriftlichen Stellungnahmen und das Wortprotokoll nicht gelesen. Deshalb werde ich die Zeit nutzen, um einige Standpunkte hier noch einmal öffentlich zu machen:

Richtig ist, der Vertreter des Landesrechnungshofes teilte mit, dass eine Gerichtsstrukturreform notwendig sein muss. Begründet wurde dieses mit den zurückgehenden Solidarpaktmitteln und sinkenden Einwohnerzahlen. Das Land müsse sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen und alle Bereiche prüfen. Hier könne es keine Ausnahmen geben, das sei ein Gebot der Gerechtigkeit, selbstverständlich unter Beachtung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben. Nähere Aussagen waren nicht zu hören. Der Präsident des Oberlandesgerichtes hat sich hingegen sehr zurückhaltend geäußert, insbesondere was die Bewertung des nun vorliegenden Konzeptes betrifft.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in ihrem Konzept folgende Ziele der Reform benannt: Qualitätssicherung in der Rechtsprechung, effiziente Personalstrukturen, erleichterte Nachwuchsgewinnung, Orientierung an den modernen Verwaltungsstrukturen des Landes, bürgerfreundliche Aufgabenerfüllung.

In der Anhörung wurde deutlich, dass alle Ziele der Reform, so, wie sie jetzt festgeschrieben worden sind, nicht erreicht werden können. Das will ich Ihnen an einigen Beispielen erläutern.

Zur Qualitätssicherung in der Rechtsprechung: Die Landesregierung geht davon aus, dass Amtsgerichte mindestens zehn Richterstellen haben sollten, um effizient und qualitätsgerecht arbeiten zu können. Den Beweis dafür blieb sie schuldig. Auch konnte im vorliegenden Konzept nicht dargestellt werden, welche Kriterien sie diesbezüglich zum Maßstab nimmt. Fest steht – und das belegen auch die Zahlen im Land, wenn man die Eingangszahlen und die Dauer der Erledigung zum Maßstab nimmt –, dass gerade die kleinen Amtsgerichte sehr effizient arbeiten. Ihre Verfahrensdauer ist deutlich geringer als die Verfahrensdauer an großen Gerichten, und das nicht nur in unserem Land, sondern bundesweit.

Nun geht die Landesregierung davon aus, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Eingangszahlen zurückgehen werden. Auch diese Annahme konnte nicht bewiesen werden, im Gegenteil. Es wurde immer wieder bestätigt, dass es keinen linearen Zusammenhang diesbezüglich gibt.

Fest steht auch, und das wurde in der Anhörung deutlich, dass sich die Schwerpunkte verschieben. Das ist normal und in einem immer älter werdenden Land werden eben zum Beispiel die Betreuungssachen zunehmen. Welche Auswirkungen die geplante Reform gerade in Bezug auf die Betreuungsverfahren haben wird, konnte ebenfalls in der Anhörung anschaulich dargestellt werden. Längere Bearbeitungszeiten durch die Gerichte sind vorprogrammiert. Darüber hinaus verändern sich eben die Schwerpunkte zum Beispiel im Familienrecht durch die sich ändernde Gesetzgebung, so zum Beispiel durch das Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte der leiblichen Väter nicht ehelicher Kinder.

Ein weiteres Anliegen der Landesregierung, die Qualitätssicherung zu verbessern, ist die Frage der Spezialisierung der Richterinnen und Richter an den Amtsgerichten, die mit einer Mindestzahl von zehn Richterplanstellen gesichert werden sollen. Diesbezüglich hat Herr Häfner, Direktor am Amtsgericht Rostock, sich noch einmal schriftlich geäußert. Er teilte uns mit, dass es bereits heute eine Vielzahl von amtsgerichtlichen Geschäften gibt, die bei den vier großen Amtsgerichten konzentriert wurden – so die Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister für Landwirtschaftssachen und Wirtschaftsstrafsachen. Darüber

hinaus sind aufgrund von Bundesregelungen beispielsweise Insolvenzverfahren, Steuerstrafsachen und Personenstandssachen an die vier großen Amtsgerichte übergeben worden. Auch für Haftsachen gibt es Konzentrationszuständigkeiten. So ist für Anklam und Wolgast das Amtsgericht Greifswald zuständig. Weitere Beispiele könnten genannt werden.

Das bedeutet, dass die übrigen sogenannten kleinen Amtsgerichte bereits heute für Standardgebiete, Zivil-, Familienstraf- und Betreuungssachen zuständig sind. Die Landesregierung ist nun der Auffassung, dass die kleinen Amtsgerichte gezwungen sind, Mischdezernate zu bilden, und diese die Gefahr in sich bürgen, dass es zu Qualitäts- beziehungsweise Zeitverlust kommen kann. Aber auch das kann sie nicht beweisen, auch diese Behauptung unterliegt jeder Beweiskraft. Stellt sich also auch hier die Frage: Über was reden wir hier?

Kommen wir zu dem Punkt erleichterte Nachwuchsgewinnung: Einziges Kriterium dabei ist aus Sicht der Landesregierung die Größe der Stadt. Weitere Gesichtspunkte wurden überhaupt nicht in Betracht gezogen. Dabei – und auch das wurde in der Anhörung deutlich – entscheiden sich junge ausgebildete Fachkräfte eben nicht ausschließlich in ihrer Lebensperspektive nach der Größe einer Stadt. Nein, es spielen zum Beispiel die Arbeitsbedingungen, der Aufgabenbereich und die weichen Standortfaktoren eine große Rolle.

Kommen wir zum nächsten Punkt, der Orientierung an den modernen Verwaltungsstrukturen des Landes: Ob die in den letzten Jahren geschaffenen Verwaltungsstrukturen wirklich so modern sind, wie Sie behaupten, wird sich sicherlich erst in einigen Jahren zeigen. Welcher Zusammenhang allerdings zwischen den Verwaltungsstrukturen und der Struktur der Amtsgerichte besteht, konnte ebenfalls nicht schlüssig dargestellt werden. Auch hier – und da möchte ich auf den Direktor des Amtsgerichtes Bergen verweisen – wurde dargestellt, dass zum Beispiel für die Zusammenarbeit mit der Polizei in erster Linie die Polizeireviere im Land zu betrachten sind, da sich auf dieser Ebene die Zusammenarbeit abspielt und die Frage der Kreisstrukturen überhaupt nicht relevant ist. Stellt sich also auch hier die Frage: Warum?

Kommen wir zum letzten Punkt der Ziele, die bürgerfreundliche Aufgabenerfüllung: Auch hier wurde in der Anhörung deutlich, dass mit der durch die Landesregierung neu zu schaffenden Struktur keineswegs eine bürgerfreundliche Struktur geschaffen wird. Auch hier trifft eher das Gegenteil zu. Was, bitte schön, ist besser für den Bürger, wenn er in Zukunft längere Wege zu seinem Amtsgericht in Kauf nehmen muss? Und das trifft auf viel mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu. Und bei allen Durchschnittsberechnungen für die Bürgerinnen und Bürger von Demmin wären es

21 Kilometer mehr, Ueckermünde 33, Anklam 41, Ribnitz-Damgarten 24, also hin und zurück zwischen 40 und 60 Kilometer, und das insbesondere in den dünn besiedelten Gebieten, in denen der ÖPNV noch weniger funktioniert.

Bürgernah, so der Vertreter des Landesanwaltverbandes, heißt nicht nur, transparente Entscheidungen zu treffen, sondern bürgernah heißt auch, für den Bürger vor Ort präsent zu sein und den Rechtsstaat anzubieten. Bürgernah heißt aber auch Orts- und Sachkenntnis. Auch die ist bei der geplanten Reform nicht mehr gegeben.

(Heinz Müller, SPD: Sachkenntnis ist nicht mehr gegeben?)

Und schauen wir uns die Veränderungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer an, auch das wurde in der Anhörung sehr gut dargestellt. Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ist ein Faktor, der Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv macht, darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Für insbesondere kleine Unternehmen wird sich zukünftig die Frage stellen: Lohnt es sich rein wirtschaftlich noch, meine berechtigten Forderungen gerichtlich einzufordern?

In Zivilsachen geht es in der Regel um zwei Termine.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Bei den vorgesehenen Veränderungen bedeutet das in der Regel mehr Zeitaufwand, den der Unternehmer nicht für seine Geschäfte nutzen kann, und mehr finanziellen Aufwand. Das bedeutet …

Ja, Herr Kokert, genau das haben die Beteiligten während der Anhörung …

(Vincent Kokert, CDU: Den Antrag haben alle gelesen. Haben die alle gelesen, was Sie hier vorlesen, was da alles drinstehen soll in der Volksinitiative.)

Sie offensichtlich nicht, denn Sie haben hier eben die Frage gestellt,

(Vincent Kokert, CDU: Von dem, was Sie da erzählen, steht nicht ein Wort drin!)

ob das im Zusammenhang mit der Anhörung zur Volksinitiative steht. Sie wollen doch einfach,

(Vincent Kokert, CDU: Die Anhörung wird auch völlig anders bewertet, als Sie das hier darstellen.)

Sie wollen doch einfach nicht die Wahrheit hören, das ist doch der eigentliche Punkt.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Und dass es in Ihrer Fraktion diesbezüglich grummelt, das haben wir ja gestern ganz deutlich in der Presse lesen können.

(Vincent Kokert, CDU: Bei den demo- kratischen Fraktionen ist Pluralismus durchaus gewünscht, Frau Borchardt.)

Das ist sicherlich richtig und das werden wir ja heute sehen.

Und das bedeutet – ich hoffe, ich darf fortfahren –,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wenn jetzt Neustrelitz geschlossen werden würde, würde Herr Kokert ganz anders argumentieren.)

das bedeutet für viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Land Umsatzverluste, die sich insbesondere kleine Unternehmen nicht leisten können. Aber auch für Unternehmer, die sich in unserem Land ansiedeln wollen, bedeutet zum Beispiel die Verringerung der Grundbuchämter einen Zeitverlust für Investitionen, der kaum hinnehmbar ist. Ich frage Sie: Wollen wir das in Kauf nehmen?

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, noch ein paar Ausführungen zu den Kosten und zum Personal zu machen. Eine Begründung in der Notwendigkeit der Struktur ist, das Land muss Kosten sparen. Nach der Berechnung der Landesregierung sollen in einem Zeitraum von 25 bis 30 Jahren 35,8 Millionen Euro gespart werden. Das sind im Jahr 1,4 Millionen Euro oder, anders gesagt, 0,004 Prozent des jetzigen Justizhaushaltes. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist diese Einsparung schon bei schlecht berechneten Prognosen eine Einsparung von 1 Euro pro Jahr je Einwohner.

Und wie sagte Herr Häfner, Direktor am Amtsgericht Rostock, in der Anhörung? Ich zitiere: „Und da muss die Frage erlaubt sein, ob es wirklich gerechtfertigt ist, ein solches Fass aufzumachen und all die negativen Konsequenzen, die wir dargelegt haben, dafür in Kauf zu nehmen.“ Zitatende. Diese Frage ist, so denken auch wir, mehr als berechtigt, noch dazu, wo die Berechnungen des BBL in Bezug auf die Liegenschaften wohl kaum vorgenommen worden sind und auf wackligen Füßen stehen.

Fest steht, dass nicht ein Amtsgericht, das in Zukunft die Kapazität der dann zu schließenden Amtsgerichte aufnehmen soll, das in den bisherigen Strukturen erfüllen kann. Das gilt für Bad Doberan genauso wie für Parchim, Hagenow, Ribnitz-Damgarten oder Bergen und Anklam, um nur einige zu nennen.

Kommen wir nun zum Personal: Die Landesregierung begründet ihre Reform auch mit der Umsetzung des Personalkonzeptes. Fest stehen, und das wird auch von der Landesregierung zur Grundlage genommen, die sogenannten PEBB§Y-Zahlen. In der Anhörung wurde deutlich, dass diese Zahlen ebenfalls kaum zu erreichen sind. Zurzeit haben wir eine Belastung der Richterinnen und Richter von durchschnittlich 110 Prozent. Mit der Zusammenlegung der Gerichte wird sich diese Belastung nicht verändern.

Sollten sich die Fallzahlen ändern, dann bedeutet das Konsequenzen für das Personal. Eine Reduzierung des Personals, aufbauend auf Vermutungen, hilft nicht weiter. Dabei ist auch zu bedenken, dass entsprechend der Vorgabe der EU das Land für eine unzumutbare Verfahrensdauer Schadenersatz leisten muss.

Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir in unserem Entschließungsantrag im Punkt 3 beantragt, dass die Landesregierung beauftragt wird, den Landtag darüber zu

unterrichten, wie sie die im Personalkonzept 2010 festgelegte Einsparvorgabe in Personaläquivalenten von jährlich 1.835.000 Euro einhalten will, ohne die sich nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende angemessene Personalausstattung der Gerichte zu gefährden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der geplanten Reform werden immer wieder Vergleiche aus anderen Bundesländern herangezogen. Das ist legitim, dennoch haben die Anzuhörenden gerade diesbezüglich anschaulich dargestellt, dass eben diese Vergleiche hinken, so zum Beispiel der Vergleich mit Bayern. Das habe ich auch bereits bei früheren Debatten erläutert.

Was aber in der Anhörung bekräftigt wurde, ist eben, dass die anderen Bundesländer sehr viel Wert auf Präsenz der Amtsgerichte in der Fläche legen. Es gibt in Deutschland 661 Amtsgerichte. 444 dieser Amtsgerichte liegen unterhalb des Bundesdurchschnittes in Bezug auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, 224 sogar unter dem Durchschnitt unseres Landes. Dass in anderen Bundesländern kleine Gerichte nicht geschlossen werden, auch wenn sie nur einen bis fünf Richter haben, eben weil sie effizient und bürgernah arbeiten, sollte uns zu denken geben. Und auch in diesen Ländern gibt es einen demografischen Wandel beziehungsweise ist mit zurückgehenden finanziellen Mitteln zu rechnen.

Gestatten Sie mir zum Abschluss ein paar Worte zu den Zweigstellen. Auch hier hat sich die Mehrzahl der Experten ganz klar geäußert. Die nun vorgesehenen fünf Zweigstellen sind keine wirkliche Kompensierung zu den Amtsgerichten. Und, Frau Drese, der Amtsgerichtsdirektor aus Rostock, Herr Häfner, hat ganz deutlich gemacht, auch wenn die im Gesetz jetzt festgeschrieben sind, heißt es noch lange nicht, dass sie Bestand haben werden und dass es zu begrüßen ist.