Die Personen wurden gemäß des in Paragraf 2 des Gesetzes zur Einrichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremis- mus festgelegten Kriterien bestimmt. Das trifft insbesondere
terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch mit rechtsextremistischem Hintergrund,
und ruft in Verbindung damit zu Gewalt auf beziehungsweise Person unterstützt durch die Anwendung rechtsextremistisch begründeter Gewalt zur Durchsetzung öffentlicher Belange oder besitzt Schusswaffen ohne erforderliche Berechtigung oder Kriegswaffen oder Explosivstoffe.
Ich hätte eine Nachfrage: Wie erfahren Betroffene davon, dass sie in dieser Datei erfasst sind, und welche Möglichkeiten haben sie, überprüfen zu lassen,
Herr Petereit, die Datei hat die Aufgabe, in Deutschland und darüber hinaus rechtsextremistische Straftaten zu verhindern. Insofern sind Zweck und Inhalt dieser Datei auch genau definiert.
Also noch mal: Wie erfahren Betroffene davon, dass sie in dieser Datei gespeichert sind, und wie haben sie die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob das alles rechtens ist?
Herr Petereit, ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, Sie haben die Antworten nicht zu kommentieren.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Pastörs, die Fra- ge 21 zu stellen. Nein, das ist nicht wahr, nicht die 21, sondern...
Doch, Entschuldigung, da bin ich verrutscht – er kommt nachher noch mal, der Herr Abgeordnete –, doch die 21.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Fällt ihnen schwer. – Heinz Müller, SPD: Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht zu allem eine Bemerkung. – Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind immer noch in der Fragestunde. Ich bitte Sie, sich zurückzu- halten.
rung mit der Enthüllung weiterer ehemaliger Stasispitzel in den Führungsebenen der Landes- sportverbände in Mecklenburg und Vorpommern, Herr Caffier?
Herr Abgeordneter Pastörs, unter dem Dach des Landessportbundes Mecklen- burg-Vorpommern sind derzeit 47 Sportfachverbän- de beziehungsweise Landesfachverbände organisiert. Ob und inwieweit die Verbände bezüglich ihrer haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter Abfragen bei den Beauftragten für die Un- terlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali- gen DDR einreichen, liegt im Selbstbefassungs- und Verwaltungsrecht der Verbände. Eine Einmischung der Landesregierung in die Angelegenheiten der Sport- organisationen erfolgt in Anerkennung der Autonomie des Sportes aus diesen Gründen nicht und deswegen kann ich Ihnen diese Frage auch nicht weiter beant- worten.