dass sie sich bei der Ausländerbehörde, bei der Polizei, beim Arzt gut artikulieren. Und das ist mein Ansatz.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, so früh wie möglich mit der Sprachförderung zu beginnen, und zwar für alle Zuwanderer und Geduldeten,
und auch für die, die keinen Aufenthaltstitel besitzen. Sie sehen hier den Ansatzpunkt in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes, für die die Aufnahme und Registrierung in Nostorf/Horst abgeschlossen ist.
Die Sprachförderung muss mindestens so weit gehen, bis das Niveau B1 erreicht ist und sich Migrantinnen und Migranten ein Stück weit selbstständig verständigen können. Darauf aufbauend können und sollen weitere Niveaustufen vermittelt werden,
zum Beispiel das Sprachniveau B2 – berufs- oder praktikumsbegleitend, inklusiv der Vermittlung von Fachsprachen.
Sie sehen, es ist einfach wichtig, früh die Grundlage zu schaffen für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland. Die Sprache ist der Schlüssel dazu.
Und ich darf Ihnen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zitieren von dem Dichter Friedrich Rückert,
ich zitiere: „Mit jeder Sprache, die du erlernst, befreist du einen bis daher in dir gebundenen Geist.“ – Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1134. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1134 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung